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240406 · Antrag

BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck

Nummer
240406
Art
Antrag
Veröffentlicht
03.04.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 03.04.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.11.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 05.11.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240406-02 AA CDU-Änderungsantrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck Antrag zur Vorlage 240406
  2. 240406-03 ST BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck; Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
  3. 240406-01 ST BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck
  4. 240406-06 Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck; Mitteilung der Verwaltung
  5. 240406-04 AA Koalitionsänderungsantrag: BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck Antrag zur Vorlage 240406

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Antrag
öffentlich
240406
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Elisabeth Struwe
Marcel Schmitt
05.03.2024
BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier:
Verzicht auf Einwegverpackungen sowie
Einweggeschirr- und besteck
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
16.04.2024 Empfehlung
Rat 18.04.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Verlängerung des Vertrages mit der
DMG Marktgilde ab dem 01.04.2025 oder im Rahmen einer Neuausschreibung
folgende Kriterien mit in den Vertrag aufzunehmen:
1. Marktstände, Imbissstände, Foodtrucks etc., die vollständig auf
Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck verzichten, zahlen
25% geringere Standgebühren bis das Ziel der vollständigen Vermeidung von
Einwegverpackungen, Einweggeschirr und –besteck auf dem Bonner
Wochenmarkt erreicht ist.
2. Neue Anbieter von verzehrfertig zubereiteten Speisen und Getränken
werden ab dem 01.04.2025 nur noch zum Bonner Wochenmarkt zugelassen,
wenn sie sich vertraglich gegenüber der GMD Marktgilde verpflichten, auf
Einwegverpackungen, Einweggeschirr- und besteck vollständig zu verzichten.
Begründung
Bereits seit Ende 2020 ist es das Ziel, auf dem Bonner Wochenmarkt
Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr und –besteck „mittelfristig“
komplett zu vermeiden. Leider hat sich in den vergangenen Jahren
diesbezüglich nichts geändert. Im Gegenteil sind im Laufe der Zeit immer mehr
sog. Foodtrucks bzw. Anbieter verzehrfertig zubereiteter Speisen und Getränke
hinzugekommen und somit hat sich leider auch das Aufkommen an
Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr und –besteck erhöht. Zudem
konnte nicht wie gewünscht sichergestellt werden, dass Einweg-Plastik nicht
einfach durch Einweg-Produkte aus anderem Material ersetzt, oder Einweg-
Produkte als „mehrfach verwendbar“ deklariert werden. Sustainable Bonn,
Projekt der UN Weltdekade für nachhaltige Bildung, Projekt Ökoprofit,Seite 1 von 2
Seite 2
Ausrufung des Klimanotstandes und Klimaneutralität bis 2035 dürfen auch in
Bonn nicht länger Worthülsen bleiben.
Ohne regulierende Eingriffe seitens der Stadt Bonn und dem Betreiber des
Bonner Wochenmarktes ist eine Zielerreichung aus Sicht der Antragsteller nicht
zu erreichen.
Die Antragsteller setzen daher neben einer kommunalen Verpackungssteuer
auf zusätzliche finanzielle Anreize für entsprechende Marktbeschicker. Bei der
aktuellen Standgebühr führt die vorgeschlagen 25-prozentige Reduzierung bei
Verkaufsanhängern und Foodtrucks zu einer deutlichen Gebührenreduktion pro
Jahr. Zusammen mit einer aus Sicht der Antragsteller alternativlosen
Verpackungssteuer dürfte der finanzielle Anreiz einen Großteil der durch den
„Mehrweg“ entstehenden Nachteile kompensieren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de