← zurück zu 240245

240245-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Tierexperimentelle Forschung in Bonn

Nummer
240245-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 16.04.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 83,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240245 Tierexperimentelle Forschung in Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (8.555 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240245-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
07.02.2024
Tierexperimentelle Forschung in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
16.04.2024 Kenntnisnahme
Frage 1. Wie bewertet die Verwaltung insgesamt die Entwicklung
tierexperimenteller Forschung und die Rolle des Tierschutzes bei
Tierversuchen in Bonn auf Basis ihrer Kontrollen der letzten Jahre? Sieht
die Verwaltung wachsenden Handlungs- und Kontrollbedarf auf diesem
Feld?
Zu 1:
Insbesondere durch die Einrichtung der Stabsstelle Tierschutz der Universität
Bonn und die Etablierung des 3R Kompetenznetzwerks NRW wurde die
Vernetzung der an Tierversuchen beteiligten Personen, die Zusammenarbeit
und die Transparenz gefördert. Dies ist im Hinblick auf die 3R (Replacement,
Reduction, Refinement) als sehr positiv zu bewerten. Die Zahl der neu
beantragten Tierversuchsvorhaben war in den letzten drei Jahren konstant, so
dass von einem gleichbleibenden Kontrollbedarf ausgegangen wird. Der
erforderliche Kontrollbedarf kann mit den aktuell vorhandenen Ressourcen
nicht vollumfänglich in dem gewünschten Umfang sichergestellt werden.
Frage 2. Wie wirkt sich die mit dem Stellenplan eingerichtete neue Stelle
zur Überwachung von Tierversuchen auf die Tätigkeit der Verwaltung in
diesem Feld aus? Konnte die Stelle besetzt werden? Welche
Konsequenzen ergeben sich dadurch für die Häufigkeit der von der
Verwaltung durchgeführten Kontrollen von Tierversuchen?
Zu 2:
Die Beantwortung erfolgt in der nicht-öffentlichen Stellungnahme DS 240245-01
ST.
Begründung für die nicht-öffentliche Stellungnahme: Es sind Rückschlüsse auf
die konkret kontrollierende Person für Tierversuche möglich.
Frage 3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit und der Kontakt vom
Veterinäramt der Stadt Bonn mit der Ethikkommission und der Stabstelle
Tierschutz der Universität? Welche Tierversuchsstätten sind abseits
universitärer Einrichtungen auf dem Stadtgebiet in Zuständigkeit des
Veterinäramtes?
Zu 3:
Es besteht ein regelmäßiger und intensiver Kontakt zur Stabsstelle Tierschutz.Seite 1 von 4
Seite 2
Die Mitarbeiter der Stabsstelle Tierschutz begleiten regelmäßig die amtlichen
Kontrollen, werden über Kontrollergebnisse informiert und nehmen Stellung zu
Anträgen bezüglich der Tierhaltungen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich
konstruktiv.
Die Ethikkommission der medizinischen Fakultät berät über
Forschungsvorhaben im ausschließlich humanen Bereich. Ein Kontakt besteht
daher nicht.
Zusätzlich zu den Einrichtungen der Universität und des UKB sind in Bonn noch
folgende Forschungsstätten, die Tierversuche durchführen, ansässig:
Deutsches Zentrum für neurodegenerative Erkrankungen e.V.(DZNE)
Max-Planck-Institut für Neurobiologie des Verhaltens – caesar
Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels (LIB), Museum Koenig
Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des LANUV
Frage 4. Wie oft wurden Labore für tierexperimentelle Forschung auf
Stadtgebiet in den Jahren 2022 und 2023 kontrolliert? Wie viele dieser
Kontrollen fanden jeweils unangekündigt statt? Was sind die Ergebnisse
dieser Kontrollen? Wie oft wurden Verstöße festgestellt und von welcher
Qualität waren diese?
Zu 4:
Die Beantwortung erfolgt in der nicht-öffentlichen Stellungnahme DS 240245-01
ST.
Begründung für die nicht-öffentliche Stellungnahme: Datenschutz der dort
angegebenen sensiblen Daten der untersuchten Einheiten.
Frage 5. Wie wird bei Verstößen gegen geltendes Recht oder
Ethikstandards verfahren und welche Regelungen gibt es für entstehende
Kosten, Strafgebühren und sonstige Sanktionen? Hat es in den
vergangenen Jahren Inobhutnahmen von Tieren aus missbräuchlichen
Versuchen gegeben? Wer übernimmt die Kosten für ebendiese?
Zu 5:
Einfachere Verstöße werden mit Belehrungen, Kontrollberichte mit
Anordnungen, Anhörungen sowie Einleitung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Verstöße im Bereich der
Durchführung von Tierversuchen werden zudem an das Landesamt
weitergeleitet.
Im Bereich der Universität werden keine Verwaltungsgebühren für die
Kontrollen erhoben. Für die übrigen Einrichtungen werden
Verwaltungsgebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen erhoben.
