240458 · Beschlussvorlage
Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Vorzugsvariante für ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung
Kerndaten
- Nummer
- 240458
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Projektbeirates Neues Quartier Bundesviertel Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240458 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn- Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Vorzugsvariante für ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung Beratungsfolge Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel 19.03.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Empfehlung Rat 18.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat stimmt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus der Empfehlungskommission, der Entwurfsalternative 1 („Urbane Bausteine“) von Cityförster zu. 2. Nach der Beschlussfassung über die Vorzugsvariante einschließlich der Empfehlungen soll das Büro Cityförster eine finale Variante entwickeln, eventuell mit Alternativen hinsichtlich der Nutzungsverteilung. Diese Variante wird erneut den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt, voraussichtlich im Juni. Diese Überarbeitung wird dann Grundlage für den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB. Parallel hierzu wird die Qualifizierung des Freiraums weiter vorangetrieben. Begründung Die Stadt Bonn beabsichtigt den Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses an der Friedrich-Ebert-Allee 144 im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zu erwerben, städtebaulich neu zu entwickeln und in einem europaweiten, mehrstufigen Vergabeverfahren zu vergeben. Ob Teile der Flächen, insbesondere die für die Stadtverwaltung vorgesehenen Gebäude durch die Stadt selbst errichtet werden, ist noch nicht abschließend entschieden“ (aus DS 231371). Das Büro Cityförster wurde beauftragt, auf der Basis ihres Nutzungskonzeptes aus dem März 2022, mehrere Entwurfsalternativen zu entwickeln (geänderter Beschluss des Rates zur DS 231371), welche durch eine Empfehlungskommission diskutiert und bewertet wurden. Diese Kommission setzte sich aus zwei Vertreter*innen des MHKBD, drei externe Fachexpert*innen aus den Bereichen Stadtplanung, Architektur undSeite 1 von 14 Seite 2 Landschaftsplanung, u.a. Mitglieder des Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn, dem Stadtbaurat der Stadt Bonn, vier politische Vertreter*innen und den Leiterinnen der Wirtschaftsförderung und des Stadtplanungsamtes zusammen. Nach einem Auftaktgespräch und einer Zwischenpräsentation hat die Empfehlungskommission in einer nicht-öffentlichen Sitzung am 08.03.2024 einstimmig vorgeschlagen, die Entwurfsalternative 1 („Urbane Bausteine“) als Vorzugsvariante und damit Grundlage für das weitere Verfahren auszuwählen. Rahmenbedingungen der städtebaulichen Qualifizierung gemäß der DS 231371 • Die Rahmenplanung Bundesviertel (Hochhauskonzept, EG-Nutzung, Anteil Wohnen, Mobilität) und der Grünrahmenplan Bundesviertel (Anforderung an private und öffentliche Freiflächen), geben die Leitlinien für die räumliche Entwicklung vor. • Der hohe Wohnungsanteil im Quartier (60%), der auch das Landesinteresse an der Vergabe des Grundstückes an die Stadt Bonn widerspiegelt, sowie die 50%ige Quote für den geförderten Wohnungsbau erfordern eine hohe Qualität der Wohnungen und