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240231-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bindungswirkung von Beschlüssen der BV Bonn und des Rates für das Verwaltungshandeln

Nummer
240231-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240231 Bindungswirkung von Beschlüssen der BV Bonn und des Rates für das Verwaltungshandeln

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240231-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bindungswirkung von Beschlüssen der BV Bonn
und des Rates für das Verwaltungshandeln
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Frage:
Wie rechtfertigt die Verwaltung ihre von der Beschlusslage des Rates/seiner
Fachausschüsse sowie der BV Bonn abweichende, das Projekt Sanierung und
Erweiterung des Schwimmbads im Sportpark Nord in Vergleich zum Franken-
bad priorisierende Bearbeitung?
Antwort:
Die Vermutung der Fragestellerin, das Projekt Sanierung und Erweiterung des
Schwimmbades im Sportpark Nord würde im Vergleich zum Frankenbad von
der Verwaltung priorisiert bearbeitet, trifft nicht zu.
Alle Projekte aus dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderland-
schaft haben eine hohe Priorität und werden unter Berücksichtigung der perso-
nellen Kapazitäten bearbeitet.
Die Verwaltung hatte bereits in der Stellungnahme DS 232024-02 ST erläutert,
dass aufgrund des vorliegenden Urheberrechts beim Sportpark Nord der das
Urheberrecht innehabende Architekt ohne ein zeitaufwändiges Vergabeverfah-
ren mit einer Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 HOAI) und einer Vorpla-
nung (Leistungsphase 2 HOAI) beauftragt werden konnte. Diese Vorgehens-
weise, die auf Seiten des SGB nur einen geringen Personaleinsatz erfordert
hat, war bereits in den Ausführungen zur geplanten zeitlichen Abfolge im Be-
schluss zum Rahmenplan zur Neugestaltung der Bonner Bäderlandschaft so
vorgesehen. Die Vorplanung für das Hauptgebäude des Sportparks Nord ein-
schließlich der Sanierung und Erweiterung des Schwimmbeckens befindet sich
weiterhin in der Abstimmung mit den Planungsbüros. Sobald diese Abstimmun-
gen abgeschlossen sind, wird die Verwaltung den politischen Gremien einen
Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten.
Die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Frankenbades ist eine
komplexe Aufgabe und erfordert umfangreiche Vorprüfungen. Die Verwaltung
hat bereits mehrfach zum aktuellen Stand in der Bezirksvertretung Bonn berich-
tet und zuletzt auch einen Phasenplan für die Erstellung der erforderlichenSeite 1 von 2
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Machbarkeitsstudie veröffentlicht (DS 2320204-02 ST). Die Verwaltung arbeitet
mit hoher Priorität an der Umsetzung dieses Phasenplans und setzt hierfür der-
zeit erhebliche Ressourcen ein.
Zu 2.
Frage:
Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die im Beschluss zur Neuordnung der
Bonner Bäderlandschaft enthaltene Zeitschiene für die Planung der Sanierung
von Frankenbad und Sportpark Nord für ihre Arbeit nicht bindend ist?
Antwort:
Der Beschluss zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft enthält keine Zeit-
schiene. Die Verwaltung hatte als Anhang zu der Beschlussvorlage eine vorläu-
fige grobe Terminplanung veröffentlicht, um deutlich zu machen, in welchen
Schritten und welchen zeitlichen Abfolgen die Neugestaltung der Bonner Bä-
derlandschaft bis zum Jahr 2030 gelingen könnte. Aus diesem vorläufigen und
groben Zeitplan Schlussfolgerungen zur Benachteiligung des Frankenbades zu
ziehen, kann seitens der Verwaltung nicht nachvollzogen werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de