Es gab in den vergangenen Jahren keine Inobhutnahme von Versuchstieren,
daher sind hier auch keine Kosten entstanden.Seite 2 von 4
Seite 3
Frage 6. Wie viele Tiere wurden in den Jahren 2022 und 2023 in Bonn zum
Zweck der tierexperimentellen Forschung gehalten und um welche
Tierarten handelt es sich? Wie viele dieser Tiere wurden getötet? Wie
viele Tiere wurden getötet, weil sie nicht das gewünschte Geschlecht, das
gewünschte Alter oder die gewünschte Genausprägung o.ä. hatten, ohne
in Tierversuchen eingesetzt worden zu sein (sog. Überschusstiere)?
Zu 6:
Die exakte Anzahl der gehaltenen Tiere variiert und kann daher nicht genau
dargestellt werden. Bei den Haltungskontrollen wird überprüft, ob die maximal
genehmigten Tierzahlen nicht überschritten werden. Folgende Tierarten werden
überwiegend gehalten: Mäuse, Ratten, Krallenfrösche, Zebrabärblinge und
andere Fische. Im Übrigen werden Schweine, Meerschweinchen, mongolische
Rennmäuse, andere Nager, Reptilien gehalten.
Für die Versuchstiermeldung 2022 wurden insgesamt 119900 Tiere gemeldet.
Von diesen wurden 69478 Tiere für Tierversuche und Tötungen zu
wissenschaftlichen Zwecken verwendet. Nicht alle für Tierversuche
verwendeten Tiere wurden nach Beendigung des Versuches getötet, sondern
auch, nach Abschluss des Tierversuches und abschließender tierärztlicher
Untersuchung, weitervermittelt oder bei Wildtieren wieder in die Freiheit
entlassen. Die Anzahl der nach Tierversuch vermittelten oder freigelassenen
Tiere geht aus der Versuchstiermeldung nicht hervor.
Von den gemeldeten Tieren wurden 50422 nicht primär für Tierversuche oder
Tötungen zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt. Zu diesen sogenannten
„Überschusstieren“ gehören auch Tiere, die für Erhaltungszucht von genetisch
veränderten Linien, zur Generierung von neuen genetisch veränderten Linien
und zur Überwachung des Gesundheitszustands der bestehenden Haltung
benötigt/verwendet werden. Wie viele dieser Tiere aus den in der Fragestellung
benannten Gründen getötet wurden, ist nicht bekannt.
Die Tierzahlen für 2023 liegen dem Veterinäramt noch nicht vor, da gemäß
Versuchstiermeldeverordnung die Wissenschaftler erst zum 31.03.2024 die
Zahlen für das vergangene Jahr zu melden haben.
Frage 7. Die Uniklinik Bonn wurde im Jahr 2022 für den Negativpreis
„Herz aus Stein“ nominiert, der vom Verein „Ärzte gegen Tierversuche“
herausgegeben wird. Grund sind Versuche an Nagetieren, die zwecks
Medikamentenforschung laut Verein u.a. Wüstenrennmäuse mit bis zu 120
Würmern in der Brusthöhle qualvoll sterben lassen. Wie bewertet die
Verwaltung diesen Versuch in ihrer Rolle als zuständige
Überwachungsbehörde?
Zu 7:
Die Nominierung aus dem Jahr 2022 ist hier bekannt. Die betroffenen Tiere
erfahren durch die Infektion mit L. sigmodontis keine sichtbare Belastung, wie
durch Mitarbeiter des Veterinäramts in diversen unangekündigten Kontrollen
festgestellt werden konnte. Ein infiziertes Tier ist rein äußerlich nicht von einem
nicht infizierten Tier zu unterscheiden. Keines der Tiere ist nach den
Aufzeichnungen der Wissenschaftler durch eine Infektion mit L. sigmodontis
spontan verstorben. Die Tiere werden im Laufe des Versuches getötet und auf
L. sigmodontis hin untersucht. Der hier angesprochene Befall mit bis zu 120Seite 3 von 4
Seite 4
Filarien bei einem Tier stellt nach Auskunft der Wissenschaftler einen
Extrembefund dar, der aber nicht zum natürlichen Tode oder auch nur einer
offensichtlichen Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes dieses Tiers
geführt hat. Durchschnittlich haben die infizierten Tiere nach Auskunft der
Wissenschaftler um die 20 Filarien in der Brusthöhle. Es handelt sich hier um
einen natürlichen Parasiten von Wildnagern in Nord- und Südamerika, der auch
in der freien Wildbahn bei natürlicher Infektion nicht zum Tod der Nager führt.
Bei längerem Bestehen der Infektion mit L. sigmodontis wird der Parasit vom
Immunsystem eliminiert.
Bei dem hier angesprochenen Versuch handelt es sich um ein vom LANUV
genehmigtes Versuchsvorhaben, welches im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens eingehend vom LANUV unter Einbeziehung der
Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz geprüft wurde. Es bestehen von
Seiten des Veterinäramts keine Bedenken gegen die Durchführung dieses
Tierversuches.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de