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240617-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antrag der Koalition - Herstellung des Wetterschutzes an den SPNV-Haltepunkten im Zuge der S 23

Nummer
240617-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Helmholtzstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg Hauptort
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240617 Antrag der Koalition - Herstellung des Wetterschutzes an den SPNV-Haltepunkten im Zuge der S 23

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240617-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Antrag der Koalition - Herstellung des
Wetterschutzes an den SPNV-Haltepunkten im
Zuge der S 23
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Hauptausschuss hat zu den Überdachungen an den Haltepunkten der S23
„Bonn Duisdorf“ und „Bonn Helmholtzstraße“ am 23.03.2017 (DS-Nr.:
1313676EB5) einen Beschluss gefasst und die Stadt für Planung und
Herstellung des Wetterschutzes auf den beiden Stationen zunächst rd. 500.000
Euro im Haushalt veranschlagt.
Im Zuge diverser Anfragen und Gespräche bei DB und NVR, heute
go.Rheinland ergab sich, dass die nach Förderrichtlinien erforderliche
Frequentierung von mindestens 4.000 Reisenden/Tag an den Haltepunkten
nicht erreicht wurde und eine Förderung damit ausgeschlossen ist.
Zudem übersteigen die zuletzt übermittelten Schätzkosten der DB die damals
eingestellten Haushaltsmittel um ein Vielfaches. Mit Stand Februar 2022 beläuft
sich die wenig belastbare Kostenschätzung für den Haltepunkt Duisdorf auf ca.
1,865 Mio. Euro und für den Haltepunkt Helmholtzstraße auf 1,140 Mio. Euro.
Ausgegangen wird hierbei von einem Baubeginn Ende 2027.
Grundlegend sei u. a., dass für den Bau der Haltestellenüberdachungen neben
notwendigen Rückbauarbeiten, Gründungen außerhalb der Bahnsteigfläche
erforderlich werden. Hinzu kommen neue Beleuchtungseinrichtungen und eine
Anbindung an die Entwässerung. Berücksichtigt seien eine Dynamisierung p. a.
bis zum angenommenen Baubeginn sowie die notwendigen Sperrpausen. Eine
realistische Bewertung der voraussichtlichen Kosten wird jedoch erst nach den
Leistungsphasen 1 + 2 möglich sein.
Die Stadt befindet sich derzeit in der Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/26,
der ein mögliches Umsetzungsjahr mitbestimmt. Vor dem Hintergrund der
bekanntermaßen angespannten Haushaltlage stellen die rund 3 Mio. Euro für
die Haltestellenüberdachungen eine erhebliche Mehrbelastung dar. Daher wird
zu prüfen sein, ob eine Umsetzung überhaupt in absehbarer Zeit erfolgen kann.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de