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240435 · Beschlussvorlage

Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn"

Nummer
240435
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.09.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 06.11.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 19.09.2024 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 08.10.2024 Anhörung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Anhörung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Anhörung
  7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 10.10.2024 Empfehlung
  8. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240435-03 AA CDU-Änderungsantrag: Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn" Antrag zur Vorlage 240435
  2. 240435-07 AA BBB-Änderungsantrag: Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn"
  3. 240435-01 AA SPD-Bezirksfraktion-Änderungsantrag: Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn" Antrag zur Vorlage 240435
  4. 240435-05 AA Änderungsantrag: Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn" - Jugend beim Konzept aktiv beteiligen!
  5. 240435-06 AA Änderungsantrag Grüne/SPD/Volt: Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn" Antrag zur Vorlage 240435
  6. 240435-02 AA Koalitionsänderungsantrag: Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn" Antrag zur Vorlage 240435
  7. 240435-04 AA CDU-Änderungsantrag: Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn" Antrag zur Vorlage 240435

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Beschlussvorlage
öffentlich
240435
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in
der Bundesstadt Bonn"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Anhörung
Hauptausschuss 22.08.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Anhörung
Rat 12.11.2024 Entscheidung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
10.10.2024 Empfehlung
Beschlussvorschlag
1. Das beigefügte Konzept “Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der
Bundesstadt Bonn” wird in der als Anlage beigefügten Fassung
beschlossen.
2. Dem dort beschriebenen Zielbild: “Bonn hat eine sichtbare und
freundliche, konsequent und verlässlich auftretende Ordnungsbehörde”
und den 8 definierten Leitzielen, die die künftige Handlungsgrundlage
der Ordnungsbehörde darstellen, wird zugestimmt.
3. Den im Konzept beschriebenen Maßnahmen an den jeweiligen
Örtlichkeiten wird zugestimmt.
4. Zur Umsetzung des Konzeptes und der Maßnahmen werden die
folgenden Stellen eingerichtet, deren Refinanzierung zu ca. 80%
gegeben ist:
• 10 Stellen in der Wertigkeit EG9a/A9mD für die Einrichtung einer
Präsenzstreife ab dem Jahr 2025.
• 4 Stellen in der Wertigkeit EG9a/A9mD für die Einrichtung eines
Ermittlungsteams Abfall, davon eine Stelle ab der zweiten
Jahreshälfte 2025 und drei ab 2026
• 1 Stelle in der Wertigkeit EG8/A8 für Verwaltungsaufgaben des
kommunalen Ordnungsdienstes ab dem Jahr 2026
• 1 Stelle in der Wertigkeit EG10/A11 für die Einrichtung einer
Sachgebietsleitung Verkehrsaußendienst ab dem Jahr 2025
• 4 Stellen in der Wertigkeit EG7/A7 für die Bearbeitung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren des ruhenden und fließenden
Verkehr ab sofort
5. Die darüber hinaus zur Umsetzung des Konzeptes erforderlichen
Haushaltsmittel von zus. jährlich 300.000 € (davon 100.000 € investiv)
werden im Doppelhaushalt 2025/26 bereitgestellt. Die erforderlichenSeite 1 von 118
Seite 2
Mittel für die Personalkosten werden für den Haushalt 2025/2026
nachgemeldet.
Begründung:
Zur Begründung wird auf das beigefügte Konzept verwiesen. Dieses gliedert
sich zur besseren Lesbarkeit in zwei Teile.
Teil 1 beschäftigt sich mit den Erkenntnissen, Zielen und Maßnahmen, die zur
Umsetzung erforderlich sind.
Teil 2 enthält alle Steckbriefe zu Örtlichkeiten und übergeordneten Themen.
Dieser Teil eignet sich vor allem zur näheren Betrachtung einer bestimmten
Örtlichkeit.
Zu 2.
Die im Konzept dargestellten Leitziele dienen der Erreichung des Leitbildes,
welches als elementares Ergebnis als Wunsch aus der Konzepterarbeitung
hervorgegangen ist. Die Stadtgesellschaft fordert dies vom KOD. Gleichzeitig
entspricht dies auch dem eigenen Anspruch, den wir an uns als
Ordnungsbehörde stellen.
Zu 3.- 5.
Aus dem Erstellungsprozess und den Leitzielen ergeben sich Maßnahmen, die
zur Umsetzung des Konzeptes essenziell sind. Mit der Einrichtung der Stellen
kommen wir dem an uns gerichteten Anspruch nach. Dazu ist die Einrichtung
der o.g. Stellen erforderlich. Die ausführlichen Maßnahmen und Hintergründe
zur Erforderlichkeit der Stellen können dem Konzept entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.02.01 Allgemeine Sicherheit und Ordnung 1.02.01.06 Allgemeine Gefahrenabwehr /
Vollzugsmaßnahmen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 2025: 100.000
2026: 100.000
2027: 25.000
2028: 25.000
2029: 25.000
5330002011000 /
78.3100
2025
2026
2027
2028
2029
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2024: 86.666,16
2025: 1.011.270,99
133000201/70.1000 2024: 86.666,16
2025: 1.011.270,99
ca. 80% aus
Verwarn- undSeite 2 von 118
Seite 3
2026: 1.509.686,12
2027: 1.554.976,71
2028: 1.601.626,01
2029: 1.649.674,79
2025: 200.000
2026: 200.000
2027: 206.000
2028: 212.180
2029: 218.545
133000201/74.1000 2025
2026
2027
2028
2029
2026: 1.509.686,12
2027: 1.554.976,71
2028: 1.601.626,01
2029: 1.649.674,79
Bußgeldern
Einzahlungen /
Erträge
2024: 69.332,93
2025: 809.016,79
2026: 1.207.749
2027: 1.243.982
2028: 1.281.301
2029: 1.319.740
133000204/65.1000 2024
2025
2026
2027
2028
2029
Deckung für
133000201/70.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Konzept_Sicherheit_Ordnung_Sauberkeit_05062024 (öffentlich)Seite 3 von 118
Dokumentenklasse A (öffentlich)
2024
Konzept Sicherheit,
Ordnung und Sauberkeit in
der Bundesstadt Bonn
B i l d r e c h t e : G i a c o m o Z u c c a / B u n d e s s t a d t B o n nSeite 4 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Inhalt
I. Vorwort .................................................................................................................................. 4
II. Vorgehen .............................................................................................................................. 6
III. Teil 1: Erkenntnisse, Ziele und Maßnahmen ....................................................................... 7
1.1 Schwerpunkte aus dem Prozess .................................................................................... 7
1.1.1 Präsenz und Sichtbarkeit ......................................................................................... 7
1.1.2 Vermüllung ............................................................................................................... 8
1.1.3 Verkehr..................................................................................................................... 8
1.2 Zielbild ............................................................................................................................ 9
Leitziel 1 – „Sichtbarkeit und Präsenz“: ............................................................................. 9
Leitziel 2 – „Konsequenz und Verlässlichkeit“: .................................................................. 9
Leitziel 3 – „Mitarbeitendensicherheit und Ausstattung“: ................................................ 10
Leitziel 4 – „Freundlichkeit und Offenheit“: ...................................................................... 10
Leitziel 5 – „Zusammenarbeit und Kommunikation“: ....................................................... 10
Leitziel 6 – „Digitalisierung und Controlling“: ................................................................... 10
Leitziel 7 – „Ausbildung und Personalgewinnung“: ......................................................... 11
Leitziel 8 – „Konzeption und Fortentwicklung“: ............................................................... 11
1.3 Maßnahmen.................................................................................................................. 12
1.3.1 Präsenzstreife ........................................................................................................ 12
1.3.2 Ermittlungsdienst Abfall.......................................................................................... 13
1.3.3 Verwaltungsaufgaben des KOD ............................................................................. 13
1.3.4 Organisationsstruktur ............................................................................................. 14
1.3.5 Verkehr................................................................................................................... 14
a) Konzept Verkehrsaußendienst (VAD) ..................................................................... 14
b) Sachgebietsleitung Verkehr .................................................................................... 15
c) Personalentwicklung VAD ....................................................................................... 15
d) Stellenentwicklung „VAD Plus“ ................................................................................ 15
e) Bußgeldstelle........................................................................................................... 15
f) Halterhaftung und Videokontrollen ........................................................................... 16
1.3.6 Ausstattung ............................................................................................................ 16
a) Schutzausrüstung.................................................................................................... 16
b) Technik .................................................................................................................... 16Seite 5 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
c) Gebäude .................................................................................................................. 17
d) Mobilität ................................................................................................................... 17
1.3.7 Aus- und Fortbildung .............................................................................................. 18
1.3.8 Digitalisierung und Kommunikation ........................................................................ 18
a) Leitstelle .................................................................................................................. 18
b) Auftragsmanagement .............................................................................................. 19
c) Sensorgestützte Überwachung ............................................................................... 19
d) Social-Media-Kanäle ............................................................................................... 20
e) Kommunikationskampagne ..................................................................................... 20
f) Controlling ................................................................................................................ 20
1.3.9 Anpassung der Bonner Straßenordnung ............................................................... 21
1.4 Haushalterische Auswirkungen .................................................................................... 21
IV. Teil 2: Steckbriefe ............................................................................................................. 22
2.1 Stadtbezirk Bonn .......................................................................................................... 22
2.1.1 Bereich ZOB, Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof ............. 23
2.1.2 Kaiserplatz ............................................................................................................. 27
2.1.3 Poppelsdorfer Allee ................................................................................................ 31
2.1.4 Hofgarten einschl. Alter Zoll und Stadtgarten ........................................................ 33
2.1.5 Fußgängerzone ...................................................................................................... 36
2.1.6 Friedensplatz und Bereich um den Windeckbunker ............................................... 39
2.1.7 Bertha-von-Suttner-Platz........................................................................................ 41
2.1.8 Altstadt ................................................................................................................... 43
2.1.9 Tannenbusch / Buschdorf / Auerberg .................................................................... 45
2.1.10 Stadthausumfeld .................................................................................................. 48
2.1.11 Am Johanneskreuz .............................................................................................. 52
2.1.12 Frankenbadvorplatz ............................................................................................. 54
2.1.13 Viktoriakarree ....................................................................................................... 56
2.2 Stadtbezirk Beuel.......................................................................................................... 58
2.2.1 Beuel Zentrum ........................................................................................................ 59
2.2.2 Bahnhofsumfeld ..................................................................................................... 61
2.2.3 Pützchen / Neu-Vilich / Holzlar............................................................................... 63
2.2.4 Sportplatz Schwarzrheindorf .................................................................................. 65
2.2.5 Rheinaue / Rheinufer ............................................................................................. 67Seite 6 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
2.3 Bad Godesberg............................................................................................................. 69
2.3.1 Bad Godesberg Zentrum........................................................................................ 70
2.3.2 Rathausumfeld ....................................................................................................... 73
2.3.3 Bahnhofsumfeld ..................................................................................................... 76
2.3.4 Umfeld Godesburg ................................................................................................. 78
2.4 Hardtberg ...................................................................................................................... 80
2.4.1 Duisdorf Zentrum ................................................................................................... 81
2.4.2 Bahnhof .................................................................................................................. 84
2.4.3 Medinghoven / Brüser Berg ................................................................................... 86
2.5 Allgemeine Themen ...................................................................................................... 88
2.5.1 Öffentliche Toiletten ............................................................................................... 88
2.5.2 Schulhöfe sowie Sport- und Spielplätze................................................................. 91
2.5.3 Wildtiere / Tauben / Ratten .................................................................................... 93
2.5.4 Freilaufende Hunde................................................................................................ 95
2.5.5 Müll......................................................................................................................... 97
2.5.6 Verkehr................................................................................................................. 100
2.6 Digitalisierung ............................................................................................................. 103
2.6.1 Leitstelle ............................................................................................................... 103
2.6.2 Radarüberwachung .............................................................................................. 104
2.6.3 Parksensoren ....................................................................................................... 104
V. Schlussbemerkung und weiteres Vorgehen .................................................................... 105
VI. Anlagen ........................................................................................................................... 106
1. Neuorganisation Ordnungsdienst ................................................................................. 106
1.1 Abteilung 33-2 ......................................................................................................... 106
1.2 Sachgebiet 33-21 .................................................................................................... 108
1.3 Sachgebiet 33-23 .................................................................................................... 109
1.4 Sachgebiet 33-25 .................................................................................................... 110
1.5 Sachgebiet 33-26 .................................................................................................... 111
2. Fahrzeugkonzept .......................................................................................................... 112
3. Sicherheit der MA (Ausrüstung + Aus- und Fortbildung) .............................................. 113
3.1 Aktuelle Kleiderliste ................................................................................................. 113
3.2 Einheitliche Aus- und Fortbildung der KOD sowie VAD Mitarbeitenden ................. 114Seite 7 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
I. Vorwort
Die Themenfelder Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in einer Stadt bestimmen grundlegend
die Lebens-, Wohn- sowie Aufenthaltsqualität der Bürger*innen und tragen zudem auch
wesentlich zur Attraktivität der Stadt bei Gästen bei. Gleichwohl sind sie wichtig für die
Entwicklung der Innenstadt und somit ebenfalls von erheblicher Bedeutung für die
ortsansässige Wirtschaft.
Alkohol- und Drogenkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen, Verwahrlosung von
Örtlichkeiten durch wildes Plakatieren, Schmutz und Unrat beeinträchtigen das
Sicherheitsempfinden von Bürger*innen sowie Tourist*innen erheblich.
Prioritäres Ziel ist daher eine saubere und sichere Stadt ohne sogenannte Angsträume.
Wenn also Sicherheit und Sauberkeit wesentliche Faktoren der Bürgerzufriedenheit und
Standortqualität bleiben sollen, sind dafür Maßnahmen erforderlich, die auch Investitionen
nach sich ziehen. Trotz oder gerade auf Grund der aktuellen Haushaltslage müssen
Schwerpunkte gesetzt und innovative Maßnahmen entwickelt werden.
