240256-008 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Erweiterung des Eisenbahnnetzes zwischen Bhf Bonn und Bhf Mehlem, hier: Ergänzende Fragen
Kerndaten
- Nummer
- 240256-008 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Mehlem
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240256-008 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Erweiterung des Eisenbahnnetzes zwischen Bhf Bonn und Bhf Mehlem, hier: Ergänzende Fragen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Stellungnahme DS 240256-07 ST hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass go.Rheinland angefragt wurde, ob eine weiterführende Beantwortung zu Frage 4 der Anfrage DS 240256-05 möglich ist. (Unabhängig von der Studie: Mit wel- cher Steigerung des Fern- Güterverkehrs muss auf der ausgebauten Strecke gerechnet werden?) Mittlerweile hat go.Rheinland der Verwaltung mitgeteilt, dass eine weiterführen- de Beantwortung der Frage nicht möglich ist. Daher stellt die mit DS 240256-07 ST zur Verfügung gestellte Stellungnahme von go.Rheinland die finale Beantwortung der Anfrage DS 240256-05 dar. Zur Beantwortung der ursprünglichen Anfrage DS 240256 verweist die Verwal- tung auf die Stellungnahme DS 240256-04 ST. Diese beantwortet die in der Anfrage DS 240256-03 gestellten Fragen, welche in der Ratssitzung am 12.11.2024 zur Kenntnis genommen wurde. Die beiden Anträge DS 240256 und DS 240256-03 sind inhaltlich gleichlautend, sodass beide mit der Stellungnahme DS 240256-04 ST beantwortet werden können. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde jedoch bisher nur im Rat zur Kenntnis genommen. Zur Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen und Beantwortung der ursprünglichen Anfrage DS 240256 wurde die Stellungnahme DS 240256-04 ST als Anhang hinzugefügt. Anlage/n 1 Stellungnahme DS 240256-04 (öffentlich)Seite 1 von 3 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240256-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Erweiterung des Eisenbahnnetzes zwischen Bhf Bonn und Bhf Mehlem Beratungsfolge Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragestellungen aus der Großen Anfrage kann die Verwaltung folgende Stellungnahme abgeben: 1. Ist der Oberbürgermeisterin die im Auftrag des Zweckverbandes go.Rheinland von dem Düsseldorfer Ingenieurbüro Spiekermann erstellte Vorstudie für eine Gleiserweiterung auf der Strecke zwischen Alt-Bonn und Bad Godesberg-Mehlem bekannt und wenn ja, wie sieht die dort vorgesehene Trassenführung für ein 3. bzw. 4. Gleis aus und wie beurteilt sie das Ergebnis? Wie bereits in der Stellungnahme DS 240256-01 erwähnt, ist der Verwaltung die angesprochene Studie bekannt. Die Studie schlägt geringfügige Verlängerungen der Fahrzeiten der S-Bahn vor, durch welche Begegnungen der S-Bahnen in den Bereichen erfolgen, in denen ohne größere Eingriffe in die Randbebauung ein 4-gleisiger Ausbau erfolgen kann. Größere Abschnitte der Trasse könnten somit 3-gleisig ausgebaut werden, wodurch der zusätzlich benötigte Flächenbedarf so gering wie möglich gehalten wird. Für die im Antrag genannte Strecke sieht die Studie einen 4-gleisigen Ausbau auf den Abschnitten UN-Campus km 34,10 – Bad Godesberg Nord km 36,900 sowie Bad Godesberg km 38,994 – Bad Godesberg - Mehlem km 41,250 vor. Die weiteren Abschnitte auf Bonner Stadtgebiet müssten durch diese Planung nur 3-gleisig ausgebaut werden. In der Vorzugsvariante würden die zusätzlichen Gleise größtenteils auf der Hangseite der Bestandsgleise verlegt werden. Die Verwaltung beurteilt dieses Ergebnis positiv, da durch diese Variante die notwendige Leistungsfähigkeit der Trasse für die zusätzlichen S-Bahn-Verkehre geschaffen werden kann und gleichzeitig die zusätzlich benötigten Flächen für den Gleisausbau möglichst gering gehalten werden. 2. Für den Fall, dass der Verwaltung die Vorstudie bekannt geworden ist: Wie hoch würden die möglicherweise für die Stadt Bonn anfallenden Kosten für den Neubau von Unterführungen bzw. Brückenbauwerken, wie hoch wird die Chance zum Erwerb, der für den Ausbau benötigten Grundstücke durch Kauf oder gar Enteignung eingeschätzt und mit welcher Zeitachse ist bis zu einer Realisierung von zwei neuen Gleisen zu rechnen?Seite 2 von 3 Seite 2 Die genauen Kosten für den Neubau von Unterführungen und Brückenbauwerken konnte zum Zeitpunkt der Studie nicht ermittelt werden. Die Schätzkosten für Kreuzungsbauwerke auf dem Abschnitt Bonn Hbf – Bonn Mehlem lagen zum Zeitpunkt der Studie bei 33.775.000€. Diese Kosten wurden nach dem damaligen Eisenbahnkreuzungsgesetz zu je einem Drittel zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Laut diesem Stand würden daher ca. 11 Mio. Euro an Kosten auf die Stadt entfallen. Da es sich hierbei jedoch nur im geschätzte Kosten handelt, müsste dieser Punkt in der aktualisierten Studie vertiefend betrachtet werden, um die tatsächlich anfallenden Kosten für die Stadt Bonn genauer beziffern zu können. Eine Überprüfung des notwendigen Grunderwerbs über den gesamten Streckenabschnitt konnte beim damaligen Planungsstand mit der Studie nicht erfolgen. Zu den weiteren Nachfragen unter diesem Punkt bzgl. der benötigten Grundstücke und einer Zeitachse können daher, basierend auf der Studie, keine Aussagen getroffen werden. 3. Mit welcher Zunahme an Nah- und Fernverkehrszügen sowie insbesondere Güterzügen ist infolge einer Entkopplung des S- Bahnverkehrs auf dem in Rede stehenden Streckenabschnitt sowie der linkrheinischen Strecke Köln-Bingen zu rechnen? In der Machbarkeitsstudie wurde im Mitfall der Nutzen-Kosten-Analyse folgendes Angebot im Nahverkehr zugrunde gelegt: • RRX 4 im 60 Minuten Takt • RRX 6 im 60 Minuten Takt • MRB 26 im 60 Minuten Takt • RB 30 im 60 Minuten Takt • RB 48 im 60 Minuten Takt • S17 (Köln – Bonn Hbf) im 20 Minuten Takt • S23 (Euskirchen/ Rheinbach - Mehlem Bf) im 20 Minuten Takt (10 Min Takt in der HVZ) Auf dem Abschnitt Bonn Hbf – Mehlem Bf würden daher im Mitfall während der Hauptverkehrszeit (HVZ) 11 Züge pro Stunde und Richtung und in der Nebenverkehrszeit (NVZ) 8 Züge verkehren. Die Entwicklung im Fernverkehr bzw. Güterverkehr wird mit der Studie nicht untersucht, von daher können bzgl. dieser Nachfrage keine Aussagen getroffen werden. 4. Wurde die aktualisierte Studie mittlerweile erstellt und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? Für Aussagen bzgl. der aktualisierten Studie wurde, wie bereits mit der Stellungnahme DS 240256-02 ST mitgeteilt, Herr Dr. Reinkober für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 12. September eingeladen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de