240198-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Weiteres Vorgehen zum Stadthaus, Personalbedarf Projekt „Stadthaus-Umzug“
Kerndaten
- Nummer
- 240198-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240198-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat I Dezernat: Dez. I Weiteres Vorgehen zum Stadthaus, Personalbedarf Projekt „Stadthaus-Umzug“ Beratungsfolge Hauptausschuss 12.03.2024 Empfehlung Rat 14.03.2024 Entscheidung Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: Die Beschlussvorlage „Weiteres Vorgehen zum Stadthaus“ (DS-Nr. 240198) wird dahingehend ergänzt, als dass für die Vorbereitung und Durchführung des Umzuges der im Stadthaus untergebrachten Verwaltungseinheiten zusätzliche personelle Ressourcen in Form von 11 zusätzlichen Stellen eingerichtet werden. Begründung Personalbedarf Insgesamt werden für das Projekt „Stadthaus-Umzug“ für die Vorbereitung und die Durchführung des Umzuges der im Stadthaus untergebrachten Verwaltungseinheiten 13 VZÄ benötigt. Da bereits zwei Stellen im Jahre 2021 eingerichtet wurden (*), wird hiermit die Einrichtung von 11 Stellen zur Beschlussfassung vorgelegt. Projektstruktur Die Verwaltung wird eine entsprechende Projektstruktur #UMZUG27 aufsetzen und zur konkreten Ausgestaltung dazu in einer separaten Mitteilungsvorlage für die nächste Sitzungsfolge berichten. Angedacht ist zum jetzigen Zeitpunkt die Einrichtung eines Projektteams und einer Steuerungsgruppe, wobei das Projektteam in die beiden Teilprojekte „Umzugsplanung“ und „Anmietung“ aufgeteilt ist. Stellenbedarf & Aufgaben VZÄ Funktion Wertigkei StellenbeschreibungSeite 1 von 6 Seite 2 t Teilprojekt „Umzugsplanung“ (9 VZÄ) 1 Projektleitung Umzugsplanung A14/E14 Gleichzeitig Projektleitung „Zukunft unserer Arbeit“, Gesamtkommunikation 1 (*) stellvertretende Projektleitung Umzugsplanung A12/E11 Gleichzeitig stellv. Projektleitung „Zukunft unserer Arbeit“, Übergeordnete Planungen, Ämterkommunikation 1 Projektkoordination A11/E10 Projektmanagement, Vorlagenerstellung 1 Changemanagemen t A11/E10 Unterstützung bei der Ämterkommunikation, Begleitung des Change- Prozesses, Ansprechperson für die Mitarbeitenden 2 (1*) Flächenplanung A11/E10 Umzugskoordination, Pläne für Flächenbelegung zeichnen, Vorgaben des Arbeitsschutzes prüfen und umsetzen 1 Vertragsmanageme nt A10/E9c Bedarfsermittlung, Erstellung Leistungsverzeichnisse, Beschaffung und Vertragsbewirtschaftung 1 IT-Koordination A11/E10 Bindeglied zwischen Projektteam und IT-Abteilung 1 Netzwerkingenieur E12 Planung der technischen Infrastruktur, Anpassung des städt. Netzes im Rahmen der Vorbereitung und der Umsetzung des Umzuges, Erstellung Leistungsverzeichnis Teilprojekt „Anmietung“ (4 VZÄ); Stellenbewertung des SGB 1 Projektleitung E13/14 „Immobilienspezialist“, Anmietung, Verhandlungsführung 1 Backoffice E8 Mitarbeit im Projekt, Koordination im TP Anmietung 1 Immobilienkauffrau/- mann E9b/c Operative Aufgaben Anmietung (Objektbegehung, Korrespondenz etc.) 1 Bauingenieur/Archit ekt E12 Baufachliche Betreuung Objektbegehung, Baubeschreibung,Seite 2 von 6 Seite 3 Plausibilisierung Nutzerbedarfe und Kosten etc. = 13 VZÄ Gesamtstellenbedarf Teilprojekte „Umzugsplanung“ und „Anmietung“ Für die Umzugsvorbereitungen der rund 1500 Verwaltungsarbeitsplätze wird eine projektbezogene interne Personalaufstockung notwendig, deren Bedarf teilweise u.a. schon 2021 in der Vorlage DS-Nr. 211810 dargelegt wurde. Damals wurde eine Bewertung der Projektleitung nach A 13 L2E1 LBesG NRW bzw. E 12 TVöD vorgeschlagen. Dies ist unter Berücksichtigung des Gesamtbewertungsgefüges nicht mehr gerechtfertigt. Vielmehr macht die auszuübende Tätigkeit insbesondere im Zusammenhang mit den strategisch relevanten Fragestellungen zum Umzug der v.g. Verwaltungsarbeitsplätze und der Mitarbeitenden unter Beachtung der ambitionierten Zeitschiene, aber insbesondere der Notwendigkeit der Erreichbarkeit einzelner Fachbereiche für die Bonner Bürgerinnen und Bürger (inklusive