Aus diesem Grund hat sich das Amt „Bürgerdienste“ (Amt 33) gemeinsam mit verschiedenen
Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Verwaltung auf den Weg gemacht und das
vorliegende Konzept erstellt. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die objektive
Sicherheit, das subjektive Sicherheitsgefühl und die Sauberkeit in der Stadt verbessern.
Sicherheit ist untrennbar mit Sauberkeit verbunden. Hier wird es auch auf das
Verantwortungsbewusstsein und Engagement der Bürger*innen ankommen. Für eine saubere
Stadt kann nur gemeinsam gesorgt werden.
Eine im vergangenen Jahr von lokalen Medien durchgeführte repräsentative Umfrage ergab,
dass sich 89 Prozent der Bonner*innen in ihrer Stadt sicher oder sehr sicher fühlen.
Bei Frauen gab es mehr Befragte, die sich nicht sicher fühlen. Und in Bad Godesberg ist das
Sicherheitsgefühl etwas niedriger als in Beuel und im Bonner Zentrum.
Aus einer subjektiven Sicht der Bürger*innen heraus führt die Situation und Lage rund um die
Themenfelder Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn zu einer
entsprechend hohen Beschwerdelage. So beziehen sich Einsätze des Stadtordnungsdienstes
sowie Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung und der Kommunalpolitik immer
wieder auf konkrete Örtlichkeiten in den einzelnen Stadtbezirken. Hinzu kommen auch die
Erfahrungen aus den Zeiten, die durch Corona geprägt waren. Durch das Fehlen von
Treffpunkten in Gaststätten, Begegnungsstätten oder auch Privaträumen ist, mehr noch als in
der Vergangenheit üblich, der öffentliche Raum zur Begegnungsstätte und zum Feiertreffpunkt
auch über längere Zeiträume hinweg geworden.
Diese Entwicklung scheint sich auch in Teilen über die Coronalockdowns hinaus verfestigt zu
haben. Bei den Zusammenkünften im öffentlichen Raum kommt es jedoch nicht selten zu
Konflikten untereinander sowie mit den jeweiligen Anwohner*innen.Seite 8 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Grundsätzlich besteht in der Gesellschaft Einigkeit darüber, dass eine Stadt sicher und sauber
und somit lebenswert sein soll. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass der öffentliche
Raum in einer Form genutzt wird, die nicht von allen als normgerecht angesehen wird. Es ist
jedoch nicht möglich, seitens der Politik oder der Verwaltung eine bestimmte Form sozialen
Verhaltens als Norm zu definieren und somit als allgemeingültig vorauszusetzen. Vielmehr
muss es also darum gehen, die verschiedensten Erwartungen und Formen der Nutzung des
öffentlichen Raums im Rahmen rechtlicher und sozialer Grenzen zu ermöglichen.
Der Konzeptidee liegt der Anspruch zugrunde, Modelle zu entwickeln, die, bezogen auf die
verschiedenen Örtlichkeiten, zielgenaue Präventions- und Interventionsmaßnahmen
enthalten. Das Konzept soll bewusst ein „lebendes“ Dokument sein, welches nicht in einer
ersten Version den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Im Bearbeitungsprozess wurden ortsbezogene Steckbriefe zu einzelnen Örtlichkeiten
entwickelt, die neben einer Ist-Situation auch die aktuell für diesen Ort bereits erfolgreich
laufenden Maßnahmen aller Fachbereiche und externen Akteur*innen darstellen.
Das Konzept verfolgt einen interdisziplinären Ansatz, indem es unter Beteiligung der
verschiedensten Stellen und Ämter (Ordnung, Sport, Soziales, Jugend, u.a.) sowie einer
Vielzahl externer Partner und Institutionen wie dem Polizeipräsidium Bonn, Bonnorange, der
evangelischen und katholischen Kirchen, der Universität Bonn, der Stadtwerke Bonn, den
Wohlfahrtsverbänden u. a. erarbeitet wurde.
Bei jedem Steckbrief wurden Maßnahmen erarbeitet, die dabei helfen sollen, die aktuelle
Situation noch weiter zu verbessern. Hierzu können neben mittel- bzw. langfristigen
Maßnahmen auch Adhoc-Maßnahmen zählen.
Insgesamt entsteht so eine Zieldefinition anhand derer das Handeln in Bezug auf Sicherheit,
Ordnung und Sauberkeit zukünftig ausgerichtet werden kann. Um dies zu erreichen, müssen
zwingend auch Themen wie Prävention und Jugendarbeit, Maßnahmen des Ordnungsrechts,
der Sauberkeit und eine gute Infrastruktur eine Rolle spielen. Alle diese Bereiche greifen
ineinander und bedingen sich gegenseitig in dem gemeinsamen Ziel, die Aufenthaltsqualität
für alle Nutzergruppen zu erhöhen.
Die Entwicklung der Maßnahmen ist nicht abschließend, sondern soll kontinuierlich fortgeführt
werden. Daher soll diese Gesamtkonzeption zukünftig im Rahmen eines (öffentlichen)
Monitoringprozesses laufend fortgeschrieben werden. Die Verwaltung plant der Politik die
Vorlage in einem zweijährigen Turnus vorzulegen.Seite 9 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
II. Vorgehen
B i l d r e c h t e : A r n u l f M a r q u a r d t - K u r o n / B u n d e s s t a d t B o n n
Das Konzept „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn“ wurde in einem
mehrstufigen Vorgehen erstellt.
1. Ab dem 24.11.2022 ist die neue Themenreihe „Ordnungsamt vor Ort“, die in jedem
Stadtbezirk einzeln stattgefunden hat (24.11.2022 Hardtberg, 11.01.2023 Beuel,
12.01.2023 Bad Godesberg, 14.02.2023 Bonn), gestartet. Es wurde ein erstes
Meinungsbild der Vertreter*innen aus der Kommunalpolitik, Ortsvereinen und
Gewerbetreibenden des jeweiligen Stadtbezirkes erstellt, um erste Besonderheiten
und Örtlichkeiten der Stadtbezirke zu erhalten.
2. Am 20.03.2023 hat eine große Kickoff-Veranstaltung, mit den beteiligten Ämtern der
Stadtverwaltung, Polizei, Bonnorange und größeren Multiplikatoren / Verbänden von
außerhalb der Verwaltung, stattgefunden. In dieser Kickoff-Veranstaltung wurden das
Konzept strukturell vorgestellt und Ideen sowie „Brennpunkte“ gesammelt.
3. In der Zeit vom 24. April bis zum 08. Mai 2023 hat eine digitale Bürgerbeteiligung
stattgefunden. Hier hatten alle Bürger*innen die Möglichkeit, weitere Maßnahmen, oder
Örtlichkeiten, welche noch nicht aufgenommen wurden, mitzuteilen.
4. Im Juni 2023 haben die jeweiligen Steckbriefworkshops stattgefunden. Aufgrund der
bisher gesammelten Informationen wurden zu jeder Örtlichkeit Steckbriefe erstellt. Auf
der Basis der gesammelten Daten hat Amt 33 das Konzept inklusive einer
Feedbackschleife mit den Beteiligten erarbeitet und im Verwaltungsvorstand
abgestimmt.
Zur besseren Lesbarkeit gliedert sich das Konzept in zwei Teile. Teil 1 beschäftigt sich mit den
Erkenntnissen, Zielen und Maßnahmen, die zur Umsetzung erforderlich sind. Teil 2 enthält alle
Steckbriefe zu Örtlichkeiten und übergeordneten Themen. Dieser Teil eignet sich zur näheren
Betrachtung einer bestimmten Örtlichkeit.Seite 10 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
III. Teil 1: Erkenntnisse, Ziele und Maßnahmen
1.1 Schwerpunkte aus dem Prozess
Aus dem Prozess heraus haben sich mehrere Schwerpunkte herauskristallisiert, die zukünftig
in besonderem Maße Gegenstand (auch) ordnungsbehördlichen Handelns sein werden.
Insbesondere hat der Prozess vielfach und in jedem Stadtbezirk sehr deutlich bestätigt, dass
es an einer wahrnehmbaren Präsenz und Sichtbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes
(KOD) mangelt. Darüber hinaus wurde in vielfältiger Weise das Thema der Vermüllung
vorgebracht und auch der Straßenverkehr, insbesondere der ruhende, wurde während des
Prozesses als Problempunkt benannt. Dabei spielten neben E-Scootern auch die Freihaltung
von Geh- und Radwegen eine Rolle.
1.1.1 Präsenz und Sichtbarkeit
Die Streifen des Kommunalen Ordnungsdienstes arbeiten zumeist in der Weise, dass Sie
einzelne Aufträge der Einsatzleitstelle aus Bürgerbeschwerden übernehmen oder seitens der
Einsatzleitstelle bestimmte Kontrollpunkte aufsuchen. In den allermeisten Fällen hat ein
einzelnes Einsatzmittel bereits weitere Aufträge „im Vorlauf“, d.h. die Einsatzleitstelle wartet
auf die Abarbeitung des aktuellen Einsatzes, um direkt einen Folgeauftrag zu erteilen. Dieses
Prozedere bedeutet allerdings, dass die Einsatzkräfte nur in sehr seltenen Fällen längere Zeit
an einer bestimmten Örtlichkeit verbleiben können, mit der Folge, dass es immer wieder zu
Folgebeschwerden kommt, da keine nachhaltige Beobachtung der Situation und evtl.
nochmaliges ordnungsbehördliches Einschreiten möglich war. Erschwerend kommt hinzu,
dass die Einsatzleitstelle aktuell keine Ortungsmöglichkeit der im Einsatz befindlichen
Einsatzmittel hat und so immer wieder weite Wege zum nächsten Einsatz zurückgelegt werden
müssen.
Entsprechend häufig wurde - im Rahmen des Prozesses, aber auch außerhalb über
Beschwerden - zurückgemeldet, dass man doch ein Fahrzeug des Ordnungsamtes habe
vorbeifahren sehen, ohne dass sich dieses um die gemeldete Problematik gekümmert habe.
Zukünftig wird die Ordnungsbehörde sicherstellen, dass in Früh- und Spätschicht jeweils ein
Einsatzmittel dauerhaft im Dienstplan vorgesehen wird, welches nicht leitstellengesteuert
eingesetzt wird. Vielmehr erhalten die Einsatzkräfte im Vorfeld geplante und im Nachgang
einem Controlling unterliegende Aufträge, die explizit Präsenzdienste und längeres Verweilen
an definierten Örtlichkeiten und um diese herum vorsehen.Seite 11 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
1.1.2 Vermüllung
Aus allen Stadtbezirken wurde im Rahmen der Konzepterstellung zurückgemeldet, dass die
festzustellende Vermüllung in vielen Bereichen des öffentlichen Raums das
Unsicherheitsgefühl der Bonner*innen negativ beeinflusst und den Eindruck einer
„schmutzigen“ Stadt vermittelt. Achtlos weggeworfene Verpackungen aller Art, überquellende
Mülleimer, wilde Müllkippen, Zigarettenstummel, Hundekot und zerbrochenes Glas sind häufig
zudem Anlass für Bürgerbeschwerden über die verschiedensten Kommunikationswege. Auch
Grünanlagen sind hiervon spürbar betroffen.
Nach der Coronapandemie hat sich diese Lage subjektiv verschlechtert und die
Wahrscheinlichkeit, bei der illegalen Entsorgung von Abfall entdeckt zu werden, ist gering.
Dies hängt unmittelbar damit zusammen, dass das Entdeckungsrisiko mangels spürbarer
Präsenz des Ordnungsdienstes entsprechend gering ist.
Um hier zu Verbesserungen und insbesondere Ahndungen zu kommen, wird die
Ordnungsbehörde neben uniformierten Präsenzstreifen auch zivile Teams einsetzen. Darüber
hinaus wird ein „Ermittlungsdienst Abfall“ etabliert, der sich illegalen Müllablagerungen im
öffentlichen Raum, an und um Wertstoffinseln und in Grünanlagen ebenso widmet, wie auch
Müllansammlungen auf privaten Grundstücken.
1.1.3 Verkehr
Während der Konzepterstellung wurde die Ordnungsbehörde in der bereits vorher gereiften
Feststellung bestätigt, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs dringend einer
Neuausrichtung bedarf, um die Herausforderungen der 2020’er Jahre annehmen und
bewältigen zu können. Die zwischenzeitlich erheblich veränderten gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und Haltungen zum motorisierten Individualverkehr müssen
organisatorisch und inhaltlich berücksichtigt werden, um ein zuverlässiges und adäquates
Handeln des Verkehrsaußendienstes (VAD) zu gewährleisten. Dabei sind insbesondere auch
sicherheitsrelevante Feststellungen sog. Feuerwehrfahrten, die regelmäßig gemeinsam mit
dem Amt „Feuerwehr und Rettungsdienst“ (Amt 37) durchgeführt werden, zu berücksichtigen
und zeitnah konsequente Lösungsansätze zu finden, die verhindern, dass notwendige
Rettungseinsätze durch falschparkende Fahrzeuge erschwert oder unmöglich gemacht
werden.Seite 12 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
1.2 Zielbild
„Bonn hat eine sichtbare und freundliche, konsequente und
verlässlich auftretende Ordnungsbehörde“
Zukünftig wird die Ordnungsbehörde auch weiterhin die Zielsetzung verfolgen, sichtbar und
freundlich sowie konsequent und verlässlich aufzutreten. Von besonderer Bedeutung wird
sein, dass eine konsequente Ahndung über den „erhobenen Zeigefinger“ hinaus wichtiger
Baustein zur Erreichung der folgenden Ziele sein wird. Die Ordnungsbehörde ist sich der ihr
gesetzlich zugewiesenen Aufgaben als wichtige Gefahrenabwehrbehörde bewusst und nimmt
diese Verpflichtung verantwortungsvoll und umfänglich war. Hierzu stimmt sie sich weiterhin
eng mit der Polizei Bonn ab.
