240435 · Beschlussvorlage
Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn"
Kerndaten
- Nummer
- 240435
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.09.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 240435 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Anhörung Hauptausschuss 22.08.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Anhörung Rat 12.11.2024 Entscheidung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 10.10.2024 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Das beigefügte Konzept “Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn” wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 2. Dem dort beschriebenen Zielbild: “Bonn hat eine sichtbare und freundliche, konsequent und verlässlich auftretende Ordnungsbehörde” und den 8 definierten Leitzielen, die die künftige Handlungsgrundlage der Ordnungsbehörde darstellen, wird zugestimmt. 3. Den im Konzept beschriebenen Maßnahmen an den jeweiligen Örtlichkeiten wird zugestimmt. 4. Zur Umsetzung des Konzeptes und der Maßnahmen werden die folgenden Stellen eingerichtet, deren Refinanzierung zu ca. 80% gegeben ist: • 10 Stellen in der Wertigkeit EG9a/A9mD für die Einrichtung einer Präsenzstreife ab dem Jahr 2025. • 4 Stellen in der Wertigkeit EG9a/A9mD für die Einrichtung eines Ermittlungsteams Abfall, davon eine Stelle ab der zweiten Jahreshälfte 2025 und drei ab 2026 • 1 Stelle in der Wertigkeit EG8/A8 für Verwaltungsaufgaben des kommunalen Ordnungsdienstes ab dem Jahr 2026 • 1 Stelle in der Wertigkeit EG10/A11 für die Einrichtung einer Sachgebietsleitung Verkehrsaußendienst ab dem Jahr 2025 • 4 Stellen in der Wertigkeit EG7/A7 für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren des ruhenden und fließenden Verkehr ab sofort 5. Die darüber hinaus zur Umsetzung des Konzeptes erforderlichen Haushaltsmittel von zus. jährlich 300.000 € (davon 100.000 € investiv) werden im Doppelhaushalt 2025/26 bereitgestellt. Die erforderlichenSeite 1 von 118 Seite 2 Mittel für die Personalkosten werden für den Haushalt 2025/2026 nachgemeldet. Begründung: Zur Begründung wird auf das beigefügte Konzept verwiesen. Dieses gliedert sich zur besseren Lesbarkeit in zwei Teile. Teil 1 beschäftigt sich mit den Erkenntnissen, Zielen und Maßnahmen, die zur Umsetzung erforderlich sind. Teil 2 enthält alle Steckbriefe zu Örtlichkeiten und übergeordneten Themen. Dieser Teil eignet sich vor allem zur näheren Betrachtung einer bestimmten Örtlichkeit. Zu 2. Die im Konzept dargestellten Leitziele dienen der Erreichung des Leitbildes, welches als elementares Ergebnis als Wunsch aus der Konzepterarbeitung hervorgegangen ist. Die Stadtgesellschaft fordert dies vom KOD. Gleichzeitig entspricht dies auch dem eigenen Anspruch, den wir an uns als Ordnungsbehörde stellen. Zu 3.- 5. Aus dem Erstellungsprozess und den Leitzielen ergeben sich Maßnahmen, die zur Umsetzung des Konzeptes essenziell sind. Mit der Einrichtung der Stellen kommen wir dem an uns gerichteten Anspruch nach. Dazu ist die Einrichtung der o.g. Stellen erforderlich. Die ausführlichen Maßnahmen und Hintergründe zur Erforderlichkeit der Stellen können dem Konzept entnommen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.02.01 Allgemeine Sicherheit und Ordnung 1.02.01.06 Allgemeine Gefahrenabwehr / Vollzugsmaßnahmen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 2025: 100.000 2026: 100.000 2027: 25.000 2028: 25.000 2029: 25.000 5330002011000 / 78.3100 2025 2026 2027 2028 2029 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2024: 86.666,16 2025: 1.011.270,99 133000201/70.1000 2024: 86.666,16 2025: 1.011.270,99 ca. 80% aus Verwarn- undSeite 2 von 118 Seite 3 2026: 1.509.686,12 2027: 1.554.976,71 2028: 1.601.626,01 2029: 1.649.674,79 2025: 200.000 2026: 200.000 2027: 206.000 2028: 212.180 2029: 218.545 133000201/74.1000 2025 2026 2027 2028 2029 2026: 1.509.686,12 2027: 1.554.976,71 2028: 1.601.626,01 2029: 1.649.674,79 Bußgeldern Einzahlungen / Erträge 2024: 69.332,93 2025: 809.016,79 2026: 1.207.749 2027: 1.243.982 2028: 1.281.301 2029: 1.319.740 133000204/65.1000 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Deckung für 133000201/70.1000 Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Konzept_Sicherheit_Ordnung_Sauberkeit_05062024 (öffentlich)Seite 3 von 118 Dokumentenklasse A (öffentlich) 2024 Konzept Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn B i l d r e c h t e : G i a c o m o Z u c c a / B u n d e s s t a d t B o n nSeite 4 von 118 1 Dokumentenklasse A (öffentlich) Inhalt I. Vorwort .................................................................................................................................. 4 II. Vorgehen .............................................................................................................................. 6 III. Teil 1: Erkenntnisse, Ziele und Maßnahmen ....................................................................... 7 1.1 Schwerpunkte aus dem Prozess .................................................................................... 7 1.1.1 Präsenz und Sichtbarkeit ......................................................................................... 7 1.1.2 Vermüllung ............................................................................................................... 8 1.1.3 Verkehr..................................................................................................................... 8 1.2 Zielbild ............................................................................................................................ 9 Leitziel 1 – „Sichtbarkeit und Präsenz“: ............................................................................. 9 Leitziel 2 – „Konsequenz und Verlässlichkeit“: .................................................................. 9 Leitziel 3 – „Mitarbeitendensicherheit und Ausstattung“: ................................................ 10 Leitziel 4 – „Freundlichkeit und Offenheit“: ...................................................................... 10 Leitziel 5 – „Zusammenarbeit und Kommunikation“: ....................................................... 10 Leitziel 6 – „Digitalisierung und Controlling“: ................................................................... 10 Leitziel 7 – „Ausbildung und Personalgewinnung“: ......................................................... 11 Leitziel 8 – „Konzeption und Fortentwicklung“: ............................................................... 11 1.3 Maßnahmen.................................................................................................................. 12 1.3.1 Präsenzstreife ........................................................................................................ 12 1.3.2 Ermittlungsdienst Abfall.......................................................................................... 13 1.3.3 Verwaltungsaufgaben des KOD ............................................................................. 13 1.3.4 Organisationsstruktur ............................................................................................. 14 1.3.5 Verkehr................................................................................................................... 14 a) Konzept Verkehrsaußendienst (VAD) ..................................................................... 14 b) Sachgebietsleitung Verkehr .................................................................................... 15 c) Personalentwicklung VAD ....................................................................................... 15 d) Stellenentwicklung „VAD Plus“ ................................................................................ 15 e) Bußgeldstelle........................................................................................................... 15 f) Halterhaftung und Videokontrollen ........................................................................... 16 1.3.6 Ausstattung ............................................................................................................ 16 a) Schutzausrüstung.................................................................................................... 16 b) Technik .................................................................................................................... 16Seite 5 von 118 2 Dokumentenklasse A (öffentlich) c) Gebäude .................................................................................................................. 17 d) Mobilität ................................................................................................................... 17 1.3.7 Aus- und Fortbildung .............................................................................................. 18 1.3.8 Digitalisierung und Kommunikation ........................................................................ 18 a) Leitstelle .................................................................................................................. 18 b) Auftragsmanagement .............................................................................................. 19 c) Sensorgestützte Überwachung ............................................................................... 19 d) Social-Media-Kanäle ............................................................................................... 20 e) Kommunikationskampagne ..................................................................................... 20 f) Controlling ................................................................................................................ 20 1.3.9 Anpassung der Bonner Straßenordnung ............................................................... 21 1.4 Haushalterische Auswirkungen .................................................................................... 21 IV. Teil 2: Steckbriefe ............................................................................................................. 22 2.1 Stadtbezirk Bonn .......................................................................................................... 22 2.1.1 Bereich ZOB, Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof ............. 23 2.1.2 Kaiserplatz ............................................................................................................. 27 2.1.3 Poppelsdorfer Allee ................................................................................................ 31 2.1.4 Hofgarten einschl. Alter Zoll und Stadtgarten ........................................................ 33 2.1.5 Fußgängerzone ...................................................................................................... 36 2.1.6 Friedensplatz und Bereich um den Windeckbunker ............................................... 39 2.1.7 Bertha-von-Suttner-Platz........................................................................................ 41 2.1.8 Altstadt ................................................................................................................... 43 2.1.9 Tannenbusch / Buschdorf / Auerberg .................................................................... 45 2.1.10 Stadthausumfeld .................................................................................................. 48 2.1.11 Am Johanneskreuz .............................................................................................. 52 2.1.12 Frankenbadvorplatz ............................................................................................. 54 2.1.13 Viktoriakarree ....................................................................................................... 56 2.2 Stadtbezirk Beuel.......................................................................................................... 58 2.2.1 Beuel Zentrum ........................................................................................................ 59 2.2.2 Bahnhofsumfeld ..................................................................................................... 61 2.2.3 Pützchen / Neu-Vilich / Holzlar............................................................................... 63 2.2.4 Sportplatz Schwarzrheindorf .................................................................................. 65 2.2.5 Rheinaue / Rheinufer ............................................................................................. 67Seite 6 von 118 3 Dokumentenklasse A (öffentlich) 2.3 Bad Godesberg............................................................................................................. 