240204-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung
Kerndaten
- Nummer
- 240204-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240204-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung Beratungsfolge Schulausschuss 17.04.2024 Kenntnisnahme Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ergänzend zur Beschlussvorlage 240204 informiert die Verwaltung nachste- hend ergänzend zu den geplanten zusätzlichen Personalressourcen. Die Organisationsstruktur für die Aufgaben der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen mit der Einrichtung des Fachdienstes Ein- gliederungshilfe und Aufgabenzusammenführung aller Leistungen der Einglie- derungshilfe im Jugendamt kann dem beigefügten Organigramm entnommen werden. Das nachstehende Stellentableau stellt darüber hinaus die aktuelle personelle Ausstattung (Sachbearbeitung), differenziert nach bereits eingerichteten, be- setzten Stellen sowie den erforderlichen Soll-Bedarf getrennt nach den drei unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Fachdienst Eingliederungshilfe, Sach- gruppe Wirtschaftliche Hilfe Eingliederungshilfe, Sachgruppe Koordination Ein- gliederungshilfe) dar: Stellentableau: siehe Anlage 1 Rechnerisch ergibt sich aufgrund der 2023 gestiegenen Fallzahlen in der Ein- gliederungshilfe ein personeller Mehrbedarf in der Fallbearbeitung im Fach- dienst Eingliederungshilfe. Auf Basis der mit dem Personal- und Organisations- amt abgestimmten Personalbedarfsberechnung ergibt sich für das Jahr 2023 im Fachdienst Eingliederungshilfe ein Bedarf an 21 Stellen (21,14 VZÄ), ohne Berücksichtigung der Leitungsstelle (1,0 VZÄ S17, bereits besetzt). Derzeit verfügt der Fachdienst Eingliederungshilfe über 17 Stellen (17 VZÄ). Daraus ergibt sich ein rechnerischer Stellenmehrbedarf von 4 Stellen. Gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt ist eine sukzessive Besetzung der zu- sätzlichen Stellen (4 VZÄ) vereinbart, so dass zwei Stellen noch im Jahr 2024 und zwei Stellen im Jahr 2025 besetzt werden sollen. Alle Stellen in der opera- tiven Fallbearbeitung sind nach S14 bewertet.Seite 1 von 5 Seite 2 Aktuell sind im Fachdienst Eingliederungshilfe 10,7 VZÄ mit 13 Mitarbeitenden besetzt. Durch das vor kurzem letzte abgeschlossene Auswahlgespräch wer- den weitere 1,5 VZÄ und somit 2 Mitarbeitende eingestellt. Diese Woche finden weitere Auswahlgespräche statt und das Verfahren der Stellenbesetzung wurde auf eine Dauerausschreibung umgestellt, so dass fortlaufend Auswahlge- spräche stattfinden. Bei politischer Beschlussfassung zur weiteren Stellenein- richtung im Fachdienst Eingliederungshilfe im vorgeschlagenen Umfang wären im Jahr 2024 noch 6,8 VZÄ und weitere 2,0 VZÄ im Jahr 2025, nach erfolgter Analyse der Fallzahlenentwicklung zu besetzen. Die Personalisierung der Stellen im Fachdienst Eingliederungshilfe gestaltet sich nicht schwieriger als in anderen Bereichen. Bei den bisherigen Auswahl- gesprächen für die Stellen gab es bisher immer ausreichend geeignete Bewer- bungen. Allerdings erfolgt die Personalisierung schrittweise, da parallel die notwendigen Einarbeitungsprozesse sowie der weitere Auf- und Ausbau des Fachdienstes sinnvoll gestalten werden soll. Mit der Besetzung der Stellen sowie mit dem eventuell erfolgenden Personal- aufwuchs steigt auch der Bedarf an Leitungsunterstützung, gerade und insbe- sondere in der Aufbauphase des Fachdienstes Eingliederungshilfe noch einmal verstärkt. Daher wurde gemeinsam mit Personal- und Organisationsamt neben der Aktualisierung der Personalbedarfsberechnung für die operative Fallbear- beitung ein notwendiger Bedarf an Führungsunterstützung bewertet. In Ab- stimmung mit dem Personal- und Organisationsamt soll eine weitere S17 Stelle für Leitungsaufgaben eingerichtet werden. Geplant ist die Aufteilung des Fach- dienstes Eingliederungshilfe in zwei sogenannte „Regionalteams“ denen jeweils eine Leitungskraft S17 vorsteht. Die (Gesamt-)Leitungsstelle des Fachdienstes Eingliederungshilfe soll weiterhin durch die bereits tätige Leitung wahrgenom- men werden. In der Sachgruppe Wirtschaftliche Hilfen Eingliederungshilfe sind derzeit 6 