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240198-03 AA · Änderungsantrag

Interfraktioneller Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zum Stadthaus Antrag zur Vorlage 240198

Nummer
240198-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 14.03.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240198 Weiteres Vorgehen zum Stadthaus

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Änderungsantrag
öffentlich
240198-03 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Werner Hümmrich
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Interfraktioneller Änderungsantrag: Weiteres
Vorgehen zum Stadthaus
Antrag zur Vorlage 240198
Beratungsfolge
Rat 14.03.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird in folgenden Punkten geändert/ergänzt:
1. Der Rat folgt der Empfehlung des beauftragten Büros dbp
dasbauprojekt GmbH das Stadthaus spätestens im Jahr 2027 aus der
Nutzung zu nehmen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Auszug der im Stadthaus
untergebrachten Verwaltungseinheiten vorzubereiten, sobald die
personellen Voraussetzungen geschaffen sind sowie beispielsweise
auch mit der Sparkasse KölnBonn, den Stadtwerken Bonn, der Telekom
oder mit der Vebowag über mögliche Kooperationen für eine
Interimslösung zu sprechen.
Punkt 3.
Nach „Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Rat eine Beschlussvorlage zur
Grundsatzentscheidung über Nutzungsszenarien der Liegenschaft Stadthaus
bzw. des Stadthaus-Areal als Ganzes vorzulegen“, wird nachfolgender Passus
zusätzlich eingefügt:
Dabei werden folgende Varianten wirtschaftlich und im Rahmen des
bestehenden Bebauungsplanes baulich geprüft und ein Kostenrahmen nach
DIN 276 vorgelegt. Für alle vorgenannten Punkte erfolgt eine plausible
Risikoabschätzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bezüglich finanzieller,
technischer, personeller oder rechtlicher Risiken sowie eine
Darstellung realistische Projektverläufe. Für eine Entscheidungsfindung werden
Visualisierungen angestrebt. Die Verwaltung wird gebeten die Urheberrechte
und ihre Auswirkungen auf Bauhöhe, Bauart und Geschossigkeit zu klären.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Verwaltung wird gebeten die Varianten zu prüfen und in einer
Bewertungsmatrix mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen darzustellen. Es
sollen mindestens alle bürgernahen Dienstleistungen in der Innenstadt
angeboten werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit einer Quartiersgarage
für die innere Nordstadt Berücksichtigung finden und sich die weiteren
künftigen Parkplatzmöglichkeiten dem jeweiligen Nutzungsszenario anpassen.
A. Nutzung als reiner Verwaltungsstandort nach:
a. Kernsanierung
b. Abriss und Neubau
c. Teilabriss mit integriertem Neubau (vgl. Lufthansagebäude in
Köln)
B) Mischnutzung als Verwaltungs-, Wohn- und Gewerbestandort nach
Kernsanierung oder Abriss und Neubau oder Teilabriss mit integriertem
Neubau. Der Gemeinbedarf von 51% soll sowohl mit reinen
Verwaltungsnutzung als auch mit Verwaltungsnutzung und anderen
Gemeinbedarfen dargestellt werden.
Das für die Umsetzung beauftragte Unternehmen kann gegebenenfalls auch
weitere Szenarien prüfen und der Politik vorschlagen.
Bei den Planungen ist zu berücksichtigen, dass die Eingangssituation
neugestaltet wird und gegebenenfalls die Parkdecks umgebaut werden.
Grundsätzlich bitten die Antragsteller die Herrichtung von Grünflächen mit in die
Prüfung aufzunehmen.
In den Nutzungsszenarien sind insbesondere folgende Parameter zu
berücksichtigen:
• Künftige Arbeitsplatz- bzw. Flächenbedarfe der Stadtverwaltung,
basierend u.a. auf den Erkenntnissen aus dem Projekt „Zukunft
unserer Arbeit“
• ein zukunftsfähiges Büroflächenmanagement (Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter einbeziehen)
• als attraktiver Arbeitgeber gegenüber der örtlichen Konkurrenz (u.a.
Bundesministerien) zu bestehen
• bessere Belichtung und Frischluftzufuhr auf den jeweiligen Etagen
• zentrale Dienstleistungen der Verwaltung werden in der Bonner
Innenstadt weiterhin angeboten
In diese Prüfung soll eine weitgehende Zusammenlegung der städtischen
Standorte z.B. NQB (Neubau, Sanierung oder Kauf von Bürogebäuden) mit
Auflistung der einzusparenden Mietkosten einbezogen werden.
Darüber hinaus erarbeitet die Verwaltung:
• eine Liste mit den angemieteten Objekten inkl. deren Laufzeit und
KostenSeite 2 von 3
Seite 3
• eine Liste mit Objekten in unserem Eigentum, die derzeit leer stehen,
aber für eine mögliche zukünftige Verwaltungsnutzung zur Verfügung
stehen würden
Die Verwaltung muss am Ende darstellen können, ob beide Grundstücke/
Verwaltungsgebäude (Landesbehördenhaus und Stadthaus) genutzt und
gebraucht werden.
4. Zur organisatorischen und personellen Aufstellung der unter 2. und 3.
aufgeführten, separaten Projekte werden entsprechend notwendige
Projektstrukturen innerhalb der Verwaltung gebildet, die die damit
einhergehenden Aufgaben definieren und die nächsten Schritte und
Notwendigkeiten vorbereiten. Der erforderliche interne Personalbedarf
wird zeitnah intern ermittelt und schnellstmöglich dem Rat zur
Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, sich für die o.g. Projekte
externer Unterstützung und Fachexpertise zu bedienen. Der konkrete
Leistungsumfang wird dem Rat kurzfristig zur Entscheidung vorgelegt.
5. Zur politischen Begleitung der Umzugsvorbereitungen inkl. der
Zwischenberichte von möglichen Kooperationslösungen sowie der
bevorstehenden Grundsatzentscheidungen („Meilensteine“) zum
Stadthaus-Areal wird zunächst der Hauptausschuss als vorberatendes
Gremium ausgewählt.
6. Die Bonner Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter/Personalrat, Verbände und Vereine sollen in einem
Dialogverfahren angehört werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de