69 2.3.1 Bad Godesberg Zentrum........................................................................................ 70 2.3.2 Rathausumfeld ....................................................................................................... 73 2.3.3 Bahnhofsumfeld ..................................................................................................... 76 2.3.4 Umfeld Godesburg ................................................................................................. 78 2.4 Hardtberg ...................................................................................................................... 80 2.4.1 Duisdorf Zentrum ................................................................................................... 81 2.4.2 Bahnhof .................................................................................................................. 84 2.4.3 Medinghoven / Brüser Berg ................................................................................... 86 2.5 Allgemeine Themen ...................................................................................................... 88 2.5.1 Öffentliche Toiletten ............................................................................................... 88 2.5.2 Schulhöfe sowie Sport- und Spielplätze................................................................. 91 2.5.3 Wildtiere / Tauben / Ratten .................................................................................... 93 2.5.4 Freilaufende Hunde................................................................................................ 95 2.5.5 Müll......................................................................................................................... 97 2.5.6 Verkehr................................................................................................................. 100 2.6 Digitalisierung ............................................................................................................. 103 2.6.1 Leitstelle ............................................................................................................... 103 2.6.2 Radarüberwachung .............................................................................................. 104 2.6.3 Parksensoren ....................................................................................................... 104 V. Schlussbemerkung und weiteres Vorgehen .................................................................... 105 VI. Anlagen ........................................................................................................................... 106 1. Neuorganisation Ordnungsdienst ................................................................................. 106 1.1 Abteilung 33-2 ......................................................................................................... 106 1.2 Sachgebiet 33-21 .................................................................................................... 108 1.3 Sachgebiet 33-23 .................................................................................................... 109 1.4 Sachgebiet 33-25 .................................................................................................... 110 1.5 Sachgebiet 33-26 .................................................................................................... 111 2. Fahrzeugkonzept .......................................................................................................... 112 3. Sicherheit der MA (Ausrüstung + Aus- und Fortbildung) .............................................. 113 3.1 Aktuelle Kleiderliste ................................................................................................. 113 3.2 Einheitliche Aus- und Fortbildung der KOD sowie VAD Mitarbeitenden ................. 114Seite 7 von 118 4 Dokumentenklasse A (öffentlich) I. Vorwort Die Themenfelder Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in einer Stadt bestimmen grundlegend die Lebens-, Wohn- sowie Aufenthaltsqualität der Bürger*innen und tragen zudem auch wesentlich zur Attraktivität der Stadt bei Gästen bei. Gleichwohl sind sie wichtig für die Entwicklung der Innenstadt und somit ebenfalls von erheblicher Bedeutung für die ortsansässige Wirtschaft. Alkohol- und Drogenkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen, Verwahrlosung von Örtlichkeiten durch wildes Plakatieren, Schmutz und Unrat beeinträchtigen das Sicherheitsempfinden von Bürger*innen sowie Tourist*innen erheblich. Prioritäres Ziel ist daher eine saubere und sichere Stadt ohne sogenannte Angsträume. Wenn also Sicherheit und Sauberkeit wesentliche Faktoren der Bürgerzufriedenheit und Standortqualität bleiben sollen, sind dafür Maßnahmen erforderlich, die auch Investitionen nach sich ziehen. Trotz oder gerade auf Grund der aktuellen Haushaltslage müssen Schwerpunkte gesetzt und innovative Maßnahmen entwickelt werden. Aus diesem Grund hat sich das Amt „Bürgerdienste“ (Amt 33) gemeinsam mit verschiedenen Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Verwaltung auf den Weg gemacht und das vorliegende Konzept erstellt. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die objektive Sicherheit, das subjektive Sicherheitsgefühl und die Sauberkeit in der Stadt verbessern. Sicherheit ist untrennbar mit Sauberkeit verbunden. Hier wird es auch auf das Verantwortungsbewusstsein und Engagement der Bürger*innen ankommen. Für eine saubere Stadt kann nur gemeinsam gesorgt werden. Eine im vergangenen Jahr von lokalen Medien durchgeführte repräsentative Umfrage ergab, dass sich 89 Prozent der Bonner*innen in ihrer Stadt sicher oder sehr sicher fühlen. Bei Frauen gab es mehr Befragte, die sich nicht sicher fühlen. Und in Bad Godesberg ist das Sicherheitsgefühl etwas niedriger als in Beuel und im Bonner Zentrum. Aus einer subjektiven Sicht der Bürger*innen heraus führt die Situation und Lage rund um die Themenfelder Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn zu einer entsprechend hohen Beschwerdelage. So beziehen sich Einsätze des Stadtordnungsdienstes sowie Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung und der Kommunalpolitik immer wieder auf konkrete Örtlichkeiten in den einzelnen Stadtbezirken. Hinzu kommen auch die Erfahrungen aus den Zeiten, die durch Corona geprägt waren. Durch das Fehlen von Treffpunkten in Gaststätten, Begegnungsstätten oder auch Privaträumen ist, mehr noch als in der Vergangenheit üblich, der öffentliche Raum zur Begegnungsstätte und zum Feiertreffpunkt auch über längere Zeiträume hinweg geworden. Diese Entwicklung scheint sich auch in Teilen über die Coronalockdowns hinaus verfestigt zu haben. Bei den Zusammenkünften im öffentlichen Raum kommt es jedoch nicht selten zu Konflikten untereinander sowie mit den jeweiligen Anwohner*innen.Seite 8 von 118 5 Dokumentenklasse A (öffentlich) Grundsätzlich besteht in der Gesellschaft Einigkeit darüber, dass eine Stadt sicher und sauber und somit lebenswert sein soll. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass der öffentliche Raum in einer Form genutzt wird, die nicht von allen als normgerecht angesehen wird. Es ist jedoch nicht möglich, seitens der Politik oder der Verwaltung eine bestimmte Form sozialen Verhaltens als Norm zu definieren und somit als allgemeingültig vorauszusetzen. Vielmehr muss es also darum gehen, die verschiedensten Erwartungen und Formen der Nutzung des öffentlichen Raums im Rahmen rechtlicher und sozialer Grenzen zu ermöglichen. Der Konzeptidee liegt der Anspruch zugrunde, Modelle zu entwickeln, die, bezogen auf die verschiedenen Örtlichkeiten, zielgenaue Präventions- und Interventionsmaßnahmen enthalten. Das Konzept soll bewusst ein „lebendes“ Dokument sein, welches nicht in einer ersten Version den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Im Bearbeitungsprozess wurden ortsbezogene Steckbriefe zu einzelnen Örtlichkeiten entwickelt, die neben einer Ist-Situation auch die aktuell für diesen Ort bereits erfolgreich laufenden Maßnahmen aller Fachbereiche und externen Akteur*innen darstellen. Das Konzept verfolgt einen interdisziplinären Ansatz, indem es unter Beteiligung der verschiedensten Stellen und Ämter (Ordnung, Sport, Soziales, Jugend, u.a.) sowie einer Vielzahl externer Partner und Institutionen wie dem Polizeipräsidium Bonn, Bonnorange, der evangelischen und katholischen Kirchen, der Universität Bonn, der Stadtwerke Bonn, den Wohlfahrtsverbänden u. a. erarbeitet wurde. Bei jedem Steckbrief wurden Maßnahmen erarbeitet, die dabei helfen sollen, die aktuelle Situation noch weiter zu verbessern. Hierzu können neben mittel- bzw. langfristigen Maßnahmen auch Adhoc-Maßnahmen zählen. Insgesamt entsteht so eine Zieldefinition anhand derer das Handeln in Bezug auf Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zukünftig ausgerichtet werden kann. Um dies zu erreichen, müssen zwingend auch Themen wie Prävention und Jugendarbeit, Maßnahmen des Ordnungsrechts, der Sauberkeit und eine gute Infrastruktur eine Rolle spielen. Alle diese Bereiche greifen ineinander und bedingen sich gegenseitig in dem gemeinsamen Ziel, die Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen zu erhöhen. Die Entwicklung der Maßnahmen ist nicht abschließend, sondern soll kontinuierlich fortgeführt werden. Daher soll diese Gesamtkonzeption zukünftig im Rahmen eines (öffentlichen) Monitoringprozesses laufend fortgeschrieben werden. Die Verwaltung plant der Politik die Vorlage in einem zweijährigen Turnus vorzulegen.Seite 9 von 118 6 Dokumentenklasse A (öffentlich) II. Vorgehen B i l d r e c h t e : A r n u l f M a r q u a r d t - K u r o n / B u n d e s s t a d t B o n n Das Konzept „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn“ wurde in einem mehrstufigen Vorgehen erstellt. 1. Ab dem 24.11.2022 ist die neue Themenreihe „Ordnungsamt vor Ort“, die in jedem Stadtbezirk einzeln stattgefunden hat (24.11.2022 Hardtberg, 11.01.2023 Beuel, 12.01.2023 Bad Godesberg, 14.02.2023 Bonn), gestartet. Es wurde ein erstes Meinungsbild der Vertreter*innen aus der Kommunalpolitik, Ortsvereinen und Gewerbetreibenden des jeweiligen Stadtbezirkes erstellt, um erste Besonderheiten und Örtlichkeiten der Stadtbezirke zu erhalten. 2. Am 20.03.2023 hat eine große Kickoff-Veranstaltung, mit den beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung, Polizei, Bonnorange und größeren Multiplikatoren / Verbänden von außerhalb der Verwaltung, stattgefunden. In dieser Kickoff-Veranstaltung wurden das Konzept strukturell vorgestellt und Ideen sowie „Brennpunkte“ gesammelt. 3. In der Zeit vom 24. April bis zum 08. Mai 2023 hat eine digitale Bürgerbeteiligung stattgefunden. Hier hatten alle Bürger*innen die Möglichkeit, weitere Maßnahmen, oder Örtlichkeiten, welche noch nicht aufgenommen wurden, mitzuteilen. 4. Im Juni 2023 haben die jeweiligen Steckbriefworkshops stattgefunden. Aufgrund der bisher gesammelten Informationen wurden zu jeder Örtlichkeit Steckbriefe erstellt. Auf der Basis der gesammelten Daten hat Amt 33 das Konzept inklusive einer Feedbackschleife mit den Beteiligten erarbeitet und im Verwaltungsvorstand abgestimmt. Zur besseren Lesbarkeit gliedert sich das Konzept in zwei Teile. Teil 1 beschäftigt sich mit den Erkenntnissen, Zielen und Maßnahmen, die zur Umsetzung erforderlich sind. Teil 2 enthält alle Steckbriefe zu Örtlichkeiten und übergeordneten Themen. Dieser Teil eignet sich zur näheren Betrachtung einer bestimmten Örtlichkeit.Seite 10 von 118 7 Dokumentenklasse A (öffentlich) III. Teil 1: Erkenntnisse, Ziele und Maßnahmen 1.1 Schwerpunkte aus dem Prozess Aus dem Prozess heraus haben sich mehrere Schwerpunkte herauskristallisiert, die zukünftig in besonderem Maße Gegenstand (auch) ordnungsbehördlichen Handelns sein werden. Insbesondere hat der Prozess vielfach und in jedem Stadtbezirk sehr deutlich bestätigt, dass es an einer wahrnehmbaren Präsenz und Sichtbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) mangelt. Darüber hinaus wurde in vielfältiger Weise das Thema der Vermüllung vorgebracht und auch der Straßenverkehr, insbesondere der ruhende, wurde während des Prozesses als Problempunkt benannt. Dabei spielten neben E-Scootern auch die Freihaltung von Geh- und Radwegen eine Rolle. 