des Wohnumfelds. • Ab einer Größenordnung von 70 Wohneinheiten für den geförderten Wohnungsbau muss der Quartiergedanke Richtschnur für die städtebauliche Entwicklung sein. Ein besonderes Augenmerk soll daher auf die Freiraumgestaltung und die Adressbildung gelegt werden. Dies auch vor dem Hintergrund, da das Quartier nicht an bestehende Landschaftsräume angrenzt und vergleichsweise isoliert dreiseitig entlang von Infrastrukturtrassen angeordnet ist. • Für den geförderten Wohnungsbau besteht nach den Förderrichtlinien die Maßgabe, dass 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche gestaltet werden muss. Diese Quote soll im vorliegenden Fall - dem Quartiergedanken folgend - durch eine zentrale Freifläche im Plangebiet erfüllt werden. Ebenfalls ist auf ausreichende Freiflächen direkt angrenzenden an die Wohnbebauung zu achten. • Eine Kombination des Schul- und Kitastandortes sollte geprüft werden. Die Kita und Schule müssen in jedem Fall gut erreichbar positioniert werden. • Laut der beschlossenen Rahmenplanung für das Bundesviertel sind zwei Hochpunkte vorzusehen. • Die Möglichkeit, die Bebauung noch etwas näher an die Friedrich- Ebert-Allee zu verschieben, um die Gestaltungsmöglichkeiten für den Freiraum im Inneren des Quartiers zu erhöhen, muss, unter Erhalt der Bestandsbäume, geprüft werden. • Der Schallschutz für das Quartier stellt eine besondere Herausforderung dar. Hier sollen die westlichen, südlichen und östlichen Ränder zu den Verkehrsflächen eher geschlossen ausgeführt werden. Nach Norden erscheint eine Öffnung des Quartiers möglich. • Wohnungsbau entlang der Verkehrsachsen erscheint nur möglich, wenn durchbindende Grundrisse möglich sind und die Schlafräume möglichst auf der lärmabgewandten Seite angeordnet werden können. Für die potenziellen Wohnflächen in den Hochhäusern ist dieser Nachweis noch bis zum Auftaktgespräch zu erbringen. • Die Anzahl der Stellplätze soll, aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit, möglichst weitgehend minimiert werden. Daher sindSeite 2 von 14 Seite 3 ca. 750 PKW-Stellplätze im Plangebiet vorzusehen (heutiger Bestand ca. 500 Stpl.). • Die ersten Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchungen, insbesondere zu Lärm, Altlasten, Verkehr, Artenschutz, Gebäudeschadstoffe und Gebäudestatik sind zu berücksichtigen. • Im Hinblick auf das Ziel der Stadt Bonn, bis 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren, sind bereits in der städtebaulichen Planung entsprechende Maßnahmen zu berücksichtigen, wie beispielsweise die solarenergetisch optimierte Ausrichtung und Gestaltung, klare kompakte Strukturen, die Optimierung der Durchlüftung oder die Minimierung der Oberflächenversiegelung. • Bei der Erstellung der Entwurfsalternativen ist eine Realisierung der Gebäude in verschiedenen Baufeldern zu beachten, sodass ein hohes Maß an Flexibilität für die zukünftige Vergabe der Baugrundstücke erreicht wird. Beurteilungskriterien (gemäß Aufgabenstellung Seiten 18-19 DS 231371 Anlage 2) Folgende Kriterien wurden bei der Beurteilung der Entwurfsalternativen 1-3 durch die Empfehlungskommission herangezogen: • Städtebau ➢ Umgang mit Gebäudebestand (L-Gebäude, „Liegende 8“, Tiefgarage) ➢ Lage der Hochhäuser ➢ Städtebauliche Körnigkeit ➢ Öff. Verkehrsflächenanteil ➢ Art der Unterbringung des ruhenden Verkehrs ➢ Minderung des Stellplatzschlüssels • Freiraum ➢ Lage, Qualität und Zuordnung der Freiräume ➢ Erhalt der Alleen ➢ Umgang mit satzungsgeschütztem Baumbestand ➢ Öffentlicher Grünflächenanteil • Nachhaltigkeit ➢ Ausrichtung der Gebäude zur passiven Nutzung der Solarenergie ➢ Einsatz von PV- Anlagen • Wirtschaftlichkeit ➢ Umgang mit dem Bestand ➢ Bestandserhalt / Umfang der Einbindung des Bestandes ➢ Für den Bau notwendiger Baugrubenaushub ➢ Anzahl der Tiefgaragenebenen ➢ Anzahl der Tiefgaragen und TG-Zufahrten generell ➢ Größe der BGF aller Erdgeschosse (je geringer, desto weniger Aushub notwendig) ➢ GRZ ➢ Gebäudeformen / Baukörper Gebäudehöhen / EtagenSeite 3 von 14 Seite 4 ➢ gesamt BGF ➢ Eigenständigkeit der unterschiedlichen Nutzungsbereiche (Wohnen, Verwaltung, Schule, etc.) in Bezug auf die Möglichkeit, einer Vergabe an unterschiedliche bauliche Ausführenden, ohne große Schnittstellen und Berührungspunkte durch Zuschnitt der Baufelder, Lose, etc. Qualifizierung des Städtebaus für das Areal Der Ablauf des Qualifizierungsverfahrens gestaltete sich wie folgt: Der Versand der Aufgabenstellung an alle Teilnehmenden des Qualifizierungsverfahrens erfolgte am 22.09.2023. Nach kurzer Einarbeitung und Rückfragen von Cityförster fand das Auftaktkolloquium mit Vorbesprechung der Empfehlungskommission im Stadthaus am 26.09.2023 statt. Dieser Termin diente zur gegenseitigen Klärung der noch offenen Fragen der Aufgabenstellung. Die erste Bearbeitungsphase des Qualifizierungsverfahrens konnte mit der Abgabe der drei geforderten Entwurfsalternativen durch Cityförster am 10.11.2023 abgeschlossen werden. Hierzu erfolgte nur eine kurze erste Sichtung zur Erfüllung der Aufgabenstellung durch das mit dem Verfahrensmanagement betraute Stadtplanungsbüro H+B Stadtplanung aus Köln. In der Zwischenpräsentation im Stadthaus konnte das Büro Cityförster der Empfehlungskommission am 17.11.2023 seine drei erarbeiteten Entwurfsalternativen selbst vorstellen und zu Rück- und Verständnisfragen Stellung nehmen. Die Empfehlungskommission gab Anregungen und Hinweise für die weitere Bearbeitung der Entwurfsalternativen. Dabei wurde Cityförster insb. gebeten, die beiden Bestandsgebäude der weiteren Bearbeitung der Entwurfsaufgabe zu Grunde zu legen. Die zweite Bearbeitungsphase wurde am 02.02.2024 mit der Abgabe der finalen Entwurfsalternativen durch Cityförster beendet. Die Vorprüfung mit Vertreter*innen des Amtes für Wirtschaftsförderung, des Bauaufsichtsamtes, des Stadtplanungsamtes, des Amtes für Umwelt und Stadtgrün, des Büros H+B Stadtplanung und dem für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit betrauten Büro Zarinfar fand am 15.02.2024 ganztägig beim Amt für Wirtschaftsförderung statt. Dabei wurden die drei überarbeiteten Entwurfsalternativen einer wertungsfreien Vorprüfung bzgl. der formalen und inhaltlichen Berücksichtigung der Anforderungen der Auslobung des Qualifizierungsverfahrens unterzogen. Sitzung der Empfehlungskommission am 08.03.2024 Die Empfehlungskommission hat über die eingereichten Arbeiten des Büros Cityförster am 08.03.2024 im Beueler Rathaus beraten und entsprechende Empfehlungen für die weitere Konkretisierung der Planung aufgezeigt. Im Rahmen der Beurteilung der drei von Cityförster erarbeiteten Entwurfsalternativen wurden wie folgt beschrieben:Seite 4 von 14 Seite 5 Entwurfsalternative 1, „Urbane Bausteine“ Die Stärke der Arbeit liegt in der Ausbildung