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240435-02 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn" Antrag zur Vorlage 240435

Nummer
240435-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 19.09.2024 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 240435 Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn"

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Änderungsantrag
öffentlich
240435-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
Dr. Nico Janicke
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Koalitionsänderungsantrag: Konzept "Sicherheit,
Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn"
Antrag zur Vorlage 240435
Beratungsfolge
Hauptausschuss 19.09.2024 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Es werden folgende Ziffern ergänzt:
6. Das vorliegende Konzept wird perspektivisch um Komponenten einer
Bedarfsplanung ergänzt, wie dies in anderen Bereichen (bspw. Feuerwehr und
Rettungsdienst) schon vorhanden ist. So sind bspw. statistische Grundlagen in
das Konzept aufzunehmen. Darüber hinaus sind weitere städtische Akteure,
wie zum Beispiel die Wohnungsbaugesellschaft und weitere
Religionsgemeinschaften in die Erarbeitung von Maßnahmen eingebunden.
7. Das vorliegende Konzept wird innerhalb der nächsten sechs Monate bzgl.
der interdisziplinären Komponente gestärkt, in dem die präventive Komponente
ausgebaut wird. Dazu gehört insbesondere die Aufnahme der präventiven Hilfs-
und Unterstützungsmaßnahmen der Stadt Bonn und anderer bspw. im Bereich
der Jugend- und Sozialarbeit. Auch die gezielte Belebung des öffentlichen
Raums ist eine Präventionsmaßnahme, die in der Weiterentwicklung des
Konzeptes gestärkt werden soll.
8. Die vier Stellen zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren des
ruhenden und fließenden Verkehrs wird mit einem “KW” Vermerk versehen, da
das Ziel der Digitalisierung zur automatisierten Bearbeitung erreicht werden
soll.
9. Es wird bis zum 30.06.2025 geprüft, ob die Kooperation mit anderenSeite 1 von 3
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Leitstellen der Stadt sinnvoll ist und inwiefern dies umgesetzt werden kann.
Diese Prüfung wird mind. dem Hauptausschuss vorgelegt.
10. Die Reihe Ordnungsamt vor Ort wird an der Anzahl der Einwohnerinnen
und Einwohnern und nicht an der Anzahl der Stadtbezirke gemessen und
gleichmäßig über die Stadt verteilt.
Weiterhin:
A) Folgende Aspekte werden gestrichen bzw. als Sachverhaltsdarstellung
wertneutral dargestellt:
a. 1.3.5 f)
B) Bei der Beschaffung und der Bewirtschaftung von Funkgeräten mit anderen
Stellen der Stadt kooperiert, bspw. der Feuerwehr.
C) Es wird geprüft wie Elektrogroßgräte (Kühlschrank, etc.) im Rahmen von
Sperrmüllsammlungen mit abtransportiert werden können.
Begründung
Eine Bedarfsplanung mit statistischen Größen und systematischen Messungen
ermöglichte eine strategische evidenzbasierte Entscheidung hinsichtlich der
strategischen Maßnahmen zur Verbesserung der Bereich Ordnung, Sauberkeit
und Sicherheit. Bspw. können hierdurch Schutzziele definiert werden, wie diese
im Bereich der Feuerwehr schon vorhanden sind (8 min nach Anruf Eintreffen
der Feuerwehr in definierter Anzahl). Weiterhin sind zusätzliche Partnerinnen
und Partner einzubeziehen, die vermutliche einen großen Hebel bzgl. der
Themen Ordnung und Sauberkeit aber auch Sicherheit haben können. Eine
Zusammenarbeit sollte seitens der Verwaltung hier verstärkt angestrebt
werden, was dem Ausschuss mitzuteilen ist.
Grundsätzlich sind die Dinge, die nicht passieren, die besten Dinge. Das
Papier, was nicht achtlos weggeworfen wird, die Lärmbelästigung, die einfach
nicht stattfindet oder die häusliche Gewalt die nicht stattfindet. Daher ist die
präventive Komponente zeitnah zu stärken. Sicherlich ist hier nicht das
Ordnungsamt selbst das Fachamt, sondern Ämter wie das Sozial- oder
Jugendamt. Zudem kann es hilfreich sein, die Kolleginnen und Kollegen desSeite 2 von 3
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KOD fortzubilden, so dass mögliche Hilfs- und Unterstützungsangebote seitens
der Stadt oder anderer Träger bekannt sind und unmittelbar genutzt oder
zumindest die Information sofort weitergegeben werden kann.
Auch in der Bearbeitung von standardisierten Prozessen muss die
Digitalisierung-Rendite gehoben werden. Daher sind die Stellen mit einem KW-
Vermerk zu versehen.
In der Stadt Bonn sind verschiedene Leitstellen vorhanden. Sei es die SWB, die
Polizei, die Feuerwehr oder andere. Mit diesen Leitstellen wird oft eng
zusammengearbeitet. Daher ist ernsthaft zu prüfen, ob Leitstellen nicht
zusammengelegt werden können. Somit können Technik, Ruhe- und
Sozialräume bspw. effizienter genutzt werden und in der Fallbearbeitung ist
man schneller und dichter auch im Informationsaustausch effizienter.
Die Belebung des öffentlichen Raumes durch Sondernutzungen wie
Außengastronomie, Caferoller etc. ist eine wichtige Präventionsmaßnahme.
Der Verlust des Caferollers am Rande der Hofgartenwiese in Richtung
Kaiserplatz ist ein Negativbeispiel. Beim Ausstellen von
Sondernutzungsgenehmigungen und Erhebung der Gebühren soll die
Verwaltung an Problemstellen gezielt Einfluss nehmen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de