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240558-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße

Nummer
240558-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.07.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Troschelstraße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Luisenstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Blücherstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240558 Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240558-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und
zukünftiges Parken in der Troschelstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.12.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Gemäß Beschluss wurde diese Drucksachennummer bis zur Vorlage des
Parkraumkonzeptes Südstadt vertagt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Troschelstraße im
Untersuchungsgebiet des Parkraumkonzeptes Kessenich (siehe dazu den
Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie DS 212060) liegt. Dem
Parkraumkonzept Kessenich sind noch andere Parkraumkonzepte
vorgeschaltet, eine Ausschreibung für die Planung ist noch nicht erfolgt. Ein
Umsetzungszeitraum ist daher nicht absehbar.
Weiterhin informiert die Verwaltung darüber, dass sie auf der westlichen Seite
(von der Luisenstraße kommend auf der rechten Seite in Fahrtrichtung
Blücherstraße) ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet hat. Hintergrund ist
das Fehlen einer Parkregelung für die Troschelstraße. Die Verwaltung erachtet
eine Parkregelung als notwendig, da mittlerweile nicht mehr das (illegale)
Parken halb auf den Gehwegen praktiziert wird, sondern es wird ganz auf der
Fahrbahn geparkt. Beidseitiges Parken auf der Fahrbahn ist mangels
Fahrbahnbreite jedoch nicht möglich, so dass durch die Beschilderung
vorgegeben wird, auf welcher Seite der Straße geparkt werden darf. Bei der
Erstellung eines Parkraumkonzeptes wird auch die Beschilderung dann
Bestandteil der Überprüfung sein.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de