der zwei klaren und großzügigen Wohnblöcke. Die städtebauliche Körnigkeit ist dem Areal angemessen und tritt mit dem Bestand gut in einen Dialog. Die Hochpunkte sind richtig platziert. Das Entrée des Quartiers ist gut formuliert und mit dem Hochpunkt richtig markiert. Der Zugang zur öffentlichen Mitte, dem grünen Forum, erfolgt über die Fuge zwischen dem nördlich gelegenen Hochpunkt und der „Liegenden 8“. Eine Belebung dieses Raumes ist wichtig. Von der südöstlich gelegenen Grundstückseite, wo sich der ÖPNV-Halt befindet, ist das Auffinden der grünen Mitte nicht eindeutig. Eine Verbindung auf anderer Hierarchieebene erscheint wünschenswert, z.B. die Durchwegung im südlichen Teil der „Liegenden 8“ von der Bundesstraße in Richtung des Quartiers, verbunden mit einer Belebung des Innenhofs. Durch die zweigeschossige Aufstockung wird die „Liegende 8“ zum Hochhaus (> 22m), einhergehend mit allen Schwierigkeiten der dazugehörigen erhöhten baulichen Anforderungen. Daher sollte die Hochhausgrenze nicht auf dem gesamten 8-Gebäude überschritten werden, gegebenenfalls nur punktuell. Die Quartiersgarage liegt in einem Bereich, der zu den am wenigsten lärmbelasteten Stellen im Plangebiet gehört und ist daher dort nicht richtig platziert. Weiterhin beeinträchtigt die Lage der Quartiersgarage den zugehörigen Wohnhof in hohem Maße, da sie mit der gesamten Seite direkt an den Wohnhof angrenzt. Daher ist eine Teilunterbauung des Wohnblocks wünschenswert, um den ruhenden Verkehr unterirdisch anzuordnen. Es wird diskutiert, ob die Sichtbarkeit des grünen Forums von der Olof-Palme- Allee stärker sein sollte. Wichtig bleibt allerdings die Fassung des Freiraums an der nördlichen Seite. In dem 40 m-Hochpunkt könnten Sonderformen des Wohnens, z.B. studentisches Wohnen untergebracht werden. Generell sollten die programmierten Nutzungsoptionen überdacht und verschiedene Varianten ausgelotet werden: - Nahversorger in der „Liegenden 8“ mit Gastronomie und Bezug zum grünen Forum - Schule in der „Liegenden 8“ - Wohnen in der „Liegenden 8“ im Bereich des grünen Forums - Kita über der Schule mit Freiraum auf dem Dach des Schulgebäudes Entwurfsalternative 2, „Große Kleinteiligkeit“ Der Entwurf zeigt eine stark differenzierte Bebauung auf der Westseite. Das Hochhaus wird an die „Liegende 8“ angedockt. Dieses Andocken sieht das Gremium kritisch.Seite 5 von 14 Seite 6 Positiv bewertet wird die Lage des grünen Platzes und ebenfalls die Lage des Campus, bestehend aus Grundschule und Kita. Hier stellt sich die Frage, ob es denkbar ist, die Freifläche der Schule mit der mittleren Grünfläche zu verknüpfen, da hier möglicherweise schulverwaltungstechnisch Probleme auftreten können. Kritisch gesehen wird auch die Lage der Kita im obersten Geschoss und darüber liegend die notwendige Freifläche der Kita. Bei der Ausformung der Wohnbauflächen im Süden und im Westen wird die Kleinkörnigkeit kritisch gesehen. Hier entstehen nicht eindeutig zugeordnete Freiräume. Die Jury würde bevorzugen, wenn auf einer Seite der Gebäude Erschließungsräume und auf der anderen Seite ruhige Grünflächen für die Bewohner angeordnet werden könnten. Dieses Ziel erfüllt die vorgeschlagene Struktur nicht. Die Lage der Quartiersgarage im Südwesten kann nach Auffassung der Jury entfallen, wenn im südwestlichen Bereich die vorhandene Topographie genutzt und hier eine eingeschossige Tiefgarage