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240351 · Antrag

BBB-Antrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Nummer
240351
Art
Antrag
Veröffentlicht
23.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.02.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.06.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240351-04 DA BBB-Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  2. 240351-05 ST BBB-Antrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  3. 240351-02 DA BBB-Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  4. 240351-01 ST BBB-Antrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Antrag
öffentlich
240351
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
22.02.2024
BBB-Antrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung
einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beratungsfolge
Rat 14.03.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bezahlkarte
für geflüchtete Personen in Bonn einzuführen und sich dem dafür
vorgesehenen Modell des Landes Nordrhein-Westfalen anzuschließen.
Bargeldauszahlungen sind hierbei auf das gesetzlich mögliche Mindestmaß zu
beschränken.
Begründung
Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Länderchefs beim
Migrationsgipfel im November 2023 verabredeten Einführung der Bezahlkarte
sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig einen wesentlichen Teil der
staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nur noch in geringer Menge
als Bargeld. Mit Einführung der Karte sollen unter anderem Geldzahlungen von
Migranten an Schlepper oder an andere Personen ins Ausland verhindert
werden. Nach der Übereinkunft auf Länderebene vom Januar 2024, in der sich
auf Mindeststandards für die Bezahlkarte geeinigt wurde, ist davon
auszugehen, dass der Forderung der Arbeitsgruppe der Länder, nach
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in dem bisher festgelegt ist,
dass Geflüchtete, die nicht in einer Unterkunft leben, vorrangig Geldleistungen
bekommen sollen, seitens des Gesetzgebers zeitnah nachgekommen wird.
Die Bundesstadt Bonn sollte die von den Ministerpräsidenten und dem
Bundeskanzler beschlossenen migrationspolitische Ziele unterstützen und die
Bezahlkarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt einführen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de