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240204-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung

Nummer
240204-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 12.06.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 20.06.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240204 Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240204-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch
Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie
verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung
Beratungsfolge
Schulausschuss 17.04.2024 Kenntnisnahme
Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ergänzend zur Beschlussvorlage 240204 informiert die Verwaltung nachste-
hend ergänzend zu den geplanten zusätzlichen Personalressourcen.
Die Organisationsstruktur für die Aufgaben der Eingliederungshilfe für Kinder
und Jugendliche mit Behinderungen mit der Einrichtung des Fachdienstes Ein-
gliederungshilfe und Aufgabenzusammenführung aller Leistungen der Einglie-
derungshilfe im Jugendamt kann dem beigefügten Organigramm entnommen
werden.
Das nachstehende Stellentableau stellt darüber hinaus die aktuelle personelle
Ausstattung (Sachbearbeitung), differenziert nach bereits eingerichteten, be-
setzten Stellen sowie den erforderlichen Soll-Bedarf getrennt nach den drei
unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Fachdienst Eingliederungshilfe, Sach-
gruppe Wirtschaftliche Hilfe Eingliederungshilfe, Sachgruppe Koordination Ein-
gliederungshilfe) dar:
Stellentableau: siehe Anlage 1
Rechnerisch ergibt sich aufgrund der 2023 gestiegenen Fallzahlen in der Ein-
gliederungshilfe ein personeller Mehrbedarf in der Fallbearbeitung im Fach-
dienst Eingliederungshilfe. Auf Basis der mit dem Personal- und Organisations-
amt abgestimmten Personalbedarfsberechnung ergibt sich für das Jahr 2023 im
Fachdienst Eingliederungshilfe ein Bedarf an 21 Stellen (21,14 VZÄ), ohne
Berücksichtigung der Leitungsstelle (1,0 VZÄ S17, bereits besetzt). Derzeit
verfügt der Fachdienst Eingliederungshilfe über 17 Stellen (17 VZÄ). Daraus
ergibt sich ein rechnerischer Stellenmehrbedarf von 4 Stellen. Gemeinsam mit
dem Personal- und Organisationsamt ist eine sukzessive Besetzung der zu-
sätzlichen Stellen (4 VZÄ) vereinbart, so dass zwei Stellen noch im Jahr 2024
und zwei Stellen im Jahr 2025 besetzt werden sollen. Alle Stellen in der opera-
tiven Fallbearbeitung sind nach S14 bewertet.Seite 1 von 5
Seite 2
Aktuell sind im Fachdienst Eingliederungshilfe 10,7 VZÄ mit 13 Mitarbeitenden
besetzt. Durch das vor kurzem letzte abgeschlossene Auswahlgespräch wer-
den weitere 1,5 VZÄ und somit 2 Mitarbeitende eingestellt. Diese Woche finden
weitere Auswahlgespräche statt und das Verfahren der Stellenbesetzung wurde
auf eine Dauerausschreibung umgestellt, so dass fortlaufend Auswahlge-
spräche stattfinden. Bei politischer Beschlussfassung zur weiteren Stellenein-
richtung im Fachdienst Eingliederungshilfe im vorgeschlagenen Umfang wären
im Jahr 2024 noch 6,8 VZÄ und weitere 2,0 VZÄ im Jahr 2025, nach erfolgter
Analyse der Fallzahlenentwicklung zu besetzen.
Die Personalisierung der Stellen im Fachdienst Eingliederungshilfe gestaltet
sich nicht schwieriger als in anderen Bereichen. Bei den bisherigen Auswahl-
gesprächen für die Stellen gab es bisher immer ausreichend geeignete Bewer-
bungen. Allerdings erfolgt die Personalisierung schrittweise, da parallel die
notwendigen Einarbeitungsprozesse sowie der weitere Auf- und Ausbau des
Fachdienstes sinnvoll gestalten werden soll.
Mit der Besetzung der Stellen sowie mit dem eventuell erfolgenden Personal-
aufwuchs steigt auch der Bedarf an Leitungsunterstützung, gerade und insbe-
sondere in der Aufbauphase des Fachdienstes Eingliederungshilfe noch einmal
verstärkt. Daher wurde gemeinsam mit Personal- und Organisationsamt neben
der Aktualisierung der Personalbedarfsberechnung für die operative Fallbear-
beitung ein notwendiger Bedarf an Führungsunterstützung bewertet. In Ab-
stimmung mit dem Personal- und Organisationsamt soll eine weitere S17 Stelle
für Leitungsaufgaben eingerichtet werden. Geplant ist die Aufteilung des Fach-
dienstes Eingliederungshilfe in zwei sogenannte „Regionalteams“ denen jeweils
eine Leitungskraft S17 vorsteht. Die (Gesamt-)Leitungsstelle des Fachdienstes
Eingliederungshilfe soll weiterhin durch die bereits tätige Leitung wahrgenom-
men werden.
