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240542-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erhöhung der Werbekostenumlage der Stadt Bonn beim Verbund „Historic Highlights of Germany e.V.“ (HHoG)

Nummer
240542-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 18.04.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240542 Erhöhung der Werbekostenumlage der Stadt Bonn beim Verbund „Historic Highlights of Germany e.V.“ (HHoG)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240542-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Erhöhung der Werbekostenumlage der Stadt Bonn
beim Verbund „Historic Highlights of Germany e.V.“
(HHoG)
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
09.04.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Empfehlung
Rat 18.04.2024 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hatte mit dem mit der Einladung versandten Beschlussvor-
schlag eine Erhöhung der Werbekostenumlage zur Beratung und Beschluss-
fassung vorgeschlagen. Die Vertreterin der Verwaltung sollte per Beschluss
entsprechend ermächtigt werden, in der Vollversammlung des Historic High-
lights of Germany e.V. (HHog) der Erhöhung der Werbekostenumlage zum Jah-
resbeginn 2025 zuzustimmen.
Nun wurde mit der Einladung zur Vollversammlung am 25.04.2024 vom Verein
mitgeteilt, dass nicht die Werbekostenumlage brutto um 3.570 Euro von 18.100
Euro auf 21.670 Euro erhöht werden soll, so wie in der ursprünglichen Be-
schlussvorlage vorgesehen war und der Vorstand des Vereins es zunächst
kommuniziert hatte, sondern es soll nun der Mitgliedsbeitrag um 3.000 erhöht
werden.
Dies hat sich kurzfristig aus einem gemeinsamen Termin von Vorstand der
HHoG, Geschäftsleitung und Rechtsanwalt beim Steuerberater ergeben. Bei
diesem Termin wurde über ausführlich über die rechtliche Unterscheidung einer
Anpassung des Mitgliedsbeitrags oder der Werbekostenumlage beraten, insbe-
sondere vor dem Hintergrund der steuerlichen Fragestellungen. Im Ergebnis
wurde von den Fachleuten empfohlen, die Beitragshöhe an den tatsächlichen
Aufwand für die eigentliche Vereinsarbeit (d.h. ohne Werbekostenumlage) an-
zupassen und die steuerbare Werbekostenumlage unverändert zu belassen.
Somit werde eine steuerlich nachvollziehbare Abgrenzung vorgenommen.
Es erfolgt daher eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages netto um 3.000 € anstatt
der Werbekostenumlage um brutto 3.570 €.
Die Vertreterin der Verwaltung soll daher für die Vollversammlung des Historic
Highlights of Germany e.V. (HHoG) am 25.04.2024 ermächtigt werden, einerSeite 1 von 2
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Erhöhung des Vereinsmitgliedsbeitrags von 250 € auf 3.250 € zum Jahresbe-
ginn 2025 zuzustimmen.
Die Verwaltung hat daher den Beschlussvorschlag entsprechend angepasst
und bittet, den neuen Beschlussvorschlag als Abstimmungsgrundlage zu neh-
men.
Die Begründung für die Erhöhung hat nach wie vor Bestand.
Beschlussvorschlag neu:
Die Vertreterin der Verwaltung in der Vollversammlung des Historic Highlights
of Germany e.V. (HHoG) wird ermächtigt, einer Erhöhung des Vereinsmit-
gliedsbeitrags von 250 € auf 3.250 € zum Jahresbeginn 2025 zuzustimmen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de