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240254-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bahnlärm im Stadtgebiet Bonn

Nummer
240254-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240254 Bahnlärm im Stadtgebiet Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240254-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bahnlärm im Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Großen Anfrage kann seitens der Verwaltung folgende Stellungnahme
abgegeben werden:
Die Große Anfrage basiert inhaltlich auf dem Beschluss des Rates vom 28.
März 2019 „Bahnlärm im Stadtgebiet Bonn“.
Die Verwaltung hat diesen Beschluss am 05. September 2019 sowohl an das
Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als auch an das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, mit der Bitte um Stellungnahme
und Berücksichtigung der Anliegen der Stadt Bonn, versendet. Auf diese
Anfrage ist wieder keine Stellungnahme der Adressatenseite eingegangen.
Auf Einladung des Landrates des Kreises Neuwied wurde auf einem
sogenannten „Bahngipfeltreffen“ am 16.01.2024 ein Forderungskatalog an die
Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel und Josef Oster übergeben.
Der aus fünf Forderungen bestehende Katalog beinhaltet u.a. die Neugründung
des Beirats "Leiseres Mittelrheintal 2.0", die Umsetzung aller
Lärmschutzmaßnahmen sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen und moderne
Instrumente zur Lärmkontrolle. Zudem soll die Umsetzung der
rechtsrheinischen Tunnelstrecke Troisdorf-Mainz-Bischofsheim als Alternative
in Betracht gezogen werden und für eine langfristige Entlastung des gesamten
Mittelrheintals von Bonn bis Bingen dienen.
An diesem o.g. Termin war auch die Stadtverwaltung Bonn als Gast vertreten.
Bezüglich des Neubaus einer Güterverkehrsstrecke Troisdorf-Mainz-
Bischofsheim kann ergänzend erwähnt werden:
Der Neubau einer Güterverkehrsstrecke zwischen Troisdorf-Mainz-
Bischofsheim wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030 als ein „Vorhaben des
Potentiellen Bedarfs“ eingestuft, da er zum Stand der Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplanes kein Nutzen-Kosten-Verhältnis von über 1 aufwies.
Im Jahr 2021 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
eine weiterführende Machbarkeitsstudie beauftragt, um weitereSeite 1 von 2
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Trassenvarianten für diese Strecke zu prüfen. Das Ergebnis dieser
Machbarkeitsstudie wird in einem Artikel des BMDV vom 02.08.2023
vorgestellt. In diesem heißt es:
„In der Studie konnten die beauftragten Gutachter eine modulare und in
mehreren Baustufen umsetzbare Streckenführungen entwickeln, die gegenüber
der Westerwaldvariante erhebliche Kostenvorteile aufweisen. Neben der
Kostenseite wurden gegenüber der BVWP-Methodik zudem auch neue
Methoden zur Berücksichtigung von Nutzeneffekten entwickelt. Im Ergebnis
konnte beim derzeitigen Verkehrsaufkommen jedoch noch kein positives
Nutzen-Kosten-Verhältnis von den Gutachtern beschieden werden.
Das BMDV wird auf Basis künftiger Verkehrsprognosen die verkehrliche
Entwicklung im Blick behalten und die Methodik der
Bundesverkehrswegeplanung kontinuierlich an aktuelle wissenschaftliche
Erkenntnisse anpassen. Bis eine wirtschaftlich tragfähige Lösung vorliegt, wird
das BMDV weiterhin erhebliche finanzielle Mittel in den Lärmschutz investieren,
um die Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner entlang des
Mittelrheins weiter zu verringern.“
Der vollständige Artikel sowie die Machbarkeitsstudie können unter folgendem
Link aufgerufen werden:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/machbarkeitsstudie-
mittelrhein.html
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de