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240536-02 · Mitteilungsvorlage

Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im Bachele

Nummer
240536-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
09.12.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Kessenich Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Kessenicher Straße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Stephanstraße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Winzerstraße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Im Bachele Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
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  1. 240536 Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im Bachele

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240536-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im
Bachele
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat geprüft, ob eine Reduzierung der innerörtlichen
Höchstgeschwindigkeit zwischen den KnotenpunktenKessenicher Straße /
Stephanstraße / Winzerstraße und Im Bachele angeordnet werden kann.
Der Gesetzgeber sieht eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30
km/h u.a. nur dann vor, wenn
a) eine qualifizierte Gefahrenlage besteht, die bei durchschnittlichen
Verkehrsverhältnissen ein Unfallgeschehen wahrscheinlich macht und die
Unfallsituation negativ beeinflussen kann oder
b) eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und / oder Abgasen
vorliegt oder
c) eine schützenswerte Einrichtung nach § 45 StVO mit direktem Zugang
zur Straße vorliegt.
Zu a) Die Verwaltung kann die von der antragstellenden Person genannten
„Gefahrenlage“ subjektiv nachvollziehen; allerdings besteht in dem beantragten
Bereich keine rechtliche Grundlage tätig zu werden, da es sich nach
Rücksprache mit der Polizei und der Unfallkommission bei diesem Knoten nicht
um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Das Unfalllagebild lässt keine
Gefahrenlage erkennen, die das allgemeine Risiko einer Teilnahme am
Straßenverkehr übersteigt.
Zu b) Grundsätzlich führt die Beschränkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf innerörtlichen Straßen von 50 km/h auf 30 km/h in
den meisten Fällen zu einer deutlichen Verminderung des Verkehrslärms. Dies
belegt unter anderem eine Studie des Umweltbundesamts (UBA Heinrichs et. al
(2015), Texte 33/2015, Dessau-Roßlau). Danach sinken die gemessenen
Schallpegel nach Anordnung von Tempo 30 um ca. 1 bis 4 dB.
Für den genannten Straßenabschnitt liegen der Stadt Bonn aktuell keine
Schallpegel vor. Allerdings kann basierend auf Werten aus der letzten Runde
der Umgebungslärmkartierung 2023 davon ausgegangen werden, dass die für
eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen erforderlichenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Lärmwerte nicht erreicht werden.
Zu c) In dem in Rede stehenden Straßenabschnitt liegt keine innerhalb der
Vorschrift genannte Einrichtung (Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätze,
allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder
Krankenhäusern) mit direktem Zugang zur Straße vor, sodass eine
Geschwindigkeitsreduzierung auch basierend auf dieser Grundlage rechtlich
nicht zulässig ist.
Die beschriebene Problemlage wurde darüber hinaus hinsichtlich der
beschriebenen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorab geprüft. Der
Verwaltung liegt ein SDR-Ergebnis aus November 2023 gegenüber der
Hausnummer 215 vor. Die durchschnittliche Geschwindigkeitsüberschreitung
liegt hier lediglich im Querschnitt bei 1,5 %, was als nutzungsverträglich
anzusehen ist.
Daher ist die Umsetzung des Beschlusses seitens der Verwaltung nicht
möglich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de