geplant würde. Zur besseren Durchwegung des Gebiets und einer besseren Anbindung an den Haltepunkt der Straßenbahn ist ein Durchgang durch die „Liegende 8“ empfehlenswert. In der Entwurfsalternative sind sowohl das Entrée noch die Adressen nicht eindeutig formuliert. Insgesamt ist das Gremium der Auffassung, dass diese Entwurfsalternative nicht weiterverfolgt werden soll. Entwurfsalternative 3, „Gemeinsam vielfältig Die Variante „Gemeinsam vielfältig“ erhält die beiden prägenden Gebäude im Plangebiet und stockt sie für die Erzielung einer höheren baulichen Dichte jeweils um 2 Stockwerke auf. Zur Erzielung eines kleinen Gebäudeabstands werden geringfügige Abbrucharbeiten am L-Gebäude erforderlich. Besondere Merkmale dieses Beitrages sind die eher introvertierte Lage des Grünraumes und die ausschließliche Unterbringung des ruhenden Verkehrs in der vorhandenen und neu zu ergänzenden Tiefgarage unten dem Hochhaus an der B9. Nachvollziehbar wird der gemischt genutzte Hochpunkt mit einem Verwaltungssockel von 5 Geschossen und einem differenzierten Wohnangebot in den übrigen Geschossen entwickelt. Diesem Auftakt folgend wird der Supermarkt im nördlichen Sockel der sog. „Liegenden 8“ positioniert. Positiv wird gesehen, dass aufgrund der Lage der Haltestelle an der B9 eine Durchwegung durch die „Liegende 8“ zum Platz vorgesehen wird und das Potenzial zur Belebung des Innenhofs hat. Der zentrale Platz ist zu groß dimensioniert und für das Gebiet falsch platziert. Der außen liegende Hochpunkt und das 40 m-Hochhaus, das an der stark lärmbelasteten Bahntrasse liegt, sind städtebaulich nicht hinreichend integriert. Die Schule liegt als solitärer Baustein von der „Quartiersmitte“ zu weit entfernt. Die Dimensionierung der Innenhöfe erscheint ausgesprochen klein und mit demSeite 6 von 14 Seite 7 vorgeschlagenen Hochpunkt von 40 m ergibt sich eine erhebliche Verschattung. Zudem erscheint das Problem des Lärmeintrags nicht gelöst. Die geforderten Spielflächen sind im privaten Freiraumbereich nicht umsetzbar, nur die grüne Mitte hätte ausreichendes Flächenpotenzial. Auffällig sind bei dieser Entwurfsalternative die hohen Kosten, die aufgrund der Hochhausrichtlinie - besondere Anforderungen an die Gründung, hoher technischer Aufwand u.a. - sowie die Erstellung einer zusätzlichen Tiefgarage entstehen. Die baulichen Kosten liegen nach Wirtschaftlichkeitsberechnungen, obwohl 10.000 m² BGF weniger als in den beiden anderen Varianten vorgeschlagen werden, in einem ähnlichen Bereich. Votum der Empfehlungskommission Die Empfehlungskommission schlägt einstimmig vor, die Entwurfsalternative 1 („Urbane Bausteine“) als Vorzugsvariante und damit als Grundlage für das weitere Verfahren auszuwählen. Dabei werden folgende Empfehlungen für die weitere Bearbeitung ausgesprochen: • Die Quartiersgarage sollte als Tiefgarage im Nordwesten des Plangebietes angeordnet werden, dabei die vorhandenen topographischen Gegebenheiten ausnutzen und die Wohngebäude unterbauen. Der Innenhof sollte - soweit möglich - von Unterbauung frei bleiben. • Der Nahversorger sollte im nördlichen Bereich der „Liegenden 8“ platziert werden, um die Anlieferung problemlos zu gewährleisten und den Lagevorteil für externe und interne Kundschaft zu nutzen. • Die Entrée-Situation im Nord-Osten ist als Haupteingang in das Quartier gut platziert. Hier sollte jedoch geprüft werden, wie der