240198 · Beschlussvorlage
Weiteres Vorgehen zum Stadthaus
Kerndaten
- Nummer
- 240198
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240198 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat I Dezernat: Dez. I Weiteres Vorgehen zum Stadthaus Beratungsfolge Hauptausschuss 12.03.2024 Empfehlung Rat 14.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat folgt der Empfehlung des beauftragten Büros dbp dasbauprojekt GmbH das Stadthaus spätestens im Jahr 2027 aus der Nutzung zu nehmen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Auszug der im Stadthaus untergebrachten Verwaltungseinheiten vorzubereiten, sobald die personellen Voraussetzungen geschaffen sind. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Rat eine Beschlussvorlage zur Grundsatzentscheidung über Nutzungsszenarien der Liegenschaft Stadthaus bzw. des Stadthaus-Areal als Ganzes vorzulegen. In den Nutzungsszenarien sind insbesondere folgende Parameter zu berücksichtigen: · Künftige Arbeitsplatz- bzw. Flächenbedarfe der Stadtverwaltung, basierend u.a. auf den Erkenntnissen aus dem Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ · Parallel in der Entwicklung befindliche Projekte wie z.B. NQB, Innovationsdreieck und Investorenprojekte · Chancen der Liegenschaft und dem Stadthaus-Areal (u.a. Stadtentwicklung, Städtebau, Nachhaltigkeit) · Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen · Realistische Projektverläufe 4. Zur organisatorischen und personellen Aufstellung der unter 2. und 3. aufgeführten, separaten Projekte werden entsprechend notwendige Projektstrukturen innerhalb der Verwaltung gebildet, die die damit einhergehenden Aufgaben definieren und die nächsten Schritte und Notwendigkeiten vorbereiten. Der erforderliche interne Personalbedarf wird zeitnah intern ermittelt und schnellstmöglich dem Rat zurSeite 1 von 29 Seite 2 Entscheidung vorgelegt. Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, sich für die o.g. Projekte externer Unterstützung und Fachexpertise zu bedienen. Der konkrete Leistungsumfang wird dem Rat kurzfristig zur Entscheidung vorgelegt. 5. Zur politischen Begleitung der bevorstehenden Grundsatzentscheidungen („Meilensteine“) zum Stadthaus-Areal wird zunächst der Hauptausschuss als vorberatendes Gremium ausgewählt. Begründung: Zu 1. und 2.: Zur Begründung wird vollinhaltlich auf die in gleicher Sitzung zu behandelnde Mitteilungsvorlage, DS-Nr. 240197 bzw. die als Anlage 1 beigefügte Präsentation „Stadthaus Sanierungsfähigkeit“ und die darin enthaltenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen verwiesen. Zu 3.: Der Beschlussvorschlag bzw. die dabei zu berücksichtigenden Überlegungen und Annahmen ergeben sich insb. aus der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Präsentation „Stadthaus-Areal als Chance“. Auf diese wird zur Begründung verwiesen. Zu 4.: Projekte dieser Dimension können nicht in der klassischen Linienorganisation abgebildet werden, sodass neben der externen Fachexpertise auch intern zusätzlicher Personalbedarf entsteht. Um eine richtungsweisende Grundsatzentscheidung zum Stadthaus-Areal treffen zu können, empfiehlt die Verwaltung die zeitnahe Beauftragung entsprechender externer Fachexpertise mit der Entwicklung von möglichen Szenarien zur Zukunft des Stadthauses-Areals. In den Szenarien sollen denkbare künftige Nutzungsmöglichkeiten und –bedarfe, die neben dem Flächen- und Arbeitsplatzbedarf der Stadtverwaltung auf Basis der Erkenntnisse aus dem Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ auch die Interessen der Stadtentwicklung und mögliche alternative Nutzungen berücksichtigen sollen, betrachtet werden. Es ist vorgesehen, die erarbeiteten Ergebnisse im zweiten Halbjahr 2024 zu präsentieren und zur Entscheidung zu stellen. Der für die o.g. Projekte erforderliche interne Personalbedarf wird zeitnah ermittelt und der Politik separat vorgelegt. Zu 5.: