240558-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240558-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.07.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Troschelstraße Hauptort
- Luisenstraße
- Blücherstraße
- Südstadt
- Kessenich
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240558-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.12.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Gemäß Beschluss wurde diese Drucksachennummer bis zur Vorlage des Parkraumkonzeptes Südstadt vertagt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Troschelstraße im Untersuchungsgebiet des Parkraumkonzeptes Kessenich (siehe dazu den Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie DS 212060) liegt. Dem Parkraumkonzept Kessenich sind noch andere Parkraumkonzepte vorgeschaltet, eine Ausschreibung für die Planung ist noch nicht erfolgt. Ein Umsetzungszeitraum ist daher nicht absehbar. Weiterhin informiert die Verwaltung darüber, dass sie auf der westlichen Seite (von der Luisenstraße kommend auf der rechten Seite in Fahrtrichtung Blücherstraße) ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet hat. Hintergrund ist das Fehlen einer Parkregelung für die Troschelstraße. Die Verwaltung erachtet eine Parkregelung als notwendig, da mittlerweile nicht mehr das (illegale) Parken halb auf den Gehwegen praktiziert wird, sondern es wird ganz auf der Fahrbahn geparkt. Beidseitiges Parken auf der Fahrbahn ist mangels Fahrbahnbreite jedoch nicht möglich, so dass durch die Beschilderung vorgegeben wird, auf welcher Seite der Straße geparkt werden darf. Bei der Erstellung eines Parkraumkonzeptes wird auch die Beschilderung dann Bestandteil der Überprüfung sein. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de