240406-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck; Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 240406-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240406-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck; Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 06.06.2024 Kenntnisnahme Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 02.07.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung ist mit der Deutschen Marktgilde in sehr engem Aus- tausch, und das Thema Müllvermeidung und Mehrweg wird dauerhaft weiter- entwickelt. Folgende Themenfelder zur Nachhaltigkeit des Bonner Wochenmarktes werden und sind bereits bearbeitet und umgesetzt. • Verbot von Einweg-Plastiktaschen: Einführung eines vollständigen Ver- bots für sogenannte "Hemdchenbeutel" • Kampagne für nachhaltige Mehrwegeinkaufstaschen • Einhaltung der Einwegkunststoffverbotsverordnung: Vollumfängliche Umsetzung der Vorgaben der am 3. Juli 2021 in Kraft getretenen Ver- ordnung in der Marktordnung • Ergänzungs- und Änderungsordnung: Verfassen einer Ergänzungs- und Änderungsordnung zur allgemeinen Marktordnung (Link zur Ordnung) • Nutzung von Ökostrom: Der Wochenmarkt wird zu 100 % mit Ökostrom betrieben • Anreizsystem für Alternativverpackungen: Schaffung eines Systems zur Förderung des freiwilligen Verzichts auf Einwegverpackungen durch dif- ferenzierte Standgelder • Beratung der Beschicker*innen: Individuelle Beratungen der Marktbe- schicker*innen zu Mehrwegsystemen • Informationskampagnen: Aufklärung der Beschicker*innen unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Herstellern alternativer Verpackungen (z. B. "Vytal") • Kontrollen zur Plastikmüllvermeidung: Strikte Kontrolle der Einhaltung der von der EU und der Bundesregierung gesetzten VorgabenSeite 1 von 5 Seite 2 • Aktionen zur Plastikvermeidung: Durchführung von Aktionen zum The- ma "Plastikvermeidung" und "Nutzung von Mehrweglösungen" (nächste Aktion am 18.06.2024) Auf dem sogenannten grünen Wochenmarkt ist die Nichtnutzung von Einweg- verpackungen insoweit unkritisch, da die Händler*innen entsprechend der ge- setzlichen Vorgaben keine Verpackungsmaterialien dieser Art nutzen. Abge- packte Waren wie Beerenobst wird in den verkaufsüblichen Verpackungsein- heiten des Großmarktes gehandelt. Aus hygienischen wie auch aus Transport- gründen ist eine Umverpackung nicht sinnvoll Auf dem Wochenmarkt stehen ergänzend zum „grünen“ Angebot rund 15 Im- bissstände. Ein Teil dieser Händler*innen verzichtet bereits vollständig auf Ein- wegprodrucke und nutzt Mehrwegsysteme beim Verkauf der Mahlzeiten. Ande- re Händler stellen mittelfristig um. Um den Prozess zur Vermeidung von Verpackungsmüll zu beschleunigen, hat die Marktgilde ein differenziertes Standgeld. Händler*innen, die Mehrwegsys- teme nutzen, zahlen bereits jetzt ein reduziertes Standgeld. Die Standgelder können aus dem aktuellen Entgeltverzeichnis der Marktgilde entnommen wer- den. Anlage/n 1 Entgeltverzeichnis Markttag gültig ab 01.06.2024 (öffentlich)Seite 2 von 5 Version 1.5 / Druckdatum: 30.04.2024 für den Wochenmarkt Entgeltverzeichnis Kennung: Marktplatz: Markttag: Marktort: Bonn Markt am Alten Rathaus Samstag 5310.01.6.0 Auf diesem Markt wird das Standgeld über das ganze Marktjahr nach Lage des Standplatzes differenziert berechnet. