240536 · Anregungen und Beschwerden
Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im Bachele
Kerndaten
- Nummer
- 240536
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 21.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 240536 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 20.03.2024 Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im Bachele Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall dort wo es möglich ist, ganz- tägig auf 30 km/h zu reduzieren. Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten: Von der Kessenicher Str. (ca. Hausnummer 203) Höhe Ecke Winzerstr. und Stephanstr. bis Im Bachele (ca. Hausnummer 59) Höhe Ecke Schwalbengarten Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag. Anlage/n 1 Antrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Antrag (öffentlich)Seite 1 von 4 Bundesstadt Bonn Frau Katja Dörner Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn oberbuergermeisterin@bonn.de 19.03.2024 Mein Antrag auf Tempo 30 im Bereich Kessenicher Str. / Im Bachele Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner, Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren. Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten: Von der Kessenicher Str. (ca. Hausnummer 203) Höhe Ecke Winzerstr. und Stephanstr. bis Im Bachele (ca. Hausnummer 59) Höhe Ecke SchwalbengartenSeite 2 von 4 Bei dem oben genannte Streckenabschnitt handelt es sich um einen sensiblen Bereich mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern, da • der Bereich Grundschulkindern der Montessori Grundschule sowie der Servatiusschule als Schulweg dient und es zu häufigen Fahrbahnquerrungen durch FußgängerInnen, RadfahrerInnen und RolllerfahrerInnen kommt - sich der FC Hertha Bonn Fußballplatz (Adresse ) auf dem Streckenabschnitt befindet, welcher mit starkem Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) einhergeht Aufgrund der sehr hohen Bedeutung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die Verkehrssicherheit und damit für das Leben und die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger und Radfahrer im Kindes- und Jugendalter, stelle ich hiermit den Antrag auf Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im oben genannten Straßenbereich. Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h führt im oben genannten Streckenabschnitt zu einer wesentlich höheren Verkehrssicherheit. Eine weitere Folge ist eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung.Seite 3 von 4 Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Diese Gefährdung resultiert insbesondere aus einer beschränkten Fähigkeit Fahrzeuge wahrzunehmen und deren Geschwindigkeit angemessen einzuschätzen sowie aus Unachtsamkeit. Aufgrund der Verpflichtung insbesondere die Verkehrsteilnehmer zu schützen, welche im Straßenverkehr besonders gefährdet sind, sowie der bestehenden Rechtslage bitte ich Sie, dem Antrag stattzugeben und eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h in den benannten Bereichen umzusetzen. Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei Weitem nicht ausnutzen. Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website: https://www.duh.de/tempo30/ Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang meines Schreibens. Freundliche Grüße, Bonn, den 19.03.2024Seite 4 von 4
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