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240415-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation im Bereich der August-Bier-Straße

Nummer
240415-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240415 Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation im Bereich der August-Bier-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240415-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation im
Bereich der August-Bier-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die im Antrag enthaltenen Vorschläge geprüft und kann
dazu Folgendes mitteilen:
Punkt 1 und Punkt 2 – Einführung von Einbahnstraßenregelungen im Bonner
Talweg zwischen Eduard-Otto-Straße und Heinrich-Körner-Straße sowie in der
August-Bier-Straße zwischen Hausdorffstraße und dem Bonner Talweg:
Nach den durchgeführten Einzelfallprüfungen sieht die Verwaltung für die
beiden thematisierten Straßenabschnitte folgende Problematiken:
Es wäre mit einer Erhöhung der Verkehrsleistung zu rechnen, da die
Einrichtung der Einbahnstraßenregelungen zu Blockumfahrten führen würden.
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird die Einführung der vorgeschlagenen
Einbahnstraßenregelungen kritisch bewertet. Im näheren Umfeld sind bereits
einige Einbahnstraßenregelungen vorhanden. Die in den o. g. Straßen
vorhandenen Verkehre müssten im Falle einer Ausweisung als Einbahnstraße
somit auf andere Straßen verlagert werden und würden diese entsprechend
stärker belasten. Überwiegend würde dies voraussichtlich auf den Streckenzug
Hausdorffstraße/Eduard-Otto-Straße erfolgen. Da diese Straßen ebenfalls eine
wichtige Zuwegung zur Gesamtschule darstellen (an beiden Achsen liegen
ebenfalls Eingänge der Schule) und insbesondere der Knotenpunkt
Hausdorffstraße/Eduard-Otto-Straße bereits stark belastet ist, sollten
entsprechende Verkehrsverlagerungen vermieden werden. Zudem handelt sich
bei der August-Bier-Straße um eine Fahrradstraße nach altem Standard. In den
kommenden Jahren wird die Verwaltung die alten Fahrradstraßen sukzessive
an den neuen Standard anpassen. Bei dieser Betrachtung werden die
Fahrbahnbreiten, Gehwegbreiten und die Lage der Parkstände erneut geprüft.
Weiterhin könnte wegen des fehlenden Gegenverkehrs das
Geschwindigkeitsniveau steigen, eine negative Beeinflussung der
Verkehrssicherheit im Umfeld der Gesamtschule gilt es zu vermeiden.
Punkt 3a – Ersetzen des gekippten Parkens durch Fahrbahnparken auf dem
Bonner Talweg zwischen Hausnummer 223 und 233:
Die Fahrbahnbreite beträgt im Bereich zwischen den Hausnummern 223 und
233 ca. 6,60 m. Da auf der gegenüberliegenden Straßenseite das gekippteSeite 1 von 2
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Parken grundsätzlich nicht zulässig ist, kann aufgrund der vorhandenen
Fahrbahnbreite von ca. 6,60 m eine Verschiebung der Parkstände auf die
Fahrbahn ohne den Verlust von Parkmöglichkeiten erfolgen. Die verbleibende
Restfahrbahnbreite von ca. 4,60 m ist für den Begegnungsverkehr von zwei
Pkw ausreichend. Auf der gegenüberliegenden (westlichen) Straßenseite wird
heute regelwidrig gekippt geparkt, was bei bekanntwerden geahndet wird. In
diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung vor, das gekippte
Gehwegparken vor den Hausnummern 233-223 ganz auf die Fahrbahn zu
verlegen und für die gegenüberliegende Seite ein absolutes Haltverbot
anzuordnen und dieses durch den Verkehrsaußendienst kontrollieren zu
lassen. Durch diese Maßnahme kann eine größere Begegnungsfläche für den
Verkehr auf dem Gehweg geschaffen werden.
Punkt 3b – Ersetzen des Gehwegparkens durch gekipptes Parken auf dem
Bonner Talweg zwischen Hausnummer 192 und 242:
Der Gehweg weist im Bereich zwischen den Hausnummer 192 und 242 eine
Breite von ca. 4,60 m auf. Die Mindestgehwegbreite von 1,50 m kann damit,
selbst beim zurzeit geltenden, vollflächigen Parken von Pkw auf dem Gehweg,
eingehalten werden. In der Regel wird sogar eine regelkonforme Gehwegbreite
von 2,50 m freigehalten. Da der Verwaltung bisher keine Beschwerden in
diesem Bereich vorlagen und die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung
aus o.g. Gründen (siehe Antwort zu Punkt 1 und 2) kritisch gesehen wird, sollte
die Situation aus fachlicher Sicht bis zu einer gesamthaften Betrachtung der
Parkregelungen im Zusammenhang mit dem Parkraumkonzept Kessenich
vorerst unverändert bleiben. Ein Verschieben der Parkstände auf die Fahrbahn
würde entweder eine Einbahnstraßenregelung oder einen (Teil-)Entfall von
Parkmöglichkeiten zur Schaffung von Begegnungsflächen nach sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt. Stattdessen wird
dem Antrag in einer reduzierten Form gefolgt, wie die Verwaltung es in ihrer
Stellungnahme vorschlägt. Der Antragstellende wird über die hierfür
maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für
die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gebracht.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de