240198-03 AA · Änderungsantrag
Interfraktioneller Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zum Stadthaus Antrag zur Vorlage 240198
Kerndaten
- Nummer
- 240198-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.548 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 240198-03 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch Max Biniek DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Werner Hümmrich Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin Interfraktioneller Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zum Stadthaus Antrag zur Vorlage 240198 Beratungsfolge Rat 14.03.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage wird in folgenden Punkten geändert/ergänzt: 1. Der Rat folgt der Empfehlung des beauftragten Büros dbp dasbauprojekt GmbH das Stadthaus spätestens im Jahr 2027 aus der Nutzung zu nehmen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Auszug der im Stadthaus untergebrachten Verwaltungseinheiten vorzubereiten, sobald die personellen Voraussetzungen geschaffen sind sowie beispielsweise auch mit der Sparkasse KölnBonn, den Stadtwerken Bonn, der Telekom oder mit der Vebowag über mögliche Kooperationen für eine Interimslösung zu sprechen. Punkt 3. Nach „Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Rat eine Beschlussvorlage zur Grundsatzentscheidung über Nutzungsszenarien der Liegenschaft Stadthaus bzw. des Stadthaus-Areal als Ganzes vorzulegen“, wird nachfolgender Passus zusätzlich eingefügt: Dabei werden folgende Varianten wirtschaftlich und im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes baulich geprüft und ein Kostenrahmen nach DIN 276 vorgelegt. Für alle vorgenannten Punkte erfolgt eine plausible Risikoabschätzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bezüglich finanzieller, technischer, personeller oder rechtlicher Risiken sowie eine Darstellung realistische Projektverläufe. Für eine Entscheidungsfindung werden Visualisierungen angestrebt. Die Verwaltung wird gebeten die Urheberrechte und ihre Auswirkungen auf Bauhöhe, Bauart und Geschossigkeit zu klären.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Verwaltung wird gebeten die Varianten zu prüfen und in einer Bewertungsmatrix mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen darzustellen. Es sollen mindestens alle bürgernahen Dienstleistungen in der Innenstadt angeboten werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit einer Quartiersgarage für die innere Nordstadt Berücksichtigung finden und sich die weiteren künftigen Parkplatzmöglichkeiten dem jeweiligen Nutzungsszenario anpassen. A. Nutzung als reiner Verwaltungsstandort nach: a. Kernsanierung b. Abriss und Neubau c. Teilabriss mit integriertem Neubau (vgl. Lufthansagebäude in Köln) B) Mischnutzung als Verwaltungs-, Wohn- und Gewerbestandort nach Kernsanierung oder Abriss und Neubau oder Teilabriss mit integriertem Neubau. Der Gemeinbedarf von 51% soll sowohl mit reinen Verwaltungsnutzung als auch mit Verwaltungsnutzung und anderen Gemeinbedarfen dargestellt werden. Das für die Umsetzung beauftragte Unternehmen kann gegebenenfalls auch weitere Szenarien prüfen und der Politik vorschlagen. Bei den Planungen ist zu berücksichtigen, dass die Eingangssituation neugestaltet wird und gegebenenfalls die Parkdecks umgebaut werden. Grundsätzlich bitten die Antragsteller die Herrichtung von Grünflächen mit in die Prüfung aufzunehmen. In den Nutzungsszenarien sind insbesondere folgende Parameter zu berücksichtigen: • Künftige Arbeitsplatz- bzw. Flächenbedarfe der Stadtverwaltung, basierend u.a. auf den Erkenntnissen aus dem Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ • ein zukunftsfähiges Büroflächenmanagement (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbeziehen) • als attraktiver Arbeitgeber gegenüber der örtlichen Konkurrenz (u.a. Bundesministerien) zu bestehen • bessere Belichtung und Frischluftzufuhr auf den jeweiligen Etagen • zentrale Dienstleistungen der Verwaltung werden in der Bonner Innenstadt weiterhin angeboten In diese Prüfung soll eine weitgehende Zusammenlegung der städtischen Standorte z.B. NQB (Neubau, Sanierung oder Kauf von Bürogebäuden) mit Auflistung der einzusparenden Mietkosten einbezogen werden. Darüber hinaus erarbeitet die Verwaltung: • eine Liste mit den angemieteten Objekten inkl. deren Laufzeit und KostenSeite 2 von 3 Seite 3 • eine Liste mit Objekten in unserem Eigentum, die derzeit leer stehen, aber für eine mögliche zukünftige Verwaltungsnutzung zur Verfügung stehen würden Die Verwaltung muss am Ende darstellen können, ob beide Grundstücke/ Verwaltungsgebäude (Landesbehördenhaus und Stadthaus) genutzt und gebraucht werden. 4. Zur organisatorischen und personellen Aufstellung der unter 2. und 3. aufgeführten, separaten Projekte werden entsprechend notwendige Projektstrukturen innerhalb der Verwaltung gebildet, die die damit einhergehenden Aufgaben definieren und die nächsten Schritte und Notwendigkeiten vorbereiten. Der erforderliche interne Personalbedarf wird zeitnah intern ermittelt und schnellstmöglich dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, sich für die o.g. Projekte externer Unterstützung und Fachexpertise zu bedienen. Der konkrete Leistungsumfang wird dem Rat kurzfristig zur Entscheidung vorgelegt. 5. Zur politischen Begleitung der Umzugsvorbereitungen inkl. der Zwischenberichte von möglichen Kooperationslösungen sowie der bevorstehenden Grundsatzentscheidungen („Meilensteine“) zum Stadthaus-Areal wird zunächst der Hauptausschuss als vorberatendes Gremium ausgewählt. 6. Die Bonner Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Personalrat, Verbände und Vereine sollen in einem Dialogverfahren angehört werden. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de