Aus diesem Zielbild können folgende Leitziele abgeleitet werden, die unser Handeln in einem
ausgewogenen Verhältnis von präventiven und repressiven Maßnahmen bestimmen:
Leitziel 1 – „Sichtbarkeit und Präsenz“:
Durch Erhöhung der sichtbaren Präsenz trägt die Ordnungsbehörde dem Gedanken der
Prävention von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum Rechnung. Auch
eine Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls soll erreicht werden. Zudem wird die
Ordnungsbehörde zukünftig auch durch zivile Streifen verschiedene Ordnungswidrigkeiten
bekämpfen und ahnden, die fortwährend zu Beschwerden führen.
Leitziel 2 – „Konsequenz und Verlässlichkeit“:
Die Ordnungsbehörde agiert konsequent und verlässlich. Sie ahndet gleichgelagerte Verstöße
im gesamten Stadtgebiet gleich. Das ihr eingeräumte Ermessen übt sie dahingehend aus,
dass sie verhältnismäßige Gefahrenabwehrmaßnahmen trifft, die die Gefahr effizient und
schnell beseitigen und alle Beteiligten möglichst wenig belasten. Im Rahmen der Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten übt sie ihr Ermessen nach einem strengen Maßstab aus, um einen
möglichst hohen Sanktionsdruck zu erzielen, der zu einer Reduzierung der Verstöße führt.
Dabei berücksichtigt sie im Rahmen der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten die
seitens des Gesetzgebers intendierte Zielsetzung und versucht durch repressive Ahndung
weiteren Verstößen vorzubeugen.Seite 13 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Leitziel 3 – „Mitarbeitendensicherheit und Ausstattung“:
Auch weiterhin wird die Ordnungsbehörde alle notwendigen und möglichen Maßnahmen
ergreifen, die den Schutz der Mitarbeitenden im Innen- und Außendienst erhöhen und
verbessern. Sie setzt die Null-Toleranz-Regel für verbale wie körperliche Gewalt ohne
Ausnahmen um und reagiert auf Grenzüberschreitungen mit allen ihr zur Verfügung stehenden
Mitteln. Eine angemessene Ausstattung mit Schutzkleidung und technischen Einsatzmitteln
unterstützt die Sicherheit der Mitarbeitenden.
Leitziel 4 – „Freundlichkeit und Offenheit“:
Die Ordnungsbehörde ist sich ihrer besonderen Bedeutung für das soziale Zusammenleben
bewusst und nimmt diese ernst. Sie tritt entsprechend freundlich auf und kommuniziert
angemessen. Sie signalisiert durch eine entsprechende Offenheit im Auftreten, dass sie für
alle Menschen in Bonn ansprechbar ist.
Leitziel 5 – „Zusammenarbeit und Kommunikation“:
Die Ordnungsbehörde baut Ihre bereits bestehenden Verbindungen zu Netzwerkpartnern in
der Bonner Stadtgesellschaft und anderen Behörden der Gefahrenabwehr weiter aus und wird
in der Öffentlichkeit entsprechend wahrgenommen. Hierzu werden etablierte Formate
fortgesetzt bzw. neue Formate ins Leben gerufen, die mit eigener Öffentlichkeitsarbeit
begleitet werden.
Leitziel 6 – „Digitalisierung und Controlling“:
Die Ordnungsbehörde weiß um die Wichtigkeit digitaler Prozesse und baut die bereits
bestehenden Digitalisierungsstandards in allen Bereichen möglichst zeitnah und umfassend
aus, um effizient und nachhaltig ihre Ziele zu erreichen. Ein wichtiger Baustein wird in diesem
Zusammenhang ein aktuell bereits im Aufbau befindliches Controllingsystem sein, dass
Handlungsfelder und Örtlichkeiten identifiziert, Erfolge und Misserfolge offenlegt und den
Führungskräften der Ordnungsbehörde notwendige Informationen und Erkenntnisse zur
zielgerichteten Ressourcen- und Aktivitätssteuerung zeitnah und digital zur Verfügung stellt.Seite 14 von 118
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Leitziel 7 – „Ausbildung und Personalgewinnung“:
Die Ordnungsbehörde wird die interne Personalentwicklung im Sinne von Aus- und Fortbildung
ihrer Mitarbeitenden strukturiert ausbauen und steigert ihre Attraktivität für Bewerbende weiter.
Leitziel 8 – „Konzeption und Fortentwicklung“:
Die Ordnungsbehörde versteht das vorliegende Konzept als Grundlage ihres zukünftigen
Handelns und evaluiert Örtlichkeiten, Handlungsfelder und Ressourceneinsatz fortwährend.
Entsprechend treibt sie die stetige Fortentwicklung des Konzeptes voran und informiert
hierüber regelmäßig.Seite 15 von 118
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1.3 Maßnahmen
Aus dem Erstellungsprozess und den obigen Leitzielen ergeben sich folgende
Maßnahmen, die zur Umsetzung des Konzeptes essenziell sind. Weitere
Hintergründe und Auslöser können den Steckbriefen entnommen werden:
1.3.1 Präsenzstreife
Die Erhöhung der sichtbaren und unsichtbaren Präsenz ist die wichtigste Maßnahme des
vorliegenden Konzeptes, denn nur hierdurch kann den Erkenntnissen des Konzeptprozesses
und den Leitzielen der Ordnungsbehörde angemessen Rechnung getragen werden.
Würde man auf dieser Grundlage eine vollumfängliche Präsenz in den Stadtbezirken anbieten
wollen, würde eine Anlehnung an den Bezirksdienst der Polizei Bonn in Betracht kommen.
Hier ist ein Stelenschlüssel von einem VZÄ pro 10.000 Einwohnende vorgesehen. Dies würde
übertragen auf Bonn etwa 34 Stellen und damit beinahe eine Verdopplung des Kommunalen
Ordnungsdienstes bedeuten.
Unter Abwägungen auch haushalterischer Belange wird zur Erhöhung der Präsenz ein nun
angemessener Personalaufwuchs im Kommunalen Ordnungsdienst um 10 VZÄ im Wert
A9/E9a vorgeschlagen. Dies versetzt den KOD in die Lage, in der Früh- und Spätschicht
zuverlässig je ein Einsatzmittel (Doppelstreife) vorzuhalten, dass nicht leitstellengesteuert
arbeitet, sondern auf Basis von Erkenntnissen aus diesem Konzept und dem im Aufbau
befindlichen Controlling vorgegebene Präsenzdienste an verschiedensten Örtlichkeiten im
Stadtgebiet zu unterschiedlichen Tageszeiten versieht.
Aktuell kann eine Präsenz nicht sichergestellt werden, da die Einsatzmittel in der Regel bereits
weitere Aufträge durch die Einsatzleitstelle zugewiesen bekommen haben, was ein längeres
Verweilen an bestimmten Örtlichkeiten erschwert und teils unmöglich macht.
Neben den genannten 10 VZÄ sollen bei dem bereits vorhandenen Ermittlungsdienst des KOD
neben der Ermittlungstätigkeit auch Zeitfenster für uniformierte Präsenzdienste bspw. in
Fußgängerzonen einzelner Stadtbezirke identifiziert werden, insbesondere tagsüber. Dies soll
die Sichtbarkeit der Präsenzstreife verstärken. Zudem werden die in Bad Godesberg durch
den Ermittlungsdienst praktizierten gemeinsame Kontrollen mit der Polizei auf die anderen
Stadtbezirke bei Bedarf ausgedehnt.
Gerade im Bereich der Altstadt wird eine Dauerpräsenz an Wochenenden in den
Abendstunden erforderlich, die nicht alleine über die Präsenzstreife abgedeckt werden kann.
Hier wird auf den guten Erfahrungen bspw. von Weiberfastnacht und Rosenmontag ein
Pilotprojekt aufgesetzt, welches private Sicherheitsdienste, die Ordnungsbehörde und die
Polizei einbezieht. Hier gibt es in anderen Großstädten(bspw. Dortmund) bereits sehr gute
Erfahrungen. Im Rahmen des Pilotprojektes „Altstadt Guides“ würde diese Streife zunächst im
Zeitraum bis zur nächsten Evaluation mit zwei Doppelstreifen eines Sicherheitsdienstes mit
dem Schwerpunkt Kommunikation und Moderation von April bis Oktober die Altstadt freitagsSeite 16 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
und samstags von 20:00 Uhr bis 4:00 Uhr bestreifen und im engem Kontakt mit der Leitstelle
des Stadtordnungsdienstes stehen. Außerhalb der Erreichbarkeit der Leitstelle könnte in
schwerwiegenden Situationen die Polizei hinzugezogen werden. Zudem wäre ein enger
Austausch mit dem Nachtbürgermeister und den Wirten erforderlich. Das Auftreten soll nicht
in klassischem Aussehen der Sicherheitsdienste erfolgen. Vielmehr sollen diese als
Ansprechpartner im Sinne von „Altstadt-Guides“ optisch und kommunikativ wahrgenommen
werden.
1.3.2 Ermittlungsdienst Abfall
Dem erfolgreichen Beispiel anderer Großstädte (bspw. Dortmund) folgend, soll ein
Ermittlungsdienst Abfall eingerichtet werden, der unmittelbar in der Bußgeldstelle für
allgemeine Ordnungswidrigkeiten eingesetzt wird. Die Mitarbeitenden sollen eigenständig
Ermittlungen bzgl. Müllablagerungen im privaten und öffentlichen Raum (wilde Müllkippen,
Müll auf privaten Flächen, Müllablagerungen an und im Umfeld von Wertstoffinseln, etc.)
vornehmen und so die Verursacher identifizieren. Hierdurch soll eine rasche Beseitigung auf
Kosten der Verursacher ebenso möglich werden wie auch die unmittelbare Einleitung von
Bußgeldverfahren nach Abschluss der Ermittlungen. Die Bußgeldverfahren werden
unmittelbar vom Ermittlungsdienst Abfall eingeleitet und weiter betreut.
Um dies zu erreichen sind insgesamt 4 VZÄ-Stellen der Wertigkeit A9/E9a zu schaffen. Die
Erkenntnisse anderer Kommunen zeigen, dass diese Stellen mindestens refinanziert sind.
1.3.3 Verwaltungsaufgaben des KOD
Zur Unterstützung der Verwaltungsabläufe innerhalb der Abteilung „Ordnungswidrigkeiten,
Stadtordnungsdienst“ (33-2) ist im Sachgebiet „Konzeptions- und Beschwerdemanagement“
(33-26) eine zusätzliche Stelle im Wert A8/E8 einzurichten. Dort soll insbesondere die
Organisation von Personalauswahlverfahren der Sachgebiete KOD (33-23), Wache GABI (33-
24) und VAD (33-25) zentral gesteuert und Personalentwicklungsmaßnahmen für diese
Sachgebiete vorbereitet und organisiert werden. Dies umfasst auch die inhaltliche
Vorbereitung interner Schulungsveranstaltungen zu verschiedenen Themen und die aktive
Steuerung des Onboardingprozesses der drei genannten Sachgebiete, um neu gewonnenes
Personal strukturiert binden und entwickeln zu können.
Auch die Entwicklung und Begleitung (neuer) Beteiligungsformate, wie die Fortsetzung von
Ordnungsamt vor Ort oder die Teilnahme an Veranstaltungen in den Stadtbezirken bzw. der
Durchführung eines „Tag der offenen Tür“ in der Ordnungsbehörde ist einer der
wahrzunehmenden Aufgaben.
Darüber hinaus unterstützt diese Stelle im Bereich allgemeine Verwaltungsaufgaben die drei
Sachgebiete (KOD, GABI und VAD – s. Anlage 1.).Seite 17 von 118
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1.3.4 Organisationsstruktur
Um die zu erledigenden Aufgaben bestmöglich wahrnehmen zu können und die aktive
Ressourcensteuerung zu ermöglichen, wurde die Abteilung 33-2 zum 1.1.2024 umstrukturiert
und verfügt nunmehr nicht über 4 Sachgebiete, sondern über 6. Die konkrete Aufteilung und
Beschreibung sind diesem Konzept als Anlage 1 beigefügt.
Diese organisatorische Veränderung ist unabhängig von der Umsetzung des vorliegenden
Konzeptes zu betrachten und optimiert die bestehenden Abläufe deutlich. Wichtigste
Veränderung ist die Schaffung eines Sachgebietes Konzeptions- und
Beschwerdemanagement, in welchem neben den aus der Benennung ersichtlichen Aufgaben
vor allem zentrale Aufgaben (IT, Arbeitsschutz, Aus- und Fortbildung, Beschaffung, …)
gebündelt werden. Eine weitere Veränderung ist die Ausgliederung des Bereichs
Verkehrsaußendienst aus dem KOD, da die beiden Bereiche eine unterschiedliche
strategische Steuerung benötigen. Diese Veränderungen konnten, mit einer Ausnahme im
Bereich Verkehr, mit bestehenden Ressourcen umgesetzt werden.
1.3.5 Verkehr
a) Konzept Verkehrsaußendienst (VAD)
Durch die Ausgliederung des Verkehrsaußendienstes in ein eigenes Sachgebiet 33-25 ist
zunächst eine Organisationsstruktur innerhalb dieses Sachgebietes zu schaffen, die den
aktuellen Herausforderungen und Erwartungen an den Verkehrsaußendienst Rechnung trägt.