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Das Anfertigen von Kopien und Vervielfältigungen sowie die (auch auszugsweise) Verwendung durch Dritte ist untersagt. © Deutsche Marktgilde eGSeite 3 von 5 Version 1.5 / Druckdatum: 30.04.2024 5310.01.6.0 Standgeld Tarif "Tageszulassung" Gültig ab 01.06.2024 NettoBrutto Zuschlag für Tageszulassung je Markttag 3,00 EUR 2,52 EUR NettoBrutto 2,60 EUR 2,18 EURImbiss ohne Mehrweg je QM je qm 2,40 EUR 2,02 EURImbiss mit Mehrweg + Beschicker A-Lage je 2,14 EUR 1,80 EURBeschicker B-Lage je QM je qm 1,70 EUR 1,43 EURBeschicker C-Lage je QM je qm 20,00 EUR 16,81 EURMindeststandgeld je Markttag Standgeld Tarif "Dauerzulassung" Gültig ab 01.06.2024 NettoBrutto Imbiss ohne Mehrweg je QM je qm 2,37 EUR 1,99 EUR Imbiss mit Mehrweg + Beschicker A-Lage je 2,14 EUR 1,80 EUR Beschicker B-Lage je QM je qm 1,90 EUR 1,60 EUR Beschicker C-Lage je QM je qm 1,54 EUR 1,29 EUR Mindeststandgeld je Markttag 18,09 EUR 15,20 EUR Rabatt und Boni · Auf diesem Markt wird bei Abschluss eines Marktvertrages in der Form einer unbefristeten Dauerzulassung auf das Standgeld ein Maxirabatt der über dem 24. qm gebuchten Fläche als Sofort-Nachlass gewährt, wenn durch den Vertragsabschluss (Buchung) folgende Werte überschritten werden: a) bei einer Buchungsquote von mindestens 50% aller angebotenen Markttage: 10% Maxirabatt b) bei einer Buchungsquote von mindestens 75% aller angebotenen Markttage: 15% Maxirabatt c) bei einer Buchungsquote von 100 % aller angebotenen Markttage: 20% Maxirabatt Der Maxirabatt wird jeden Monat direkt in der Monatsrechnung verrechnet. Er wird für die Dauer eines Testzeitraums (vgl. § 8 Abs. 7 MarktO) unter der Bedingung gewährt, dass die Dauerzulassung über das Ende des Testzeitraums weitergeführt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der gewährte Maxirabatt mit einer Frist von 14 Tagen nach Inrechnungstellung zurückzuzahlen. · Auf diesem Markt wird ein Jahres-/Treuebonus auf das Standgeld gewährt, wenn die tatsächliche Belegung des Marktes 90% (Anwesenheitsquote) aller angebotenen Markttage (= Buchungsquote 100%) des Marktjahres überschreitet. Der Treuebonus wird nur im Rahmen der Vertragsart „unbefristete Dauerzulassung“ gewährt. Bei Vertragsbeginn innerhalb eines Marktjahres wird nur die Anzahl der noch in diesem Marktjahr angebotenen (Rest-) Markttage in die Summe der „angebotenen“ Markttage/Marktjahr einbezogen. Der Bonus wird nach Ablauf des Marktjahres von der Deutschen Marktgilde eG an den Marktbeschicker ausgezahlt bzw. seinem Konto gutgeschrieben. · Auf diesem Markt wird Selbsterzeugern ein Bonus auf das Standgeld gewährt. Der Selbsterzeugerbonus wird sowohl im Rahmen einer „befristeten“ als auch einer „unbefristeten“ Dauerzulassung gewährt. Er wird nach Ablauf des Marktjahres ausgezahlt oder dem Konto des Beschickers gutgeschrieben. JaMaxirabatt 3,5 %Jahres-/Treuebonus 3,0 %Bonus SelbsterzeugerSeite 4 von 5 Version 1.5 / Druckdatum: 30.04.2024 5310.01.6.0 Nebenkosten NettoBrutto Energiepauschalen Gültig ab 01.02.2023 5,57 EUR 4,68 EUR Strompauschale für Minderverbraucher je Markttag 9,65 EUR 8,11 EUR Strompauschale für Normalverbraucher je Markttag 13,73 EUR 11,54 EUR Strompauschale für Sonderverbraucher je Markttag 0,65 EUR 0,55 EUREinzelpreis je kW /h Beschickern mit einer Dauerzulassung werden bereits berechnete Energiepauschalen, die wegen einer Nichtteilnahme an der Marktveranstaltung nicht in Anspruch genommen wurden, unter Abzug der Kostenpauschale „no-show“ erstattet. Permanenter Marketingbeitrag Gültig ab 01.06.2024 0,71 EUR Permanente Marketingbeteiligung je Markttag und Verkaufseinheit Für die Marketingpartnerschaft Bonn wird ein permanenter Marketingbeitrag in deren Namen und auf deren Rechnung erhoben. Es ist keine abziehbare Vorsteuer enthalten. Verwaltungskosten Netto Gültig ab 01.09.2023 20,00 EUR Gebühr für eine Vertragsänderung einer Dauerzulassung während der Laufzeit 6,00 EUR Kostenpauschale bei Ablehnung Bankeinzug je Monatsrechnung 1,00 EURKostenpauschale bei Gutschrift "no-show" 12,50 EUR Mahnkostenpauschale je Mahnung (§ 288 BGB) 7 %Verzugszinsen über Basiszinssatz 3,00 EUR Kostenpauschale für monatliche Papierrechnung Dauerzulassung Brutto 0,70 EUR Kostenpauschale für monatliche Papiersammelquittung Tageszulassung je Markttag max. 3,50 EUR pro Monat.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de