← zurück zu 240458

240458-01 AA · Änderungsantrag

CDU, Grünen, SPD, FDP-Änderungsantrag: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Vorzugsvariante für ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung Antrag zur Vorlage 240458

Nummer
240458-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Gronau Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 18.04.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 89 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240458 Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Vorzugsvariante für ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (8.450 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
240458-01 AA
Dokumentenklasse C (vertraulich)
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Georg Schäfer
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Werner Hümmrich
CDU, Grünen, SPD, FDP-Änderungsantrag:
Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-
Gronau (ehem. Landesbehördenhaus),
Vorzugsvariante für ein städtebauliches Konzept
als Grundlage zur weiteren Planung
Antrag zur Vorlage 240458
Beratungsfolge
Rat 18.04.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau,
Vorzugsvariante für ein städtebauliches Konzept als Grundlage für die weitere
Planung wird wie folgt (fett markiert) ergänzt:
1. Der Rat stimmt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus der
Empfehlungskommission, der Entwurfsalternative 1 („Urbane Bausteine“) von
Cityförster zu.
2. Nach der Beschlussfassung über die Vorzugsvariante einschließlich der
Empfehlungen soll das Büro Cityförster eine finale Variante entwickeln,
eventuell mit Alternativen hinsichtlich der Nutzungsverteilung. Hierbei soll eine
Quote von 60% Wohnraum angestrebt werden.
Diese Variante wird erneut den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt,
voraussichtlich im Juni. Diese Überarbeitung wird dann Grundlage für den
Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB.
Parallel hierzu wird die Qualifizierung des Freiraums weiter vorangetrieben.
3. Bei der Überarbeitung durch Cityförster sind insbesondere folgende
Empfehlungen der Empfehlungskommission zu beachten:
• Die Quartiersgarage sollte als Tiefgarage im Nordwesten des Plangebietes
angeordnet werden, dabei die vorhandenen topographischen GegebenheitenSeite 1 von 4
Seite 2
Dokumentenklasse C (vertraulich)
ausnutzen und die Wohngebäude unterbauen. Der Innenhof sollte - soweit
möglich - von Unterbauung frei bleiben.
• Der Nahversorger sollte im nördlichen Bereich der „Liegenden 8“ platziert
werden, um die Anlieferung problemlos zu gewährleisten und den Lagevorteil
für externe und interne Kundschaft zu nutzen.
• Die Entrée-Situation im Nord-Osten ist als Haupteingang in das Quartier gut
platziert. Hier sollte jedoch geprüft werden, wie der schmale Durchgang zur
grünen Mitte zwischen dem 120 m-Hochhaus und der „Liegenden 8“ zumindest
im EG-Bereich (z. B. durch Arkaden) verbreitert werden kann. Eine weitere
Durchwegung sollte im südlichen Bereich der „Liegenden 8“ geschaffen
werden, um so eine zweite Verbindung zwischen der Mitte des Quartiers und
der Straßenbahnhaltestelle zu sichern.
• Die Kita sollte baulich mit dem Schulgebäude verbunden werden. Darüber
sollte in dem 40 m-Hochhaus als Sonderform des Wohnens z.B. „studentisches
Wohnen“ oder Wohnungen für Auszubildende vorgesehen werden.
Alternativ sollte geprüft werden, ob sich das Bestandsgebäude der „Liegenden
8“ für eine Schulnutzung eignet. Die entsprechenden Anteile der Verwaltung
können dann in dem 120 m-Hochpunkt verortet werden.
• Die Verortung von förderfähigem Wohnraum in einem Hochhaus gem. § 50
Abs. 2 Nr. 1 BauO NRW ist wegen der hohen Baukosten nicht realisierbar. Es
sollte generell darauf geachtet werden, den förderfähigen Wohnraum nicht in
Hochhäusern zu platzieren.
• Für die „Liegende 8“ ist zu prüfen, ob eine Wohnnutzung (geförderter
Wohnraum) unmittelbar an der grünen Mitte realisierbar ist. Teile der
Verwaltungsnutzung könnten dann in den 120 m-Hochpunkt verlagert werden.
• In der Entwurfsalternative 1 wurde das L-Gebäude aufgeteilt, wodurch eine
kleine Fuge entstanden ist. Die Fuge sollte entweder weiter geöffnet oder ganz
geschlossen werden. Durch die Verlagerung der Kita könnte auch das
Erdgeschoss für Wohnen genutzt werden. Der bisher vorgesehene Vorsprung
des Gebäudes im EG könnte dadurch entfallen.
• Es sind beispielhafte schematische Grundrisse zu entwickeln, um zu prüfen,
inwieweit die Nutzungen in den verschiedenen Gebäuden untergebracht