In der Sachgruppe Wirtschaftliche Hilfen Eingliederungshilfe sind derzeit 6 Stel-
len vorhanden, die mit der Zuweisung von zwei Nachwuchskräften im Früh-
sommer dieses Jahres alle vollständig besetzt sind. Die Sachgruppe ist formal
dem Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen organisatorisch zugeordnet. Da in der
Anfangsphase ein intensiver Austausch und Zusammenarbeit zwischen dem
Fachdienst Eingliederungshilfe und dem Aufgabenbereich Wirtschaftliche Hilfen
besteht, ist diese Sachgruppe örtlich zunächst an den Fachdienst Eingliede-
rungshilfe angebunden.
Bei vollständiger Systemumstellung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen,
sind bis zu zwei weiteren Stellen in der Sachgruppe Wirtschaftliche Hilfen Ein-
gliederungshilfe erforderlich, um insbesondere die Einzelfallabrechnungen zu
steuern. Darüber hinaus ist der Aufgabenumfang in den anderen Leistungsbe-
reichen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Autismustherapien, Hilfsmit-
tel, außerschulische Lerntherapien, Persönliches Budget, Assistenz im häusli-
chen Umfeld, Mobilitätshilfen, und im Einzelfall auch Leistungen analog zum
SGB XI oder SGB XII, wie z.B. Kurzzeitpflege oder generell Hilfe zur Pflege
ebenfalls angestiegen. Dies führt zu entsprechendem Fallaufkommen im Fach-
dienst Eingliederungshilfe aber eben auch in der Sachgruppe Wirtschaftliche
Hilfen Eingliederungshilfe. Eine Stelle soll daher bei entsprechender politischer
Beschlussfassung im Jahr 2024 zusätzlich in der Sachgruppe eingerichtet und
besetzt werden. Eine weitere Stelle soll nach entsprechender Analyse der Fall-
zahlen und je nach Fortgang der Systemumstellung im Jahr 2025 besetzt wer-Seite 2 von 5
Seite 3
den. Beide zusätzlichen Stellen sind nach A10 bewertet.
Im Sachgebiet Koordination 51-303 sind mit der Aufgabenverlagerung vom
Sozialamt zum Jugendamt insgesamt drei Stellen mit den Aufgaben rund um
die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche im Rahmen der sogenann-
ten Querschnitts- und Koordinationsaufgaben beschäftigt. Diese Stellen konn-
ten zwischenzeitlich besetzt werden. Weitere 2 Stellen mit dem Wert A10 wer-
den benötigt, wenn eine Weiterentwicklung der Integrationsassistenz wie von
der Verwaltung vorgeschlagen erfolgt.
Die angegebenen und geplanten verzögerten Besetzungen der Stellen durch
Zweiteilung im Jahr 2024 und 2025 haben keinen Einfluss auf die prognostizier-
ten und grob geschätzten Finanzauswirkungen. Sollten sich allerdings die Stel-
leneinrichtung und Stellenbesetzung durch eine spätere politische Beschluss-
fassung verzögern, so kann das durch die Verwaltung angegebene geschätzte
Einsparpotential nicht wie vorgesehen erreicht werden.
Anlage/n
1 Anlage 1: Stellentableau (öffentlich)
2 Anlage 2: Organigramm Fachdienst Eingliederungshilfe 2024 (öffentlich)Seite 3 von 5
Anlage 1: Stellentableau
Angabe in VZÄ
(ohne Leitung)
Fachdienst
Eingliederungshilfe
Sachgruppe
Wirtschaftliche Hilfen
Sachgebiet
Koordination 51-303
eingerichtete Stellen 17,0 6,01 3,0
davon besetzt 10,7 6,0 3,0
Soll-Bedarf 21,02 8,03 5,04
1 4 Stellen sind nach A10, 1 Stelle nach E9b und zwei Stellen nach A8 bewertet
2 Alle Stellen sind nach S14 bewertet
3 Die beiden zusätzlichen Stellen sind nach A10 bewertet
4 Nach A10 oder vergleichbar bewertet.
1 4 Stellen sind nach A10, 1 Stelle nach E9b und zwei Stellen nach A8 bewertet
2 Alle Stellen sind nach S14 bewertet
3 Die beiden zusätzlichen Stellen sind nach A10 bewertet
4 Nach A10 oder vergleichbar bewertet.Seite 4 von 5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Amtsleitung
51-5 Städt.
Jugendeinrichtungen,
Jugendförderung
51-4
Psychologische
Beratungsstelle
51-3 Soziale
Dienste
51-34 Bafög
51-32 Wirtschaftliche Hilfe
51-320
Leistungen
51-321
Kostenheranziehung
51-322 Eingliederungshilfe
Sachgruppenleitung
Verwaltungsmitarbeiter*innen
51-31 FFE
51-313 Besondere
Fachdienste
51-3136
Fachdienst EGH
Leitung
Fachdienst
Sozialpädag.
Fachkräfte
51-312 FFE-
Bezirke
51-303 Koordination
51-303 EGH
Qualitätsentwicklung
Leistungs- und Entgeltvereinbarung
Finanzen Pool
51-301
Koordination
Sozialraumorienti
erung
51-2 Kita freie
Träger
51-1 Städt.
Kita
51-0
VerwaltungSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de