Laut Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn gemäß Beschluss des Rates vom 11. Dezember 2014 ist der Hauptausschuss das für Personal und Organisation zuständige Gremium.Seite 2 von 29 Seite 3 Anlage/n 1 Anlage 1_Stadthaus-Sanierungsfaehigkeit (öffentlich) 2 Anlage 2_Stadthaus-Chance (öffentlich)Seite 3 von 29 dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit 1 Stadthaus Sanierungsfähigkeit Visualisierungen: dbp dasbauprojektSeite 4 von 29 2 Gesamtfazit • Das Stadthaus ist sanierungsfähig unter der Voraussetzung, dass Fassade und Gebäudetechnik komplett erneuert werden (Kernsanierung). • Die Gebäudetechnik unterliegt einem hohen bestehenden Ausfallrisiko. Es sind immense Investitionen notwendig, die dennoch keine vollständige Sicherheit des Betriebs geben. • Das Monitoring der Stützen hat ergeben, dass die Standsicherheit dieser schätzungsweise bis 2027 gegeben ist, wenn bis dahin weitere temporäre Maßnahmen durchgeführt werden. Nach 2027 ist eine grundhafte Sanierung der Stützen und angrenzenden Bauteile erforderlich. • Für eine ausfallsichere Verwaltung und um lebenserhaltende Investitionen auf ein Minimum zu reduzieren, ist es notwendig, jetzt ein Datum der Außerbetriebsetzung bzw. Nutzungsunterbrechung des Stadthauses zu benennen. • Bei Nutzung bis 2027 fallen Investitionen von ca. 5,8 Mio.€ und bei Nutzung bis 2034 sogar Kosten von ca. 15,1 Mio.€ brutto als Mittelwert je Nutzungsjahr an. Hinzu kommen > 5,5 Mio.€ laufende Betriebskosten / Jahr. → Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht ist zu empfehlen, spätestens im Jahr 2027 das Gebäude aus der Nutzung zu nehmen. dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus SanierungsfähigkeitSeite 5 von 29 3 Überblick Sanierungsfähigkeit Stadthaus dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit ✓ Der gültige Bebauungsplan gibt Baurecht für die vorhandene Bebauung und Spielraum für geometrische Anpassungen. ✓ Das Tragwerk - der Rohbau - ist aus statischer und brandschutztechnischer Sicht sanierungsfähig. ✓ Die Fassade könnte und müsste im Rahmen einer Kernsanierung (Rückbau + Neubau) erneuert werden. ✓ Die Gebäudetechnik könnte und müsste im Rahmen einer Kernsanierung (Rückbau + Neubau) erneuert werden. ▪ Ein Erdbebennachweis erfordert voraussichtlich konstruktive Anpassungen und Ertüchtigungsmaßahmen am Rohbau. ▪ Vorhandene Schadstoffe in Fassade, Innenausbau und im Bereich der Gebäudetechnik erfordern einen fachgerechten Rückbau inkl. Entsorgung. ▪ Die bauordnungsrechtliche Bewertung der Höhe > 60 m (Fußboden- oberkante) beeinflusst Aufwand und Spielraum einer Sanierung.Seite 6 von 29 4 Planungs- und Baurecht Stadthaus Hinweis: Flächenangaben sind zu prüfen! dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit ✓ Für eine Sanierung wäre eine neue Baugenehmigung erforderlich. ✓ Baurecht für die mögliche Sanierung gibt der gültige Bebauungsplan aus dem Jahr 1972, der weitgehend dem gebauten Zustand entspricht. ✓ Im Norden gibt es ein Baufenster für einen Neubau auf aktuell freier Fläche für fünf Vollgeschosse - Visualisierung siehe Bild. ✓ Im Sockelbereich könnten grundsätzlich zusätzliche Flächen mit einem Vollgeschoss bebaut werden. Der Turm E könnte aus baurechtlicher Sicht um ein Vollgeschoss erhöht werden. ▪ Die Einhaltung der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl ist bei der Sanierungsplanung zu berücksichtigen. Die zulässige Geschossfläche könnte begrenzendes Element sein (Flächen sind zu prüfen). ▪ Sollte das 1. Untergeschoss nicht mehr Parkebene sein, würden alle Türme entsprechend der Zählweise des Bebauungsplans ein Vollgeschoss mehr haben.Seite 7 von 29 5 Tragwerk - Rohbau Hinweis: Flächenangaben sind zu prüfen! dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit ✓ Der witterungsgeschützte Rohbau böte eine gute Basis zur Sanierung, sowohl aus statischer Sicht als auch in Bezug auf den konstruktiven Brandschutz und die Gestaltungsmöglichkeiten