der kompletten Logistik), des angespannten Immobilienmarktes und der grundsätzlichen örtlichen Gebundenheit hinsichtlich der Komplexität, des Schwierigkeitsgrades sowie der besonderen Bedeutung eine Bewertung nach A 14 LBesG NRW/E 14 TVöD erforderlich. Die übrigen Stellenwerte wurden übernommen. Von den genannten seinerzeit von Amt 10 ermittelten neun Stellen wurden zwei Stellen bereits eingerichtet (*), so dass für das Teilprojekt „Umzugsplanung“ noch sieben Stellen eingerichtet werden müssen. Aufgrund der Bedeutung und des Umfangs dieser Aufgabe ist es erforderlich, dass sich das Projektteam anforderungsgerecht aufstellt. Auch nach dem erfolgreichen Umzug in ein neues (Interims-) Quartier kommen zahlreiche Aufgaben auf die Kolleg*innen zu, unter anderem auch die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Rück-Umzugs bzw. Umzugs in die endgültige Liegenschaft. Die im Projekt #UMZUG27 gewonnenen Kompetenzen und Erfahrungen müssen zwingend gesichert und für die unzweifelhaft folgenden mehrjährigen, gebäudebezogenen (Groß-) Projekte bewahrt werden. Auch im Hinblick auf die mangelnde Attraktivität befristeter Stellen sollten diese daher unbefristet eingerichtet werden. Die erforderlichen Stellen für das Teilprojekt „Anmietung“ sollen über den Wirtschaftsplan des SGBs auf Dauer eingerichtet werden. Das SGB hat sich dabei von der Überlegung leiten lassen, den Stelleninhaberinnen und -inhabern dauerhafte Perspektiven über das Projekt hinaus zu bieten. Die Stellen werden nach entsprechender Beschlussfassung zunächst in 2024 überplanmäßig eingerichtet und im Stellenplan 2025 „nachgezogen“. Dazu folgende Erläuterung:Seite 3 von 6 Seite 4 Die Stelle der Projektleitung wird nach der Projektarbeit als Stelle für die Abteilungsleitung herangezogen. Die jetzige Stelle ist eine adäquate Beamtenstelle und soll nach altersbedingten Ausscheiden des Stelleninhabers in eine Angestelltenstelle umgewandelt werden. Auch die Backoffice-Stelle wird nach der Projektarbeit im SGB benötigt. Sie wird für die zentrale Datenpflege in den Systemen Limas, Wave etc. benötigt, eine solche Stelle existiert bislang in diesem Bereich nicht. Die Stelle Immobilienkaufmann/ -kauffrau wird zur Deckung offener Stellen im Anmietungsbereich herangezogen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund altersbedingtem Ausscheidens in der Abteilung und für die künftig als Interim angemieteten Großimmobilien (Anmietung und Betreuung) kein Mietsachbearbeiter zur Verfügung steht. Aufgrund der Vielzahl der Projekte im SGB wird die Architekten Stelle im SGB langfristig vielseitig einsetzbar sein. Das SGB wird prüfen, ob die o.g. Dienstleistungen durch externe Dritte erbracht werden können. Die Besetzung der Stellen erfolgt sukzessive nach Aufgabe und zeitlicher Erforderlichkeit. Finanzielle Auswirkungen: Amt 10 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.09 Zentrale Dienste Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 4 von 6 Seite 5 Auszahlungen / Aufwendungen 2024:459.619,62* 2025:951.701,55 2026:980.252,60 2027:1.009.660,18 2028:1.039.949,98 2029:1.071.148,48 110000109/ 70.1000 2024:187.878,78 2025:194.554,22 2026:200.390,84 2027:206.402,57 2024:183.465,03 2025:757.147,34 2026:779.861,76 2027:803.257,61 2028:1.039.949,98 2029:1.071.148,48 Für 2024 ggf. eine überplanmäßige Mittelbereitstellung und ab 2025 "Nachmeldung im Doppelhaushalt 2025/2026". Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich *ausgehend von einer Besetzung ab 07/2024 Finanzielle Auswirkungen: SGB Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2024:183.465,03* 2025: 374.468,65 2026: 385.702,71 2027: 397.273,79 2028: 409.192,01 2029: 421.467,77 Wirtschaftsplan SGB 2024 ff. 2024:183.465,03* 2025: 374.468,65 2026: 385.702,71 2027: 397.273,79 2028: 409.192,01 2029: 421.467,77 Einzahlungen / Erträge HaushaltsbelastungSeite 5 von 6 Seite 6 jährlich *ausgehend von einer Besetzung ab 07/2024 Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de