Dieser Prozess ist aktuell ebenfalls angestoßen und soll im zweiten Quartal 2024
abgeschlossen sein. Wesentlicher Output neben einer sachgebietsinternen Struktur soll eine
neue Dienstanordnung für die Überwachung des ruhenden Verkehrs sein, die die
Handlungssicherheit der Mitarbeitenden und deren Ermessensausübung bestmöglich erhöht
und unterstützt.
Auch der Verkehrsaußendienst kann seine Aufgaben nur dann im Sinne der Allgemeinheit
bewältigen, wenn er konsequent festgestellte Verstöße ahndet und die Maßstäbe des
Bußgeldkataloges konsequent zur Anwendung bringt. Jede Form von Toleranz bzw. Duldung,
die teilweise bewusst und auch dauerhaft eingefordert wird, ist unbedingt zu vermeiden.
Seitens der Ordnungsbehörde können rechtswidrige Zustände nicht hingenommen werden.
Denn dies würde bedeuten, dass sich die Mitarbeitenden selbst der Gefahr etwaige Straf- und
Disziplinarverfahren aussetzen, wenn sie über festgestellte rechtswidrige Zustände
„hinwegsehen“. Allenfalls im Rahmen der Ermessensausübung können Einzelfälle einmalig
entsprechend behandelt werden.
Dies gilt auch für Abschleppmaßnahmen. Diese sind, mit der gebotenen Konsequenz dort
vorzunehmen, wo Behinderungen und Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmende
vorliegen, bspw. Behindertenparkplätze, Lade-Parkplätze für Elektrofahrzeuge oder
Anwohnerbereiche. Letztere sind konsequent für die Anwohnenden freizuhalten, so dass
nichtberechtigte Fahrzeuge möglichst zeitnah zu entfernen sind.Seite 18 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Darüber hinaus wird das Konzept die Struktur des Verkehrsaußendienstes darstellen,
Notwendigkeiten wie die Beschaffung von etwa 50 Funkgeräten und neuen Smartphones,
Schichtlängen und Einsatzzeiten definieren und den grundsätzlichen Personaleinsatz zeitlich
und örtlich beschreiben.
b) Sachgebietsleitung Verkehr
Durch die bereits vorgenommene Neuorganisation der Abteilung 33-2 und die damit
verbundene Ausgliederung des Verkehrsaußendienstes als eigenes Sachgebiet 33-25 ist die
Einrichtung einer Stelle Sachgebietsleitung (1 VZÄ im Wert A11) erforderlich, um eine
adäquate Steuerung im Sinne der Neuaufstellung sicherzustellen. Aktuell übernimmt die
Abteilungsleitung 33-2 die Leitung dieses Sachgebietes mangels vorhandener Stelle
kommissarisch. Diese Stelle wird durch den VAD vollständig refinanziert.
c) Personalentwicklung VAD
Die personelle Weiterentwicklung des Verkehrsaußendienstes wird im Rahmen weiterer zu
erwartender Parkraumkonzepte vorgenommen. Inwieweit durch die notwendige Organisation
des Sachgebietes 33-25 und die dauerhafte Einrichtung einer Fahrradstaffel u.U. die
Einrichtung weiterer Stellen notwendig werden wird, ist aktuell Gegenstand der Überlegungen
im Rahmen eines Neukonzeptes für den Verkehrsaußendienst.
d) Stellenentwicklung „VAD Plus“
Gleiches gilt für die Frage, inwieweit versuchsweise einige Stellen des Verkehrsaußendienstes
zu sog. „VAD-Plus-Stellen“ ausgeweitet werden sollten. Hintergrund ist die Überlegung
während der üblichen Streifengänge nicht lediglich Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern
auch allgemeine Belästigungen des Alltags (unangeleinte Hunde, Wegwerfen von Müll, o.ä.)
durch Mitarbeitende des VAD Plus unmittelbar zu ahnden. Hier ist vorgesehen, dies im
Rahmen eines Pilotprojektes zu erproben, um die möglichen Konsequenzen beschreiben zu
können (Wirksamkeit, Zweistufigkeit in der Stellenbewertung: VAD und VAD Plus, …).
e) Bußgeldstelle
Um die Ahndung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten und insbesondere
Verkehrsordnungswidrigkeiten rechtssicher und innerhalb der geltenden Verjährungsfristen zu
gewährleisten ist der Personalbestand der beiden Bußgeldstellen regelmäßig zu überprüfen
und ggfls. anzupassen, um etwaige Nichtahndungen und Verjährungen zu vermeiden und
damit Einnahmeausfälle und die fehlende Bestrafung eines Fehlverhaltens unmöglich zu
machen.
Da die Stellen der Verkehrsüberwachung auf Grund von Ratsbeschlüssen
(Parkraumkonzepte) in der jüngeren Vergangenheit deutlich gesteigert wurden, kommt es zu
einer erheblichen Steigerung der Verfahren. Hinzu kommt, dass durch die Anschaffung von
zwei neuen Trailern zur Geschwindigkeitsüberwachung ebenfalls viele Verfahren generiert
werden. Zudem sind die Nachfragen auf Grund des „neuen“ Bußgeldkataloges deutlich
angestiegen. Dies alles ist bislang ohne eine Aufstockung der Sachbearbeitungsstellen in der
Bußgeldstelle erfolgt. Dies führt dazu, dass es zu erheblichen Rückständen gekommen ist und
die Verjährungsfrist aktuell nur unter Zurückstellung anderer Aufgaben gehalten werden kann.
Dies ist dauerhaft nicht hinnehmbar und führt zu finanziellen Schäden für die Stadt Bonn.Seite 19 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Daher ist es zwingend erforderlich, 4 VZÄ Stellen in der Wertigkeit EG7 in der Bußgeldstelle
einzurichten. Die Stellen sind vollständig refinanziert.
f) Halterhaftung und Videokontrollen
Würde zusätzlich die in Deutschland bereits seit vielen Jahren diskutierte und immer wieder
geforderte sog. Halterhaftung eingeführt, könnte auch die Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten wesentlich automatisierter erfolgen und aktuell
personalintensive Prozesse zur Ahndung von Geschwindigkeits- und Parkverstößen ganz
erheblich verschlankt werden.
Die Ordnungsbehörde wird das Thema der Halterhaftung und der digitalen
Überwachungsmöglichkeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten an die Gesetzgeber in
Land und Bund herantragen. Hilfreich wäre es diesbezüglich, wenn auch politische Beschlüsse
auf kommunaler Ebene und in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände dieses
Vorhaben unterstützten.
1.3.6 Ausstattung
Die Ordnungsbehörde prüft stetig, ob Ausrüstung und Ausstattung für die anfallenden
Einsatzzwecke in ausreichender Quantität und Qualität vorhanden sind und bleibt
dahingehend weiterhin auf dem neuesten Stand.
a) Schutzausrüstung
Die Ordnungsbehörde stellt ihren Einsatzkräften die bestmögliche Schutzausrüstung zur
Verfügung, um das Risiko von Übergriffen zu minimieren bzw. Folgen etwaiger Übergriffe
möglichst gering zu halten. Entsprechend prüfen wir fortwährend, ob weitere Einsatzmittel
eingeführt werden sollten und inwieweit technische Fortschritte bei der Schutzausrüstung (z.B.
Verringerung des Gewichtes der Schutzwesten) zur Gesunderhaltung der Mitarbeitenden
beitragen können. Hierzu sind alljährlich ausreichende finanzielle Mittel (teilweise auch
investiv) vorzusehen, um den Fürsorgeverpflichtungen umfassend gerecht werden zu können.
b) Technik
Auch die Technikausstattung wird laufend dahingehend überprüft, ob weitere Verbesserungen
und Erleichterungen erzielt werden können. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die
Sicherstellung des Dienstbetriebes in möglichen Krisensituationen zu legen, in denen der
Ordnungsbehörde – gemeinsam mit anderen Akteuren – die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung obliegt. Entsprechend ist die Ordnungsbehörde technisch
auszustatten, möglichst autark zu halten und für den potentiellen Ernstfall zu rüsten.
Mit Blick auf den Schutz der Mitarbeitenden vor Übergriffen bzw. die schnelle Möglichkeit eines
Hilferufes an die Einsatzleitstelle sollen alle Außendienstmitarbeitenden mit einem eigenen,
personalisierten, Funkgerät ausgerüstet werden. Dies bedeutet derzeit die Anschaffung von
ca. 50 zusätzlichen Funkgeräten samt Zubehör.
Darüber hinaus werden verschiedene Modelle neuer IOS-Smartphones getestet, um kurzfristig
für sämtliche Außendienstmitarbeitenden auf ein einheitliches Modell umzustellen, welchesSeite 20 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
alle notwendigen Funktionen (bspw. App für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten)
in einem personalisierten Gerät bereithält, darüber hinaus aber auch vor Wettereinflüssen und
gegen andere Umwelteinflüsse geschützt ist.
c) Gebäude
Am Hauptstandort Friesdorf wird festgehalten und dieser wird spätestens im Jahr 2025, wenn
eine weitere Etage angemietet ist, den Einsatzzwecken entsprechend angepasst und
ausgebaut. Neben wesentlichen Verbesserungen bei den sanitären Einrichtungen und
Umkleidemöglichkeiten sind auch weitere Parkmöglichkeiten für die Dienstfahrzeuge zu
schaffen (PKW und Fahrräder). Für bauliche Veränderungen und Anpassungen sind, auch mit
Blick auf die entfallende Nutzung des Stadthauses, notwendige finanzielle Mittel
bereitzustellen. Hierbei sind auch Shared-Desk-Büroarbeitsplätze mitzudenken, um eine
möglichst effiziente Nutzung des Standortes zu ermöglichen. Für den Verkehrsaußendienst
und den Ermittlungsdienst werden die bestehenden Standorte in Beuel, Hardtberg und Bad
Godesberg beibehalten. Auch hier werden notwendige Infrastrukturverbesserungen geprüft.
d) Mobilität
Eine entscheidende Komponente für die ordnungsbehördliche Arbeit, insbesondere im
Rahmen der Gefahrenabwehr, ist die Aufrechterhaltung der Mobilität in quantitativer wie
qualitativer Hinsicht. Wichtig ist, dass die Ordnungsbehörde ihren Einsatzzwecken
entsprechende Fahrzeuge in ausreichendem Umfang und mit unterschiedlichen
Motorisierungsarten besitzt und diese rechtzeitig erneuert, um in etwaigen Krisensituationen
weiterhin arbeits- und einsatzfähig zu sein.
Ein weiterer Schwerpunkt wird die Einrichtung und Ausstattung einer Fahrradstaffel, zunächst
für den Verkehrsaußendienst, sein. Um den Zielen des Radentscheides und der geltenden
Beschlusslage zur Freihaltung von Geh- und Radwegen sowie den ÖPNV-Beschleunigungen
gerecht zu werden, sollen die Voraussetzungen für eine sichtbare Fahrradstaffel zeitnah im
Rahmen der Konzeption des Verkehrsaußendienstes geschaffen werden. Angedacht sind
aktuell 10 neue Stellen und 10 einsatzangepasste Fahrräder mit geeigneter Ausstattung.
Das aktuelle Fahrzeugkonzept samt Anzahl der Fahrzeuge ist diesem Konzept als Anlage 2
beigefügt.Seite 21 von 118
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1.3.7 Aus- und Fortbildung
Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden hat für die Ordnungsbehörde oberste Priorität,
besonders mit Blick darauf, dass viele Mitarbeitende als sog. Quereinsteigende in die
Verwaltung kommen und eine entsprechende Qualifikation erst im Laufe der ersten Jahre
erworben werden kann. Dieser Herausforderung wird die Ordnungsbehörde durch einen
strukturierten Onboarding-Prozess begegnen, der die neuen Mitarbeitenden möglichst rasch
für die zu erledigen Aufgaben qualifiziert und ihnen die notwendige Handlungssicherheit
vermittelt. Die Bindung der Mitarbeitenden an die Ordnungsbehörde und die stetige
Personalentwicklung sind wichtige Führungsaufgaben, den durch eine Neuorganisation
innerhalb der Abteilung 33-2 bereits Rechnung getragen wurde.
Inhaltlich stehen neben Schulungen mit juristischem Schwerpunkt (allgemeines
Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Ordnungsrecht bestimmter Fachgebiete,
Ordnungswidrigkeitenrecht, etc.) auch verpflichtend regelmäßiger Dienstsport und
Kommunikations- und Einsatztrainings ebenso auf dem Programm wie bspw. Erste-Hilfe-
Kurse und Fahrsicherheitstrainings oder Persönlichkeitsentwicklung durch Fortbildung
persönlicher Kompetenzen. Besonders der Umgang mit Konfliktsituationen wird weiterhin
fester Bestandteil der Personalentwicklung sein.
1.3.8 Digitalisierung und Kommunikation
Die digitale Aufgabenerledigung der Ordnungsbehörde wird weiter ausgebaut, um die
Reaktionszeiten zu verkürzen, die Prozesse stetig zu beschleunigen und einzusetzende
Ressourcen bestmöglich zu schonen. Insbesondere in den Bereichen des Innendienstes soll
die fortschreitende Digitalisierung auch zum Desksharing weiterentwickelt werden, um den
Herausforderungen der kommenden Jahre zu begegnen.
