240458-01 AA · Änderungsantrag
CDU, Grünen, SPD, FDP-Änderungsantrag: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Vorzugsvariante für ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung Antrag zur Vorlage 240458
Kerndaten
- Nummer
- 240458-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 18.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Stadthaus Hauptort
- Gronau
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 240458-01 AA Dokumentenklasse C (vertraulich) Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Georg Schäfer Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Werner Hümmrich CDU, Grünen, SPD, FDP-Änderungsantrag: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn- Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Vorzugsvariante für ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung Antrag zur Vorlage 240458 Beratungsfolge Rat 18.04.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau, Vorzugsvariante für ein städtebauliches Konzept als Grundlage für die weitere Planung wird wie folgt (fett markiert) ergänzt: 1. Der Rat stimmt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus der Empfehlungskommission, der Entwurfsalternative 1 („Urbane Bausteine“) von Cityförster zu. 2. Nach der Beschlussfassung über die Vorzugsvariante einschließlich der Empfehlungen soll das Büro Cityförster eine finale Variante entwickeln, eventuell mit Alternativen hinsichtlich der Nutzungsverteilung. Hierbei soll eine Quote von 60% Wohnraum angestrebt werden. Diese Variante wird erneut den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt, voraussichtlich im Juni. Diese Überarbeitung wird dann Grundlage für den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB. Parallel hierzu wird die Qualifizierung des Freiraums weiter vorangetrieben. 3. Bei der Überarbeitung durch Cityförster sind insbesondere folgende Empfehlungen der Empfehlungskommission zu beachten: • Die Quartiersgarage sollte als Tiefgarage im Nordwesten des Plangebietes angeordnet werden, dabei die vorhandenen topographischen GegebenheitenSeite 1 von 4 Seite 2 Dokumentenklasse C (vertraulich) ausnutzen und die Wohngebäude unterbauen. Der Innenhof sollte - soweit möglich - von Unterbauung frei bleiben. • Der Nahversorger sollte im nördlichen Bereich der „Liegenden 8“ platziert werden, um die Anlieferung problemlos zu gewährleisten und den Lagevorteil für externe und interne Kundschaft zu nutzen. • Die Entrée-Situation im Nord-Osten ist als Haupteingang in das Quartier gut platziert. Hier sollte jedoch geprüft werden, wie der schmale Durchgang zur grünen Mitte zwischen dem 120 m-Hochhaus und der „Liegenden 8“ zumindest im EG-Bereich (z. B. durch Arkaden) verbreitert werden kann. Eine weitere Durchwegung sollte im südlichen Bereich der „Liegenden 8“ geschaffen werden, um so eine zweite Verbindung zwischen der Mitte des Quartiers und der Straßenbahnhaltestelle zu sichern. • Die Kita sollte baulich mit dem Schulgebäude verbunden werden. Darüber sollte in dem 40 m-Hochhaus als Sonderform des Wohnens z.B. „studentisches Wohnen“ oder Wohnungen für Auszubildende vorgesehen werden. Alternativ sollte geprüft werden, ob sich das Bestandsgebäude der „Liegenden 8“ für eine Schulnutzung eignet. Die entsprechenden Anteile der Verwaltung können dann in dem 120 m-Hochpunkt verortet werden. • Die Verortung von förderfähigem Wohnraum in einem Hochhaus gem. § 50 Abs. 2 Nr. 1 BauO NRW ist wegen der hohen Baukosten nicht realisierbar. Es sollte generell darauf geachtet werden, den förderfähigen Wohnraum nicht in Hochhäusern zu platzieren. • Für die „Liegende 8“ ist zu prüfen, ob eine Wohnnutzung (geförderter Wohnraum) unmittelbar an der grünen Mitte realisierbar ist. Teile der Verwaltungsnutzung könnten dann in den 120 m-Hochpunkt verlagert werden. • In der Entwurfsalternative 1 wurde das L-Gebäude aufgeteilt, wodurch eine kleine Fuge entstanden ist. Die Fuge sollte entweder weiter geöffnet oder ganz geschlossen werden. Durch die Verlagerung der Kita könnte auch das Erdgeschoss für Wohnen genutzt werden. Der bisher vorgesehene Vorsprung des Gebäudes im EG könnte dadurch entfallen. • Es sind beispielhafte schematische Grundrisse zu entwickeln, um zu prüfen, inwieweit die Nutzungen in den verschiedenen Gebäuden untergebracht werden können. Außerdem sollte geprüft werden, welche Gebäude durch ihre Höhe die Hochhausgrenze überschreiten, da sich daraus besondere kostspielige Anforderungen an Gründung und Brandschutz ergeben. • Durch die Nutzungsverschiebung und die neue Sonderwohnform kann es Abweichungen von den bisher vorgegebenen Nutzungsanteilen geben. Grundsätzlich sollte sich bei der Überarbeitung weiterhin möglichst an den Vorgaben aus dem Kaufvertrag orientiert werden. Sollten sich Änderungen ergeben, wird die neue Nutzungsverteilung mit dem Land abgestimmt. 