1.1.1 Präsenz und Sichtbarkeit Die Streifen des Kommunalen Ordnungsdienstes arbeiten zumeist in der Weise, dass Sie einzelne Aufträge der Einsatzleitstelle aus Bürgerbeschwerden übernehmen oder seitens der Einsatzleitstelle bestimmte Kontrollpunkte aufsuchen. In den allermeisten Fällen hat ein einzelnes Einsatzmittel bereits weitere Aufträge „im Vorlauf“, d.h. die Einsatzleitstelle wartet auf die Abarbeitung des aktuellen Einsatzes, um direkt einen Folgeauftrag zu erteilen. Dieses Prozedere bedeutet allerdings, dass die Einsatzkräfte nur in sehr seltenen Fällen längere Zeit an einer bestimmten Örtlichkeit verbleiben können, mit der Folge, dass es immer wieder zu Folgebeschwerden kommt, da keine nachhaltige Beobachtung der Situation und evtl. nochmaliges ordnungsbehördliches Einschreiten möglich war. Erschwerend kommt hinzu, dass die Einsatzleitstelle aktuell keine Ortungsmöglichkeit der im Einsatz befindlichen Einsatzmittel hat und so immer wieder weite Wege zum nächsten Einsatz zurückgelegt werden müssen. Entsprechend häufig wurde - im Rahmen des Prozesses, aber auch außerhalb über Beschwerden - zurückgemeldet, dass man doch ein Fahrzeug des Ordnungsamtes habe vorbeifahren sehen, ohne dass sich dieses um die gemeldete Problematik gekümmert habe. Zukünftig wird die Ordnungsbehörde sicherstellen, dass in Früh- und Spätschicht jeweils ein Einsatzmittel dauerhaft im Dienstplan vorgesehen wird, welches nicht leitstellengesteuert eingesetzt wird. Vielmehr erhalten die Einsatzkräfte im Vorfeld geplante und im Nachgang einem Controlling unterliegende Aufträge, die explizit Präsenzdienste und längeres Verweilen an definierten Örtlichkeiten und um diese herum vorsehen.Seite 11 von 118 8 Dokumentenklasse A (öffentlich) 1.1.2 Vermüllung Aus allen Stadtbezirken wurde im Rahmen der Konzepterstellung zurückgemeldet, dass die festzustellende Vermüllung in vielen Bereichen des öffentlichen Raums das Unsicherheitsgefühl der Bonner*innen negativ beeinflusst und den Eindruck einer „schmutzigen“ Stadt vermittelt. Achtlos weggeworfene Verpackungen aller Art, überquellende Mülleimer, wilde Müllkippen, Zigarettenstummel, Hundekot und zerbrochenes Glas sind häufig zudem Anlass für Bürgerbeschwerden über die verschiedensten Kommunikationswege. Auch Grünanlagen sind hiervon spürbar betroffen. Nach der Coronapandemie hat sich diese Lage subjektiv verschlechtert und die Wahrscheinlichkeit, bei der illegalen Entsorgung von Abfall entdeckt zu werden, ist gering. Dies hängt unmittelbar damit zusammen, dass das Entdeckungsrisiko mangels spürbarer Präsenz des Ordnungsdienstes entsprechend gering ist. Um hier zu Verbesserungen und insbesondere Ahndungen zu kommen, wird die Ordnungsbehörde neben uniformierten Präsenzstreifen auch zivile Teams einsetzen. Darüber hinaus wird ein „Ermittlungsdienst Abfall“ etabliert, der sich illegalen Müllablagerungen im öffentlichen Raum, an und um Wertstoffinseln und in Grünanlagen ebenso widmet, wie auch Müllansammlungen auf privaten Grundstücken. 1.1.3 Verkehr Während der Konzepterstellung wurde die Ordnungsbehörde in der bereits vorher gereiften Feststellung bestätigt, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs dringend einer Neuausrichtung bedarf, um die Herausforderungen der 2020’er Jahre annehmen und bewältigen zu können. Die zwischenzeitlich erheblich veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Haltungen zum motorisierten Individualverkehr müssen organisatorisch und inhaltlich berücksichtigt werden, um ein zuverlässiges und adäquates Handeln des Verkehrsaußendienstes (VAD) zu gewährleisten. Dabei sind insbesondere auch sicherheitsrelevante Feststellungen sog. Feuerwehrfahrten, die regelmäßig gemeinsam mit dem Amt „Feuerwehr und Rettungsdienst“ (Amt 37) durchgeführt werden, zu berücksichtigen und zeitnah konsequente Lösungsansätze zu finden, die verhindern, dass notwendige Rettungseinsätze durch falschparkende Fahrzeuge erschwert oder unmöglich gemacht werden.Seite 12 von 118 9 Dokumentenklasse A (öffentlich) 1.2 Zielbild „Bonn hat eine sichtbare und freundliche, konsequente und verlässlich auftretende Ordnungsbehörde“ Zukünftig wird die Ordnungsbehörde auch weiterhin die Zielsetzung verfolgen, sichtbar und freundlich sowie konsequent und verlässlich aufzutreten. Von besonderer Bedeutung wird sein, dass eine konsequente Ahndung über den „erhobenen Zeigefinger“ hinaus wichtiger Baustein zur Erreichung der folgenden Ziele sein wird. Die Ordnungsbehörde ist sich der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben als wichtige Gefahrenabwehrbehörde bewusst und nimmt diese Verpflichtung verantwortungsvoll und umfänglich war. Hierzu stimmt sie sich weiterhin eng mit der Polizei Bonn ab. Aus diesem Zielbild können folgende Leitziele abgeleitet werden, die unser Handeln in einem ausgewogenen Verhältnis von präventiven und repressiven Maßnahmen bestimmen: Leitziel 1 – „Sichtbarkeit und Präsenz“: Durch Erhöhung der sichtbaren Präsenz trägt die Ordnungsbehörde dem Gedanken der Prävention von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum Rechnung. Auch eine Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls soll erreicht werden. Zudem wird die Ordnungsbehörde zukünftig auch durch zivile Streifen verschiedene Ordnungswidrigkeiten bekämpfen und ahnden, die fortwährend zu Beschwerden führen. Leitziel 2 – „Konsequenz und Verlässlichkeit“: Die Ordnungsbehörde agiert konsequent und verlässlich. Sie ahndet gleichgelagerte Verstöße im gesamten Stadtgebiet gleich. Das ihr eingeräumte Ermessen übt sie dahingehend aus, dass sie verhältnismäßige Gefahrenabwehrmaßnahmen trifft, die die Gefahr effizient und schnell beseitigen und alle Beteiligten möglichst wenig belasten. Im Rahmen der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten übt sie ihr Ermessen nach einem strengen Maßstab aus, um einen möglichst hohen Sanktionsdruck zu erzielen, der zu einer Reduzierung der Verstöße führt. Dabei berücksichtigt sie im Rahmen der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten die seitens des Gesetzgebers intendierte Zielsetzung und versucht durch repressive Ahndung weiteren Verstößen vorzubeugen.Seite 13 von 118 10 Dokumentenklasse A (öffentlich) Leitziel 3 – „Mitarbeitendensicherheit und Ausstattung“: Auch weiterhin wird die Ordnungsbehörde alle notwendigen und möglichen Maßnahmen ergreifen, die den Schutz der Mitarbeitenden im Innen- und Außendienst erhöhen und verbessern. Sie setzt die Null-Toleranz-Regel für verbale wie körperliche Gewalt ohne Ausnahmen um und reagiert auf Grenzüberschreitungen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Eine angemessene Ausstattung mit Schutzkleidung und technischen Einsatzmitteln unterstützt die Sicherheit der Mitarbeitenden. Leitziel 4 – „Freundlichkeit und Offenheit“: Die Ordnungsbehörde ist sich ihrer besonderen Bedeutung für das soziale Zusammenleben bewusst und nimmt diese ernst. Sie tritt entsprechend freundlich auf und kommuniziert angemessen. Sie signalisiert durch eine entsprechende Offenheit im Auftreten, dass sie für alle Menschen in Bonn ansprechbar ist. Leitziel 5 – „Zusammenarbeit und Kommunikation“: Die Ordnungsbehörde baut Ihre bereits bestehenden Verbindungen zu Netzwerkpartnern in der Bonner Stadtgesellschaft und anderen Behörden der Gefahrenabwehr weiter aus und wird in der Öffentlichkeit entsprechend wahrgenommen. Hierzu werden etablierte Formate fortgesetzt bzw. neue Formate ins Leben gerufen, die mit eigener Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Leitziel 6 – „Digitalisierung und Controlling“: Die Ordnungsbehörde weiß um die Wichtigkeit digitaler Prozesse und baut die bereits bestehenden Digitalisierungsstandards in allen Bereichen möglichst zeitnah und umfassend aus, um effizient und nachhaltig ihre Ziele zu erreichen. Ein wichtiger Baustein wird in diesem Zusammenhang ein aktuell bereits im Aufbau befindliches Controllingsystem sein, dass Handlungsfelder und Örtlichkeiten identifiziert, Erfolge und Misserfolge offenlegt und den Führungskräften der Ordnungsbehörde notwendige Informationen und Erkenntnisse zur zielgerichteten Ressourcen- und Aktivitätssteuerung zeitnah und digital zur Verfügung stellt.Seite 14 von 118 11 Dokumentenklasse A (öffentlich) Leitziel 7 – „Ausbildung und Personalgewinnung“: Die Ordnungsbehörde wird die interne Personalentwicklung im Sinne von Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeitenden strukturiert ausbauen und steigert ihre Attraktivität für Bewerbende weiter. Leitziel 8 – „Konzeption und Fortentwicklung“: Die Ordnungsbehörde versteht das vorliegende Konzept als Grundlage ihres zukünftigen Handelns und evaluiert Örtlichkeiten, Handlungsfelder und Ressourceneinsatz fortwährend. Entsprechend treibt sie die stetige Fortentwicklung des Konzeptes voran und informiert hierüber regelmäßig.Seite 15 von 118 12 Dokumentenklasse A (öffentlich) 1.3 Maßnahmen Aus dem Erstellungsprozess und den obigen Leitzielen ergeben sich folgende Maßnahmen, die zur Umsetzung des Konzeptes essenziell sind. Weitere Hintergründe und Auslöser können den Steckbriefen entnommen werden: 1.3.1 Präsenzstreife Die Erhöhung der sichtbaren und unsichtbaren Präsenz ist die wichtigste Maßnahme des vorliegenden Konzeptes, denn nur hierdurch kann den Erkenntnissen des Konzeptprozesses und den Leitzielen der Ordnungsbehörde angemessen Rechnung getragen werden. Würde man auf dieser Grundlage eine vollumfängliche Präsenz in den Stadtbezirken anbieten wollen, würde eine Anlehnung an den Bezirksdienst der Polizei Bonn in Betracht kommen. Hier ist ein Stelenschlüssel von einem VZÄ pro 10.000 Einwohnende vorgesehen. Dies würde übertragen auf Bonn etwa 34 Stellen und damit beinahe eine Verdopplung des Kommunalen Ordnungsdienstes bedeuten. Unter Abwägungen auch haushalterischer Belange wird zur Erhöhung der Präsenz ein nun angemessener Personalaufwuchs im Kommunalen Ordnungsdienst um 10 VZÄ im Wert A9/E9a vorgeschlagen. Dies versetzt den KOD in die Lage, in der Früh- und Spätschicht zuverlässig je ein Einsatzmittel (Doppelstreife) vorzuhalten, dass nicht leitstellengesteuert arbeitet, sondern auf Basis von Erkenntnissen aus diesem Konzept und dem im Aufbau befindlichen Controlling vorgegebene Präsenzdienste an verschiedensten Örtlichkeiten im Stadtgebiet zu unterschiedlichen Tageszeiten versieht. Aktuell kann eine Präsenz nicht sichergestellt werden, da die Einsatzmittel in der Regel bereits weitere Aufträge durch die Einsatzleitstelle zugewiesen bekommen haben, was ein längeres Verweilen an bestimmten Örtlichkeiten erschwert und teils unmöglich macht. Neben den genannten 10 VZÄ sollen bei dem bereits vorhandenen Ermittlungsdienst des KOD neben der Ermittlungstätigkeit auch Zeitfenster für uniformierte Präsenzdienste bspw. in Fußgängerzonen einzelner Stadtbezirke identifiziert werden, insbesondere tagsüber. Dies soll die Sichtbarkeit der Präsenzstreife verstärken. Zudem werden die in Bad Godesberg durch den Ermittlungsdienst praktizierten gemeinsame Kontrollen mit der Polizei auf die anderen Stadtbezirke bei Bedarf ausgedehnt. Gerade im Bereich der Altstadt wird eine Dauerpräsenz an Wochenenden in den Abendstunden erforderlich, die nicht alleine über die Präsenzstreife abgedeckt werden kann. Hier wird auf den guten Erfahrungen bspw. von Weiberfastnacht und Rosenmontag ein Pilotprojekt aufgesetzt, welches private Sicherheitsdienste, die Ordnungsbehörde und die Polizei einbezieht. Hier gibt es in anderen Großstädten(bspw. Dortmund) bereits sehr gute Erfahrungen. Im Rahmen des Pilotprojektes „Altstadt Guides“ würde diese Streife zunächst im Zeitraum bis zur nächsten Evaluation mit zwei Doppelstreifen eines Sicherheitsdienstes mit dem Schwerpunkt Kommunikation und Moderation von April bis Oktober die Altstadt freitagsSeite 16 von 118 13 Dokumentenklasse A (öffentlich) und samstags von 20:00 Uhr bis 4:00 Uhr bestreifen und im engem Kontakt mit der Leitstelle des Stadtordnungsdienstes stehen. Außerhalb der Erreichbarkeit der Leitstelle könnte in schwerwiegenden Situationen die Polizei hinzugezogen werden. Zudem wäre ein enger Austausch mit dem Nachtbürgermeister und den Wirten erforderlich. Das Auftreten soll nicht in klassischem Aussehen der Sicherheitsdienste erfolgen. Vielmehr sollen diese als Ansprechpartner im Sinne von „Altstadt-Guides“ optisch und kommunikativ wahrgenommen werden. 