240351-02 DA · Dringlichkeitsantrag
BBB-Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kerndaten
- Nummer
- 240351-02 DA
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 21.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 240351-02 DA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Jutta Acar 21.03.2024 BBB-Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Empfehlung Die vom Rat in dessen Sitzung am 14. März 2024 gewünschte Vorberatung zur Einführung einer Bezahlkarte im Sozialausschuss steht nicht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung. Würde der Antrag im heutigen Sozialausschuss nicht beraten, könnte eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18. April 2024 erfolgen, ohne dass die Expertise der Mitglieder des Ausschusses Anhörung gefunden hätte. Das gilt es zu vermeiden. Im Übrigen gilt: Die jetzt vorgesehene Befassung des Sozialausschusses mit der Bezahlkarte erst in dessen Sitzung am 18.6.2024 würde eine darauf wartende Beschlussfassung im Rat so unangemessen verzögern, dass von einem der Stadt Bonn entstehenden finanziellen Schaden auszugehen ist. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bezahlkarte für geflüchtete Personen in Bonn einzuführen und sich dem dafür vorgesehenen Modell des Landes Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Bargeldauszahlungen sind hierbei auf das gesetzlich mögliche Mindestmaß zu beschränken. Begründung Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Länderchefs beim Migrationsgipfel im November 2023 verabredeten Einführung der Bezahlkarte sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig einen wesentlichen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nur noch in geringer Menge als Bargeld. Mit Einführung der Karte sollen unter anderem Geldzahlungen von Migranten an Schlepper oder an andere Personen ins Ausland verhindertSeite 1 von 2 Seite 2 werden. Nach der Übereinkunft auf Länderebene vom Januar 2024, in der sich auf Mindeststandards für die Bezahlkarte geeinigt wurde, ist davon auszugehen, dass der Forderung der Arbeitsgruppe der Länder, nach Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in dem bisher festgelegt ist, dass Geflüchtete, die nicht in einer Unterkunft leben, vorrangig Geldleistungen bekommen sollen, seitens des Gesetzgebers zeitnah nachgekommen wird. Die Bundesstadt Bonn sollte die von den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler beschlossenen migrationspolitische Ziele unterstützen und die Bezahlkarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt einführen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de