← zurück zu 240351

240351-02 DA · Dringlichkeitsantrag

BBB-Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Nummer
240351-02 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
21.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.03.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 21.03.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240351 BBB-Antrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.584 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
240351-02 DA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Jutta Acar
21.03.2024
BBB-Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluss zur
Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
21.03.2024 Empfehlung
Die vom Rat in dessen Sitzung am 14. März 2024 gewünschte Vorberatung zur
Einführung einer Bezahlkarte im Sozialausschuss steht nicht auf der
Tagesordnung der heutigen Sitzung. Würde der Antrag im heutigen
Sozialausschuss nicht beraten, könnte eine Beschlussfassung in der
Ratssitzung am 18. April 2024 erfolgen, ohne dass die Expertise der Mitglieder
des Ausschusses Anhörung gefunden hätte. Das gilt es zu vermeiden.
Im Übrigen gilt: Die jetzt vorgesehene Befassung des Sozialausschusses mit
der Bezahlkarte erst in dessen Sitzung am 18.6.2024 würde eine darauf
wartende Beschlussfassung im Rat so unangemessen verzögern, dass von
einem der Stadt Bonn entstehenden finanziellen Schaden auszugehen ist.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bezahlkarte
für geflüchtete Personen in Bonn einzuführen und sich dem dafür
vorgesehenen Modell des Landes Nordrhein-Westfalen anzuschließen.
Bargeldauszahlungen sind hierbei auf das gesetzlich mögliche Mindestmaß zu
beschränken.
Begründung
Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Länderchefs beim
Migrationsgipfel im November 2023 verabredeten Einführung der Bezahlkarte
sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig einen wesentlichen Teil der
staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nur noch in geringer Menge
als Bargeld. Mit Einführung der Karte sollen unter anderem Geldzahlungen von
Migranten an Schlepper oder an andere Personen ins Ausland verhindertSeite 1 von 2
Seite 2
werden. Nach der Übereinkunft auf Länderebene vom Januar 2024, in der sich
auf Mindeststandards für die Bezahlkarte geeinigt wurde, ist davon
auszugehen, dass der Forderung der Arbeitsgruppe der Länder, nach
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in dem bisher festgelegt ist,
dass Geflüchtete, die nicht in einer Unterkunft leben, vorrangig Geldleistungen
bekommen sollen, seitens des Gesetzgebers zeitnah nachgekommen wird.
Die Bundesstadt Bonn sollte die von den Ministerpräsidenten und dem
Bundeskanzler beschlossenen migrationspolitische Ziele unterstützen und die
Bezahlkarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt einführen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de