1.3.2 Ermittlungsdienst Abfall Dem erfolgreichen Beispiel anderer Großstädte (bspw. Dortmund) folgend, soll ein Ermittlungsdienst Abfall eingerichtet werden, der unmittelbar in der Bußgeldstelle für allgemeine Ordnungswidrigkeiten eingesetzt wird. Die Mitarbeitenden sollen eigenständig Ermittlungen bzgl. Müllablagerungen im privaten und öffentlichen Raum (wilde Müllkippen, Müll auf privaten Flächen, Müllablagerungen an und im Umfeld von Wertstoffinseln, etc.) vornehmen und so die Verursacher identifizieren. Hierdurch soll eine rasche Beseitigung auf Kosten der Verursacher ebenso möglich werden wie auch die unmittelbare Einleitung von Bußgeldverfahren nach Abschluss der Ermittlungen. Die Bußgeldverfahren werden unmittelbar vom Ermittlungsdienst Abfall eingeleitet und weiter betreut. Um dies zu erreichen sind insgesamt 4 VZÄ-Stellen der Wertigkeit A9/E9a zu schaffen. Die Erkenntnisse anderer Kommunen zeigen, dass diese Stellen mindestens refinanziert sind. 1.3.3 Verwaltungsaufgaben des KOD Zur Unterstützung der Verwaltungsabläufe innerhalb der Abteilung „Ordnungswidrigkeiten, Stadtordnungsdienst“ (33-2) ist im Sachgebiet „Konzeptions- und Beschwerdemanagement“ (33-26) eine zusätzliche Stelle im Wert A8/E8 einzurichten. Dort soll insbesondere die Organisation von Personalauswahlverfahren der Sachgebiete KOD (33-23), Wache GABI (33- 24) und VAD (33-25) zentral gesteuert und Personalentwicklungsmaßnahmen für diese Sachgebiete vorbereitet und organisiert werden. Dies umfasst auch die inhaltliche Vorbereitung interner Schulungsveranstaltungen zu verschiedenen Themen und die aktive Steuerung des Onboardingprozesses der drei genannten Sachgebiete, um neu gewonnenes Personal strukturiert binden und entwickeln zu können. Auch die Entwicklung und Begleitung (neuer) Beteiligungsformate, wie die Fortsetzung von Ordnungsamt vor Ort oder die Teilnahme an Veranstaltungen in den Stadtbezirken bzw. der Durchführung eines „Tag der offenen Tür“ in der Ordnungsbehörde ist einer der wahrzunehmenden Aufgaben. Darüber hinaus unterstützt diese Stelle im Bereich allgemeine Verwaltungsaufgaben die drei Sachgebiete (KOD, GABI und VAD – s. Anlage 1.).Seite 17 von 118 14 Dokumentenklasse A (öffentlich) 1.3.4 Organisationsstruktur Um die zu erledigenden Aufgaben bestmöglich wahrnehmen zu können und die aktive Ressourcensteuerung zu ermöglichen, wurde die Abteilung 33-2 zum 1.1.2024 umstrukturiert und verfügt nunmehr nicht über 4 Sachgebiete, sondern über 6. Die konkrete Aufteilung und Beschreibung sind diesem Konzept als Anlage 1 beigefügt. Diese organisatorische Veränderung ist unabhängig von der Umsetzung des vorliegenden Konzeptes zu betrachten und optimiert die bestehenden Abläufe deutlich. Wichtigste Veränderung ist die Schaffung eines Sachgebietes Konzeptions- und Beschwerdemanagement, in welchem neben den aus der Benennung ersichtlichen Aufgaben vor allem zentrale Aufgaben (IT, Arbeitsschutz, Aus- und Fortbildung, Beschaffung, …) gebündelt werden. Eine weitere Veränderung ist die Ausgliederung des Bereichs Verkehrsaußendienst aus dem KOD, da die beiden Bereiche eine unterschiedliche strategische Steuerung benötigen. Diese Veränderungen konnten, mit einer Ausnahme im Bereich Verkehr, mit bestehenden Ressourcen umgesetzt werden. 1.3.5 Verkehr a) Konzept Verkehrsaußendienst (VAD) Durch die Ausgliederung des Verkehrsaußendienstes in ein eigenes Sachgebiet 33-25 ist zunächst eine Organisationsstruktur innerhalb dieses Sachgebietes zu schaffen, die den aktuellen Herausforderungen und Erwartungen an den Verkehrsaußendienst Rechnung trägt. Dieser Prozess ist aktuell ebenfalls angestoßen und soll im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen sein. Wesentlicher Output neben einer sachgebietsinternen Struktur soll eine neue Dienstanordnung für die Überwachung des ruhenden Verkehrs sein, die die Handlungssicherheit der Mitarbeitenden und deren Ermessensausübung bestmöglich erhöht und unterstützt. Auch der Verkehrsaußendienst kann seine Aufgaben nur dann im Sinne der Allgemeinheit bewältigen, wenn er konsequent festgestellte Verstöße ahndet und die Maßstäbe des Bußgeldkataloges konsequent zur Anwendung bringt. Jede Form von Toleranz bzw. Duldung, die teilweise bewusst und auch dauerhaft eingefordert wird, ist unbedingt zu vermeiden. Seitens der Ordnungsbehörde können rechtswidrige Zustände nicht hingenommen werden. Denn dies würde bedeuten, dass sich die Mitarbeitenden selbst der Gefahr etwaige Straf- und Disziplinarverfahren aussetzen, wenn sie über festgestellte rechtswidrige Zustände „hinwegsehen“. Allenfalls im Rahmen der Ermessensausübung können Einzelfälle einmalig entsprechend behandelt werden. Dies gilt auch für Abschleppmaßnahmen. Diese sind, mit der gebotenen Konsequenz dort vorzunehmen, wo Behinderungen und Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmende vorliegen, bspw. Behindertenparkplätze, Lade-Parkplätze für Elektrofahrzeuge oder Anwohnerbereiche. Letztere sind konsequent für die Anwohnenden freizuhalten, so dass nichtberechtigte Fahrzeuge möglichst zeitnah zu entfernen sind.Seite 18 von 118 15 Dokumentenklasse A (öffentlich) Darüber hinaus wird das Konzept die Struktur des Verkehrsaußendienstes darstellen, Notwendigkeiten wie die Beschaffung von etwa 50 Funkgeräten und neuen Smartphones, Schichtlängen und Einsatzzeiten definieren und den grundsätzlichen Personaleinsatz zeitlich und örtlich beschreiben. b) Sachgebietsleitung Verkehr Durch die bereits vorgenommene Neuorganisation der Abteilung 33-2 und die damit verbundene Ausgliederung des Verkehrsaußendienstes als eigenes Sachgebiet 33-25 ist die Einrichtung einer Stelle Sachgebietsleitung (1 VZÄ im Wert A11) erforderlich, um eine adäquate Steuerung im Sinne der Neuaufstellung sicherzustellen. Aktuell übernimmt die Abteilungsleitung 33-2 die Leitung dieses Sachgebietes mangels vorhandener Stelle kommissarisch. Diese Stelle wird durch den VAD vollständig refinanziert. c) Personalentwicklung VAD Die personelle Weiterentwicklung des Verkehrsaußendienstes wird im Rahmen weiterer zu erwartender Parkraumkonzepte vorgenommen. Inwieweit durch die notwendige Organisation des Sachgebietes 33-25 und die dauerhafte Einrichtung einer Fahrradstaffel u.U. die Einrichtung weiterer Stellen notwendig werden wird, ist aktuell Gegenstand der Überlegungen im Rahmen eines Neukonzeptes für den Verkehrsaußendienst. d) Stellenentwicklung „VAD Plus“ Gleiches gilt für die Frage, inwieweit versuchsweise einige Stellen des Verkehrsaußendienstes zu sog. „VAD-Plus-Stellen“ ausgeweitet werden sollten. Hintergrund ist die Überlegung während der üblichen Streifengänge nicht lediglich Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern auch allgemeine Belästigungen des Alltags (unangeleinte Hunde, Wegwerfen von Müll, o.ä.) durch Mitarbeitende des VAD Plus unmittelbar zu ahnden. Hier ist vorgesehen, dies im Rahmen eines Pilotprojektes zu erproben, um die möglichen Konsequenzen beschreiben zu können (Wirksamkeit, Zweistufigkeit in der Stellenbewertung: VAD und VAD Plus, …). e) Bußgeldstelle Um die Ahndung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten und insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten rechtssicher und innerhalb der geltenden Verjährungsfristen zu gewährleisten ist der Personalbestand der beiden Bußgeldstellen regelmäßig zu überprüfen und ggfls. anzupassen, um etwaige Nichtahndungen und Verjährungen zu vermeiden und damit Einnahmeausfälle und die fehlende Bestrafung eines Fehlverhaltens unmöglich zu machen. Da die Stellen der Verkehrsüberwachung auf Grund von Ratsbeschlüssen (Parkraumkonzepte) in der jüngeren Vergangenheit deutlich gesteigert wurden, kommt es zu einer erheblichen Steigerung der Verfahren. Hinzu kommt, dass durch die Anschaffung von zwei neuen Trailern zur Geschwindigkeitsüberwachung ebenfalls viele Verfahren generiert werden. Zudem sind die Nachfragen auf Grund des „neuen“ Bußgeldkataloges deutlich angestiegen. Dies alles ist bislang ohne eine Aufstockung der Sachbearbeitungsstellen in der Bußgeldstelle erfolgt. Dies führt dazu, dass es zu erheblichen Rückständen gekommen ist und die Verjährungsfrist aktuell nur unter Zurückstellung anderer Aufgaben gehalten werden kann. Dies ist dauerhaft nicht hinnehmbar und führt zu finanziellen Schäden für die Stadt Bonn.Seite 19 von 118 16 Dokumentenklasse A (öffentlich) Daher ist es zwingend erforderlich, 4 VZÄ Stellen in der Wertigkeit EG7 in der Bußgeldstelle einzurichten. Die Stellen sind vollständig refinanziert. f) Halterhaftung und Videokontrollen Würde zusätzlich die in Deutschland bereits seit vielen Jahren diskutierte und immer wieder geforderte sog. Halterhaftung eingeführt, könnte auch die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wesentlich automatisierter erfolgen und aktuell personalintensive Prozesse zur Ahndung von Geschwindigkeits- und Parkverstößen ganz erheblich verschlankt werden. Die Ordnungsbehörde wird das Thema der Halterhaftung und der digitalen Überwachungsmöglichkeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten an die Gesetzgeber in Land und Bund herantragen. Hilfreich wäre es diesbezüglich, wenn auch politische Beschlüsse auf kommunaler Ebene und in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände dieses Vorhaben unterstützten. 1.3.6 Ausstattung Die Ordnungsbehörde prüft stetig, ob Ausrüstung und Ausstattung für die anfallenden Einsatzzwecke in ausreichender Quantität und Qualität vorhanden sind und bleibt dahingehend weiterhin auf dem neuesten Stand. a) Schutzausrüstung Die Ordnungsbehörde stellt ihren Einsatzkräften die bestmögliche Schutzausrüstung zur Verfügung, um das Risiko von Übergriffen zu minimieren bzw. Folgen etwaiger Übergriffe möglichst gering zu halten. Entsprechend prüfen wir fortwährend, ob weitere Einsatzmittel eingeführt werden sollten und inwieweit technische Fortschritte bei der Schutzausrüstung (z.B. Verringerung des Gewichtes der Schutzwesten) zur Gesunderhaltung der Mitarbeitenden beitragen können. Hierzu sind alljährlich ausreichende finanzielle Mittel (teilweise auch investiv) vorzusehen, um den Fürsorgeverpflichtungen umfassend gerecht werden zu können. b) Technik Auch die Technikausstattung wird laufend dahingehend überprüft, ob weitere Verbesserungen und Erleichterungen erzielt werden können. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Sicherstellung des Dienstbetriebes in möglichen Krisensituationen zu legen, in denen der Ordnungsbehörde – gemeinsam mit anderen Akteuren – die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung obliegt. Entsprechend ist die Ordnungsbehörde technisch auszustatten, möglichst autark zu halten und für den potentiellen Ernstfall zu rüsten. Mit Blick auf den Schutz der Mitarbeitenden vor Übergriffen bzw. die schnelle Möglichkeit eines Hilferufes an die Einsatzleitstelle sollen alle Außendienstmitarbeitenden mit einem eigenen, personalisierten, Funkgerät ausgerüstet werden. Dies bedeutet derzeit die Anschaffung von ca. 50 zusätzlichen Funkgeräten samt Zubehör. Darüber hinaus werden verschiedene Modelle neuer IOS-Smartphones getestet, um kurzfristig für sämtliche Außendienstmitarbeitenden auf ein einheitliches Modell umzustellen, welchesSeite 20 von 118 17 Dokumentenklasse A (öffentlich) alle notwendigen Funktionen (bspw. App für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten) in einem personalisierten Gerät bereithält, darüber hinaus aber auch vor Wettereinflüssen und gegen andere Umwelteinflüsse geschützt ist. c) Gebäude Am Hauptstandort Friesdorf wird festgehalten und dieser wird spätestens im Jahr 2025, wenn eine weitere Etage angemietet ist, den Einsatzzwecken entsprechend angepasst und ausgebaut. Neben wesentlichen Verbesserungen bei den sanitären Einrichtungen und Umkleidemöglichkeiten sind auch weitere Parkmöglichkeiten für die Dienstfahrzeuge zu schaffen (PKW und Fahrräder). Für bauliche Veränderungen und Anpassungen sind, auch mit Blick auf die entfallende Nutzung des Stadthauses, notwendige finanzielle Mittel bereitzustellen. Hierbei sind auch Shared-Desk-Büroarbeitsplätze mitzudenken, um eine möglichst effiziente Nutzung des Standortes zu ermöglichen. Für den Verkehrsaußendienst und den Ermittlungsdienst werden die bestehenden Standorte in Beuel, Hardtberg und Bad Godesberg beibehalten. Auch hier werden notwendige Infrastrukturverbesserungen geprüft. d) Mobilität Eine entscheidende Komponente für die ordnungsbehördliche Arbeit, insbesondere im Rahmen der Gefahrenabwehr, ist die Aufrechterhaltung der Mobilität in quantitativer wie qualitativer Hinsicht. Wichtig ist, dass die Ordnungsbehörde ihren Einsatzzwecken entsprechende Fahrzeuge in ausreichendem Umfang und mit unterschiedlichen Motorisierungsarten besitzt und diese rechtzeitig erneuert, um in etwaigen Krisensituationen weiterhin arbeits- und einsatzfähig zu sein. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Einrichtung und Ausstattung einer Fahrradstaffel, zunächst für den Verkehrsaußendienst, sein. Um den Zielen des Radentscheides und der geltenden Beschlusslage zur Freihaltung von Geh- und Radwegen sowie den ÖPNV-Beschleunigungen gerecht zu werden, sollen die Voraussetzungen für eine sichtbare Fahrradstaffel zeitnah im Rahmen der Konzeption des Verkehrsaußendienstes geschaffen werden. Angedacht sind aktuell 10 neue Stellen und 10 einsatzangepasste Fahrräder mit geeigneter Ausstattung. Das aktuelle Fahrzeugkonzept samt Anzahl der Fahrzeuge ist diesem Konzept als Anlage 2 beigefügt.Seite 21 von 118 18 Dokumentenklasse A (öffentlich) 1.3.7 Aus- und Fortbildung Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden hat für die Ordnungsbehörde oberste Priorität, besonders mit Blick darauf, dass viele Mitarbeitende als sog. Quereinsteigende in die Verwaltung kommen und eine entsprechende Qualifikation erst im Laufe der ersten Jahre erworben werden kann. Dieser Herausforderung wird die Ordnungsbehörde durch einen strukturierten Onboarding-Prozess begegnen, der die neuen Mitarbeitenden möglichst rasch für die zu erledigen Aufgaben qualifiziert und ihnen die notwendige Handlungssicherheit vermittelt. Die Bindung der Mitarbeitenden an die Ordnungsbehörde und die stetige Personalentwicklung sind wichtige Führungsaufgaben, den durch eine Neuorganisation innerhalb der Abteilung 33-2 bereits Rechnung getragen wurde. Inhaltlich stehen neben Schulungen mit juristischem Schwerpunkt (allgemeines Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Ordnungsrecht bestimmter Fachgebiete, Ordnungswidrigkeitenrecht, etc.) auch verpflichtend regelmäßiger Dienstsport und Kommunikations- und Einsatztrainings ebenso auf dem Programm wie bspw. Erste-Hilfe- Kurse und Fahrsicherheitstrainings oder Persönlichkeitsentwicklung durch Fortbildung persönlicher Kompetenzen. Besonders der Umgang mit Konfliktsituationen wird weiterhin fester Bestandteil der Personalentwicklung sein. 1.3.8 Digitalisierung und Kommunikation Die digitale Aufgabenerledigung der Ordnungsbehörde wird weiter ausgebaut, um die Reaktionszeiten zu verkürzen, die Prozesse stetig zu beschleunigen und einzusetzende Ressourcen bestmöglich zu schonen. Insbesondere in den Bereichen des Innendienstes soll die fortschreitende Digitalisierung auch zum Desksharing weiterentwickelt werden, um den Herausforderungen der kommenden Jahre zu begegnen. Mit Hochdruck soll auch die direkte elektronische Bezahlung von Verwarngeldern bei der Ahndung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten durch die Anschaffung und Einrichtung entsprechender Lesegeräte und deren notwendiger Infrastruktur vorangetrieben werden. a) Leitstelle Die Einsatzleitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes wird, nicht nur mit Blick auf den Personaleinsatz, im Hinblick auf die einzusetzenden Softwarelösungen und Kommunikationsmöglichkeiten und -strukturen stetig überprüft, um für die Bürger*innen verlässlich erreichbar zu sein und für die eingesetzten Mitarbeitenden auch in Notsituationen handlungsschnell und -sicher reagieren zu können. Dabei wird auch berücksichtigt, welche Schnittstellen innerhalb der Ordnungsbehörde vorhanden sind und weiter digitalisiert werden können. Perspektivisch ist im Bereich der Einsatzleitstelle auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz denkbar, um bspw. Anliegen der Bürger*innen aufzunehmen und in die Bearbeitung zu geben.Seite 22 von 118 19 Dokumentenklasse A (öffentlich) b) Auftragsmanagement Es soll die Einführung eines Auftragsmanagements geprüft werden, bspw. im Bereich der Ermittlungsaufträge, die von verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung täglich an den Ermittlungsdienst übermittelt werden. Auch die Steuerung der Streifendienstmitarbeitenden soll auf die Einführung eines Auftragsmanagements hin überprüft werden, um etwaige nachfolgende Prozesse wie die Erstattung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu beschleunigen und ressourcenschonend zu vereinfachen. c) Sensorgestützte Überwachung Zukünftig werden nicht nur personelle Ressourcen zur Überwachung bestimmter Örtlichkeiten oder Themenfelder eingesetzt, sondern auch neue digitale Möglichkeiten geprüft, die einen zielgerichteten Personaleinsatz unter strikter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ermöglichen. Radar Im Rahmen des Konzepterstellungsprozesses ist die Ordnungsbehörde auf ein Projekt der Stadt Gelsenkirchen aufmerksam geworden, mit dem wir uns intensiver beschäftigt haben und dessen pilothaften Einsatz wir auch für Bonn vorschlagen. Konkret geht es dabei um die radargestützte Überwachung bestimmter Örtlichkeiten, bspw. Schulhöfen, zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten. Durch die Anbringung von Radarsensoren würde die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes in die Lage versetzt, größere Personenansammlungen an der Örtlichkeit KI gestützt zu erkennen und gezielt Einsatzkräfte zur Prüfung der Situation zu entsenden. Dies hätte erhebliche Vorteile und würde einen effektiven Personaleinsatz ermöglichen, in dem ständige Kontrollbesuche ohne Antreffen von Personen vermieden würden. Eine Radarüberwachung ist datenschutzrechtlich unbedenklich. Im Pilotversuch werden ein Schulhof und das Umfeld des Trinkpavillons im Kurpark Bad Godesberg ausgestattet. Halten sich dort Personen länger auf, würde die Leitstelle unmittelbar eine Kontrolle veranlassen. Parkraum Die digitale Überwachung des ruhenden Verkehrs, die im europäischen Ausland bereits seit längerer Zeit eingesetzt wird, ist auch in der Bundesrepublik Deutschland aktuell ein Thema. Derzeit fehlt es in Deutschland an einer rechtlichen Grundlage, die den Ordnungsbehörden eine automatisierte Überprüfung von Kennzeichen mittels Kamerafahrzeugen ermöglicht und vorlaufend die Angabe des KFZ-Kennzeichens bei allen (Sonder-)Parkberechtigungen und Ausnahmegenehmigungen zum Halten und Parken, unabhängig ob kurz- oder langfristig, verpflichtend regelt. Mit Blick auf den viel diskutierten Fachkräftemangel würde eine automatisierte Überwachung den Personaleinsatz spürbar verringern und eine effiziente Steuerung des vorhandenen Personals für komplizierte Situationen (bspw. Abschleppmaßnahmen) ermöglichen. In der vergleichbar großen Stadt Utrecht (NL), die etwa 370.000 Einwohnende zählt, überwachen 4 Kamerafahrzeuge alle städtischen Parkplätze.Seite 23 von 118 20 Dokumentenklasse A (öffentlich) Unabhängig von den rechtlichen Hürden, ist bereits heute die Einführung von Parksensoren an bestimmten Engstellen im Stadtgebiet denkbar, wie dies andere Städte (z-B. Gelsenkirchen und Lübeck) bereits umsetzen. Hierfür werden derzeit geeignete Stellen ermittelt, an denen ein Einsatz ausgetestet wird. d) Social-Media-Kanäle Die Ordnungsbehörde nutzt zukünftig im Rahmen einer Pilotphase datenschutzkonform eigene Social-Media-Kanäle, bspw. auf den Plattformen Facebook und Instagram. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (Amt 13). Hierdurch kann die Bevölkerung zu jeder Zeit unmittelbar und zeitnah über Gefahrenlagen, Sperrungen oder Ähnliches schnell informiert (Erstinformation) werden. Mögliche Anlässe sind Straßensperrungen aufgrund von Gefahrensituationen, Hochwasserlagen, potentielle Kampfmittelfunde, Straßenabsackungen oder auch Hinweise zum Verhalten auf Großveranstaltungen (bspw. Abbruch Pützchens Markt 2023). Darüber hinaus könnten solche Kanäle zur aktiven Personalwerbung eingesetzt werden und über die Tätigkeiten der Ordnungsbehörde informieren. Durch geeignete Formate könnten so auch die Aufgaben und teils weitreichenden Eingriffsbefugnisse der Ordnungsbehörde den Bürger*innen nähergebracht und erläutert werden. Im Rahmen der Konzepterstellung haben wir die Erfahrung machen müssen, dass über die Aufgaben der Ordnungsbehörde wenig bekannt ist, vom „Knöllchen schreiben“ einmal abgesehen. Dass es sich bei der Ordnungsbehörde um die wichtigste Gefahrenabwehrbehörde handelt, ist der breiten Öffentlichkeit in weiten Teilen unbekannt. e) Kommunikationskampagne Das vorliegende Konzept sollte durch eine breit angelegte Kommunikationskampagne begleitet und verstetigt werden, um die Bürger*innen zu informieren und zur Beteiligung an der Weiterentwicklung einzuladen. Es sollten vor allem die Themen Präsenz und Erreichbarkeit, Einhaltung der Regeln (Straßenordnung) und Eigeninitiative (Müll und Lärm) thematisiert werden. Diese Kampagne wird durch Amt 33 bei Amt 13 beauftragt. f) Controlling Der bereits eingeleitete Aufbau eines Controllings ist essentieller Bestandteil der zukünftigen Ausrichtung der gesamten Ordnungsbehörde, denn nur durch regelmäßiges Controlling können notwendige Handlungsfelder und auch Örtlichkeiten identifiziert werden. Steuerungsrelevante Informationen sollen jederzeit abrufbar sein und zur gezielten Steuerung des Personaleinsatzes verwendet werden. Zukünftig werden insbesondere die eingesetzten Präsenzstreifen durch ein Controlling begleitet, um so festzustellen, inwieweit wir zur richtigen Zeit an den richtigen Örtlichkeiten tätig sind und inwieweit dort Feststellungen zu treffen sind bzw. Verbesserungen durch ordnungsbehördliches Auftreten und Einschreiten erzielt werden. Auch in den Bußgeldverfahren ist ein Controlling unerlässlich, um möglichst zeitnahe und konsequente Ahndungen zu erreichen. Hierdurch wird auch bei den Beschuldigten eine unmittelbare Wirkung erzielt, die weiteres Fehlverhalten minimieren kann.Seite 24 von 118 21 Dokumentenklasse A (öffentlich) 1.3.9 Anpassung der Bonner Straßenordnung Die Bonner Straßenordnung wird auf Basis der Erkenntnisse aus dem Konzeptprozess und bereits vorliegender Erfahrungen und Änderungsbedarfe im Anschluss an den Beschluss dieses Konzeptes fortentwickelt und angepasst. Zum Beispiel sind Tatbestände des Bettelns näher zu regeln, da aktuell teilweise unklare Formulierungen verwendet werden. Zudem erfolgt ein Abgleich mit anderen Großstädten aus NRW. 1.4 Haushalterische Auswirkungen Zur Umsetzung der in diesem Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen und zur Sicherstellung der Zielerreichung sind finanzielle Mittel im Doppelhaushalt von jährlich 300.000 EUR vorzusehen, wobei 100.000 EUR als investive Mittel veranschlagt werden sollten. Letztere sollen neben der Beschaffung von Schutzausrüstung auch als Deckung für etwaige Ausgaben bei Fahrzeugen (bspw. auch Fahrradstaffel) zur Verfügung stehen. Zusätzlich muss für die erforderlichen Stellen und Anhebungen jährlich ein Personalaufwand im Haushalt ab 2024: 86.666,16 EUR; 2025: 1.011.270,98 EUR; 2026: 1.509.686,12 EUR; 2027: 1.554.976,71 EUR; 2028: 1.601.626,01 EUR und 2029: 1.649.674,79 EUR bereitgestellt werden. Ein jährlicher Refinanzierungseffekt kann in Höhe von ca. 80 % (in Anlehnung an die Refinanzierungsquote des Amtes 33) angenommen werden und ist haushalterisch eingeplant.Seite 25 von 118 22 Dokumentenklasse A (öffentlich) IV. Teil 2: Steckbriefe 2.1 Stadtbezirk Bonn Der Stadtbezirk Bonn ist der größte der insgesamt vier Stadtbezirke. Er umfasst, neben der Innenstadt und den an die Innenstad angrenzenden Stadtteile, wie Südstadt, Nord- und Weststadt und Bonn-Castell, auch Stadtteile, wie z. B. Röttgen, Buschdorf, Ippendorf und Venusberg. Insgesamt besteht der Stadtbezirk Bonn aus 20 Ortsteilen. Bei der Bürgerbeteiligung, welche vom 24.04. – 08.05.2023 in Vorbereitung zu diesem Konzept stattgefunden hat, wurden insgesamt 188 Beiträge und 189 Kommentare abgegeben. 