Stel- len vorhanden, die mit der Zuweisung von zwei Nachwuchskräften im Früh- sommer dieses Jahres alle vollständig besetzt sind. Die Sachgruppe ist formal dem Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen organisatorisch zugeordnet. Da in der Anfangsphase ein intensiver Austausch und Zusammenarbeit zwischen dem Fachdienst Eingliederungshilfe und dem Aufgabenbereich Wirtschaftliche Hilfen besteht, ist diese Sachgruppe örtlich zunächst an den Fachdienst Eingliede- rungshilfe angebunden. Bei vollständiger Systemumstellung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, sind bis zu zwei weiteren Stellen in der Sachgruppe Wirtschaftliche Hilfen Ein- gliederungshilfe erforderlich, um insbesondere die Einzelfallabrechnungen zu steuern. Darüber hinaus ist der Aufgabenumfang in den anderen Leistungsbe- reichen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Autismustherapien, Hilfsmit- tel, außerschulische Lerntherapien, Persönliches Budget, Assistenz im häusli- chen Umfeld, Mobilitätshilfen, und im Einzelfall auch Leistungen analog zum SGB XI oder SGB XII, wie z.B. Kurzzeitpflege oder generell Hilfe zur Pflege ebenfalls angestiegen. Dies führt zu entsprechendem Fallaufkommen im Fach- dienst Eingliederungshilfe aber eben auch in der Sachgruppe Wirtschaftliche Hilfen Eingliederungshilfe. Eine Stelle soll daher bei entsprechender politischer Beschlussfassung im Jahr 2024 zusätzlich in der Sachgruppe eingerichtet und besetzt werden. Eine weitere Stelle soll nach entsprechender Analyse der Fall- zahlen und je nach Fortgang der Systemumstellung im Jahr 2025 besetzt wer-Seite 2 von 5 Seite 3 den. Beide zusätzlichen Stellen sind nach A10 bewertet. Im Sachgebiet Koordination 51-303 sind mit der Aufgabenverlagerung vom Sozialamt zum Jugendamt insgesamt drei Stellen mit den Aufgaben rund um die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche im Rahmen der sogenann- ten Querschnitts- und Koordinationsaufgaben beschäftigt. Diese Stellen konn- ten zwischenzeitlich besetzt werden. Weitere 2 Stellen mit dem Wert A10 wer- den benötigt, wenn eine Weiterentwicklung der Integrationsassistenz wie von der Verwaltung vorgeschlagen erfolgt. Die angegebenen und geplanten verzögerten Besetzungen der Stellen durch Zweiteilung im Jahr 2024 und 2025 haben keinen Einfluss auf die prognostizier- ten und grob geschätzten Finanzauswirkungen. Sollten sich allerdings die Stel- leneinrichtung und Stellenbesetzung durch eine spätere politische Beschluss- fassung verzögern, so kann das durch die Verwaltung angegebene geschätzte Einsparpotential nicht wie vorgesehen erreicht werden. Anlage/n 1 Anlage 1: Stellentableau (öffentlich) 2 Anlage 2: Organigramm Fachdienst Eingliederungshilfe 2024 (öffentlich)Seite 3 von 5 Anlage 1: Stellentableau Angabe in VZÄ (ohne Leitung) Fachdienst Eingliederungshilfe Sachgruppe Wirtschaftliche Hilfen Sachgebiet Koordination 51-303 eingerichtete Stellen 17,0 6,01 3,0 davon besetzt 10,7 6,0 3,0 Soll-Bedarf 21,02 8,03 5,04 1 4 Stellen sind nach A10, 1 Stelle nach E9b und zwei Stellen nach A8 bewertet 2 Alle Stellen sind nach S14 bewertet 3 Die beiden zusätzlichen Stellen sind nach A10 bewertet 4 Nach A10 oder vergleichbar bewertet. 1 4 Stellen sind nach A10, 1 Stelle nach E9b und zwei Stellen nach A8 bewertet 2 Alle Stellen sind nach S14 bewertet 3 Die beiden zusätzlichen Stellen sind nach A10 bewertet 4 Nach A10 oder vergleichbar bewertet.Seite 4 von 5 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Amtsleitung 51-5 Städt. Jugendeinrichtungen, Jugendförderung 51-4 Psychologische Beratungsstelle 51-3 Soziale Dienste 51-34 Bafög 51-32 Wirtschaftliche Hilfe 51-320 Leistungen 51-321 Kostenheranziehung 51-322 Eingliederungshilfe Sachgruppenleitung Verwaltungsmitarbeiter*innen 51-31 FFE 51-313 Besondere Fachdienste 51-3136 Fachdienst EGH Leitung Fachdienst Sozialpädag. Fachkräfte 51-312 FFE- Bezirke 51-303 Koordination 51-303 EGH Qualitätsentwicklung Leistungs- und Entgeltvereinbarung Finanzen Pool 51-301 Koordination Sozialraumorienti erung 51-2 Kita freie Träger 51-1 Städt. Kita 51-0 VerwaltungSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de