durch die Skelettbauweise. ▪ Der freiliegende Rohbau im Bereich der Parkdecks und Fußgängerbrücke ist grundhaft zu sanieren (Stützen, Decken, Fugen, Bodenaufbauen, Abdichtungen), keine temporäre Maßnahme im laufenden Betrieb kann diese Grundsanierung ersetzen, nur zeitlich nach hinten verschieben. Diese Bauteile werden jährlich in Bezug auf Ihre Standsicherheit überwacht, was neue Erkenntnisse bringen kann. ▪ Die Nutzung nach Ende 2025 erfordert temporäre Maßnahmen an ~40 weiteren Stützen (Kosten ca. 800 t€ brutto). ▪ Schätzungsweise bis 2027 ist die Standsicherheit der Stützen gegeben, dann muss - zur Sicherung der Standsicherheit - eine grundhafte Sanierung der Stützen und angrenzenden Bauteile erfolgen. • Der Rohbau besteht aus ca. 40 tm³ Stahlbeton, für deren Herstellung ca. 13.200 Tonnen CO2 emittiert wurden. Um dies aufzunehmen, benötigen 438 Tausend Bäume ein ganzes Jahr.Seite 8 von 29 6 Fassade dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit ✓ Für die Fassade wäre im Rahmen der Sanierung aus baufachlicher, wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht eine Kernsanierung nötig. ✓ Die Skelettbauweise mit vorgehängter Fassade würde eine gute Basis für eine Kernsanierung bei gleichzeitigem Erhalt des Rohbaus bieten. ▪ Die vorhandene vorgehängte Fassade mit der daran angebrachten Blechbekleidung befindet sich in einem schlechten Zustand. ▪ Die Luft- und Regendichtigkeit sowie Wärmedämmung und der sommerliche Wärmeschutz entsprechen nicht den heutigen Standards und Anforderungen. ▪ Die vorhandenen Fenster und Fensterbänder haben mit ihren ca. 48 Jahren die zu erwartende Nutzungsdauer von 30 bis 35 Jahren bereits deutlich überschritten und müssen aus o.g. Gründen sowie wegen zunehmender Erblindung ausgetauscht werden.Seite 9 von 29 7 Gebäudetechnik dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit ✓ Nur ein Kernsanierung kann die Gebäudetechnik gesamthaft auf den aktuellen Stand der Technik bringen. ✓ Das Stadthaus bietet in vertikaler sowie horizontaler Ausrichtung ausreichend Flächen für eine nachhaltig angelegte Gebäudetechnik. ▪ Die Gebäudetechnik ist veraltet und begrenzt die Nutzbarkeit, Sicherheit und den Komfort des Gebäudes. ▪ Es besteht erhöhter Wartungsaufwand von jährlich ca. 1,0 bis 1,5 Mio.€ brutto, Tendenz steigend. ▪ Hohes Ausfallrisiko besteht für die Wärmeversorgungsanlage, zwei Kühltürme und die Elektrotechnik in diversen Komponenten. ▪ Akute Mängel bestehen bei den Brandschutzklappen im Kellergeschoss, den Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen sowie bei drei Aufzugsgruppen.Seite 10 von 29 8 Erdbebennachweis dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit • Bonn liegt in der Erdbebenzone 1. • Im Erbauungsjahr war gemäß den bauzeitlichen bauordnungsrechtlichen Anforderungen kein Erdbebennachweis zu führen. • Im Rahmen eines neuen Baugenehmigungsverfahrens ist ein Erdbebennachweis zu betrachten. • Dieser kann gemäß Vorbetrachtungen voraussichtlich konstruktive Anpassungen und Ertüchtigungsmaßahmen notwendig machen, insbesondere an den Flachbauten und kleinen Türme D und E.Seite 11 von 29 9 Schadstoffe dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit ✓ Ortsfest verbaute Schadstoffe (nicht gasförmig) sind von Vorteil, da sie geordnet rückgebaut werden können. ✓ Im Stadthaus finden sich ausschließlich ortsfeste Schadstoffe. ✓ Im Rahmen der Sanierung des Stadthauses wäre der Rückbau der Schadstoffe mit dem entsprechenden Aufwand (Zeit und Kosten) einzuplanen. Gleiches gilt im Falle Rückbau / Abriss des Stadthauses. ✓ Wenige Bauteile wie schadstoffbelastete Abstandshalter im Beton könnten bei der Sanierung erhalten bleiben. ▪ Asbest ist in mehreren Bauteilen vorhanden und stets ortsfest verbaut: Elemente der Fassade; Verkleidung von Durchbrüchen, Decken und Fugen; Platten in Medienschränken; Holzfurnierfutter; Holztrennwände; Brandschutz-Tore und -Türe; Abdeckungen