Mit Hochdruck soll auch die direkte elektronische Bezahlung von Verwarngeldern bei der
Ahndung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten durch die Anschaffung und Einrichtung
entsprechender Lesegeräte und deren notwendiger Infrastruktur vorangetrieben werden.
a) Leitstelle
Die Einsatzleitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes wird, nicht nur mit Blick auf den
Personaleinsatz, im Hinblick auf die einzusetzenden Softwarelösungen und
Kommunikationsmöglichkeiten und -strukturen stetig überprüft, um für die Bürger*innen
verlässlich erreichbar zu sein und für die eingesetzten Mitarbeitenden auch in Notsituationen
handlungsschnell und -sicher reagieren zu können. Dabei wird auch berücksichtigt, welche
Schnittstellen innerhalb der Ordnungsbehörde vorhanden sind und weiter digitalisiert werden
können. Perspektivisch ist im Bereich der Einsatzleitstelle auch der Einsatz von künstlicher
Intelligenz denkbar, um bspw. Anliegen der Bürger*innen aufzunehmen und in die Bearbeitung
zu geben.Seite 22 von 118
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b) Auftragsmanagement
Es soll die Einführung eines Auftragsmanagements geprüft werden, bspw. im Bereich der
Ermittlungsaufträge, die von verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung täglich an den
Ermittlungsdienst übermittelt werden. Auch die Steuerung der Streifendienstmitarbeitenden
soll auf die Einführung eines Auftragsmanagements hin überprüft werden, um etwaige
nachfolgende Prozesse wie die Erstattung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu
beschleunigen und ressourcenschonend zu vereinfachen.
c) Sensorgestützte Überwachung
Zukünftig werden nicht nur personelle Ressourcen zur Überwachung bestimmter Örtlichkeiten
oder Themenfelder eingesetzt, sondern auch neue digitale Möglichkeiten geprüft, die einen
zielgerichteten Personaleinsatz unter strikter Einhaltung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen ermöglichen.
Radar
Im Rahmen des Konzepterstellungsprozesses ist die Ordnungsbehörde auf ein Projekt der
Stadt Gelsenkirchen aufmerksam geworden, mit dem wir uns intensiver beschäftigt haben und
dessen pilothaften Einsatz wir auch für Bonn vorschlagen.
Konkret geht es dabei um die radargestützte Überwachung bestimmter Örtlichkeiten, bspw.
Schulhöfen, zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten. Durch die Anbringung von
Radarsensoren würde die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes in die Lage versetzt,
größere Personenansammlungen an der Örtlichkeit KI gestützt zu erkennen und gezielt
Einsatzkräfte zur Prüfung der Situation zu entsenden. Dies hätte erhebliche Vorteile und würde
einen effektiven Personaleinsatz ermöglichen, in dem ständige Kontrollbesuche ohne
Antreffen von Personen vermieden würden. Eine Radarüberwachung ist datenschutzrechtlich
unbedenklich.
Im Pilotversuch werden ein Schulhof und das Umfeld des Trinkpavillons im Kurpark Bad
Godesberg ausgestattet. Halten sich dort Personen länger auf, würde die Leitstelle unmittelbar
eine Kontrolle veranlassen.
Parkraum
Die digitale Überwachung des ruhenden Verkehrs, die im europäischen Ausland bereits seit
längerer Zeit eingesetzt wird, ist auch in der Bundesrepublik Deutschland aktuell ein Thema.
Derzeit fehlt es in Deutschland an einer rechtlichen Grundlage, die den Ordnungsbehörden
eine automatisierte Überprüfung von Kennzeichen mittels Kamerafahrzeugen ermöglicht und
vorlaufend die Angabe des KFZ-Kennzeichens bei allen (Sonder-)Parkberechtigungen und
Ausnahmegenehmigungen zum Halten und Parken, unabhängig ob kurz- oder langfristig,
verpflichtend regelt.
Mit Blick auf den viel diskutierten Fachkräftemangel würde eine automatisierte Überwachung
den Personaleinsatz spürbar verringern und eine effiziente Steuerung des vorhandenen
Personals für komplizierte Situationen (bspw. Abschleppmaßnahmen) ermöglichen. In der
vergleichbar großen Stadt Utrecht (NL), die etwa 370.000 Einwohnende zählt, überwachen 4
Kamerafahrzeuge alle städtischen Parkplätze.Seite 23 von 118
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Unabhängig von den rechtlichen Hürden, ist bereits heute die Einführung von Parksensoren
an bestimmten Engstellen im Stadtgebiet denkbar, wie dies andere Städte (z-B. Gelsenkirchen
und Lübeck) bereits umsetzen. Hierfür werden derzeit geeignete Stellen ermittelt, an denen
ein Einsatz ausgetestet wird.
d) Social-Media-Kanäle
Die Ordnungsbehörde nutzt zukünftig im Rahmen einer Pilotphase datenschutzkonform
eigene Social-Media-Kanäle, bspw. auf den Plattformen Facebook und Instagram. Dies erfolgt
in enger Abstimmung mit dem Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (Amt 13).
Hierdurch kann die Bevölkerung zu jeder Zeit unmittelbar und zeitnah über Gefahrenlagen,
Sperrungen oder Ähnliches schnell informiert (Erstinformation) werden. Mögliche Anlässe sind
Straßensperrungen aufgrund von Gefahrensituationen, Hochwasserlagen, potentielle
Kampfmittelfunde, Straßenabsackungen oder auch Hinweise zum Verhalten auf
Großveranstaltungen (bspw. Abbruch Pützchens Markt 2023).
Darüber hinaus könnten solche Kanäle zur aktiven Personalwerbung eingesetzt werden und
über die Tätigkeiten der Ordnungsbehörde informieren. Durch geeignete Formate könnten so
auch die Aufgaben und teils weitreichenden Eingriffsbefugnisse der Ordnungsbehörde den
Bürger*innen nähergebracht und erläutert werden. Im Rahmen der Konzepterstellung haben
wir die Erfahrung machen müssen, dass über die Aufgaben der Ordnungsbehörde wenig
bekannt ist, vom „Knöllchen schreiben“ einmal abgesehen. Dass es sich bei der
Ordnungsbehörde um die wichtigste Gefahrenabwehrbehörde handelt, ist der breiten
Öffentlichkeit in weiten Teilen unbekannt.
e) Kommunikationskampagne
Das vorliegende Konzept sollte durch eine breit angelegte Kommunikationskampagne
begleitet und verstetigt werden, um die Bürger*innen zu informieren und zur Beteiligung an
der Weiterentwicklung einzuladen. Es sollten vor allem die Themen Präsenz und
Erreichbarkeit, Einhaltung der Regeln (Straßenordnung) und Eigeninitiative (Müll und Lärm)
thematisiert werden. Diese Kampagne wird durch Amt 33 bei Amt 13 beauftragt.
f) Controlling
Der bereits eingeleitete Aufbau eines Controllings ist essentieller Bestandteil der zukünftigen
Ausrichtung der gesamten Ordnungsbehörde, denn nur durch regelmäßiges Controlling
können notwendige Handlungsfelder und auch Örtlichkeiten identifiziert werden.
Steuerungsrelevante Informationen sollen jederzeit abrufbar sein und zur gezielten Steuerung
des Personaleinsatzes verwendet werden.
Zukünftig werden insbesondere die eingesetzten Präsenzstreifen durch ein Controlling
begleitet, um so festzustellen, inwieweit wir zur richtigen Zeit an den richtigen Örtlichkeiten
tätig sind und inwieweit dort Feststellungen zu treffen sind bzw. Verbesserungen durch
ordnungsbehördliches Auftreten und Einschreiten erzielt werden.
Auch in den Bußgeldverfahren ist ein Controlling unerlässlich, um möglichst zeitnahe und
konsequente Ahndungen zu erreichen. Hierdurch wird auch bei den Beschuldigten eine
unmittelbare Wirkung erzielt, die weiteres Fehlverhalten minimieren kann.Seite 24 von 118
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1.3.9 Anpassung der Bonner Straßenordnung
Die Bonner Straßenordnung wird auf Basis der Erkenntnisse aus dem Konzeptprozess und
bereits vorliegender Erfahrungen und Änderungsbedarfe im Anschluss an den Beschluss
dieses Konzeptes fortentwickelt und angepasst. Zum Beispiel sind Tatbestände des Bettelns
näher zu regeln, da aktuell teilweise unklare Formulierungen verwendet werden. Zudem erfolgt
ein Abgleich mit anderen Großstädten aus NRW.
1.4 Haushalterische Auswirkungen
Zur Umsetzung der in diesem Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen und zur Sicherstellung
der Zielerreichung sind finanzielle Mittel im Doppelhaushalt von jährlich 300.000 EUR
vorzusehen, wobei 100.000 EUR als investive Mittel veranschlagt werden sollten. Letztere
sollen neben der Beschaffung von Schutzausrüstung auch als Deckung für etwaige Ausgaben
bei Fahrzeugen (bspw. auch Fahrradstaffel) zur Verfügung stehen.
Zusätzlich muss für die erforderlichen Stellen und Anhebungen jährlich ein Personalaufwand
im Haushalt ab 2024: 86.666,16 EUR; 2025: 1.011.270,98 EUR; 2026: 1.509.686,12 EUR;
2027: 1.554.976,71 EUR; 2028: 1.601.626,01 EUR und 2029: 1.649.674,79 EUR bereitgestellt
werden. Ein jährlicher Refinanzierungseffekt kann in Höhe von ca. 80 % (in Anlehnung an die
Refinanzierungsquote des Amtes 33) angenommen werden und ist haushalterisch eingeplant.Seite 25 von 118
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IV. Teil 2: Steckbriefe
2.1 Stadtbezirk Bonn
Der Stadtbezirk Bonn ist der größte der insgesamt vier Stadtbezirke. Er umfasst, neben der
Innenstadt und den an die Innenstad angrenzenden Stadtteile, wie Südstadt, Nord- und
Weststadt und Bonn-Castell, auch Stadtteile, wie z. B. Röttgen, Buschdorf, Ippendorf und
Venusberg. Insgesamt besteht der Stadtbezirk Bonn aus 20 Ortsteilen.
Bei der Bürgerbeteiligung, welche vom 24.04. – 08.05.2023 in Vorbereitung zu diesem
Konzept stattgefunden hat, wurden insgesamt 188 Beiträge und 189 Kommentare abgegeben.
118 der Beiträge und 121 der Kommentare fielen dabei auf den Stadtbezirk Bonn zurück. Das
macht mit über 63% somit mehr als die Hälfte der gesamten Beiträge aus.
Dieser Stadtbezirk kristallisierte sich also sehr schnell mit vielen verschiedenen genannten
Örtlichkeiten zu dem Bezirk mit den meisten Problembereichen heraus. Die meisten Themen
wurden zum Bereich des Hauptbahnhofs, ZOB‘s und dem nahegelegenen Kaiserplatz
beschrieben; aber auch z. B. das Stadthausumfeld wurde oft als problembehaftete Örtlichkeit
benannt.
Somit ist der Stadtbezirk Bonn auch hier im Konzept mit insgesamt 13 verschiedenen
Steckbriefen mit den meisten Steckbriefen ausgestattet.Seite 26 von 118
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2.1.1 Bereich ZOB, Hauptbahnhof und Unterführungen rund um
den Bahnhof
B i l d r e c h t e : P a t r i c k K n ü p p e l / B u n d e s s t a d t B o n n
Ist-Situation:
Durch den Umbau des Bahnhofsumfeldes hat sich die Szene der Alkohol- und
Drogenabhängigen an verschiedenen Standorten rund um den Bahnhofsbereich angesiedelt.
Dadurch wird es den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes und der Polizei teilweise
erschwert, Kontakt zu den vielen einzelnen Ansammlungen von obdachlosen und teils
drogenkonsumierenden Personen zu halten. Zumal in diesem Zusammenhang der Standort
der gemeinsamen Anlaufstelle Bonner Innenstadt (GABI) aus dem direkten Umfeld in die
Münsterstraße verlagert wurde.
Es kommt in diesem Bereich immer wieder zu Beschwerden über Müll, Lärm- und
Geruchsbelästigungen, aber auch verbale und tätliche Übergriffe auf Passanten finden statt.
Diese werden oftmals im Vorfeld von Szeneangehörigen aggressiv angebettelt und bedrängt.
Aufgrund der Vermüllung halten sich auch stets viele Tauben und Ratten im
Bahnhofsbereich auf. Das neue Pflaster vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofs wirkt
stets verdreckt. Die Treppe zum Hauptbahnhof an der Poststraße birgt Unfallgefahren, da
die Stufen rutschig sind und die Treppe als insgesamt zu steil wahrgenommen wird.
Im Passagenbereich des Hauptbahnhofs stehen viele Geschäftsräume leer, so dass sich
auch dort viele Wohnungslose und Szeneangehörige aufhalten. Es werden Lagerplätze
eingerichtet und auch Drogen konsumiert.Seite 27 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Bereits existierende Maßnahmen:
- Die Reinigung durch Bonnorange erfolgt 4x täglich an 7 Tagen in der Woche. Auch
die Papierkörbe werden in diesem Modus geleert.
- Einen vollen Papierkorb z. B. können die Bürger*innen über den Mängelmelder der
Stadt Bonn (https://anliegen.bonn.de) mitteilen. Um dies auch unterwegs bequem zu
ermöglichen, werden die Papierkörbe in Bonn mit kratz- und wetterfesten Aufklebern
mit QR Code ausgestattet. Die Meldungen gehen direkt bei der Disposition von
Bonnorange oder bei dem im Revier für die Papierkörbe zuständigen Team ein. So
wird die Leerung in die laufende Papierkorbtour eingebaut, damit der aufgetretene
Mangel schnellstmöglich beseitigt wird.
- Es gibt bereits bestehende Informations-Kampagnen, wie z. B. „Sauberes Bonn“
(www.sauberes-bonn.de) und „Werde Cupster“ (www.bonn-geht-den mehrweg.de)
zur Vermeidung von Müll und Einwegverpackungen.
- Der Stadtrat hat in seiner Sitzung im Februar 2024 einstimmig beschlossen, dass die
Verwaltung eine technische Lösung zur besseren Rutschfestigkeit der Treppe zum
Hauptbahnhof erarbeiten soll. Außerdem enthält der Ratsbeschluss den Prüfauftrag,
den nachträglich installierten einfachen Treppenhandlauf durch einen doppelten zu
ersetzen.
