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240198 · Beschlussvorlage

Weiteres Vorgehen zum Stadthaus

Nummer
240198
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 12.03.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 14.03.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,3 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240198-03 AA Interfraktioneller Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zum Stadthaus Antrag zur Vorlage 240198
  2. 240198-04 AA BBB-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zum Stadthaus
  3. 240198-01 ST Weiteres Vorgehen zum Stadthaus, Personalbedarf Projekt „Stadthaus-Umzug“
  4. 240198-02 ST ergänzende Stellungnahme zum weiteren Vorgehen zum Stadthaus

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Beschlussvorlage
öffentlich
240198
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat I
Dezernat:
Dez. I
Weiteres Vorgehen zum Stadthaus
Beratungsfolge
Hauptausschuss 12.03.2024 Empfehlung
Rat 14.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat folgt der Empfehlung des beauftragten Büros dbp
dasbauprojekt GmbH das Stadthaus spätestens im Jahr 2027 aus der
Nutzung zu nehmen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Auszug der im Stadthaus
untergebrachten Verwaltungseinheiten vorzubereiten, sobald die
personellen Voraussetzungen geschaffen sind.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Rat eine Beschlussvorlage zur
Grundsatzentscheidung über Nutzungsszenarien der Liegenschaft
Stadthaus bzw. des Stadthaus-Areal als Ganzes vorzulegen. In den
Nutzungsszenarien sind insbesondere folgende Parameter zu
berücksichtigen:
· Künftige Arbeitsplatz- bzw. Flächenbedarfe der Stadtverwaltung,
basierend u.a. auf den Erkenntnissen aus dem Projekt „Zukunft
unserer Arbeit“
· Parallel in der Entwicklung befindliche Projekte wie z.B. NQB,
Innovationsdreieck und Investorenprojekte
· Chancen der Liegenschaft und dem Stadthaus-Areal (u.a.
Stadtentwicklung, Städtebau, Nachhaltigkeit)
· Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
· Realistische Projektverläufe
4. Zur organisatorischen und personellen Aufstellung der unter 2. und 3.
aufgeführten, separaten Projekte werden entsprechend notwendige
Projektstrukturen innerhalb der Verwaltung gebildet, die die damit
einhergehenden Aufgaben definieren und die nächsten Schritte und
Notwendigkeiten vorbereiten. Der erforderliche interne Personalbedarf
wird zeitnah intern ermittelt und schnellstmöglich dem Rat zurSeite 1 von 29
Seite 2
Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, sich für die o.g. Projekte
externer Unterstützung und Fachexpertise zu bedienen. Der konkrete
Leistungsumfang wird dem Rat kurzfristig zur Entscheidung vorgelegt.
5. Zur politischen Begleitung der bevorstehenden
Grundsatzentscheidungen („Meilensteine“) zum Stadthaus-Areal wird
zunächst der Hauptausschuss als vorberatendes Gremium
ausgewählt.
Begründung:
Zu 1. und 2.:
Zur Begründung wird vollinhaltlich auf die in gleicher Sitzung zu behandelnde
Mitteilungsvorlage, DS-Nr. 240197 bzw. die als Anlage 1 beigefügte
Präsentation „Stadthaus Sanierungsfähigkeit“ und die darin enthaltenen
Schlussfolgerungen und Empfehlungen verwiesen.
Zu 3.:
Der Beschlussvorschlag bzw. die dabei zu berücksichtigenden Überlegungen
und Annahmen ergeben sich insb. aus der dieser Vorlage als Anlage 2
beigefügten Präsentation „Stadthaus-Areal als Chance“. Auf diese wird zur
Begründung verwiesen.
Zu 4.:
Projekte dieser Dimension können nicht in der klassischen Linienorganisation
abgebildet werden, sodass neben der externen Fachexpertise auch intern
zusätzlicher Personalbedarf entsteht.