von Fugen; Abhangdecken; Fugen; Brandschutz-Klappen; Dichtungen; Abwasserrohre und Regenwasserrohre; Abtrennungen und Füllstoffe in Zwischendecke ▪ Polychlorierte Biphenyle (PCB) und PAK-haltige Baustoffe wurden im Stadthaus nicht aufgefunden (PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe). • KMF (künstliche Mineralfaser = „alte Mineralwolle“) findet sich als Isolierungen ortsfest verbaut in leichten Trennwänden, der Fassade und als Akustikplatten im Stadthaus.Seite 12 von 29 10 Hochhaus > „60 Meter“ Hinweis: Flächenangaben sind zu prüfen! dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit • Hochhäuser mit einer Höhe von mehr als 60 m (Fußbodenoberkante oberstes Geschoss zu mittlerer Geländeoberkante, in dem Aufenthaltsräume möglich sind) unterliegen erhöhten Anforderungen. • Drei Geschosse des Turm A, darunter ein Technik-Geschoss, liegen oberhalb dieser definierten Höhe von 60 m – siehe Visualisierung. • Im Falle einer Sanierung ist frühzeitig die Einstufung des Gebäudeensembles bzw. des Turms A zu prüfen, bspw. im Rahmen einer Bauvoranfrage. Dabei könnten sich der Bestandsschutz und die Tatsache, dass nur ein Turm des Gebäudeensembles die relevante Höhe überschreitet, positiv auswirken. Varianten für Sanierungsplanung: • Keine erhöhten Anforderungen • Erhöhte Anforderungen umsetzen in Turm A/Gesamtensemble • Turm A in Höhe reduzieren • Oberstes Geschoss Turm A mit besonders hoher Raumhöhe • Raumkonzept anpassen (keine Aufenthaltsräume ermöglichen) 60 m 60 mSeite 13 von 29 11 Kostenübersicht Hinweis: Flächenangaben sind zu prüfen! dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit • 2022 erzeugte das Stadthaus folgende jährliche Kosten in brutto: • 1,0 Mio.€ Wartung Gebäudetechnik • 1,4 Mio.€ Strom (ca. 7 GWh) • 1,4 Mio.€ Fernwärme (ca. 9,7 GWh) • 1,7 Mio.€ Sonstige Betriebskosten • 2,0 Mio.€ Investitionen/lebenserhaltende Maßnahmen (Mittelwert 2021-2023) → in Summe jährlich 5,5 Mio. € + 2,0 Mio.€ = 7,5 Mio.€ • Die Abschreibung liegt bei ca. 1,5 Mio.€ / Jahr. • Da bereits in den vergangenen Jahren die Investitionen auf ein Minimum reduziert wurden, müssen in den kommenden Jahren Maßnahmen nachgeholt werden, die sich nicht zuletzt auch aus den Erkenntnissen der Gutachten ergeben haben. • Mit Festlegung eines Datums der Außerbetriebsetzung gibt es Planungssicherheit, um Investitionen auf ein Minimum zu begrenzen. • Gemäß grober stadtinterner Kostenschätzung würde ein Auszug 2027 bedeuten, dass bis dahin noch ca. 17,3 Mio.€ brutto investiert werden müssen, um den Betrieb bis zum Jahr 2027 aufrechtzuerhalten, im Mittel 5,8 Mio.€ brutto/Jahr. Eine Reduzierung um 9 Mio.€ würde geprüft werden. • Für einen Lebenserhalt bis 2034, als beispielhafter Vergleich, der dennoch temporäre Teilfreizüge nötig machen würde, sind größere Maßnahmen nötig, in Summe 151 Mio. € brutto Investment, im Mittel 15,1 Mio.€ brutto/Jahr.Seite 14 von 29 dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus Sanierungsfähigkeit Bildquelle dbp dasbauprojekt GmbH – alle Visualisierung ohne QuellenangabeSeite 15 von 29 dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance 1 Stadthaus-Areal als Chance Visualisierungen: dbp dasbauprojektSeite 16 von 29 2 Einleitung • Die Notwendigkeit einer zwischenzeitlichen Betriebsunterbrechung im Stadthaus bietet der Stadt Bonn große Chancen. Dies erlaubt die ergebnisoffene Diskussion zur zukünftigen Nutzung des Stadthaus-Areals. • Es besteht die Chance, das Stadthaus-Areal in ein ganzheitliches stadtplanerisches Gesamtkonzept zu integrieren (Nutzungen, Bebauung, Funktion, Wirkung, Zukunftsfähigkeit). • Der Gebäudekomplex hat viele Vorteile und lösbare Konflikte. dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance Ökonomie und Ökologie Bedarfe Stadt- entwick- lung• Die Grundlagen für die „Zukunft unserer Arbeit“ können geschaffen werden - dies definiert das Konzept der Verwaltung mit. • Die Definition der