- Die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes, der Wache GABI und der Polizei sind
täglich in diesem Bereich im Einsatz und kontrollieren im Rahmen der gemeinsamen
Streifengänge auch das Verhalten der Szeneangehörigen. Dazu gehört es,
Ordnungswidrigkeiten konsequent zu ahnden und Verwarnungs- und Bußgelder
sowie ggf. auch Platzverweise zu verhängen, aber auch, Hilfsangebote zu erläutern.
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit mit den Personengruppen ist es, sie aus der
Anonymität herauszuholen und sie an die bestehenden Hilfsangebote heranzuführen.
Die Polizei geht gegen Straftaten vor.
- Die aufsuchende Sozialarbeit durch Streetworker*innen gehen auf die betroffenen
Menschen zu und unterbreiten individuelle, teils sehr niederschwellige, Angebote.
- Die Beleuchtungsstärke in der Unterführung Kaiserplatz/Poppelsdorfer Allee wurde
bereits vor einiger Zeit nachgemessen. Die Unterführung wird von 20
Langfeldleuchten im Mittel auf 65 Lux ausgeleuchtet. Die Unterführung wirkt dennoch
nicht „einladend und ausreichend hell“ aufgrund der niedrigen Deckenkonstruktion
und dem Vandalismusschutz – bestehend aus Drahtkörben – um die Leuchten.
- Durch die Öffnung des sog. Rondells am Busbahnhof ist es gelungen der nicht
homogenen Szene eine weitere, überdachte Aufenthaltsmöglichkeit zu geben, auch
um die Szene wieder besser an einer Örtlichkeit im Blick zu haben. Diese Örtlichkeit
hatte sich zuvor schon über Jahrzehnte bewährt.
- Es besteht darüber hinaus bereits eine enge Vernetzung mit den Verbänden und
Vereinen, die sich sehr um die von Wohnungslosigkeit und / oder
Drogenabhängigkeit betroffenen Personen bemühen und breitgefächerte und
vielschichtige Hilfsmöglichkeiten anbieten.
- Um den offenen Drogenkonsum auf der Straße zu minimieren, bietet der Verein für
Gefährdetenhilfe (VFG) in der Quantiusstraße eine Drogentherapeutische AmbulanzSeite 28 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
mit integriertem Drogenkonsumraum, welcher von Montag bis Freitag von 11 Uhr bis
18 Uhr und an den Wochenenden sowie Feiertagen von 11 Uhr bis 17 Uhr geöffnet
ist, an. Hierbei handelt es sich aktuell um eine Einrichtung für drogenabhängige
Menschen aus Bonn. Der Drogenkonsumraum ist als integraler Bestandteil des
Drogenhilfesystems zu sehen und dient der Gesundheits-, Überlebens- sowie
Ausstiegshilfe suchtmittelabhängiger Menschen.
Den Nutzer*innen wird medizinische Versorgung angeboten, wie z. B. ärztliche
Sprechstunde, medizinische Grund- und Erstversorgung, ambulante Pflege,
allgemeine Gesundheitsberatung sowie die medizinische Versorgung im
Drogennotfall. Aber auch sozialarbeiterische Hilfen stehen zur Verfügung, wie z. B.
Motivation zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, Motivation zur Risikovermeidung
beim Drogenkonsum, Unterstützung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts,
Unterstützung bei der Unterbringung, Wohnungs- und Arbeitssuche, Entschuldung,
Krisenintervention, Motivation zu und Vermittlung in Entgiftung,
Substitutionsbehandlung und Therapie.
Angebote im Warte- und Aufenthaltsbereich sind der Spritzentausch und Abgabe von
Konsumutensilien zur Vermeidung von Gesundheitsschäden beim Drogenkonsum,
Feststellung von Betreuungsbedarf und Vermittlung in weiterführenden Hilfen im
sozialarbeiterischen und medizinischen Bereich.
Im Drogenkonsumraum werden sterile Spritzenutensilien zur Verfügung gestellt, es
werden Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Überdosierung eingeleitet, es erfolgt eine Safer-
Use-Beratung sowie auch niedrigschwellige Vermittlung in weiterführende Hilfen.
Das Angebot richtet sich an volljährige Drogenkonsument*innen, bisher mit festem
Aufenthalt in Bonn.
- Am ZOB ist ein Taubenmobil aufgestellt worden, zu welchem die Tauben, die sich
aktuell im Bereich der Gleise 5 und 6 aufhalten, umgeleitet werden sollen. Die
Betreuung des Taubenmobils erfolgt durch den Verein Stadttauben Bonn e. V.
- Das „Städtische Gebäudemanagement Bonn“ (SGB) arbeitet derzeit an einem
Pilotprojekt mit Komposttoiletten, um Erkenntnisse für ein stadtweites
Toilettenkonzept zu gewinnen.
- Zudem läuft ein Pilotprojekt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, bei denen drei
verschiedene Trinkwasserbrunnen an je einem Standort in Bonn, Beuel und
Hardtberg getestet wird. Nach der Evaluierungsphase und den gewonnenen
Erkenntnissen wird die Verwaltung über weitere Standorte beraten.Seite 29 von 118
26
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Weitere notwendige Maßnahmen:
- Zur Erhöhung des Sicherheitsempfinden und der Ahndung von Delikten, ist
eine deutlich erhöhte Präsenz erforderlich
- Unterführungen werden häufig, insbesondere von Frauen, als Angsträume
wahrgenommen. Deshalb werden diese mit einem hellen Anstrich versehen,
der regelmäßig erneuert wird. Zudem werden diese mehr beleuchtet. Im
Vorfeld wird eine Gesprächsrunde mit den Zuständigen (Deutsche Bahn, Stadt
Bonn (Amt 33, 04, 66), Polizei) stattfinden, um konkrete Verbesserungen zu
klären. Beispielsweise Beleuchtungs- und Farbkonzept Unterführung
Poppelsdorfer Allee.
- Insgesamt sollten der Bahnhof und der Bahnhofsvorplatz als Visitenkarte
Bonns gesehen werden. Dementsprechend wird dieser auch gestaltet und
instandgehalten. Hier wird zunächst pilothaft ein häufigeres Reinigungsintervall
beauftragt. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im weiteren Verlauf zwischen
den betroffenen Verwaltungseinheiten und bonnorange.
- Gegen das vermehrte Aufkommen von Ratten wird verstärkt mit
entsprechenden Ködern und Fallen vorgegangen.
- Das Bettelverbot wird in der Straßenordnung nochmals angepasst bzw.
konkretisiert, sowie auch stärker kontrolliert und geahndet werden. Dies ist mit
vermehrter Präsenz sicherzustellen.
- Damit das Taubenmobil am ZOB von den Tauben angenommen wird, ist es
wichtig, dass die Tauben nicht woanders gefüttert werden, sondern lediglich
am Taubenmobil. Daher muss das Fütterungsverbot strikt eingehalten werden.
Das Ordnungsamt wird die Kontrollen entsprechend verstärken. Dies ist mit
vermehrter Präsenz sicherzustellen
- Im Rahmen der Neugestaltung des ZOB sind aus sozial- und
ordnungsrechtlicher Perspektive zwingend Aufenthalts- und
Rückzugsmöglichkeiten für Szeneangehörige vorzusehen und bedarfsgerecht
auszustatten (Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten, auch in überdachter Form,
sowie sanitäre Einrichtungen und Sichtschutzelemente). Eine weitere
Verdrängung der Szeneangehörigen in Richtung des Kaiserplatzes und der
Unterführung zur Poppelsdorfer Allee wird die bereits dort vorhandene
Beschwerdelage zementieren und erhöhen sowie jegliche Maßnahmen zur
Erhöhung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit konterkarieren. Je nach
weiterem Verlauf und unabhängig von der erhöhten Präsenz durch andere
Maßnahmen, könnte alleine für diesen Bereich eine weitere Doppelstreife
erforderlich werden. Hierzu wird in der Evaluierung des Konzeptes berichtet.Seite 30 von 118
27
Dokumentenklasse A (öffentlich)
2.1.2 Kaiserplatz
B i l d r e c h t e : P a t r i c k K n ü p p e l / B u n d e s s t a d t B o n n
Ist-Situation:
Der Kaiserplatz befindet sich zwischen „Am Neutor“ und der Eisenbahnlinie. Historische
Gebäude umgeben den Kaiserplatz, wie die evangelische Kreuzkirche und das
Hauptgebäude der Universität Bonn. In der Sichtachse zum Poppelsdorfer Schloss befinden
sich zwei Brunnen.
Insgesamt bestehen an dem Platz multiple Problemlagen. Durch die Nutzung und den
Aufenthalt unterschiedlicher Nutzergruppen kommt es immer wieder zu Störungen.
Seit dem Umbau des Hauptbahnhofs halten sich vermehrt Alkohol- und Drogenabhängige an
dem Platz und im weiteren Umfeld auf. Es kommt zu Müllablagerungen, Geruchs- und
Lärmbelästigungen, mitunter auch zu verbalen, aber auch tätlichen Übergriffen auf
Passant*innen. Häufig werden in der Öffentlichkeit Drogen verkauft sowie auch an Ort und
Stelle konsumiert. Da sich vermehrt Personen in der Unterführung zur Poppelsdorfer Allee
aufhalten, wird sie zur Engstelle. Durch die genannten Umstände fühlen sich Passanten
bisweilen häufig beeinträchtigt und gestört sowie unwohl.Seite 31 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Bereits existierende Maßnahmen:
- Einige Probleme betreffen das gesamte Stadtgebiet und gestalten sich an den
unterschiedlichen Orten ähnlich. Deshalb gibt es bereits existierende Maßnahmen,
wie z. B. die Kampagnen von Bonnorange (siehe Steckbrief 2.1.1 „Bereich ZOB,
Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof“) die auch für den
Kaiserplatz gelten.
- Es gibt bereits einen runden Tisch Kaiserplatz, bei welchem durch verschiedene
Institutionen an möglichen Lösungen und Maßnahmen gearbeitet wird. Die
Ergebnisse – insgesamt 19 mögliche Maßnahmen zur Verbesserung – wurden am
28.08.2023 an die Oberbürgermeisterin Katja Dörner übergeben.
- Die Reinigung durch Bonnorange erfolgt 2x täglich an 7 Tagen in der Woche. Auch
die Papierkörbe werden in diesem Modus geleert. Schwierigkeiten bzw. Gefahren für
die Mitarbeitenden bestehen hierbei häufig durch die entsorgten benutzten Spritzen
im Müll, oder aber auch unter den Sitzbänken.
- Durch den Verein für Gefährdetenhilfe (VFG) wird das Projekt „Bonner Feger“
betreut. Das Projekt wendet sich an Menschen in besonderen sozialen
Schwierigkeiten. Das Angebot dient dazu, der Zielgruppe Tagesstruktur anzubieten,
sie an Arbeit heranzuführen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen. Dazu reinigen die
Teilnehmer*innen unter Anleitung die öffentlichen Plätze, an denen sich die Bonner
Obdachlosen- und Drogenszene aufhält. Neben der ordnungsgemäßen Reinigung
und Entsorgung gilt es, sich zum eigenen Gesundheitsschutz risikovermeidendes
Verhalten anzueignen und zu beachten.
- Die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes, der Wache GABI und der Polizei sind
täglich im Bereich des Kaiserplatzes im Einsatz und kontrollieren im Rahmen der
gemeinsamen Streifengänge das Verhalten der Szeneangehörigen. Dazu gehört es,
Ordnungswidrigkeiten und Belästigungen konsequent zu ahnden und Verwarnungs-
und Bußgelder sowie ggf. auch Platzverweise zu verhängen, aber auch,
Hilfsangebote zu erläutern. Die Ordnungskräfte achten, insbesondere im Bereich der
Poppelsdorfer Unterführung, darauf, dass sich nicht zu viele Personen aus der Szene
dort aufhalten. Die Polizei geht gegen Straftaten vor.
- Durch den Umbau des Bahnhofsumfeldes hat sich die Szene an verschiedenen
Standorten angesiedelt. Dadurch wird es den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes
und der Polizei teilweise erschwert, Kontakt zu den vielen einzelnen Ansammlungen
von obdachlosen und teils drogenkonsumierenden Personen zu halten. Denn ein
wichtiger Bestandteil der Arbeit mit diesen Personengruppen ist es, sie aus der
Anonymität herauszuholen und sie an die bestehenden Hilfsangebote heranzuführen.
- Hier ist insbesondere die aufsuchende Sozialarbeit durch Streetworker zu nennen,
die auf die betroffenen Menschen zugehen und individuelle, teils sehr
niederschwellige, Angebote unterbreiten.Seite 32 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
- Als Ad-Hoc Maßnahme wurde die Öffnung des sogenannten Rondells am
Busbahnhof gewählt, um die Szene wieder besser an einer Örtlichkeit im Blick zu
haben. Diese Örtlichkeit hatte sich zuvor schon über Jahrzehnte bewährt. Hier, sowie
auch im Umfeld der Poppelsdorfer Allee, wurden auch bereits Sitzgelegenheiten
geschaffen, damit zukünftig der Durchgang der Unterführung frei bleiben kann.
- Es besteht darüber hinaus bereits eine enge Vernetzung mit den Verbänden und
Vereinen, die sich sehr um die von Wohnungslosigkeit und / oder
Drogenabhängigkeit betroffenen Personen bemühen und breitgefächerte und
vielschichtige Hilfsmöglichkeiten anbieten.
- Aufgrund der geltenden Freizügigkeit kann den Menschen ihr Aufenthaltsort nicht
vorgeschrieben werden. Auch kann niemand zur Inanspruchnahme von Hilfen
verpflichtet werden. Es wird sehr darauf geachtet, dass auch ganz niederschwellige
Angebote bestehen, um möglichst viele Menschen an das Hilfe-System anzubinden.