118 der Beiträge und 121 der Kommentare fielen dabei auf den Stadtbezirk Bonn zurück. Das macht mit über 63% somit mehr als die Hälfte der gesamten Beiträge aus. Dieser Stadtbezirk kristallisierte sich also sehr schnell mit vielen verschiedenen genannten Örtlichkeiten zu dem Bezirk mit den meisten Problembereichen heraus. Die meisten Themen wurden zum Bereich des Hauptbahnhofs, ZOB‘s und dem nahegelegenen Kaiserplatz beschrieben; aber auch z. B. das Stadthausumfeld wurde oft als problembehaftete Örtlichkeit benannt. Somit ist der Stadtbezirk Bonn auch hier im Konzept mit insgesamt 13 verschiedenen Steckbriefen mit den meisten Steckbriefen ausgestattet.Seite 26 von 118 23 Dokumentenklasse A (öffentlich) 2.1.1 Bereich ZOB, Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof B i l d r e c h t e : P a t r i c k K n ü p p e l / B u n d e s s t a d t B o n n Ist-Situation: Durch den Umbau des Bahnhofsumfeldes hat sich die Szene der Alkohol- und Drogenabhängigen an verschiedenen Standorten rund um den Bahnhofsbereich angesiedelt. Dadurch wird es den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes und der Polizei teilweise erschwert, Kontakt zu den vielen einzelnen Ansammlungen von obdachlosen und teils drogenkonsumierenden Personen zu halten. Zumal in diesem Zusammenhang der Standort der gemeinsamen Anlaufstelle Bonner Innenstadt (GABI) aus dem direkten Umfeld in die Münsterstraße verlagert wurde. Es kommt in diesem Bereich immer wieder zu Beschwerden über Müll, Lärm- und Geruchsbelästigungen, aber auch verbale und tätliche Übergriffe auf Passanten finden statt. Diese werden oftmals im Vorfeld von Szeneangehörigen aggressiv angebettelt und bedrängt. Aufgrund der Vermüllung halten sich auch stets viele Tauben und Ratten im Bahnhofsbereich auf. Das neue Pflaster vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofs wirkt stets verdreckt. Die Treppe zum Hauptbahnhof an der Poststraße birgt Unfallgefahren, da die Stufen rutschig sind und die Treppe als insgesamt zu steil wahrgenommen wird. Im Passagenbereich des Hauptbahnhofs stehen viele Geschäftsräume leer, so dass sich auch dort viele Wohnungslose und Szeneangehörige aufhalten. Es werden Lagerplätze eingerichtet und auch Drogen konsumiert.Seite 27 von 118 24 Dokumentenklasse A (öffentlich) Bereits existierende Maßnahmen: - Die Reinigung durch Bonnorange erfolgt 4x täglich an 7 Tagen in der Woche. Auch die Papierkörbe werden in diesem Modus geleert. - Einen vollen Papierkorb z. B. können die Bürger*innen über den Mängelmelder der Stadt Bonn (https://anliegen.bonn.de) mitteilen. Um dies auch unterwegs bequem zu ermöglichen, werden die Papierkörbe in Bonn mit kratz- und wetterfesten Aufklebern mit QR Code ausgestattet. Die Meldungen gehen direkt bei der Disposition von Bonnorange oder bei dem im Revier für die Papierkörbe zuständigen Team ein. So wird die Leerung in die laufende Papierkorbtour eingebaut, damit der aufgetretene Mangel schnellstmöglich beseitigt wird. - Es gibt bereits bestehende Informations-Kampagnen, wie z. B. „Sauberes Bonn“ (www.sauberes-bonn.de) und „Werde Cupster“ (www.bonn-geht-den mehrweg.de) zur Vermeidung von Müll und Einwegverpackungen. - Der Stadtrat hat in seiner Sitzung im Februar 2024 einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung eine technische Lösung zur besseren Rutschfestigkeit der Treppe zum Hauptbahnhof erarbeiten soll. Außerdem enthält der Ratsbeschluss den Prüfauftrag, den nachträglich installierten einfachen Treppenhandlauf durch einen doppelten zu ersetzen. - Die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes, der Wache GABI und der Polizei sind täglich in diesem Bereich im Einsatz und kontrollieren im Rahmen der gemeinsamen Streifengänge auch das Verhalten der Szeneangehörigen. Dazu gehört es, Ordnungswidrigkeiten konsequent zu ahnden und Verwarnungs- und Bußgelder sowie ggf. auch Platzverweise zu verhängen, aber auch, Hilfsangebote zu erläutern. Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit mit den Personengruppen ist es, sie aus der Anonymität herauszuholen und sie an die bestehenden Hilfsangebote heranzuführen. Die Polizei geht gegen Straftaten vor. - Die aufsuchende Sozialarbeit durch Streetworker*innen gehen auf die betroffenen Menschen zu und unterbreiten individuelle, teils sehr niederschwellige, Angebote. - Die Beleuchtungsstärke in der Unterführung Kaiserplatz/Poppelsdorfer Allee wurde bereits vor einiger Zeit nachgemessen. Die Unterführung wird von 20 Langfeldleuchten im Mittel auf 65 Lux ausgeleuchtet. Die Unterführung wirkt dennoch nicht „einladend und ausreichend hell“ aufgrund der niedrigen Deckenkonstruktion und dem Vandalismusschutz – bestehend aus Drahtkörben – um die Leuchten. - Durch die Öffnung des sog. Rondells am Busbahnhof ist es gelungen der nicht homogenen Szene eine weitere, überdachte Aufenthaltsmöglichkeit zu geben, auch um die Szene wieder besser an einer Örtlichkeit im Blick zu haben. Diese Örtlichkeit hatte sich zuvor schon über Jahrzehnte bewährt. - Es besteht darüber hinaus bereits eine enge Vernetzung mit den Verbänden und Vereinen, die sich sehr um die von Wohnungslosigkeit und / oder Drogenabhängigkeit betroffenen Personen bemühen und breitgefächerte und vielschichtige Hilfsmöglichkeiten anbieten. - Um den offenen Drogenkonsum auf der Straße zu minimieren, bietet der Verein für Gefährdetenhilfe (VFG) in der Quantiusstraße eine Drogentherapeutische AmbulanzSeite 28 von 118 25 Dokumentenklasse A (öffentlich) mit integriertem Drogenkonsumraum, welcher von Montag bis Freitag von 11 Uhr bis 18 Uhr und an den Wochenenden sowie Feiertagen von 11 Uhr bis 17 Uhr geöffnet ist, an. Hierbei handelt es sich aktuell um eine Einrichtung für drogenabhängige Menschen aus Bonn. Der Drogenkonsumraum ist als integraler Bestandteil des Drogenhilfesystems zu sehen und dient der Gesundheits-, Überlebens- sowie Ausstiegshilfe suchtmittelabhängiger Menschen. Den Nutzer*innen wird medizinische Versorgung angeboten, wie z. B. ärztliche Sprechstunde, medizinische Grund- und Erstversorgung, ambulante Pflege, allgemeine Gesundheitsberatung sowie die medizinische Versorgung im Drogennotfall. Aber auch sozialarbeiterische Hilfen stehen zur Verfügung, wie z. B. Motivation zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, Motivation zur Risikovermeidung beim Drogenkonsum, Unterstützung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, Unterstützung bei der Unterbringung, Wohnungs- und Arbeitssuche, Entschuldung, Krisenintervention, Motivation zu und Vermittlung in Entgiftung, Substitutionsbehandlung und Therapie. Angebote im Warte- und Aufenthaltsbereich sind der Spritzentausch und Abgabe von Konsumutensilien zur Vermeidung von Gesundheitsschäden beim Drogenkonsum, Feststellung von Betreuungsbedarf und Vermittlung in weiterführenden Hilfen im sozialarbeiterischen und medizinischen Bereich. Im Drogenkonsumraum werden sterile Spritzenutensilien zur Verfügung gestellt, es werden Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Überdosierung eingeleitet, es erfolgt eine Safer- Use-Beratung sowie auch niedrigschwellige Vermittlung in weiterführende Hilfen. Das Angebot richtet sich an volljährige Drogenkonsument*innen, bisher mit festem Aufenthalt in Bonn. - Am ZOB ist ein Taubenmobil aufgestellt worden, zu welchem die Tauben, die sich aktuell im Bereich der Gleise 5 und 6 aufhalten, umgeleitet werden sollen. Die Betreuung des Taubenmobils erfolgt durch den Verein Stadttauben Bonn e. V. - Das „Städtische Gebäudemanagement Bonn“ (SGB) arbeitet derzeit an einem Pilotprojekt mit Komposttoiletten, um Erkenntnisse für ein stadtweites Toilettenkonzept zu gewinnen. - Zudem läuft ein Pilotprojekt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, bei denen drei verschiedene Trinkwasserbrunnen an je einem Standort in Bonn, Beuel und Hardtberg getestet wird. Nach der Evaluierungsphase und den gewonnenen Erkenntnissen wird die Verwaltung über weitere Standorte beraten.Seite 29 von 118 26 Dokumentenklasse A (öffentlich) Weitere notwendige Maßnahmen: - Zur Erhöhung des Sicherheitsempfinden und der Ahndung von Delikten, ist eine deutlich erhöhte Präsenz erforderlich - Unterführungen werden häufig, insbesondere von Frauen, als Angsträume wahrgenommen. Deshalb werden diese mit einem hellen Anstrich versehen, der regelmäßig erneuert wird. Zudem werden diese mehr beleuchtet. Im Vorfeld wird eine Gesprächsrunde mit den Zuständigen (Deutsche Bahn, Stadt Bonn (Amt 33, 04, 66), Polizei) stattfinden, um konkrete Verbesserungen zu klären. Beispielsweise Beleuchtungs- und Farbkonzept Unterführung Poppelsdorfer Allee. - Insgesamt sollten der Bahnhof und der Bahnhofsvorplatz als Visitenkarte Bonns gesehen werden. Dementsprechend wird dieser auch gestaltet und instandgehalten. Hier wird zunächst pilothaft ein häufigeres Reinigungsintervall beauftragt. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im weiteren Verlauf zwischen den betroffenen Verwaltungseinheiten und bonnorange. - Gegen das vermehrte Aufkommen von Ratten wird verstärkt mit entsprechenden Ködern und Fallen vorgegangen. - Das Bettelverbot wird in der Straßenordnung nochmals angepasst bzw. konkretisiert, sowie auch stärker kontrolliert und geahndet werden. Dies ist mit vermehrter Präsenz sicherzustellen. - Damit das Taubenmobil am ZOB von den Tauben angenommen wird, ist es wichtig, dass die Tauben nicht woanders gefüttert werden, sondern lediglich am Taubenmobil. Daher muss das Fütterungsverbot strikt eingehalten werden. Das Ordnungsamt wird die Kontrollen entsprechend verstärken. Dies ist mit vermehrter Präsenz sicherzustellen - Im Rahmen der Neugestaltung des ZOB sind aus sozial- und ordnungsrechtlicher Perspektive zwingend Aufenthalts- und Rückzugsmöglichkeiten für Szeneangehörige vorzusehen und bedarfsgerecht auszustatten (Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten, auch in überdachter Form, sowie sanitäre Einrichtungen und Sichtschutzelemente). Eine weitere Verdrängung der Szeneangehörigen in Richtung des Kaiserplatzes und der Unterführung zur Poppelsdorfer Allee wird die bereits dort vorhandene Beschwerdelage zementieren und erhöhen sowie jegliche Maßnahmen zur Erhöhung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit konterkarieren. Je nach weiterem Verlauf und unabhängig von der erhöhten Präsenz durch andere Maßnahmen, könnte alleine für diesen Bereich eine weitere Doppelstreife erforderlich werden. Hierzu wird in der Evaluierung des Konzeptes berichtet.Seite 30 von 118 27 Dokumentenklasse A (öffentlich) 2.1.2 Kaiserplatz B i l d r e c h t e : P a t r i c k K n ü p p e l / B u n d e s s t a d t B o n n Ist-Situation: Der Kaiserplatz befindet sich zwischen „Am Neutor“ und der Eisenbahnlinie. Historische Gebäude umgeben den Kaiserplatz, wie die evangelische Kreuzkirche und das Hauptgebäude der Universität Bonn. In der Sichtachse zum Poppelsdorfer Schloss befinden sich zwei Brunnen. Insgesamt bestehen an dem Platz multiple Problemlagen. Durch die Nutzung und den Aufenthalt unterschiedlicher Nutzergruppen kommt es immer wieder zu Störungen. Seit dem Umbau des Hauptbahnhofs halten sich vermehrt Alkohol- und Drogenabhängige an dem Platz und im weiteren Umfeld auf. Es kommt zu Müllablagerungen, Geruchs- und Lärmbelästigungen, mitunter auch zu verbalen, aber auch tätlichen Übergriffen auf Passant*innen. Häufig werden in der Öffentlichkeit Drogen verkauft sowie auch an Ort und Stelle konsumiert. Da sich vermehrt Personen in der Unterführung zur Poppelsdorfer Allee aufhalten, wird sie zur Engstelle. Durch die genannten Umstände fühlen sich Passanten bisweilen häufig beeinträchtigt und gestört sowie unwohl.Seite 31 von 118 28 Dokumentenklasse A (öffentlich) Bereits existierende Maßnahmen: - Einige Probleme betreffen das gesamte Stadtgebiet und gestalten sich an den unterschiedlichen Orten ähnlich. Deshalb gibt es bereits existierende Maßnahmen, wie z. B. die Kampagnen von Bonnorange (siehe Steckbrief 2.1.1 „Bereich ZOB, Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof“) die auch für den Kaiserplatz gelten. - Es gibt bereits einen runden Tisch Kaiserplatz, bei welchem durch verschiedene Institutionen an möglichen Lösungen und Maßnahmen gearbeitet wird. Die Ergebnisse – insgesamt 19 mögliche Maßnahmen zur Verbesserung – wurden am 28.08.2023 an die Oberbürgermeisterin Katja Dörner übergeben. - Die Reinigung durch Bonnorange erfolgt 2x täglich an 7 Tagen in der Woche. Auch die Papierkörbe werden in diesem Modus geleert. Schwierigkeiten bzw. Gefahren für die Mitarbeitenden bestehen hierbei häufig durch die entsorgten benutzten Spritzen im Müll, oder aber auch unter den Sitzbänken. - Durch den Verein für Gefährdetenhilfe (VFG) wird das Projekt „Bonner Feger“ betreut. Das Projekt wendet sich an Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Das Angebot dient dazu, der Zielgruppe Tagesstruktur anzubieten, sie an Arbeit heranzuführen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen. Dazu reinigen die Teilnehmer*innen unter Anleitung die öffentlichen Plätze, an denen sich die Bonner Obdachlosen- und Drogenszene aufhält. Neben der ordnungsgemäßen Reinigung und Entsorgung gilt es, sich zum eigenen Gesundheitsschutz risikovermeidendes Verhalten anzueignen und zu beachten. - Die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes, der Wache GABI und der Polizei sind täglich im Bereich des Kaiserplatzes im Einsatz und kontrollieren im Rahmen der gemeinsamen Streifengänge das Verhalten der Szeneangehörigen. Dazu gehört es, Ordnungswidrigkeiten und Belästigungen konsequent zu ahnden und Verwarnungs- und Bußgelder sowie ggf. auch Platzverweise zu verhängen, aber auch, Hilfsangebote zu erläutern. Die Ordnungskräfte achten, insbesondere im Bereich der Poppelsdorfer Unterführung, darauf, dass sich nicht zu viele Personen aus der Szene dort aufhalten. Die Polizei geht gegen Straftaten vor. - Durch den Umbau des Bahnhofsumfeldes hat sich die Szene an verschiedenen Standorten angesiedelt. Dadurch wird es den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes und der Polizei teilweise erschwert, Kontakt zu den vielen einzelnen Ansammlungen von obdachlosen und teils drogenkonsumierenden Personen zu halten. Denn ein wichtiger Bestandteil der Arbeit mit diesen Personengruppen ist es, sie aus der Anonymität herauszuholen und sie an die bestehenden Hilfsangebote heranzuführen. - Hier ist insbesondere die aufsuchende Sozialarbeit durch Streetworker zu nennen, die auf die betroffenen Menschen zugehen und individuelle, teils sehr niederschwellige, Angebote unterbreiten.Seite 32 von 118 29 Dokumentenklasse A (öffentlich) - Als Ad-Hoc Maßnahme wurde die Öffnung des sogenannten Rondells am Busbahnhof gewählt, um die Szene wieder besser an einer Örtlichkeit im Blick zu haben. Diese Örtlichkeit hatte sich zuvor schon über Jahrzehnte bewährt. Hier, sowie auch im Umfeld der Poppelsdorfer Allee, wurden auch bereits Sitzgelegenheiten geschaffen, damit zukünftig der Durchgang der Unterführung frei bleiben kann. - Es besteht darüber hinaus bereits eine enge Vernetzung mit den Verbänden und Vereinen, die sich sehr um die von Wohnungslosigkeit und / oder Drogenabhängigkeit betroffenen Personen bemühen und breitgefächerte und vielschichtige Hilfsmöglichkeiten anbieten. - Aufgrund der geltenden Freizügigkeit kann den Menschen ihr Aufenthaltsort nicht vorgeschrieben werden. Auch kann niemand zur Inanspruchnahme von Hilfen verpflichtet werden. Es wird sehr darauf geachtet, dass auch ganz niederschwellige Angebote bestehen, um möglichst viele Menschen an das Hilfe-System anzubinden. Voraussetzung für die Wirksamkeit aller Maßnahmen ist jedoch die - auch innere – Bereitschaft zur Inanspruchnahme und Mitwirkung an der Hilfe. Im Rahmen der „Bonner Offensive zur Überwindung von Obdachlosigkeit“ hat der Stadtrat der Einrichtung einer Geschäftsstelle beim Caritasverband für die Stadt Bonn zugestimmt. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehört, Wohnraum sowie geeignete Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen zu erschließen und rechtskreisübergreifende Verantwortung und Zugänge herzustellen. Das heißt, bedarfsgerechte Versorgungsketten offenzulegen. Denn zum Beispiel die Mittel der Unterbringung nach Ordnungsbehördengesetz (OBG) oder die Hilfen der Facheinrichtungen der Wohnungslosenhilfe reichen alleine zur Verbesserung der Situation nicht aus. Zudem soll die Geschäftsstelle Kommunikationsstrukturen nach innen und außen aufbauen sowie Veranstaltungen organisieren und in Gremienarbeit und Moderation einbringen. Die Geschäftsstelle soll zunächst bis Ende 2024 bestehen. - Um den offenen Drogenkonsum auf der Straße zu minimieren bietet der Verein für Gefährdetenhilfe (VFG) in der Quantiusstraße eine Drogentherapeutische Ambulanz mit integriertem Drogenkonsumraum an. Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung für drogenabhängige Menschen aus Bonn. Der Drogenkonsumraum ist als integraler Bestandteil des Drogenhilfesystems zu sehen und dient der Gesundheits-, Überlebens- sowie Ausstiegshilfe suchtmittelabhängiger Menschen. Den Nutzer*innen wird medizinische Versorgung angeboten, wie z. B. ärztliche Sprechstunde, medizinische Grund- und Erstversorgung, ambulante Pflege, allgemeine Gesundheitsberatung sowie die medizinische Versorgung im Drogennotfall. Aber auch sozialarbeiterische Hilfen stehen zur Verfügung, wie z. B. Motivation zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, Motivation zur Risikovermeidung beim Drogenkonsum, Unterstützung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, Unterstützung bei der Unterbringung, Wohnungs- und Arbeitssuche, Entschuldung, Krisenintervention, Motivation zu und Vermittlung in Entgiftung, Substitutionsbehandlung und Therapie. Angebote im Warte- und Aufenthaltsbereich sind der Spritzentausch und Abgabe von Konsumutensilien zur Vermeidung von Gesundheitsschäden beim Drogenkonsum, Feststellung von Betreuungsbedarf und Vermittlung in weiterführenden Hilfen im sozialarbeiterischen und medizinischenSeite 33 von 118 30 Dokumentenklasse A (öffentlich) Bereich. Im Drogenkonsumraum werden sterile Spritzenutensilien zur Verfügung gestellt, es werden Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Überdosierung eingeleitet, es erfolgt eine Safer-Use-Beratung sowie auch niedrigschwellige Vermittlung in weiterführende Hilfen. Das Angebot richtet sich an volljährige Drogenkonsument*innen, bisher mit festem Aufenthalt in Bonn. - Das SGB arbeitet derzeit an einem Pilotprojekt mit Komposttoiletten, um Erkenntnisse für ein stadtweites Toilettenkonzept zu gewinnen. Zudem läuft ein Pilotprojekt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, bei denen drei verschiedene Trinkwasserbrunnen an je einem Standort in Bonn, Beuel und Hardtberg getestet wird. Nach der Evaluierungsphase und den gewonnenen Erkenntnissen wird die Verwaltung über weitere Standorte beraten. Weitere notwendige Maßnahmen: - Die Verwaltung, hier das Tiefbauamt (Amt 66) gewährleistet die Verkehrssicherheit des Platzes im Rahmen der Straßenunterhaltung. - Die Bonner Feger werden durch den Einsatz einer 2. Kolonne verstärkt. Hierfür ist die Finanzierung einer halben Stelle beim VfG als Anleitung notwendig. Dies wird durch das Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) beauftragt. - Darüber hinaus ist die Einrichtung einer weiteren Stelle Sozialarbeit für den Streetworkbereich notwendig. Für die Erbringung seiner bedarfsgerecht entwickelten Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe erhält der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. eine Förderung in Höhe von bis zu 734.398,00 € für das Jahr 2023. (Beschlussvorlage DS 232267 Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit vom 17.01.2024) - Um den Drogenkonsum in der Öffentlichkeit weiter einzudämmen wird aktuell bereits darüber beraten, den Drogenkonsumraum auch für auswärtige Nutzer*innen zugänglich zu machen. Hierbei sind derzeit jedoch noch einige Fragen ungeklärt, z. B. ob die aktuellen Platz- sowie auch Personalkapazitäten dafür ausreichend sind. Hier sollte ein Pilotprojekt angestrebt werden. Das Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) wird hierzu eine Vorlage in die politischen Gremien einbringen. - Darüber hinaus werden die Öffnungszeiten erweitert. Aktuell ist der Drogenkonsumraum von Montag bis Freitag 11:00-18:00 Uhr sowie Samstag, Sonntag und feiertags 11:00-17:00 Uhr geöffnet. Die Finanzierung erfolgt über Amt 50, die das Thema auch in dem Pilotprojekt zur Öffnung des Drogenkonsumraumes vorschlagen wird. - Die Präsenz in der Szene durch die Mitarbeitenden der Wache GABI und ggfs. des kommunalen Ordnungsdienstes wird weiter intensiviert. - Die beschriebenen Maßnahmen decken sich mit denen des Runden Tisches Kaiserplatz. Die Maßnahmen, die nicht ausschließlich in städtischer Hand liegen werden gemeinsam mit dem Runden Tisch Kaiserplatz weiterverfolgt.Seite 34 von 118 31 Dokumentenklasse A (öffentlich) 2.1.3 Poppelsdorfer Allee B i l d r e c h t e : G i a c o m o Z u c c a / B u n d e s s t a d t B o n n Ist-Situation: Die Poppelsdorfer Allee ist eine Prachtstraße im Bonner Ortsteil Poppelsdorf. Die heute auch als kleinerer Stadtpark fungierende Straße ist überwiegend mit Häusern aus der Gründerzeitepoche bebaut und an beiden Seiten mit Rosskastanien bepflanzt. Es häufen sich Beschwerden aus der Nachbarschaft, aber auch von Besucher*innen, über das Treffen von größeren Gruppen auf der Poppelsdorfer Allee, insbesondere in den warmen Monaten in den Abendstunden sowie an den Wochenenden. Es kommt vielfach zu Lärm und Vermüllung an den Treffpunkten. Es handelt sich bei den Gruppen hauptsächlich um Studierende, aber auch suchtkranke Personen vom ZOB bzw. Kaiserplatz halten sich vermehrt dort auf. Durch das Fehlen einer öffentlichen Toilette kommt es zu wildem Urinieren und demzufolge zu Belästigungen durch Uringeruch.Seite 35 von 118 32 Dokumentenklasse A (öffentlich) Bereits existierende Maßnahmen: - Einige Probleme betreffen das gesamte Stadtgebiet und gestalten sich an den unterschiedlichen Orten ähnlich. Deshalb gibt es bereits existierende Maßnahmen, wie z. B. die Kampagnen von Bonnorange (siehe Steckbrief 2.1.1 „Bereich ZOB, Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof“) die auch für die Poppelsdorfer Allee gelten. - Seitens der Polizei gibt es für diesen Bereich bereits ein Sicherheitskonzept. Zum einen ist der Bereich in relevanten Zeiten ein regelmäßiger Standort der mobilen Videoüberwachung, um sowohl eine präventive Wirkung zu erzielen als auch Straftaten schneller ahnden zu können. Zum anderen wird hier – insbesondere in den Sommermonaten deutlich mehr Personal der Polizei eingesetzt. - Die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes, der Wache GABI und der Polizei sind täglich im Bereich der Poppelsdorfer Allee im Einsatz und kontrollieren im Rahmen der gemeinsamen Streifengänge das Verhalten der Personengruppen. Dazu gehört es, Ordnungswidrigkeiten und Belästigungen konsequent zu ahnden und Verwarnungs- und Bußgelder sowie ggf. auch Platzverweise zu verhängen, aber ebenso auch, Hilfsangebote zu erläutern. Die Polizei geht gegen Straftaten vor. - Die Reinigung durch Bonnorange erfolgt täglich an 7 Tagen in der Woche. Auch die Papierkörbe werden in diesem Modus geleert. Weitere notwendige Maßnahmen: - Hier ist eine erhöhte Präsenz, zumindest saisonal, erforderlich. - Da viel Müll durch Feiernde hinterlassen wird, werden zukünftig im Rahmen der Kontrollen durch den kommunalen Ordnungsdienst Müllbeutel an die Gruppen verteilt werden. So machen sie darauf aufmerksam, dass die feiernden Gruppen den Müll, bevor sie den Platz verlassen, einsammeln und entsorgen, damit nichts liegen bleibt. - Außerdem werden Kommunikationsinitiativen zur Entspannung im Rahmen einer stadtweiten Kommunikationskampagne ergriffen. Hierzu gehört, die Nutzer*innen des Platzes vor Ort plakativ auf das gewünschte und erforderliche Verhalten aufmerksam zu machen. In anderen Städten wurden derartige Kampagnen bereits mit großem Erfolg gestartet.Seite 36 von 118 33 Dokumentenklasse A (öffentlich) 2.1.4 Hofgarten einschl. Alter Zoll und Stadtgarten B i l d r e c h t e : G i a c o m o Z u c c a / B u n d e s s t a d t B o n n Ist-Situation: Der Hofgarten ist ein Park in Bonn. Er zählt teils zur Innenstadt, teils zur Südstadt und grenzt im Nordwesten an das Hauptgebäude der Bonner Universität. Der Bonner Hofgarten ist auf Grund seiner zentralen Lage insbesondere unter Studierenden ein beliebtes Naherholungsgebiet. Der genannte Bereich wird insbesondere an den Abenden bzw. an Wochenenden durch die Nutzergruppen stark verunreinigt. Es handelt sich bei den Gruppen hauptsächlich um Studierende bzw. Klientel aus der „Partyszene“. Ein Großteil des Mülls besteht hier aus weggeworfenen Flaschen und somit auch aus Glasscherben. Auffallend ist auch ein extremer Vandalismus an den Mülleimern. Das Fehlen einer öffentlichen Toilette ist ebenfalls ein großes Problem. Durch die Bushaltestelle für Reisebusse kommen tagtäglich sehr viele Tourist*innen hier an. Aktuell duldet die Uni Bonn die Nutzung der Toilette im Universitätsgebäude. Dies wird jedoch nicht mehr lange möglich sein, da das Hauptgebäude aufgrund der Umbauarbeiten bald geschlossen sein wird. Die aktuelle Beleuchtungssituation ist nicht zufriedenstellend.Seite 37 von 118 34 Dokumentenklasse A (öffentlich) Es halten sich vermehrt Personen im Bereich des Hofgartens auf, welche Drogen verkaufen. Es wird Cannabis und Alkohol konsumiert. Es kommt häufig zu Ruhestörungen, Körperverletzungsdelikten, niederschwelligen Sexualdelikten und es wird wild uriniert. Bereits existierende Maßnahmen: - Einige Probleme betreffen das gesamte Stadtgebiet und gestalten sich an den unterschiedlichen Orten ähnlich. Deshalb gibt es bereits existierende Maßnahmen, wie z. B. die Kampagnen von Bonnorange (siehe Steckbrief 2.1.1 „Bereich ZOB, Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof“) die auch für den Hofgarten gelten. - Seitens der Polizei gibt es für diesen Bereich bereits ein Sicherheitskonzept. Zum einen wurde eine Videoüberwachung eingerichtet, um sowohl eine präventive Wirkung zu erzielen als auch Straftaten schneller ahnden zu können. Zum anderen wird hier – insbesondere in den Sommermonaten deutlich mehr Personal der Polizei eingesetzt. - Neben den zwischenzeitlich verstärkten regelmäßigen, auch gemeinsamen Einsätzen der Polizei, der Wache GABI und des kommunalen Ordnungsdienstes wird derzeit auch abgestimmt, wie strukturell an die Thematik herangegangen wird. So wird insbesondere versucht, die Beleuchtungssituation zu verbessern und uneinsichtige Nischen zu entfernen, um möglichst wenig Stellen zu haben, an denen man sich relativ unbeobachtet fühlt. - Der