240231 · Einwohnerfrage
Bindungswirkung von Beschlüssen der BV Bonn und des Rates für das Verwaltungshandeln
Kerndaten
- Nummer
- 240231
- Art
- Einwohnerfrage
- Veröffentlicht
- 07.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
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Einwohnerfrage öffentlich 240231 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 06.02.2024 Bindungswirkung von Beschlüssen der BV Bonn und des Rates für das Verwaltungshandeln Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Einwohnerfrage: 1. Wie rechtfertigt die Verwaltung Ihre von der Beschlusslage des Rates/seiner Fachausschüsse sowie der BV Bonn abweichende, das Projekt Sanierung und Erweiterung des Schwimmbads im Sportpark Nord in Vergleich zum Franken- bad priorisierende Bearbeitung? 2. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die im Beschluss zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft enthaltene Zeitschiene für die Planung der Sanie- rung von Frankenbad und Sportpark Nord für ihre Arbeit nicht bindend ist? Begründung: Es ist der Eindruck entstanden, dass die Verwaltung die in dieser Ratsperiode getroffenen Beschlüsse des Rates, seiner Fachausschüsse bzw. der BV Bonn zur Prioritätensetzung bei der Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft nicht respektiere und ihre eigenen Prioritäten set- ze. Im Bürgerausschuss am 6.12.2023 hatte die Vertreterin des Sport- und Bäder- amtes erklärt, dass die Verwaltung entsprechend dem Beschluss des Rates zum Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft handele und zunächst den Sportpark Nord sanieren und erweitern werde und danach das Frankenbad. Die Vertreterin des Sport- und Bäderamtes warf den Frankenbad- freunden vor, der Verein würde das Frankenbad gegen andere Bäder ausspie- len, obwohl im Bürgerantrag nicht mehr gefordert wurde als die Einhaltung der Beschlusslage. Insofern stellt sich die Frage, wie die Verwaltung die in dieser Ratsperiode getroffenen Beschlüsse bewerte. Aufbauend auf dem Ziel der Koalitionsvereinbarung, das Frankenbad priorisiert als erstes Sanierungsprojekt anzugehen, hatte der Rat bzw. der Sportaus- schuss sowie die BV Bonn folgende Beschlüsse gefasst, die die Verwaltung bei ihrer Arbeit offensichtlich nicht beachtet: 1. Beschluss des Sportausschusses vom 10.06.2021, wonach die Prüfung der Sanierung und Erweiterung des Sportpark Nord unter der Maßgabe erfolgen soll, „dass sich aus der Sanierung des Sportpark Nord und dem möglichen Be-Seite 1 von 2 Seite 2 trieb des Interimsbades keine zeitlichen Verzögerungen für die beschlossene Sanierung des Frankenbades ergeben..“ (Drucksache 210798-01 AA). 2. Ratsbeschluss vom 10.02.2022, wonach die Verwaltung im ersten Quartal 2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für das Frankenbad vorlegen sollte, und sofern der Sanierungsbeginn 2024 nicht zu halten ist, legt die Ver- waltung dar welche zusätzlichen Ressourcen notwendig sind, um den Zeitplan einzuhalten bzw. welche zusätzlichen Optionen bestehen, um weitere Verzöge- rungen bei der Planung und Sanierung zu vermeiden „bis hin zu einem vollständigen Übergang von Planung und Sanierung in externe Projektverant- wortlichkeit.“ (Drucksache 211626-04) 3. Die BV Bonn hatte am 23.05.2023 die Verwaltung beauftragt, Ihr zeitnah die Prüfaufträge des Arbeitsauftrags des Rates vom 10.02.2022 vorzulegen (Drucksache 230649) und diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 5.12.2023 nochmals bekräftigt. (Drucksache 232024) Der jeweilige Sachstand bei der Bearbeitung der Projekte Sportpark Nord und Frankenbad (Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Stand der Projekte) macht ein Ungleichgewicht des Ressourceneinsatzes zu Lasten des Frankenbads deutlich. Die im Beschluss zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft enthaltene Zeit- schiene für die Sanierungsplanung wurde nicht eingehalten. Laut Beschluss sollte die Sanierungsplanung für das Frankenbad ein halbes Jahr später begin- nen als diejenige für das Schwimmbad im Sportpark Nord. Bei einer im wesent- lichen gleichen Laufzeit hätte die Planung für das Frankenbad ein halbes Jahr später vorliegen sollen. Davon kann nach aktuellem Stand keine Rede mehr sein. Während die Verwaltung bis Ende März die Vorentwurfsplanung für den Sportpark Nord vorlegen will, soll im Frühjahr 2025 eine Machbarkeitsstudie zur Sanierungsfähigkeit des Frankenbads in Auftrag gegeben werden. Die Aussage der Verwaltung, dass sie den Sportpark Nord nicht zu Lasten des Baudenkmals Frankenbad vorantreibe, kann nicht nachvollzogen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de