Voraussetzung für die Wirksamkeit aller Maßnahmen ist jedoch die - auch innere –
Bereitschaft zur Inanspruchnahme und Mitwirkung an der Hilfe.
Im Rahmen der „Bonner Offensive zur Überwindung von Obdachlosigkeit“ hat der
Stadtrat der Einrichtung einer Geschäftsstelle beim Caritasverband für die Stadt Bonn
zugestimmt. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehört, Wohnraum sowie
geeignete Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen zu erschließen und
rechtskreisübergreifende Verantwortung und Zugänge herzustellen. Das heißt,
bedarfsgerechte Versorgungsketten offenzulegen. Denn zum Beispiel die Mittel der
Unterbringung nach Ordnungsbehördengesetz (OBG) oder die Hilfen der
Facheinrichtungen der Wohnungslosenhilfe reichen alleine zur Verbesserung der
Situation nicht aus. Zudem soll die Geschäftsstelle Kommunikationsstrukturen nach
innen und außen aufbauen sowie Veranstaltungen organisieren und in Gremienarbeit
und Moderation einbringen. Die Geschäftsstelle soll zunächst bis Ende 2024
bestehen.
- Um den offenen Drogenkonsum auf der Straße zu minimieren bietet der Verein für
Gefährdetenhilfe (VFG) in der Quantiusstraße eine Drogentherapeutische Ambulanz
mit integriertem Drogenkonsumraum an. Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung
für drogenabhängige Menschen aus Bonn. Der Drogenkonsumraum ist als integraler
Bestandteil des Drogenhilfesystems zu sehen und dient der Gesundheits-,
Überlebens- sowie Ausstiegshilfe suchtmittelabhängiger Menschen. Den
Nutzer*innen wird medizinische Versorgung angeboten, wie z. B. ärztliche
Sprechstunde, medizinische Grund- und Erstversorgung, ambulante Pflege,
allgemeine Gesundheitsberatung sowie die medizinische Versorgung im
Drogennotfall. Aber auch sozialarbeiterische Hilfen stehen zur Verfügung, wie z. B.
Motivation zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, Motivation zur Risikovermeidung
beim Drogenkonsum, Unterstützung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts,
Unterstützung bei der Unterbringung, Wohnungs- und Arbeitssuche, Entschuldung,
Krisenintervention, Motivation zu und Vermittlung in Entgiftung,
Substitutionsbehandlung und Therapie. Angebote im Warte- und Aufenthaltsbereich
sind der Spritzentausch und Abgabe von Konsumutensilien zur Vermeidung von
Gesundheitsschäden beim Drogenkonsum, Feststellung von Betreuungsbedarf und
Vermittlung in weiterführenden Hilfen im sozialarbeiterischen und medizinischenSeite 33 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Bereich. Im Drogenkonsumraum werden sterile Spritzenutensilien zur Verfügung
gestellt, es werden Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Überdosierung eingeleitet, es erfolgt
eine Safer-Use-Beratung sowie auch niedrigschwellige Vermittlung in weiterführende
Hilfen. Das Angebot richtet sich an volljährige Drogenkonsument*innen, bisher mit
festem Aufenthalt in Bonn.
- Das SGB arbeitet derzeit an einem Pilotprojekt mit Komposttoiletten, um
Erkenntnisse für ein stadtweites Toilettenkonzept zu gewinnen. Zudem läuft ein
Pilotprojekt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, bei denen drei verschiedene
Trinkwasserbrunnen an je einem Standort in Bonn, Beuel und Hardtberg getestet
wird. Nach der Evaluierungsphase und den gewonnenen Erkenntnissen wird die
Verwaltung über weitere Standorte beraten.
Weitere notwendige Maßnahmen:
- Die Verwaltung, hier das Tiefbauamt (Amt 66) gewährleistet die Verkehrssicherheit
des Platzes im Rahmen der Straßenunterhaltung.
- Die Bonner Feger werden durch den Einsatz einer 2. Kolonne verstärkt. Hierfür ist
die Finanzierung einer halben Stelle beim VfG als Anleitung notwendig. Dies wird
durch das Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) beauftragt.
- Darüber hinaus ist die Einrichtung einer weiteren Stelle Sozialarbeit für den
Streetworkbereich notwendig. Für die Erbringung seiner bedarfsgerecht
entwickelten Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe erhält der
Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. eine Förderung in Höhe von bis zu
734.398,00 € für das Jahr 2023. (Beschlussvorlage DS 232267 Ausschuss für
Soziales, Migration und Gesundheit vom 17.01.2024)
- Um den Drogenkonsum in der Öffentlichkeit weiter einzudämmen wird aktuell
bereits darüber beraten, den Drogenkonsumraum auch für auswärtige
Nutzer*innen zugänglich zu machen. Hierbei sind derzeit jedoch noch einige
Fragen ungeklärt, z. B. ob die aktuellen Platz- sowie auch Personalkapazitäten
dafür ausreichend sind. Hier sollte ein Pilotprojekt angestrebt werden. Das Amt für
Soziales und Wohnen (Amt 50) wird hierzu eine Vorlage in die politischen Gremien
einbringen.
- Darüber hinaus werden die Öffnungszeiten erweitert. Aktuell ist der
Drogenkonsumraum von Montag bis Freitag 11:00-18:00 Uhr sowie Samstag,
Sonntag und feiertags 11:00-17:00 Uhr geöffnet. Die Finanzierung erfolgt über Amt
50, die das Thema auch in dem Pilotprojekt zur Öffnung des
Drogenkonsumraumes vorschlagen wird.
- Die Präsenz in der Szene durch die Mitarbeitenden der Wache GABI und ggfs. des
kommunalen Ordnungsdienstes wird weiter intensiviert.
- Die beschriebenen Maßnahmen decken sich mit denen des Runden Tisches
Kaiserplatz. Die Maßnahmen, die nicht ausschließlich in städtischer Hand liegen
werden gemeinsam mit dem Runden Tisch Kaiserplatz weiterverfolgt.Seite 34 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
2.1.3 Poppelsdorfer Allee
B i l d r e c h t e : G i a c o m o Z u c c a / B u n d e s s t a d t B o n n
Ist-Situation:
Die Poppelsdorfer Allee ist eine Prachtstraße im Bonner Ortsteil Poppelsdorf. Die heute auch
als kleinerer Stadtpark fungierende Straße ist überwiegend mit Häusern aus der
Gründerzeitepoche bebaut und an beiden Seiten mit Rosskastanien bepflanzt.
Es häufen sich Beschwerden aus der Nachbarschaft, aber auch von Besucher*innen, über
das Treffen von größeren Gruppen auf der Poppelsdorfer Allee, insbesondere in den
warmen Monaten in den Abendstunden sowie an den Wochenenden. Es kommt vielfach zu
Lärm und Vermüllung an den Treffpunkten. Es handelt sich bei den Gruppen hauptsächlich
um Studierende, aber auch suchtkranke Personen vom ZOB bzw. Kaiserplatz halten sich
vermehrt dort auf.
Durch das Fehlen einer öffentlichen Toilette kommt es zu wildem Urinieren und demzufolge
zu Belästigungen durch Uringeruch.Seite 35 von 118
32
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Bereits existierende Maßnahmen:
- Einige Probleme betreffen das gesamte Stadtgebiet und gestalten sich an den
unterschiedlichen Orten ähnlich. Deshalb gibt es bereits existierende Maßnahmen,
wie z. B. die Kampagnen von Bonnorange (siehe Steckbrief 2.1.1 „Bereich ZOB,
Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof“) die auch für die
Poppelsdorfer Allee gelten.
- Seitens der Polizei gibt es für diesen Bereich bereits ein Sicherheitskonzept. Zum
einen ist der Bereich in relevanten Zeiten ein regelmäßiger Standort der mobilen
Videoüberwachung, um sowohl eine präventive Wirkung zu erzielen als auch
Straftaten schneller ahnden zu können. Zum anderen wird hier – insbesondere in den
Sommermonaten deutlich mehr Personal der Polizei eingesetzt.
- Die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes, der Wache GABI und der Polizei sind
täglich im Bereich der Poppelsdorfer Allee im Einsatz und kontrollieren im Rahmen
der gemeinsamen Streifengänge das Verhalten der Personengruppen. Dazu gehört
es, Ordnungswidrigkeiten und Belästigungen konsequent zu ahnden und
Verwarnungs- und Bußgelder sowie ggf. auch Platzverweise zu verhängen, aber
ebenso auch, Hilfsangebote zu erläutern. Die Polizei geht gegen Straftaten vor.
- Die Reinigung durch Bonnorange erfolgt täglich an 7 Tagen in der Woche. Auch die
Papierkörbe werden in diesem Modus geleert.
Weitere notwendige Maßnahmen:
- Hier ist eine erhöhte Präsenz, zumindest saisonal, erforderlich.
- Da viel Müll durch Feiernde hinterlassen wird, werden zukünftig im Rahmen der
Kontrollen durch den kommunalen Ordnungsdienst Müllbeutel an die Gruppen
verteilt werden. So machen sie darauf aufmerksam, dass die feiernden Gruppen
den Müll, bevor sie den Platz verlassen, einsammeln und entsorgen, damit nichts
liegen bleibt.
- Außerdem werden Kommunikationsinitiativen zur Entspannung im Rahmen einer
stadtweiten Kommunikationskampagne ergriffen. Hierzu gehört, die Nutzer*innen
des Platzes vor Ort plakativ auf das gewünschte und erforderliche Verhalten
aufmerksam zu machen. In anderen Städten wurden derartige Kampagnen bereits
mit großem Erfolg gestartet.Seite 36 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
2.1.4 Hofgarten einschl. Alter Zoll und Stadtgarten
B i l d r e c h t e : G i a c o m o Z u c c a / B u n d e s s t a d t B o n n
Ist-Situation:
Der Hofgarten ist ein Park in Bonn. Er zählt teils zur Innenstadt, teils zur Südstadt und grenzt
im Nordwesten an das Hauptgebäude der Bonner Universität. Der Bonner Hofgarten ist auf
Grund seiner zentralen Lage insbesondere unter Studierenden ein beliebtes
Naherholungsgebiet.
Der genannte Bereich wird insbesondere an den Abenden bzw. an Wochenenden durch die
Nutzergruppen stark verunreinigt. Es handelt sich bei den Gruppen hauptsächlich um
Studierende bzw. Klientel aus der „Partyszene“. Ein Großteil des Mülls besteht hier aus
weggeworfenen Flaschen und somit auch aus Glasscherben. Auffallend ist auch ein
extremer Vandalismus an den Mülleimern.
Das Fehlen einer öffentlichen Toilette ist ebenfalls ein großes Problem. Durch die
Bushaltestelle für Reisebusse kommen tagtäglich sehr viele Tourist*innen hier an. Aktuell
duldet die Uni Bonn die Nutzung der Toilette im Universitätsgebäude. Dies wird jedoch nicht
mehr lange möglich sein, da das Hauptgebäude aufgrund der Umbauarbeiten bald
geschlossen sein wird.
Die aktuelle Beleuchtungssituation ist nicht zufriedenstellend.Seite 37 von 118
34
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Es halten sich vermehrt Personen im Bereich des Hofgartens auf, welche Drogen verkaufen.
Es wird Cannabis und Alkohol konsumiert. Es kommt häufig zu Ruhestörungen,
Körperverletzungsdelikten, niederschwelligen Sexualdelikten und es wird wild uriniert.
Bereits existierende Maßnahmen:
- Einige Probleme betreffen das gesamte Stadtgebiet und gestalten sich an den
unterschiedlichen Orten ähnlich. Deshalb gibt es bereits existierende Maßnahmen,
wie z. B. die Kampagnen von Bonnorange (siehe Steckbrief 2.1.1 „Bereich ZOB,
Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof“) die auch für den
Hofgarten gelten.
- Seitens der Polizei gibt es für diesen Bereich bereits ein Sicherheitskonzept. Zum
einen wurde eine Videoüberwachung eingerichtet, um sowohl eine präventive
Wirkung zu erzielen als auch Straftaten schneller ahnden zu können. Zum anderen
wird hier – insbesondere in den Sommermonaten deutlich mehr Personal der Polizei
eingesetzt.
- Neben den zwischenzeitlich verstärkten regelmäßigen, auch gemeinsamen Einsätzen
der Polizei, der Wache GABI und des kommunalen Ordnungsdienstes wird derzeit
auch abgestimmt, wie strukturell an die Thematik herangegangen wird. So wird
insbesondere versucht, die Beleuchtungssituation zu verbessern und uneinsichtige
Nischen zu entfernen, um möglichst wenig Stellen zu haben, an denen man sich
relativ unbeobachtet fühlt.
- Der Bereich des Hofgartens wird 1x täglich an 7 Tagen in der Woche von
Bonnorange gereinigt. Die Mülleimer werden ebenfalls 1x täglich an 7 Tagen in der
Woche geleert.
- Auch der Austausch von zerstörten Mülleimern findet regelmäßig und weitestgehend
umgehend statt.
- Die Grünflächen werden regelmäßig gepflegt. Bei ordnungsrechtlich neuralgischen
Stellen geschieht dies insbesondere auf die Initiierung und Beratung von Amt 33 und
der Polizei. Zum Beispiel am Alten Zoll werden solche Stellen nach Abstimmung
freigestellt und offengehalten.
- Für Minderjährige gibt es Jugendzentren in der Nähe des Hofgartens sowie auch z.