Um eine richtungsweisende Grundsatzentscheidung zum Stadthaus-Areal
treffen zu können, empfiehlt die Verwaltung die zeitnahe Beauftragung
entsprechender externer Fachexpertise mit der Entwicklung von möglichen
Szenarien zur Zukunft des Stadthauses-Areals. In den Szenarien sollen
denkbare künftige Nutzungsmöglichkeiten und –bedarfe, die neben dem
Flächen- und Arbeitsplatzbedarf der Stadtverwaltung auf Basis der
Erkenntnisse aus dem Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ auch die Interessen der
Stadtentwicklung und mögliche alternative Nutzungen berücksichtigen sollen,
betrachtet werden.
Es ist vorgesehen, die erarbeiteten Ergebnisse im zweiten Halbjahr 2024 zu
präsentieren und zur Entscheidung zu stellen.
Der für die o.g. Projekte erforderliche interne Personalbedarf wird zeitnah
ermittelt und der Politik separat vorgelegt.
Zu 5.:
Laut Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates
der Bundesstadt Bonn gemäß Beschluss des Rates vom 11. Dezember 2014
ist der Hauptausschuss das für Personal und Organisation zuständige
Gremium.Seite 2 von 29
Seite 3
Anlage/n
1 Anlage 1_Stadthaus-Sanierungsfaehigkeit (öffentlich)
2 Anlage 2_Stadthaus-Chance (öffentlich)Seite 3 von 29
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit 1
Stadthaus
Sanierungsfähigkeit
Visualisierungen: dbp dasbauprojektSeite 4 von 29
2
Gesamtfazit
• Das Stadthaus ist sanierungsfähig unter der Voraussetzung, dass Fassade
und Gebäudetechnik komplett erneuert werden (Kernsanierung).
• Die Gebäudetechnik unterliegt einem hohen bestehenden Ausfallrisiko. Es
sind immense Investitionen notwendig, die dennoch keine vollständige
Sicherheit des Betriebs geben.
• Das Monitoring der Stützen hat ergeben, dass die Standsicherheit dieser
schätzungsweise bis 2027 gegeben ist, wenn bis dahin weitere temporäre
Maßnahmen durchgeführt werden. Nach 2027 ist eine grundhafte Sanierung
der Stützen und angrenzenden Bauteile erforderlich.
• Für eine ausfallsichere Verwaltung und um lebenserhaltende Investitionen auf
ein Minimum zu reduzieren, ist es notwendig, jetzt ein Datum der
Außerbetriebsetzung bzw. Nutzungsunterbrechung des Stadthauses zu
benennen.
• Bei Nutzung bis 2027 fallen Investitionen von ca. 5,8 Mio.€ und bei Nutzung bis
2034 sogar Kosten von ca. 15,1 Mio.€ brutto als Mittelwert je Nutzungsjahr an.
Hinzu kommen > 5,5 Mio.€ laufende Betriebskosten / Jahr.
→ Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht ist zu empfehlen,
spätestens im Jahr 2027 das Gebäude aus der Nutzung zu nehmen.
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus SanierungsfähigkeitSeite 5 von 29
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Überblick Sanierungsfähigkeit Stadthaus
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit
✓ Der gültige Bebauungsplan gibt Baurecht für die vorhandene Bebauung und
Spielraum für geometrische Anpassungen.
✓ Das Tragwerk - der Rohbau - ist aus statischer und brandschutztechnischer
Sicht sanierungsfähig.
✓ Die Fassade könnte und müsste im Rahmen einer Kernsanierung (Rückbau
+ Neubau) erneuert werden.
✓ Die Gebäudetechnik könnte und müsste im Rahmen einer Kernsanierung
(Rückbau + Neubau) erneuert werden.
▪ Ein Erdbebennachweis erfordert voraussichtlich konstruktive Anpassungen
und Ertüchtigungsmaßahmen am Rohbau.
▪ Vorhandene Schadstoffe in Fassade, Innenausbau und im Bereich der
Gebäudetechnik erfordern einen fachgerechten Rückbau inkl. Entsorgung.