schmale Durchgang zur grünen Mitte zwischen dem 120 m-Hochhaus und der „Liegenden 8“ zumindest im EG-Bereich (z.B. durch Arkaden) verbreitert werden kann. Eine weitere Durchwegung sollte im südlichen Bereich der „Liegenden 8“ geschaffen werden, um so eine zweite Verbindung zwischen der Mitte des Quartiers und der Straßenbahnhaltestelle zu sichern. • Die Kita sollte baulich mit dem Schulgebäude verbunden werden. Darüber sollte in dem 40 m-Hochhaus als Sonderform des Wohnens z.B. „studentisches Wohnen“ vorgesehen werden. Alternativ sollte geprüft werden, ob sich das Bestandsgebäude der „Liegenden 8“ für eine Schulnutzung eignet. Die entsprechenden Anteile der Verwaltung können dann in dem 120 m-Hochpunkt verortet werden. • Die Verortung von förderfähigem Wohnraum in einem Hochhaus gem. § 50 Abs. 2 Nr. 1 BauO NRW ist wegen der hohen Baukosten nicht realisierbar. Es sollte generell darauf geachtet werden, den förderfähigen Wohnraum nicht in Hochhäusern zu platzieren. • Für die „Liegende 8“ ist zu prüfen, ob eine Wohnnutzung (geförderter Wohnraum) unmittelbar an der grünen Mitte realisierbar ist. Teile der Verwaltungsnutzung könnten dann in den 120 m-Hochpunkt verlagert werden.Seite 7 von 14 Seite 8 • In der Entwurfsalternative 1 wurde das L-Gebäude aufgeteilt, wodurch eine kleine Fuge entstanden ist. Die Fuge sollte entweder weiter geöffnet oder ganz geschlossen werden. Durch die Verlagerung der Kita könnte auch das Erdgeschoss für Wohnen genutzt werden. Der bisher vorgesehene Vorsprung des Gebäudes im EG könnte dadurch entfallen. • Es sind beispielhafte, schematische Grundrisse zu entwickeln, um zu prüfen, inwieweit die Nutzungen in den verschiedenen Gebäuden untergebracht werden können. Außerdem sollte geprüft werden, welche Gebäude durch ihre Höhe die Hochhausgrenze überschreiten, da sich daraus besondere, kostspielige Anforderungen an Gründung und Brandschutz ergeben. • Durch die Nutzungsverschiebung und die neue Sonderwohnform kann es Abweichungen von den bisher vorgegebenen Nutzungsanteilen geben. Grundsätzlich sollte sich bei der Überarbeitung weiterhin möglichst an den Vorgaben aus dem Kaufvertrag orientiert werden. Sollten sich Änderungen ergeben, wird die neue Nutzungsverteilung mit dem Land abgestimmt. Insgesamt ist bei der Überarbeitung der Fokus auf eine belebte, grüne Mitte zu legen. Die Nutzungen an der grünen Mitte sowie am Eingangsbereich zum Quartier sollten so gewählt werden, dass die Belebung der grünen Mitte gefördert wird. Weiteres Vorgehen Die Entwurfsalternativen von Cityförster werden vom 11.03.2024 bis 08.04.2024 im Stadthaus ausgestellt. Nach der Beschlussfassung über die Vorzugsvariante einschließlich der Empfehlungen wird die Verwaltung das Büro Cityförster beauftragen, eine finale Variante zu entwickeln, eventuell mit Alternativen hinsichtlich der Nutzungsverteilung. Diese Variante wird erneut den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt, voraussichtlich im Juni. Diese Überarbeitung wird dann Grundlage für den Beschluss zur frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB. Parallel hierzu wird die Qualifizierung des Freiraums weiter vorangetrieben. Anlage/n 1 NQB_QV_P2_Praesentationsplaene A3 II (öffentlich)Seite 8 von 14 Seite 9 von 14 Seite 10 von 14 Seite 11 von 14 Seite 12 von 14 Seite 13 von 14 Seite 14 von 14
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