240558 · Beschlussvorlage
Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240558
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.418 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240558 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung richtet für die Troschelstraße eine Einbahnstraßenregelung von der Blücherstraße aus kommend in Fahrtrichtung Luisenstraße ein. Für den Radverkehr wird die Einbahnstraße freigegeben. 2. Die Verwaltung ordnet für die westliche Seite der Fahrbahn (in Fahrtrichtung linke Fahrbahnseite) ein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen 283) an. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einrichtung der neuen Verkehrsregelungen das Geschwindigkeitsniveau zu beobachten und bei festzustellenden, überdurchschnittlich häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung zu prüfen. Begründung Aufgrund einer bei dem kommunalen Ordnungsdienst eingegangenen Beschwerde über täglich in der Troschelstraße anzutreffende Falschparker auf den Gehwegen wurde eine entsprechende Kontrolle in dieser in einem Wohnviertel gelegenen Straße durchgeführt. Vor Ort wurde festgestellt, dass auf beiden Seiten der Straße Fahrzeuge gekippt auf den Gehwegen geparkt wurden. Das Parken ganz oder auch halb auf dem Gehweg ist dort nicht durch entsprechende Beschilderung (Verkehrszeichen 315) zugelassen, sodass auf diesen Gehwegen das gesetzliche Halt- und Parkverbot gilt. Dementsprechend wurden falsch abgestellte Fahrzeuge im Rahmen der Kontrolle verwarnt. Die in den zurückliegenden Jahren vergleichsweise niedrige Kontrolldichte in der Troschelstraße ergab sich aus den jährlich hohen und steigenden Einsatzzahlen der städtischen Verkehrsüberwachung und den personellen Kapazitäten. Straßen in Wohngebieten, wie hier die Troschelstraße, in denen überwiegend Anwohnerinnen und Anwohner parken, zählen nicht zu den täglichen Kontrollschwerpunkten und werden nur selten ohne konkreten Anlass angefahren. Bei eingehenden Beschwerden ist die Verwaltung jedochSeite 1 von 4 Seite 2 angehalten entsprechend zu reagieren. Im Rahmen der Kontrollen vor Ort kann dann nur das geltende Straßenverkehrsrecht als Maßstab angelegt werden, sodass Parkverstöße geahndet werden. Das gilt auch dann, wenn die letzte Kontrolle in einer Straße länger zurückliegt. Aufgrund der Rückmeldungen der Anwohnerinnen und Anwohner, die bei der Verwaltung im Anschluss an die Kontrollen eingegangen sind, fand am 15. Februar 2024 ein Ortstermin in der Troschelstraße mit der Verwaltung und mehreren Anwohnerinnen und Anwohnern statt. Es wurde diskutiert, wie die Parksituation für die Zukunft regelkonform unter Erhalt möglichst großer Parkfläche auf der Fahrbahn geregelt werden kann. Mittlerweile sind auch zwei Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW zur Beratung in der BV Bonn eingegangen (Drucksachen 240368 und 240420). Das Ergebnis dieses Termins und in Teilen Vorschläge der beiden Drucksachen, in denen die Bürgerinnen und Bürger übereinstimmten, hat die Verwaltung in den Ziff. 1 bis 3 des Beschlussvorschlags zusammengefasst. Die Einbahnstraßenregelung (Punkt 1) ausgenommen, bieten sich andere Alternativen aufgrund der schmalen Gehwege und der vorhandenen Fahrbahnbreite nicht an. Insbesondere das Parken auf dem Gehweg kann nicht erlaubt werden, da sichere und nutzbare Gehwege ein wichtiges Angebot für barrierefreie Mobilität sind. Die dafür erforderliche Mindestbreite für Gehwege von 1,50 Meter würde bei erlaubtem Gehwegparken unterschritten werden. Diese Mindestbreite ist in Bonn durch verschiedene Ratsbeschlüsse, zuletzt zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) Anfang des Jahres 2022, beschlossen worden. Die Fahrbahn ist zu schmal, als dass auf beiden Seiten ganz auf der Fahrbahn zeitgleich geparkt werden könnte. Auch eine Einbahnstraßenregelung würde nicht dazu führen, dass mehr Fahrzeuge auf der Fahrbahn erlaubt abgestellt werden könnten. Die Gehwege können auch dann nicht mangels ausreichender Breite zum Parken mitbenutzt werden und für das beidseitige Parken am Fahrbahnrand ist die Fahrbahn zu schmal. Jedoch hätte eine Einbahnstraßenregelung den Vorteil des fehlenden Begegnungsverkehrs. So müsste ggf. keine Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr geschaffen werden, die wiederum den Wegfall einiger Parkplätze zur Folge hätten. Auch wurde geschildert / beobachtet, dass Verkehrsteilnehmer bei Gegenverkehr über den Gehweg ausgewichen sind. Bei einer Einbahnstraßenregelung wäre ein solches Fehlverhalten überflüssig. Gemäß beider Anregungen der Drucksachen 240368 und 240420 erhoffen sich die Anwohnerinnen und Anwohner durch die Einbahnstraßenregelung auch eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs. Den von den Anwohnerinnen und Anwohnern geäußerten Sorgen, dass dieSeite 2 von 4 Seite 3 künftig von parkenden Fahrzeugen befreite westliche Gehweg- und Fahrbahnseite zu schnellerem Fahren und damit verbundenen Gefahren im Straßenverkehr verleiten könnte, wird die Verwaltung dadurch begegnen, dass das Fahrverhalten und die Geschwindigkeiten nach der Umsetzung dieses Beschlusses beobachtet und bewertet wird. Bei Bedarf wird die Verwaltung prüfen, welche Maßnahmen dann zu ergreifen sind, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Anlage/n 1 Anlage zur Vorlage Troschelstraße (öffentlich)Seite 3 von 4 Anlage zur Vorlage „Zukünftiges Parken in der Troschelstraße“Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de