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240536 · Anregungen und Beschwerden

Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im Bachele

Nummer
240536
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
21.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.03.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 04.02.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 412 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240536-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im Bachele
  2. 240536-02 Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im Bachele

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
240536
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
20.03.2024
Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im
Bachele
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-,
Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die
zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall dort wo es möglich ist, ganz-
tägig auf 30 km/h zu reduzieren. Besonders dringlich ist eine Anordnung von
Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten:
Von der Kessenicher Str. (ca. Hausnummer 203) Höhe Ecke Winzerstr. und
Stephanstr. bis Im Bachele (ca. Hausnummer 59) Höhe Ecke Schwalbengarten
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.
Anlage/n
1 Antrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Antrag (öffentlich)Seite 1 von 4
Bundesstadt Bonn
Frau Katja Dörner
Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
oberbuergermeisterin@bonn.de
19.03.2024
Mein Antrag auf Tempo 30 im Bereich Kessenicher Str. / Im Bachele
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner,
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und
Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige
Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h
zu reduzieren. Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden
Straßenabschnitten:
Von der Kessenicher Str. (ca. Hausnummer 203) Höhe Ecke Winzerstr. und
Stephanstr.
bis Im Bachele (ca. Hausnummer 59) Höhe Ecke SchwalbengartenSeite 2 von 4
Bei dem oben genannte Streckenabschnitt handelt es sich um einen sensiblen
Bereich mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern, da
• der Bereich Grundschulkindern der Montessori Grundschule sowie der
Servatiusschule als Schulweg dient und es zu häufigen Fahrbahnquerrungen
durch FußgängerInnen, RadfahrerInnen und RolllerfahrerInnen kommt
- sich der FC Hertha Bonn Fußballplatz (Adresse ) auf dem Streckenabschnitt
befindet, welcher mit starkem Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen
Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und
Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, Pulkbildung von Radfahrern und
Fußgängern) einhergeht
Aufgrund der sehr hohen Bedeutung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die
Verkehrssicherheit und damit für das Leben und die Gesundheit aller
Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger und Radfahrer im Kindes- und
Jugendalter, stelle ich hiermit den Antrag auf Einrichtung einer streckenbezogenen
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im oben genannten Straßenbereich.
Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h führt im oben genannten Streckenabschnitt zu einer wesentlich höheren
Verkehrssicherheit. Eine weitere Folge ist eine deutliche Reduzierung der
Lärmbelastung.Seite 3 von 4
Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen sind im Straßenverkehr besonders
gefährdet. Diese Gefährdung resultiert insbesondere aus einer beschränkten
Fähigkeit Fahrzeuge wahrzunehmen und deren Geschwindigkeit angemessen
einzuschätzen sowie aus Unachtsamkeit.
Aufgrund der Verpflichtung insbesondere die Verkehrsteilnehmer zu schützen,
welche im Straßenverkehr besonders gefährdet sind, sowie der bestehenden
Rechtslage bitte ich Sie, dem Antrag stattzugeben und eine streckenbezogene
Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h in den benannten Bereichen umzusetzen.
Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag
der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren
Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei Weitem nicht ausnutzen.
Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website:
https://www.duh.de/tempo30/
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines
Monats nach Eingang meines Schreibens.
Freundliche Grüße,
Bonn, den 19.03.2024Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de