Bereich des Hofgartens wird 1x täglich an 7 Tagen in der Woche von Bonnorange gereinigt. Die Mülleimer werden ebenfalls 1x täglich an 7 Tagen in der Woche geleert. - Auch der Austausch von zerstörten Mülleimern findet regelmäßig und weitestgehend umgehend statt. - Die Grünflächen werden regelmäßig gepflegt. Bei ordnungsrechtlich neuralgischen Stellen geschieht dies insbesondere auf die Initiierung und Beratung von Amt 33 und der Polizei. Zum Beispiel am Alten Zoll werden solche Stellen nach Abstimmung freigestellt und offengehalten. - Für Minderjährige gibt es Jugendzentren in der Nähe des Hofgartens sowie auch z. B. am Bertha-von-Suttner-Platz. Hier gibt es Angebote für Jugendliche bis 22 Uhr. - Der Eventsprinter der Fachstelle für Suchtprävention „update“ wird regelmäßig am Hofgarten eingesetzt. Er dient zudem als Schnittstelle zu den Schulen. Der Eventsprinter ist ein mobiles Gemeinschaftsangebot von der update Fachstelle für Suchtprävention, Trägerverbund Caritas/Diakonie und der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim. Unterstützt wird das Projekt von ausgebildeten Jugendlichen, den sogenannten Peers. Fachlich und finanziell unterstützt wird das Angebot durch dasSeite 38 von 118 35 Dokumentenklasse A (öffentlich) Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn. Auf Großevents erreicht das Team des Bonner Eventsprinters mit seinen mobilen suchtpräventiven Einsätzen eine breite Öffentlichkeit und sensibilisiert für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und Drogen, mit elektronischen Medien und für den Umgang mit Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Die Fachkräfte kommen mit Jugendlichen bzw. Risikokonsumenten von Alkohol und illegalen Drogen, hier vorrangig Cannabis, mit erprobten jugendrelevanten Methoden (z.B. Rausch- Parcours, Kiffer- bzw. Alkoholtest, Safe-Packs, ...) ins Gespräch. Weitere notwendige Maßnahmen: - Im Hofgarten muss die Präsenz deutlich verstärkt werden. Hier ist eine Unterstützung der Wache GABI durch eine Präsenzstreife erforderlich. - Die Beleuchtungssituation wird trotz denkmalrechtlicher Vorgaben/Bedenken unter Beteiligung der Polizei und der Universität besprochen. Hierdurch würde die Situation spürbar verbessert. - Die Mülleimer im Hofgarten und in der Innenstadt werden versuchsweise mit Pfandringen ausgestattet. So können Flaschensammler leichter die Pfandflaschen einsammeln und es entsteht weniger Glasmüll. Es erfolgt eine Beauftragung von Bonnorange. - Kommunikationsinitiativen im Rahmen der stadtweiten Kommunikationskampagne werden zur Entspannung ergriffen. Hierzu gehört, die Nutzer*innen des Platzes vor Ort plakativ auf das gewünschte und erforderliche Verhalten aufmerksam zu machen. In anderen Städten wurden derartige Kampagnen bereits gestartet.Seite 39 von 118 36 Dokumentenklasse A (öffentlich) 2.1.5 Fußgängerzone B i l d r e c h t e : C h a n t a l R o o s / B u n d e s s t a d t B o n n Ist-Situation: Nahe am Rhein gelegen, ist die Bonner Innenstadt Standort vieler Sehenswürdigkeiten sowie Einkaufszentrum der Stadt. Das Hauptproblem in der Bonner Fußgängerzone ist die enorme Verschmutzung durch das achtlose Wegwerfen von Müll. Aufgrund der vielen Einwegverpackungen, vor allem im Fast-Food-Bereich, kommt es insbesondere im Bereich der Innenstadt zu einem hohen Verschmutzungsgrad. Die Verpackungen werden aus überfüllten Mülleimern geweht oder Verbraucher*innen entsorgen die, zum Teil großen Verpackungen, eher vor oder auf den Müllgefäßen. Auch Essensreste, Zigarettenkippen, Glasscherben etc. werden entsorgt, ohne auf den nächsten Abfalleimer zu warten. Bedingt durch den umherliegenden Müll, kommt es zu einem erhöhten Aufkommen von Tauben- und Ratten, welche sich mitunter auch tagsüber zeigen. Durch den Mangel an Toiletten, entsteht an einigen Stellen zudem ein vermehrter Uringeruch.Seite 40 von 118 37 Dokumentenklasse A (öffentlich) Da in der Innenstadt immer wieder Ladenlokale zeitweise leer stehen, kommt es zu Vandalismus und wohnungslose Menschen nutzen die Eingänge der leerstehenden Geschäfte als Schlaf- und Lagerplätze. Bei der Bürgerbefragung äußerten einige Bürger*innen den Wunsch nach mehr Sitzgelegenheiten sowie Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Aufwertung der Innenstadt insgesamt. Bereits existierende Maßnahmen: - Einige Probleme betreffen das gesamte Stadtgebiet und gestalten sich an den unterschiedlichen Orten ähnlich. Deshalb gibt es bereits existierende Maßnahmen, wie z. B. die Kampagnen von Bonnorange (siehe Steckbrief 2.1.1 „Bereich ZOB, Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof“) die auch für die Fußgängerzone gelten. - Die Innenstadt wird 2x täglich an 7 Tagen in der Woche von Bonnorange durch Personen sowie Maschinen gereinigt. Die Mülleimer werden 4x täglich an 7 Tagen in der Woche geleert. - Bonnorange wirkt dem erhöhtem Müllaufkommen mit täglichen Reinigungen in einem Zwei-Schicht-System (insgesamt 4 Leerungen pro Tag) in der gesamten Bonner Innenstadt entgegen und ist permanent für ein sauberes Stadtbild in Bewegung. - Das Taubenproblem soll mit Hilfe eines mobilen Taubenwagens angegangen werden. Dieser ist am Hauptbahnhof platziert und wird unterhalten durch den Verein Stadttaubenhilfe Bonn e. V. - Eine neue Toilettenanlage gibt es seit September in der Sternstraße, welche durch ein Privatunternehmen betrieben wird. - Durch die gemeinsamen Streifen aus der Wache GABI heraus werden die polizeilichen und ordnungsbehördlichen Aufgaben zusammengeführt. Diese Arbeit hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, Kriminalitätsschwerpunkte sind nicht entstanden. Durch die Wache GABI wird eine regelmäßige Bestreifung der Fußgängerzone sichergestellt. Die Mitarbeitenden der Fußstreife gehen u. a. gegen Vandalismus sowie Lärm konsequent vor. Fehlverhalten wird umgehend konsequent geahndet. - Durch die Polizei können bereits einige Bereiche in der Innenstadt durch eine Videoanlage überwacht werden. Diese sind aktuell: Poststraße/Maximilianstraße, Hofgarten, Bertha-von-Suttner-Platz und das Brassertufer. Die gesetzlichen Regelungen für eine Videoüberwachung sind jedoch sehr eng gefasst, so dass eine Überwachung nicht ohne Weiteres auf weitere Bereiche ausgeweitet werden kann. - Das Aufstellen von Sitzgelegenheiten in der Innenstadt ist nicht unproblematisch, da der Lieferverkehr nicht behindert werden darf und auch die Ausstellungsflächen der Geschäftsleute berücksichtigt werden müssen. Neben neuen Bänken in der Fußgängerzone wurden auch am Rondell am ZOB neue Bänke aufgestellt.Seite 41 von 118 38 Dokumentenklasse A (öffentlich) Insgesamt wurden auf Beschluss der Bezirksvertretung Bonn 14 neue Bänke in der Innenstadt aufgestellt. - Es gibt den Masterplan „Innere Stadt 2.0“. Dabei handelt es sich um ein Programm für die Entwicklung der Innenstadt in den kommenden Jahren. Der Budafok-Park, auf der Grünfläche am Windeckbunker in der Budapester Straße, ein sichtbares Bauprojekt aus diesem Masterplan, welches bereits fertig umgesetzt ist. Weitere notwendige Maßnahmen: - Um Verstöße auch direkt ahnden zu können, wird es „Präsenzteams Innenstadt“ (MA Amt 33/MA Bonnorange) geben. In diesem Zusammenhang werden Stadtordnungsdienst und Wache GABI auch zivile städtische Streifen einsetzen, um die Ahndung von Verstößen spürbar zu erhöhen. - Die Straßenordnung wird überarbeitet, sowie die Bußgeldhöhe generell angepasst. - Die Auftritte der Außengastronomie werden insgesamt aufgewertet. Einhaltung der Gestaltungssatzung wird durch Präsenzteams kontrolliert und ggfs. geahndet, um die Attraktivität der Innenstadt zu steigern. Erlaubnisnehmer von Sondernutzungen (Außengastronomie und Verkaufsauslagen) werden in Bezug auf Ihre Pflichten sensibilisiert und häufiger kontrolliert. - Um die Müllflut in den Griff zu bekommen, wird weiter an einer Müllvermeidungsstrategie gearbeitet - Um die Müllflut in den Griff zu bekommen, wird weiter an einer Müllvermeidungsstrategie gearbeitet. Insbesondere die Gastronomiebetriebe werden mehr in die Verantwortung genommen und beispielsweise verpflichtet genügend Mülleimer vorzuhalten. - Eine brauchbare Lösung, um Einwegverpackungen langfristig abzuschaffen, ist ggf. die Einführung der Verpackungssteuer. Aufgrund von Bürgeranträgen prüft die Verwaltung aktuell die Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg- Takeaway-Verpackungen (DS 231456-02). - Es werden Kommunikationsinitiativen im Rahmen der gesamtstädtischen Kommunikationskampagne ergriffen. Hierzu gehört, die Nutzer*innen bei den Zugängen zur Fußgängerzone plakativ auf das gewünschte und erforderliche Verhalten aufmerksam zu machen und die Höhe der jeweiligen Bußgelder bei Zuwiderhandlung zu benennen. - Es werden Schwerpunktkontrolltage eingeführt.Seite 42 von 118 39 Dokumentenklasse A (öffentlich) 2.1.6 Friedensplatz und Bereich um den Windeckbunker B i l d r e c h t e : G i s e l a B e c k e r / B u n d e s s t a d t B o n n Ist-Situation: Der Friedensplatz liegt in zentraler Innenstadtlage und ist durch seine Verbindung zur Fußgängerzone stark frequentiert. Zudem hat er eine gute Erreichbarkeit durch die Bushaltestelle, die von zahlreichen Buslinien angefahren wird. Der Friedensplatz lädt durch die Außengastronomie zum Verweilen ein und wird genutzt für kleinere Veranstaltungen, Antikmärkte und Informationsstände. Im Bereich des Friedensplatzes halten sich vermehrt Wohnungslose sowie suchtkranke Menschen auf. Es kommt zu Müllablagerungen, Geruchs- und Lärmbelästigungen, mitunter auch zu verbalen, aber auch tätlichen Übergriffen auf Passant*innen. Zum Teil lagern einige Wohnungslose dort auf Matratzen und „richten sich häuslich ein.“ Es fehlen öffentliche Toiletten und es gibt vermehrt Ratten in diesem Bereich. Die dort ansässigen Geschäftsleute fühlen sich dadurch beeinträchtigt.Seite 43 von 118 40 Dokumentenklasse A (öffentlich) Bereits existierende Maßnahmen: - Einige Probleme betreffen das gesamte Stadtgebiet und gestalten sich an den unterschiedlichen Orten ähnlich. Deshalb gibt es bereits existierende Maßnahmen, wie z. B. die Kampagnen von Bonnorange (siehe Steckbrief 2.1.1 „Bereich ZOB, Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof“) die auch für den Friedensplatz gelten. - Die Reinigung durch Bonnorange erfolgt 4x täglich an 7 Tagen in der Woche. Auch die Papierkörbe werden in diesem Modus geleert. Schwierigkeiten bzw. Gefahren für die Mitarbeitenden bestehen hierbei häufig durch die entsorgten benutzten Spritzen im Müll, oder aber auch unter den Sitzbänken. - Die Mitarbeitenden des der Wache GABI sind im Bereich der Bonner Innenstadt täglich im Einsatz und kontrollieren im Rahmen der gemeinsamen Streifengänge das Verhalten der Szeneangehörigen. Dazu gehört es, Ordnungswidrigkeiten, wie aggressives Betteln, illegale Müllentsorgung oder wildes Urinieren konsequent zu ahnden und Verwarnungs- und Bußgelder sowie ggf. auch Platzverweise zu verhängen. Die Polizei geht gegen Straftaten vor. - Ergänzt wird die präventive und repressive Arbeit durch die aufsuchende Sozialarbeit des Amtes für Soziales und Wohnen und der Sucht- und Wohnungslosenhilfe der freien Träger. Diese decken den Ansatz ab, dass Maßnahmen von Polizei und Ordnungsbehörde nicht alleine erfolgreich sein können, wenn sie nicht durch Angebote ergänzt werden, die aus der Drogenabhängigkeit führen können und Möglichkeiten der sozialen Reintegration einschließen. - Die Stadtwerke Bonn legen durch ihr Service- und Kontrollpersonal eine erhöhte Aufmerksamkeit auf die Haltestelle am Friedensplatz. - Die Grünfläche am Windeckbunker in der Budapester Straße wurde bereits umgestaltet und in „Budafok-Park“ benannt. Es ist ein Spielplatz entstanden mit einer großen Kletteranlage, einer Doppelschaukel sowie einem Sandkran, welcher nun Leben in den Park bringt und sehr gut angenommen wird. Das kleine Fontänenfeld ist eine weitere Attraktion dort. Auf der zentralen Grünfläche sind robuste Liegen sowie eine Hängematte zum entspannten Verweilen aufgestellt worden. Er wird sehr gut angenommen und viel genutzt. Es entsteht eine Durchmischung der verschiedenen Nutzergruppen. - Derzeit läuft ein Pilotprojekt, in Zusammenarbeit zwischen dem SGB und den Stadtwerken, bei denen drei verschiedene Trinkwasserbrunnen an je einem Standort in Bonn, Beuel und Hardtberg getestet wird. Nach der Evaluierungsphase und den gewonnenen Erkenntnissen wird die Verwaltung über weitere Standorte beraten. Weitere notwendige Maßnahmen: - Um die Situation zu verbessern ist eine deutlich erhöhte Präsenz des kommunalen Ordnungsdienstes erforderlich.Seite 44 von
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de