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240231 · Einwohnerfrage

Bindungswirkung von Beschlüssen der BV Bonn und des Rates für das Verwaltungshandeln

Nummer
240231
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
07.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 240231-01 ST Bindungswirkung von Beschlüssen der BV Bonn und des Rates für das Verwaltungshandeln

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Einwohnerfrage
öffentlich
240231
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
06.02.2024
Bindungswirkung von Beschlüssen der BV Bonn
und des Rates für das Verwaltungshandeln
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Einwohnerfrage:
1. Wie rechtfertigt die Verwaltung Ihre von der Beschlusslage des Rates/seiner
Fachausschüsse sowie der BV Bonn abweichende, das Projekt Sanierung und
Erweiterung des Schwimmbads im Sportpark Nord in Vergleich zum Franken-
bad priorisierende Bearbeitung?
2. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die im Beschluss zur Neuordnung
der Bonner Bäderlandschaft enthaltene Zeitschiene für die Planung der Sanie-
rung von Frankenbad und Sportpark Nord für ihre Arbeit nicht bindend ist?
Begründung:
Es ist der Eindruck entstanden, dass die Verwaltung die in dieser Ratsperiode
getroffenen Beschlüsse des Rates, seiner Fachausschüsse bzw. der BV Bonn
zur Prioritätensetzung bei der Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung
der Bonner Bäderlandschaft nicht respektiere und ihre eigenen Prioritäten set-
ze.
Im Bürgerausschuss am 6.12.2023 hatte die Vertreterin des Sport- und Bäder-
amtes erklärt, dass die Verwaltung entsprechend dem Beschluss des Rates
zum Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft handele und
zunächst den Sportpark Nord sanieren und erweitern werde und danach das
Frankenbad. Die Vertreterin des Sport- und Bäderamtes warf den Frankenbad-
freunden vor, der Verein würde das Frankenbad gegen andere Bäder ausspie-
len, obwohl im Bürgerantrag nicht mehr gefordert wurde als die Einhaltung der
Beschlusslage. Insofern stellt sich die Frage, wie die Verwaltung die in dieser
Ratsperiode getroffenen Beschlüsse bewerte.
Aufbauend auf dem Ziel der Koalitionsvereinbarung, das Frankenbad priorisiert
als erstes Sanierungsprojekt anzugehen, hatte der Rat bzw. der Sportaus-
schuss sowie die BV Bonn folgende Beschlüsse gefasst, die die Verwaltung bei
ihrer Arbeit offensichtlich nicht beachtet:
1. Beschluss des Sportausschusses vom 10.06.2021, wonach die Prüfung der
Sanierung und Erweiterung des Sportpark Nord unter der Maßgabe erfolgen
soll, „dass sich aus der Sanierung des Sportpark Nord und dem möglichen Be-Seite 1 von 2
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trieb des Interimsbades keine zeitlichen Verzögerungen für die beschlossene
Sanierung des Frankenbades ergeben..“ (Drucksache 210798-01 AA).
2. Ratsbeschluss vom 10.02.2022, wonach die Verwaltung im ersten Quartal
2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für das Frankenbad vorlegen
sollte, und sofern der Sanierungsbeginn 2024 nicht zu halten ist, legt die Ver-
waltung dar welche zusätzlichen Ressourcen notwendig sind, um den Zeitplan
einzuhalten bzw. welche zusätzlichen Optionen bestehen, um weitere Verzöge-
rungen bei der Planung und Sanierung zu vermeiden „bis hin zu einem
vollständigen Übergang von Planung und Sanierung in externe Projektverant-
wortlichkeit.“ (Drucksache 211626-04)
3. Die BV Bonn hatte am 23.05.2023 die Verwaltung beauftragt, Ihr zeitnah die
Prüfaufträge des Arbeitsauftrags des Rates vom 10.02.2022 vorzulegen
(Drucksache 230649) und diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 5.12.2023
nochmals bekräftigt.
(Drucksache 232024)
Der jeweilige Sachstand bei der Bearbeitung der Projekte Sportpark Nord und
Frankenbad (Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Stand der Projekte) macht
ein Ungleichgewicht des Ressourceneinsatzes zu Lasten des Frankenbads
deutlich.
Die im Beschluss zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft enthaltene Zeit-
schiene für die Sanierungsplanung wurde nicht eingehalten. Laut Beschluss
sollte die Sanierungsplanung für das Frankenbad ein halbes Jahr später begin-
nen als diejenige für das Schwimmbad im Sportpark Nord. Bei einer im wesent-
lichen gleichen Laufzeit hätte die Planung für das Frankenbad ein halbes Jahr
später vorliegen sollen. Davon kann nach aktuellem Stand keine Rede mehr
sein. Während die Verwaltung bis Ende März die Vorentwurfsplanung für den
Sportpark Nord vorlegen will, soll im Frühjahr 2025 eine Machbarkeitsstudie zur
Sanierungsfähigkeit des Frankenbads in Auftrag gegeben werden.
Die Aussage der Verwaltung, dass sie den Sportpark Nord nicht zu Lasten des
Baudenkmals Frankenbad vorantreibe, kann nicht nachvollzogen werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de