▪ Die bauordnungsrechtliche Bewertung der Höhe > 60 m (Fußboden-
oberkante) beeinflusst Aufwand und Spielraum einer Sanierung.Seite 6 von 29
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Planungs- und Baurecht Stadthaus
Hinweis: Flächenangaben sind zu prüfen!
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit
✓ Für eine Sanierung wäre eine neue Baugenehmigung erforderlich.
✓ Baurecht für die mögliche Sanierung gibt der gültige Bebauungsplan aus dem
Jahr 1972, der weitgehend dem gebauten Zustand entspricht.
✓ Im Norden gibt es ein Baufenster für einen Neubau auf aktuell freier Fläche für
fünf Vollgeschosse - Visualisierung siehe Bild.
✓ Im Sockelbereich könnten grundsätzlich zusätzliche Flächen mit einem
Vollgeschoss bebaut werden. Der Turm E könnte aus baurechtlicher Sicht um
ein Vollgeschoss erhöht werden.
▪ Die Einhaltung der Grundflächenzahl und
Geschossflächenzahl ist bei der Sanierungsplanung
zu berücksichtigen. Die zulässige Geschossfläche
könnte begrenzendes Element sein (Flächen sind zu
prüfen).
▪ Sollte das 1. Untergeschoss nicht mehr Parkebene
sein, würden alle Türme entsprechend der Zählweise
des Bebauungsplans ein Vollgeschoss mehr haben.Seite 7 von 29
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Tragwerk - Rohbau
Hinweis: Flächenangaben sind zu prüfen!
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit
✓ Der witterungsgeschützte Rohbau böte eine gute Basis zur Sanierung, sowohl
aus statischer Sicht als auch in Bezug auf den konstruktiven Brandschutz und
die Gestaltungsmöglichkeiten durch die Skelettbauweise.
▪ Der freiliegende Rohbau im Bereich der Parkdecks und Fußgängerbrücke ist
grundhaft zu sanieren (Stützen, Decken, Fugen, Bodenaufbauen,
Abdichtungen), keine temporäre Maßnahme im laufenden Betrieb kann diese
Grundsanierung ersetzen, nur zeitlich nach hinten verschieben. Diese Bauteile
werden jährlich in Bezug auf Ihre Standsicherheit überwacht, was neue
Erkenntnisse bringen kann.
▪ Die Nutzung nach Ende 2025 erfordert temporäre Maßnahmen an ~40 weiteren
Stützen (Kosten ca. 800 t€ brutto).
▪ Schätzungsweise bis 2027 ist die Standsicherheit der Stützen gegeben, dann
muss - zur Sicherung der Standsicherheit - eine grundhafte Sanierung der
Stützen und angrenzenden Bauteile erfolgen.
• Der Rohbau besteht aus ca. 40 tm³
Stahlbeton, für deren Herstellung ca.
13.200 Tonnen CO2 emittiert wurden.
Um dies aufzunehmen, benötigen 438
Tausend Bäume ein ganzes Jahr.Seite 8 von 29
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Fassade
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit
✓ Für die Fassade wäre im Rahmen der Sanierung aus baufachlicher,
wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht eine Kernsanierung nötig.
✓ Die Skelettbauweise mit vorgehängter Fassade würde eine gute Basis für
eine Kernsanierung bei gleichzeitigem Erhalt des Rohbaus bieten.
▪ Die vorhandene vorgehängte Fassade mit der daran angebrachten
Blechbekleidung befindet sich in einem schlechten Zustand.
▪ Die Luft- und Regendichtigkeit sowie Wärmedämmung und der
sommerliche Wärmeschutz entsprechen nicht den heutigen Standards
und Anforderungen.
▪ Die vorhandenen Fenster und Fensterbänder haben mit ihren ca. 48
Jahren die zu erwartende Nutzungsdauer von 30 bis 35 Jahren bereits
deutlich überschritten und müssen aus o.g. Gründen sowie wegen
zunehmender Erblindung ausgetauscht werden.Seite 9 von 29
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Gebäudetechnik
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit
✓ Nur ein Kernsanierung kann die Gebäudetechnik gesamthaft auf den
aktuellen Stand der Technik bringen.