B. am Bertha-von-Suttner-Platz. Hier gibt es Angebote für Jugendliche bis 22 Uhr.
- Der Eventsprinter der Fachstelle für Suchtprävention „update“ wird regelmäßig am
Hofgarten eingesetzt. Er dient zudem als Schnittstelle zu den Schulen. Der
Eventsprinter ist ein mobiles Gemeinschaftsangebot von der update Fachstelle für
Suchtprävention, Trägerverbund Caritas/Diakonie und der Evangelischen Jugendhilfe
Godesheim. Unterstützt wird das Projekt von ausgebildeten Jugendlichen, den
sogenannten Peers. Fachlich und finanziell unterstützt wird das Angebot durch dasSeite 38 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn. Auf Großevents erreicht das
Team des Bonner Eventsprinters mit seinen mobilen suchtpräventiven Einsätzen eine
breite Öffentlichkeit und sensibilisiert für den verantwortungsvollen Umgang mit
Alkohol und Drogen, mit elektronischen Medien und für den Umgang mit
Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Die Fachkräfte kommen mit
Jugendlichen bzw. Risikokonsumenten von Alkohol und illegalen Drogen, hier
vorrangig Cannabis, mit erprobten jugendrelevanten Methoden (z.B. Rausch-
Parcours, Kiffer- bzw. Alkoholtest, Safe-Packs, ...) ins Gespräch.
Weitere notwendige Maßnahmen:
- Im Hofgarten muss die Präsenz deutlich verstärkt werden. Hier ist eine
Unterstützung der Wache GABI durch eine Präsenzstreife erforderlich.
- Die Beleuchtungssituation wird trotz denkmalrechtlicher Vorgaben/Bedenken unter
Beteiligung der Polizei und der Universität besprochen. Hierdurch würde die
Situation spürbar verbessert.
- Die Mülleimer im Hofgarten und in der Innenstadt werden versuchsweise mit
Pfandringen ausgestattet. So können Flaschensammler leichter die Pfandflaschen
einsammeln und es entsteht weniger Glasmüll. Es erfolgt eine Beauftragung von
Bonnorange.
- Kommunikationsinitiativen im Rahmen der stadtweiten Kommunikationskampagne
werden zur Entspannung ergriffen. Hierzu gehört, die Nutzer*innen des Platzes vor
Ort plakativ auf das gewünschte und erforderliche Verhalten aufmerksam zu
machen. In anderen Städten wurden derartige Kampagnen bereits gestartet.Seite 39 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
2.1.5 Fußgängerzone
B i l d r e c h t e : C h a n t a l R o o s / B u n d e s s t a d t B o n n
Ist-Situation:
Nahe am Rhein gelegen, ist die Bonner Innenstadt Standort vieler Sehenswürdigkeiten
sowie Einkaufszentrum der Stadt.
Das Hauptproblem in der Bonner Fußgängerzone ist die enorme Verschmutzung durch das
achtlose Wegwerfen von Müll.
Aufgrund der vielen Einwegverpackungen, vor allem im Fast-Food-Bereich, kommt es
insbesondere im Bereich der Innenstadt zu einem hohen Verschmutzungsgrad. Die
Verpackungen werden aus überfüllten Mülleimern geweht oder Verbraucher*innen entsorgen
die, zum Teil großen Verpackungen, eher vor oder auf den Müllgefäßen.
Auch Essensreste, Zigarettenkippen, Glasscherben etc. werden entsorgt, ohne auf den
nächsten Abfalleimer zu warten.
Bedingt durch den umherliegenden Müll, kommt es zu einem erhöhten Aufkommen von
Tauben- und Ratten, welche sich mitunter auch tagsüber zeigen.
Durch den Mangel an Toiletten, entsteht an einigen Stellen zudem ein vermehrter
Uringeruch.Seite 40 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Da in der Innenstadt immer wieder Ladenlokale zeitweise leer stehen, kommt es zu
Vandalismus und wohnungslose Menschen nutzen die Eingänge der leerstehenden
Geschäfte als Schlaf- und Lagerplätze.
Bei der Bürgerbefragung äußerten einige Bürger*innen den Wunsch nach mehr
Sitzgelegenheiten sowie Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Aufwertung
der Innenstadt insgesamt.
Bereits existierende Maßnahmen:
- Einige Probleme betreffen das gesamte Stadtgebiet und gestalten sich an den
unterschiedlichen Orten ähnlich. Deshalb gibt es bereits existierende Maßnahmen,
wie z. B. die Kampagnen von Bonnorange (siehe Steckbrief 2.1.1 „Bereich ZOB,
Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof“) die auch für die
Fußgängerzone gelten.
- Die Innenstadt wird 2x täglich an 7 Tagen in der Woche von Bonnorange durch
Personen sowie Maschinen gereinigt. Die Mülleimer werden 4x täglich an 7 Tagen in
der Woche geleert.
- Bonnorange wirkt dem erhöhtem Müllaufkommen mit täglichen Reinigungen in einem
Zwei-Schicht-System (insgesamt 4 Leerungen pro Tag) in der gesamten Bonner
Innenstadt entgegen und ist permanent für ein sauberes Stadtbild in Bewegung.
- Das Taubenproblem soll mit Hilfe eines mobilen Taubenwagens angegangen
werden. Dieser ist am Hauptbahnhof platziert und wird unterhalten durch den Verein
Stadttaubenhilfe Bonn e. V.
- Eine neue Toilettenanlage gibt es seit September in der Sternstraße, welche durch
ein Privatunternehmen betrieben wird.
- Durch die gemeinsamen Streifen aus der Wache GABI heraus werden die
polizeilichen und ordnungsbehördlichen Aufgaben zusammengeführt. Diese Arbeit
hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, Kriminalitätsschwerpunkte sind nicht
entstanden. Durch die Wache GABI wird eine regelmäßige Bestreifung der
Fußgängerzone sichergestellt. Die Mitarbeitenden der Fußstreife gehen u. a. gegen
Vandalismus sowie Lärm konsequent vor. Fehlverhalten wird umgehend konsequent
geahndet.
- Durch die Polizei können bereits einige Bereiche in der Innenstadt durch eine
Videoanlage überwacht werden. Diese sind aktuell: Poststraße/Maximilianstraße,
Hofgarten, Bertha-von-Suttner-Platz und das Brassertufer. Die gesetzlichen
Regelungen für eine Videoüberwachung sind jedoch sehr eng gefasst, so dass eine
Überwachung nicht ohne Weiteres auf weitere Bereiche ausgeweitet werden kann.
- Das Aufstellen von Sitzgelegenheiten in der Innenstadt ist nicht unproblematisch, da
der Lieferverkehr nicht behindert werden darf und auch die Ausstellungsflächen der
Geschäftsleute berücksichtigt werden müssen. Neben neuen Bänken in der
Fußgängerzone wurden auch am Rondell am ZOB neue Bänke aufgestellt.Seite 41 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Insgesamt wurden auf Beschluss der Bezirksvertretung Bonn 14 neue Bänke in der
Innenstadt aufgestellt.
- Es gibt den Masterplan „Innere Stadt 2.0“. Dabei handelt es sich um ein Programm
für die Entwicklung der Innenstadt in den kommenden Jahren. Der Budafok-Park, auf
der Grünfläche am Windeckbunker in der Budapester Straße, ein sichtbares
Bauprojekt aus diesem Masterplan, welches bereits fertig umgesetzt ist.
Weitere notwendige Maßnahmen:
- Um Verstöße auch direkt ahnden zu können, wird es „Präsenzteams Innenstadt“
(MA Amt 33/MA Bonnorange) geben. In diesem Zusammenhang werden
Stadtordnungsdienst und Wache GABI auch zivile städtische Streifen einsetzen,
um die Ahndung von Verstößen spürbar zu erhöhen.
- Die Straßenordnung wird überarbeitet, sowie die Bußgeldhöhe generell angepasst.
- Die Auftritte der Außengastronomie werden insgesamt aufgewertet. Einhaltung der
Gestaltungssatzung wird durch Präsenzteams kontrolliert und ggfs. geahndet, um
die Attraktivität der Innenstadt zu steigern. Erlaubnisnehmer von Sondernutzungen
(Außengastronomie und Verkaufsauslagen) werden in Bezug auf Ihre Pflichten
sensibilisiert und häufiger kontrolliert.
- Um die Müllflut in den Griff zu bekommen, wird weiter an einer
Müllvermeidungsstrategie gearbeitet
- Um die Müllflut in den Griff zu bekommen, wird weiter an einer
Müllvermeidungsstrategie gearbeitet. Insbesondere die Gastronomiebetriebe
werden mehr in die Verantwortung genommen und beispielsweise verpflichtet
genügend Mülleimer vorzuhalten.
- Eine brauchbare Lösung, um Einwegverpackungen langfristig abzuschaffen, ist
ggf. die Einführung der Verpackungssteuer. Aufgrund von Bürgeranträgen prüft die
Verwaltung aktuell die Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-
Takeaway-Verpackungen (DS 231456-02).
- Es werden Kommunikationsinitiativen im Rahmen der gesamtstädtischen
Kommunikationskampagne ergriffen. Hierzu gehört, die Nutzer*innen bei den
Zugängen zur Fußgängerzone plakativ auf das gewünschte und erforderliche
Verhalten aufmerksam zu machen und die Höhe der jeweiligen Bußgelder bei
Zuwiderhandlung zu benennen.
- Es werden Schwerpunktkontrolltage eingeführt.Seite 42 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
2.1.6 Friedensplatz und Bereich um den Windeckbunker
B i l d r e c h t e : G i s e l a B e c k e r / B u n d e s s t a d t B o n n
Ist-Situation:
Der Friedensplatz liegt in zentraler Innenstadtlage und ist durch seine Verbindung zur
Fußgängerzone stark frequentiert. Zudem hat er eine gute Erreichbarkeit durch die
Bushaltestelle, die von zahlreichen Buslinien angefahren wird. Der Friedensplatz lädt durch
die Außengastronomie zum Verweilen ein und wird genutzt für kleinere Veranstaltungen,
Antikmärkte und Informationsstände.
Im Bereich des Friedensplatzes halten sich vermehrt Wohnungslose sowie suchtkranke
Menschen auf. Es kommt zu Müllablagerungen, Geruchs- und Lärmbelästigungen, mitunter
auch zu verbalen, aber auch tätlichen Übergriffen auf Passant*innen. Zum Teil lagern einige
Wohnungslose dort auf Matratzen und „richten sich häuslich ein.“
Es fehlen öffentliche Toiletten und es gibt vermehrt Ratten in diesem Bereich.
Die dort ansässigen Geschäftsleute fühlen sich dadurch beeinträchtigt.Seite 43 von 118
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Bereits existierende Maßnahmen:
- Einige Probleme betreffen das gesamte Stadtgebiet und gestalten sich an den
unterschiedlichen Orten ähnlich. Deshalb gibt es bereits existierende Maßnahmen,
wie z. B. die Kampagnen von Bonnorange (siehe Steckbrief 2.1.1 „Bereich ZOB,
Hauptbahnhof und Unterführungen rund um den Bahnhof“) die auch für den
Friedensplatz gelten.
- Die Reinigung durch Bonnorange erfolgt 4x täglich an 7 Tagen in der Woche. Auch
die Papierkörbe werden in diesem Modus geleert. Schwierigkeiten bzw. Gefahren für
die Mitarbeitenden bestehen hierbei häufig durch die entsorgten benutzten Spritzen
im Müll, oder aber auch unter den Sitzbänken.
- Die Mitarbeitenden des der Wache GABI sind im Bereich der Bonner Innenstadt
täglich im Einsatz und kontrollieren im Rahmen der gemeinsamen Streifengänge das
Verhalten der Szeneangehörigen. Dazu gehört es, Ordnungswidrigkeiten, wie
aggressives Betteln, illegale Müllentsorgung oder wildes Urinieren konsequent zu
ahnden und Verwarnungs- und Bußgelder sowie ggf. auch Platzverweise zu
verhängen. Die Polizei geht gegen Straftaten vor.
- Ergänzt wird die präventive und repressive Arbeit durch die aufsuchende Sozialarbeit
des Amtes für Soziales und Wohnen und der Sucht- und Wohnungslosenhilfe der
freien Träger. Diese decken den Ansatz ab, dass Maßnahmen von Polizei und
Ordnungsbehörde nicht alleine erfolgreich sein können, wenn sie nicht durch
Angebote ergänzt werden, die aus der Drogenabhängigkeit führen können und
Möglichkeiten der sozialen Reintegration einschließen.
- Die Stadtwerke Bonn legen durch ihr Service- und Kontrollpersonal eine erhöhte
Aufmerksamkeit auf die Haltestelle am Friedensplatz.
- Die Grünfläche am Windeckbunker in der Budapester Straße wurde bereits
umgestaltet und in „Budafok-Park“ benannt. Es ist ein Spielplatz entstanden mit einer
großen Kletteranlage, einer Doppelschaukel sowie einem Sandkran, welcher nun
Leben in den Park bringt und sehr gut angenommen wird. Das kleine Fontänenfeld ist
eine weitere Attraktion dort. Auf der zentralen Grünfläche sind robuste Liegen sowie
eine Hängematte zum entspannten Verweilen aufgestellt worden. Er wird sehr gut
angenommen und viel genutzt. Es entsteht eine Durchmischung der verschiedenen
Nutzergruppen.
- Derzeit läuft ein Pilotprojekt, in Zusammenarbeit zwischen dem SGB und den
Stadtwerken, bei denen drei verschiedene Trinkwasserbrunnen an je einem Standort
in Bonn, Beuel und Hardtberg getestet wird. Nach der Evaluierungsphase und den
gewonnenen Erkenntnissen wird die Verwaltung über weitere Standorte beraten.
Weitere notwendige Maßnahmen:
- Um die Situation zu verbessern ist eine deutlich erhöhte Präsenz des kommunalen
Ordnungsdienstes erforderlich.Seite 44 von

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Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de