240543-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Verkehrsberuhigung „An der Rheindorfer Burg“
Kerndaten
- Nummer
- 240543-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- An der Rheindorfer Burg Hauptort
- Osloer Straße
- Kopenhagener Straße
- Graurheindorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240543-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Antrag: Verkehrsberuhigung „An der Rheindorfer Burg“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Antrag zur Verkehrsberuhigung „An der Rheindorfer Burg“ wurde in der Bezirksvertretung Bonn am 05.11.2024 auf Grundlage der Stellungnahme der Verwaltung (vgl. DS 240543-02 ST) und eines mündlich eingebrachten Änderungsantrages mit folgender Maßgabe vertagt: "Die Verwaltung wird beauftragt sog. Sinuswellen auf der Straße An der Rheindorfer Burg anzubringen, um die Geschwindigkeit von Autos in der Straße zu reduzieren. Die 4 geforderten Stellen sind • Von der Straße An der Josephshöhe kommend gesehen vor dem Haus Müllestumpe • An der Einmündung des Fuß- und Radwegs von der Auerberger Allee auf die Straße An der Rheindorfer Burg • An der Einmündung des Fußwegs von der Osloer Str auf die Straße An der Rheindorfer Burg • An der Gabelung der Straße An der Rheindorfer Burg Richtung Kopenhagener Straße oder Graurheindorf Auf die Unterbrechung der Straße durch Poller ist zu verzichten." Vorab sollte jedoch eine ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zu o.g. Änderungsantrag vorgelegt werden. Nachfolgend teilt die Verwaltung hierzu Folgendes mit: Für die Errichtung der sog. Sinuswellen an den vier vorgeschlagenen Standorten auf der Straße An der Rheindorfer Burg können Kosten von rund 75.000€ brutto benannt werden. Durch den tiefbautechnischen Eingriff in die im vergangenen Jahr erneuerte Asphaltdecke werden jedoch Schwachstellen erzeugt, an denen in Zukunft frühzeitig Schäden auftreten könnten. Überdies schränken die Einbauten den Fahrkomfort für den Radverkehr in der ausgewiesenen Fahrradstraße ein. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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