✓ Das Stadthaus bietet in vertikaler sowie horizontaler Ausrichtung
ausreichend Flächen für eine nachhaltig angelegte Gebäudetechnik.
▪ Die Gebäudetechnik ist veraltet und begrenzt die Nutzbarkeit, Sicherheit und
den Komfort des Gebäudes.
▪ Es besteht erhöhter Wartungsaufwand von jährlich
ca. 1,0 bis 1,5 Mio.€ brutto, Tendenz steigend.
▪ Hohes Ausfallrisiko besteht für die Wärmeversorgungsanlage, zwei
Kühltürme und die Elektrotechnik in diversen Komponenten.
▪ Akute Mängel bestehen bei den Brandschutzklappen im Kellergeschoss,
den Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen
sowie bei drei Aufzugsgruppen.Seite 10 von 29
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Erdbebennachweis
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• Bonn liegt in der Erdbebenzone 1.
• Im Erbauungsjahr war gemäß den bauzeitlichen bauordnungsrechtlichen
Anforderungen kein Erdbebennachweis zu führen.
• Im Rahmen eines neuen Baugenehmigungsverfahrens ist ein
Erdbebennachweis zu betrachten.
• Dieser kann gemäß Vorbetrachtungen voraussichtlich konstruktive
Anpassungen und Ertüchtigungsmaßahmen notwendig machen,
insbesondere an den Flachbauten und kleinen Türme D und E.Seite 11 von 29
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Schadstoffe
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit
✓ Ortsfest verbaute Schadstoffe (nicht gasförmig) sind von Vorteil, da sie
geordnet rückgebaut werden können.
✓ Im Stadthaus finden sich ausschließlich ortsfeste Schadstoffe.
✓ Im Rahmen der Sanierung des Stadthauses wäre der Rückbau der
Schadstoffe mit dem entsprechenden Aufwand (Zeit und Kosten)
einzuplanen. Gleiches gilt im Falle Rückbau / Abriss des Stadthauses.
✓ Wenige Bauteile wie schadstoffbelastete Abstandshalter im Beton
könnten bei der Sanierung erhalten bleiben.
▪ Asbest ist in mehreren Bauteilen vorhanden und stets ortsfest verbaut:
Elemente der Fassade; Verkleidung von Durchbrüchen, Decken und
Fugen; Platten in Medienschränken; Holzfurnierfutter; Holztrennwände;
Brandschutz-Tore und -Türe; Abdeckungen von Fugen; Abhangdecken;
Fugen; Brandschutz-Klappen; Dichtungen; Abwasserrohre und
Regenwasserrohre; Abtrennungen und Füllstoffe in Zwischendecke
▪ Polychlorierte Biphenyle (PCB) und PAK-haltige Baustoffe wurden im
Stadthaus nicht aufgefunden (PAK = Polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe).
• KMF (künstliche Mineralfaser = „alte Mineralwolle“) findet sich als
Isolierungen ortsfest verbaut in leichten Trennwänden, der Fassade und
als Akustikplatten im Stadthaus.Seite 12 von 29
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Hochhaus > „60 Meter“
Hinweis: Flächenangaben sind zu prüfen!
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit
• Hochhäuser mit einer Höhe von mehr als 60 m (Fußbodenoberkante oberstes
Geschoss zu mittlerer Geländeoberkante, in dem Aufenthaltsräume möglich
sind) unterliegen erhöhten Anforderungen.
• Drei Geschosse des Turm A, darunter ein Technik-Geschoss, liegen oberhalb
dieser definierten Höhe von 60 m – siehe Visualisierung.
• Im Falle einer Sanierung ist frühzeitig die Einstufung des Gebäudeensembles
bzw. des Turms A zu prüfen, bspw. im Rahmen einer Bauvoranfrage. Dabei
könnten sich der Bestandsschutz und die Tatsache, dass nur ein Turm des
Gebäudeensembles die relevante Höhe überschreitet, positiv auswirken.