3a Die Verwaltung legt dar, wie sich die Nutzungsverteilung auf die Möglichkeit, die Wohnraumquote aus dem Rahmenplan Bundesviertel insgesamt zu erreichen, auswirkt. 4. Der Beschluss mit seinem Nutzungsmix ist keine EntscheidungSeite 2 von 4 Seite 3 Dokumentenklasse C (vertraulich) darüber, dass der „Verwaltungsanteil“ als Ersatz für das Stadthaus dient. Allerdings ist zu prüfen, inwieweit der Gebäudebestand am NQB auch kurzfristig als Übergangsnutzung dienen kann. 5. Für die dauerhafte Nutzung der Bereiche „Verwaltung“ ist sofort eine Kommission aus Verwaltung und Politik einzurichten, die ein Zukunftskonzept für die Unterbringung aller städtischen Einrichtungen in den Liegenschaften „Stadthaus“ und „NQB“ sowie aller anderen städtischen Gebäude prüft. Bei dieser Prüfung ist auch die Unterbringung städtischer Tochterunternehmen mit zu prüfen. Ziel ist ein Nutzungskonzept, dass nach Sanierung/Abriss/Teilabriss des Stadthauses und Fertigstellung NQB zukunftsorientierte und moderne Arbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bonn am jeweils sinnvollsten Standort definiert. 6. Die Empfehlung der Kommission zum Erhalt der tragenden Bausubstanz der Gebäude „Liegende 8“ und „L-Gebäude“ ist aus Gründen der Nachhaltigkeit prioritär zu bewerten. Allerdings ist eine Wirtschaftlichkeit nur gegeben, wenn das statische System des Bestands in seiner Kernstruktur erhalten bleibt. Die Umbauplanung und Nutzung dieser Gebäudeteile hat diesen Sachverhalt zu berücksichtigen und sich dieser Prämisse unterzuordnen. Für größtmögliche Kostenklarheit im Hinblick auf die Sanierung der 2 Bestandsgebäude legt die Verwaltungen vertiefende Untersuchungen (u. A. die generelle Bausubstanz des Gebäudes sowie die Substanz der Stützen in der Tiefgarage) zu den beiden Gebäuden „Liegende 8“ und „L- Gebäude“ vor. 7. Wegen der Empfehlung der Kommission, dass das 120m-Hochhaus zu sehr großen Teilen für freifinanzierten Wohnraum errichtet werden soll und im Erdgeschossbereich und 1. OG auch Räume für andere Nutzungen (NGOs, Wissenschaft u.a.) vorhalten soll, ist es erforderlich, vorab eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Hinblick auf die Finanzierbarkeit des Gesamtprojekts durchzuführen. 8. Zur Energieversorgung des Areals NQB sind sofort Gespräche mit den Stadtwerken Bonn aufzunehmen, um zu prüfen, ob eine Energieversorgung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn sinnvoll ist. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob u. a. ein Anschluss an die Fernwärme möglich oder ob für diesen Bereich ein Nahwärmenetz sinnvoll ist und für die Energieversorgung des NQB genutzt werden kann. 9.Das L-Gebäude ist in einem zufriedenstellenden Zustand, der es erlaubt, die Räumlichkeiten unmittelbar für Büronutzung zu verwenden. Daher ist dieser Gebäudebereich zunächst für eine Zwischennutzung, wie bspw. Büro und Verwaltung, zu nutzen, bis die Baumaßnahmen an der liegenden 8 abgeschlossen sind. Eine Zwischennutzung sollte die Umbauarbeiten am Gesamtkomplex jedoch nicht behindern. Interne und/oder externe Projektleitung, Bauleitung, sowie weitere Verwaltungen werden für eine Unterbringung geprüft. Auch sollte überprüft werden, ob die Räumlichkeiten bereits heute für städtische Verwaltungseinheiten temporär genutzt werden könnten.Seite 3 von 4 Seite 4 Dokumentenklasse C (vertraulich) 10. Es sind aus dem städtebaulichen Konzept erste Überlegungen für Losgrößen zu entwickeln. Hierbei ist die maximale Anzahl der Losgrößen, gegliedert nach Nutzungsarten und potenziellen Baugrenzen, zu erarbeiten. 11. Im weiteren Verfahren sollten erste Ansätze des aus dem NBQ entstehenden Verkehrs, insbesondere Zielverkehre, Quellverkehre, verteilt auf die Nutzungsarten Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, MIV mitgedacht werden. Im Besonderen sind dabei die Morgenstunden des Werktags zur Arbeitsaufnahme zu bewerten. Begründung erfolgt mündlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de