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240406-04 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck Antrag zur Vorlage 240406

Nummer
240406-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
30.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 05.11.2024 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 240406 BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck

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Änderungsantrag
öffentlich
240406-04 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Stefan Freitag
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Nico Janicke
Alois Saß
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
Karin Willnauer
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Dr. Dominik Maxein
30.10.2024
Koalitionsänderungsantrag: BBB-Antrag: Vertrag
mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf
Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und
besteck
Antrag zur Vorlage 240406
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.10.2024 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
05.11.2024 Empfehlung
Rat 12.11.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in engem Kontakt mit der Deutschen
Marktgilde bestehende Bemühungen zum Thema Müllvermeidung und
Mehrweg fortzusetzen. Zudem sollen folgende Kriterien in den zukünftigen
Vertrag mit der DMG aufgenommen werden bzw. im aktuellen Vertrag
nachverhandelt werden:
1. Die bestehenden Reduzierungen im Standgeld werden für
Händler*innen in allen Lagen (A, B und C) auf einheitlich 10%
ausgeweitet. Die Reduzierung wird angewandt, wenn ausschließlich
Mehrwegsysteme verwendet werden. Das Mindeststandgeld je Markttag
wird so angepasst, dass es auch bei reduziertem Standgeld eine
Mindestgröße von 10qm (in C-Lage) erlaubt. Die Verwaltung wird
beauftragt, im Austausch mit der DMG außerdem eine Möglichkeit zu
finden, abgestuft auch Anreize für Händler*innen zu setzen, Mehrweg
zusätzlich zu Einwegsystemen zu nutzen.
2. Wer freiwillig Mehrweg anbietet und dafür eine reduzierte Standgebühr
nach Punkt 1 in Anspruch nimmt, hat auch die Informationspflichten
nach §33 Abs. 2 VerpackG sinngemäß zu erfüllen. Soweit für Anbieter
die Erleichterungen nach §34 VerpackG gelten, ist das dort geregelteSeite 1 von 2
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Angebot, Speisen und Getränke in von Kund*innen mitgebrachte
Gefäße umzufüllen, zu gewährleisten; auch die Informationspflicht nach
§34 Abs. 3 ist dann zu erfüllen. Verstöße gegen diese Pflichten sollten
entsprechend geahndet werden. Die Überwachung der Einhaltung
dieser Pflichten sind von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit
der Marktgilde weiter zu konkretisieren.
Begründung
zu 1.: erfolgt mündlich
zu 2.: Die Informationspflicht soll auf dem Markt durchgesetzt werden, damit die
Angebote für Mehrweg und Befüllen eigener Behältnisse auch genutzt werden.
Das kann beispielsweise durch gut sichtbare Schilder erfolgen mit Hinweisen
wie „Die Speisen/Getränke sind in Mehrwegverpackungen erhältlich.“ oder „Wir
befüllen kundeneigene Mehrweg-Behältnisse.”
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de