Varianten für Sanierungsplanung:
• Keine erhöhten Anforderungen
• Erhöhte Anforderungen umsetzen
in Turm A/Gesamtensemble
• Turm A in Höhe reduzieren
• Oberstes Geschoss Turm A mit
besonders hoher Raumhöhe
• Raumkonzept anpassen (keine
Aufenthaltsräume ermöglichen)
60 m
60 mSeite 13 von 29
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Kostenübersicht
Hinweis: Flächenangaben sind zu prüfen!
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit
• 2022 erzeugte das Stadthaus folgende jährliche Kosten in brutto:
• 1,0 Mio.€ Wartung Gebäudetechnik
• 1,4 Mio.€ Strom (ca. 7 GWh)
• 1,4 Mio.€ Fernwärme (ca. 9,7 GWh)
• 1,7 Mio.€ Sonstige Betriebskosten
• 2,0 Mio.€ Investitionen/lebenserhaltende Maßnahmen (Mittelwert 2021-2023)
→ in Summe jährlich 5,5 Mio. € + 2,0 Mio.€ = 7,5 Mio.€
• Die Abschreibung liegt bei ca. 1,5 Mio.€ / Jahr.
• Da bereits in den vergangenen Jahren die Investitionen auf ein Minimum
reduziert wurden, müssen in den kommenden Jahren Maßnahmen
nachgeholt werden, die sich nicht zuletzt auch aus den Erkenntnissen der
Gutachten ergeben haben.
• Mit Festlegung eines Datums der Außerbetriebsetzung gibt es
Planungssicherheit, um Investitionen auf ein Minimum zu begrenzen.
• Gemäß grober stadtinterner Kostenschätzung würde ein Auszug 2027
bedeuten, dass bis dahin noch ca. 17,3 Mio.€ brutto investiert werden
müssen, um den Betrieb bis zum Jahr 2027 aufrechtzuerhalten, im Mittel
5,8 Mio.€ brutto/Jahr. Eine Reduzierung um 9 Mio.€ würde geprüft werden.
• Für einen Lebenserhalt bis 2034, als beispielhafter Vergleich, der dennoch
temporäre Teilfreizüge nötig machen würde, sind größere Maßnahmen nötig,
in Summe 151 Mio. € brutto Investment, im Mittel 15,1 Mio.€ brutto/Jahr.Seite 14 von 29
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit
Bildquelle
dbp dasbauprojekt GmbH – alle Visualisierung ohne QuellenangabeSeite 15 von 29
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance 1
Stadthaus-Areal
als Chance
Visualisierungen: dbp dasbauprojektSeite 16 von 29
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Einleitung
• Die Notwendigkeit einer zwischenzeitlichen Betriebsunterbrechung im Stadthaus
bietet der Stadt Bonn große Chancen. Dies erlaubt die ergebnisoffene Diskussion
zur zukünftigen Nutzung des Stadthaus-Areals.
• Es besteht die Chance, das Stadthaus-Areal in ein ganzheitliches
stadtplanerisches Gesamtkonzept zu integrieren (Nutzungen, Bebauung,
Funktion, Wirkung, Zukunftsfähigkeit).
• Der Gebäudekomplex hat viele Vorteile und
lösbare Konflikte.
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance
Ökonomie
und
Ökologie
Bedarfe
Stadt-
entwick-
lung• Die Grundlagen für die „Zukunft
unserer Arbeit“ können geschaffen
werden - dies definiert das
Konzept der Verwaltung mit.
• Die Definition der Bedarfe
sollte Fundament
der Chancenentwicklung sein.