werden können. Außerdem sollte geprüft werden, welche Gebäude durch ihre
Höhe die Hochhausgrenze überschreiten, da sich daraus besondere
kostspielige Anforderungen an Gründung und Brandschutz ergeben.
• Durch die Nutzungsverschiebung und die neue Sonderwohnform kann es
Abweichungen von den bisher vorgegebenen Nutzungsanteilen geben.
Grundsätzlich sollte sich bei der Überarbeitung weiterhin möglichst an den
Vorgaben aus dem Kaufvertrag orientiert werden. Sollten sich Änderungen
ergeben, wird die neue Nutzungsverteilung mit dem Land abgestimmt.
3a Die Verwaltung legt dar, wie sich die Nutzungsverteilung auf die
Möglichkeit, die Wohnraumquote aus dem Rahmenplan Bundesviertel
insgesamt zu erreichen, auswirkt.
4. Der Beschluss mit seinem Nutzungsmix ist keine EntscheidungSeite 2 von 4
Seite 3
Dokumentenklasse C (vertraulich)
darüber, dass der „Verwaltungsanteil“ als Ersatz für das Stadthaus dient.
Allerdings ist zu prüfen, inwieweit der Gebäudebestand am NQB auch
kurzfristig als Übergangsnutzung dienen kann.
5. Für die dauerhafte Nutzung der Bereiche „Verwaltung“ ist sofort eine
Kommission aus Verwaltung und Politik einzurichten, die ein
Zukunftskonzept für die Unterbringung aller städtischen Einrichtungen in
den Liegenschaften „Stadthaus“ und „NQB“ sowie aller anderen
städtischen Gebäude prüft. Bei dieser Prüfung ist auch die Unterbringung
städtischer Tochterunternehmen mit zu prüfen. Ziel ist ein
Nutzungskonzept, dass nach Sanierung/Abriss/Teilabriss des
Stadthauses und Fertigstellung NQB zukunftsorientierte und moderne
Arbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bonn am
jeweils sinnvollsten Standort definiert.
6. Die Empfehlung der Kommission zum Erhalt der tragenden
Bausubstanz der Gebäude „Liegende 8“ und „L-Gebäude“ ist aus
Gründen der Nachhaltigkeit prioritär zu bewerten. Allerdings ist eine
Wirtschaftlichkeit nur gegeben, wenn das statische System des Bestands
in seiner Kernstruktur erhalten bleibt. Die Umbauplanung und Nutzung
dieser Gebäudeteile hat diesen Sachverhalt zu berücksichtigen und sich
dieser Prämisse unterzuordnen.
Für größtmögliche Kostenklarheit im Hinblick auf die Sanierung der 2
Bestandsgebäude legt die Verwaltungen vertiefende Untersuchungen (u.
A. die generelle Bausubstanz des Gebäudes sowie die Substanz der
Stützen in der Tiefgarage) zu den beiden Gebäuden „Liegende 8“ und „L-
Gebäude“ vor.
7. Wegen der Empfehlung der Kommission, dass das 120m-Hochhaus zu
sehr großen Teilen für freifinanzierten Wohnraum errichtet werden soll
und im Erdgeschossbereich und 1. OG auch Räume für andere Nutzungen
(NGOs, Wissenschaft u.a.) vorhalten soll, ist es erforderlich, vorab eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Hinblick auf die Finanzierbarkeit des
Gesamtprojekts durchzuführen.
8. Zur Energieversorgung des Areals NQB sind sofort Gespräche mit den
Stadtwerken Bonn aufzunehmen, um zu prüfen, ob eine
Energieversorgung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn
sinnvoll ist. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob u. a. ein Anschluss an
die Fernwärme möglich oder ob für diesen Bereich ein Nahwärmenetz
sinnvoll ist und für die Energieversorgung des NQB genutzt werden kann.
9.Das L-Gebäude ist in einem zufriedenstellenden Zustand, der es erlaubt,
die Räumlichkeiten unmittelbar für Büronutzung zu verwenden. Daher ist
dieser Gebäudebereich zunächst für eine Zwischennutzung, wie bspw.
Büro und Verwaltung, zu nutzen, bis die Baumaßnahmen an der liegenden
8 abgeschlossen sind. Eine Zwischennutzung sollte die Umbauarbeiten
am Gesamtkomplex jedoch nicht behindern.
Interne und/oder externe Projektleitung, Bauleitung, sowie weitere
Verwaltungen werden für eine Unterbringung geprüft. Auch sollte
überprüft werden, ob die Räumlichkeiten bereits heute für städtische
Verwaltungseinheiten temporär genutzt werden könnten.Seite 3 von 4
Seite 4
Dokumentenklasse C (vertraulich)
10. Es sind aus dem städtebaulichen Konzept erste Überlegungen für
Losgrößen zu entwickeln. Hierbei ist die maximale Anzahl der Losgrößen,
gegliedert nach Nutzungsarten und potenziellen Baugrenzen, zu
erarbeiten.
11. Im weiteren Verfahren sollten erste Ansätze des aus dem NBQ
entstehenden Verkehrs, insbesondere Zielverkehre, Quellverkehre,
verteilt auf die Nutzungsarten Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, MIV
mitgedacht werden. Im Besonderen sind dabei die Morgenstunden des
Werktags zur Arbeitsaufnahme zu bewerten.
Begründung
erfolgt mündlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de