← Vorlagen

240558 · Beschlussvorlage

Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße

Nummer
240558
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 637 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240558-02 ST Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße
  2. 240558-01 ST Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.418 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
240558
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und
zukünftiges Parken in der Troschelstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung richtet für die Troschelstraße eine
Einbahnstraßenregelung von der Blücherstraße aus kommend in
Fahrtrichtung Luisenstraße ein. Für den Radverkehr wird die
Einbahnstraße freigegeben.
2. Die Verwaltung ordnet für die westliche Seite der Fahrbahn (in
Fahrtrichtung linke Fahrbahnseite) ein absolutes Haltverbot
(Verkehrszeichen 283) an.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einrichtung der neuen
Verkehrsregelungen das Geschwindigkeitsniveau zu beobachten und
bei festzustellenden, überdurchschnittlich häufigen
Geschwindigkeitsüberschreitungen geeignete Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung zu prüfen.
Begründung
Aufgrund einer bei dem kommunalen Ordnungsdienst eingegangenen
Beschwerde über täglich in der Troschelstraße anzutreffende Falschparker auf
den Gehwegen wurde eine entsprechende Kontrolle in dieser in einem
Wohnviertel gelegenen Straße durchgeführt. Vor Ort wurde festgestellt, dass
auf beiden Seiten der Straße Fahrzeuge gekippt auf den Gehwegen geparkt
wurden. Das Parken ganz oder auch halb auf dem Gehweg ist dort nicht durch
entsprechende Beschilderung (Verkehrszeichen 315) zugelassen, sodass auf
diesen Gehwegen das gesetzliche Halt- und Parkverbot gilt. Dementsprechend
wurden falsch abgestellte Fahrzeuge im Rahmen der Kontrolle verwarnt.
Die in den zurückliegenden Jahren vergleichsweise niedrige Kontrolldichte in
der Troschelstraße ergab sich aus den jährlich hohen und steigenden
Einsatzzahlen der städtischen Verkehrsüberwachung und den personellen
Kapazitäten. Straßen in Wohngebieten, wie hier die Troschelstraße, in denen
überwiegend Anwohnerinnen und Anwohner parken, zählen nicht zu den
täglichen Kontrollschwerpunkten und werden nur selten ohne konkreten Anlass
angefahren. Bei eingehenden Beschwerden ist die Verwaltung jedochSeite 1 von 4
Seite 2
angehalten entsprechend zu reagieren.
Im Rahmen der Kontrollen vor Ort kann dann nur das geltende
Straßenverkehrsrecht als Maßstab angelegt werden, sodass Parkverstöße
geahndet werden. Das gilt auch dann, wenn die letzte Kontrolle in einer Straße
länger zurückliegt.
Aufgrund der Rückmeldungen der Anwohnerinnen und Anwohner, die bei der
Verwaltung im Anschluss an die Kontrollen eingegangen sind, fand am 15.
Februar 2024 ein Ortstermin in der Troschelstraße mit der Verwaltung und
mehreren Anwohnerinnen und Anwohnern statt. Es wurde diskutiert, wie die
Parksituation für die Zukunft regelkonform unter Erhalt möglichst großer
Parkfläche auf der Fahrbahn geregelt werden kann.
Mittlerweile sind auch zwei Anregungen und Beschwerden gemäß § 24
Gemeindeordnung NRW zur Beratung in der BV Bonn eingegangen
(Drucksachen 240368 und 240420).
Das Ergebnis dieses Termins und in Teilen Vorschläge der beiden
Drucksachen, in denen die Bürgerinnen und Bürger übereinstimmten, hat die
Verwaltung in den Ziff. 1 bis 3 des Beschlussvorschlags zusammengefasst.
Die Einbahnstraßenregelung (Punkt 1) ausgenommen, bieten sich andere
Alternativen aufgrund der schmalen Gehwege und der vorhandenen
Fahrbahnbreite nicht an. Insbesondere das Parken auf dem Gehweg kann nicht
erlaubt werden, da sichere und nutzbare Gehwege ein wichtiges Angebot für
barrierefreie Mobilität sind. Die dafür erforderliche Mindestbreite für Gehwege
von 1,50 Meter würde bei erlaubtem Gehwegparken unterschritten werden.
Diese Mindestbreite ist in Bonn durch verschiedene Ratsbeschlüsse, zuletzt zur
gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) Anfang des Jahres 2022,
beschlossen worden.
Die Fahrbahn ist zu schmal, als dass auf beiden Seiten ganz auf der Fahrbahn
zeitgleich geparkt werden könnte.
Auch eine Einbahnstraßenregelung würde nicht dazu führen, dass mehr
Fahrzeuge auf der Fahrbahn erlaubt abgestellt werden könnten. Die Gehwege
können auch dann nicht mangels ausreichender Breite zum Parken mitbenutzt
werden und für das beidseitige Parken am Fahrbahnrand ist die Fahrbahn zu
schmal.
Jedoch hätte eine Einbahnstraßenregelung den Vorteil des fehlenden
Begegnungsverkehrs. So müsste ggf. keine Ausweichflächen für den
Begegnungsverkehr geschaffen werden, die wiederum den Wegfall einiger
Parkplätze zur Folge hätten. Auch wurde geschildert / beobachtet, dass
Verkehrsteilnehmer bei Gegenverkehr über den Gehweg ausgewichen sind.
Bei einer Einbahnstraßenregelung wäre ein solches Fehlverhalten überflüssig.
Gemäß beider Anregungen der Drucksachen 240368 und 240420 erhoffen sich
die Anwohnerinnen und Anwohner durch die Einbahnstraßenregelung auch
eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs.
Den von den Anwohnerinnen und Anwohnern geäußerten Sorgen, dass dieSeite 2 von 4
Seite 3
künftig von parkenden Fahrzeugen befreite westliche Gehweg- und
Fahrbahnseite zu schnellerem Fahren und damit verbundenen Gefahren im
Straßenverkehr verleiten könnte, wird die Verwaltung dadurch begegnen, dass
das Fahrverhalten und die Geschwindigkeiten nach der Umsetzung dieses
Beschlusses beobachtet und bewertet wird. Bei Bedarf wird die Verwaltung
prüfen, welche Maßnahmen dann zu ergreifen sind, um die Verkehrssicherheit
zu erhöhen.
Anlage/n
1 Anlage zur Vorlage Troschelstraße (öffentlich)Seite 3 von 4
Anlage zur Vorlage „Zukünftiges Parken in der Troschelstraße“Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 09:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de