→ Nachhaltig denken, Chancen nutzen !Seite 17 von 29
3
Bestand: Vorteile und Konflikte Stadthaus
Eingangs-
situation
Flächen-
angebot Raum-
höhen
Großzü-
giges KG
Höhe >60m
Erdbeben-
nachweis
Unattraktive
Flachbauten
Sanierungs-
fähigkeit
Rohbau
Diverse
Konzepte
Optik
Einbindung
UmfeldStellplätze
Rohbau
Parkdecks +
Stützenfüße
Flexibilität
Skelettbau-
weise
Rohbau
Hohe
Betriebskosten
Baurecht
umfangreich
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Flexible
Grundriss-
möglichkeitenSeite 18 von 29
Auszug Chancen Stadthaus-Areal
„Zukunft unserer Arbeit“ umsetzen - Arbeitgeberinattraktivität
Klimaplan 2035 nachverfolgen, Betriebskosten senken - Vorbild sein
Bürgernahe Servicestandorte vs. sonstige Verwaltung bündeln
Kosten sparen (Entmietung anderer Standorte) – „kurze Wege“
Stadthaus mit verschiedenen Nutzungen im Zentrum
Stadthaus als erlebbare Verbindung Nordstadt zu Innenstadt
Chance
Chance
Chance
Chance
Chance
Chance
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance
Sanierungsprojekt zu Stadtentwicklungsprojekt machenChanceSeite 19 von 29
Arbeitsplätze der Verwaltung aktuell
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance
• Die Verwaltungsstandorte sind bedarfsorientiert gewachsen
• Etwa 3.700 Arbeitsplätze in ~60 Liegenschaften
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Ideen - Bausteine
• Zu den Nutzungen gibt es diverse Ideen in unterschiedlichen Studien, die zeigen, dass
die Möglichkeiten vielfältig sind – durchmischte Nutzungen werden in den Studien
favorisiert:
• Erhalt Kita
• Wohnen für das abendliche Beleben
• Kultur (Kino o.Ä.) in Bereichen mit weniger Beleuchtung
• Gewerbe mit Kneipen usw. auf der Flachdachebene
• Studentenwohnen, Pflege, Hotel
• überdachter großer Fahrradstellplatz, Bürgerzentrum
• Büros
• Schule
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Konzeptstudie Umnutzung Stadthaus1)
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200-300 Mio.€
Inkl. Angabe Kostenprognose für KG 200-700, netto (Stand Mai 2022)Seite 22 von 29
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Ideen-Bausteine „Gestaltung“
Treppen-
häuser
verlegen 1)
Duplex-
Geschosse 2)
Transparente Duplex-
Geschosse 2)
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Decken kürzen für
mehr Belichtung 2)Seite 23 von 29
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Ideen-Bausteine
Neues Ankommen:
Freitreppe mit
Sitzebene 2)
Blockrandbebauung
als Rahmen 2)
Innenhof mit
Gewerbe,
Gastronomie 2)
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Plateau-Ebene,
auch unter
Türmen 2)Seite 24 von 29
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Ideen-Bausteine „Gestaltung“
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance
Unterschiedliche
Fassaden-
gestaltungen
Ziegel Metall Holz Putz GlasSeite 25 von 29
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Ideen-Bausteine „Gestaltung“
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance
Sky-
RestaurantSeite 26 von 29
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Ideen-Bausteine „Gestaltung“
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance
Transparenter
Ratssaal 2)Seite 27 von 29
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Stadthaus-Areal als Chance
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance
Zukunft Stadthaus - Areal
Stadtent-
wicklung
Sonstige
Nutzungen
Konzept
Verwaltung
• Es braucht eine Festlegung für ein zukunftsfähiges ganzheitliches Zielbild des
Stadthaus-Areals. Dafür muss das Konzept der Verwaltung in Einklang gebracht
werden mit den Bedarfen der Stadtentwicklung sowie sonstigen Nutzungen und
gegeneinander abgewogen werden.Seite 28 von 29
dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance
Quellen
0) dbp dasbauprojekt GmbH – alle Visualisierung ohne Quellenangabe
1) ASTOC, 2022, Städtebauliche Konzeptstudie
2) alanus hochschule, 2019, Stadthaus Bonn -Multivalentpotent?
Perspektiven des Weiterbauens von Micha Kretschmann, Alexander
Jerosch-Herold, Jakob Krauss - Auszeichnung: 1. Platz Campus
Masters Wettbewerb Baunetz 2019Seite 29 von 29

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Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de