Bedarfe sollte Fundament der Chancenentwicklung sein. → Nachhaltig denken, Chancen nutzen !Seite 17 von 29 3 Bestand: Vorteile und Konflikte Stadthaus Eingangs- situation Flächen- angebot Raum- höhen Großzü- giges KG Höhe >60m Erdbeben- nachweis Unattraktive Flachbauten Sanierungs- fähigkeit Rohbau Diverse Konzepte Optik Einbindung UmfeldStellplätze Rohbau Parkdecks + Stützenfüße Flexibilität Skelettbau- weise Rohbau Hohe Betriebskosten Baurecht umfangreich dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance Flexible Grundriss- möglichkeitenSeite 18 von 29 Auszug Chancen Stadthaus-Areal „Zukunft unserer Arbeit“ umsetzen - Arbeitgeberinattraktivität Klimaplan 2035 nachverfolgen, Betriebskosten senken - Vorbild sein Bürgernahe Servicestandorte vs. sonstige Verwaltung bündeln Kosten sparen (Entmietung anderer Standorte) – „kurze Wege“ Stadthaus mit verschiedenen Nutzungen im Zentrum Stadthaus als erlebbare Verbindung Nordstadt zu Innenstadt Chance Chance Chance Chance Chance Chance dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance Sanierungsprojekt zu Stadtentwicklungsprojekt machenChanceSeite 19 von 29 Arbeitsplätze der Verwaltung aktuell dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance • Die Verwaltungsstandorte sind bedarfsorientiert gewachsen • Etwa 3.700 Arbeitsplätze in ~60 Liegenschaften 5Seite 20 von 29 6 Ideen - Bausteine • Zu den Nutzungen gibt es diverse Ideen in unterschiedlichen Studien, die zeigen, dass die Möglichkeiten vielfältig sind – durchmischte Nutzungen werden in den Studien favorisiert: • Erhalt Kita • Wohnen für das abendliche Beleben • Kultur (Kino o.Ä.) in Bereichen mit weniger Beleuchtung • Gewerbe mit Kneipen usw. auf der Flachdachebene • Studentenwohnen, Pflege, Hotel • überdachter großer Fahrradstellplatz, Bürgerzentrum • Büros • Schule dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als ChanceSeite 21 von 29 7 Konzeptstudie Umnutzung Stadthaus1) dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance 200-300 Mio.€ Inkl. Angabe Kostenprognose für KG 200-700, netto (Stand Mai 2022)Seite 22 von 29 8 Ideen-Bausteine „Gestaltung“ Treppen- häuser verlegen 1) Duplex- Geschosse 2) Transparente Duplex- Geschosse 2) dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance Decken kürzen für mehr Belichtung 2)Seite 23 von 29 9 Ideen-Bausteine Neues Ankommen: Freitreppe mit Sitzebene 2) Blockrandbebauung als Rahmen 2) Innenhof mit Gewerbe, Gastronomie 2) dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance Plateau-Ebene, auch unter Türmen 2)Seite 24 von 29 10 Ideen-Bausteine „Gestaltung“ dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance Unterschiedliche Fassaden- gestaltungen Ziegel Metall Holz Putz GlasSeite 25 von 29 11 Ideen-Bausteine „Gestaltung“ dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance Sky- RestaurantSeite 26 von 29 12 Ideen-Bausteine „Gestaltung“ dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance Transparenter Ratssaal 2)Seite 27 von 29 13 Stadthaus-Areal als Chance dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance Zukunft Stadthaus - Areal Stadtent- wicklung Sonstige Nutzungen Konzept Verwaltung • Es braucht eine Festlegung für ein zukunftsfähiges ganzheitliches Zielbild des Stadthaus-Areals. Dafür muss das Konzept der Verwaltung in Einklang gebracht werden mit den Bedarfen der Stadtentwicklung sowie sonstigen Nutzungen und gegeneinander abgewogen werden.Seite 28 von 29 dpb dasbauprojekt GmbH | 05.02.2024 | Stadthaus-Areal als Chance Quellen 0) dbp dasbauprojekt GmbH – alle Visualisierung ohne Quellenangabe 1) ASTOC, 2022, Städtebauliche Konzeptstudie 2) alanus hochschule, 2019, Stadthaus Bonn -Multivalentpotent? Perspektiven des Weiterbauens von Micha Kretschmann, Alexander Jerosch-Herold, Jakob Krauss - Auszeichnung: 1. Platz Campus Masters Wettbewerb Baunetz 2019Seite 29 von 29
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de