240192-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240192-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Gerhardstraße Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.450 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240192-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme zu Punkt 3 im Bürgerantrag: Der Bezirksbürgermeister Beuel hat im Dezember einen Ortstermin mit der Deutschen Bahn und Verwaltung zur Aufwertung bzw. Begrünung der Bahnunterführung Gerhardstraße durchgeführt. Die Ergebnisse lauten wie folgt: 1.) Zuständigkeit Die Bahn ist für den gesamten inneren Bereich unterhalb der Bahnstrecke (zwischen den Lärmschutzwänden) baulich zuständig. Die restlichen Zufahrten, Aufgänge, Wände, Gitter, Treppen, usw. sind Eigentum der Stadt, vertreten durch das Tiefbauamt. 2.) Was erlaubt die Bahn für ihrem Bereich? Für die Grundstücke der Deutschen Bahn gilt, dass ein Bemalen „fast“ immer möglich ist. Bauliche Veränderungen (darunter fallen Verkleidungen, Aufsätzen, Spiegel aber auch Begrünung) sind nie erlaubt, da dadurch die technische Instandhaltung und Erreichbarkeit der Bauelemente bei regelmäßigen Prüfungen und Wartungen behindert wird bzw. nicht erfolgen kann. Die Deutsche Bahn würde eine Verschönerung/Bemalung der Unterführung durch die Stadt begrüßen und ihr sehr wahrscheinlich uneingeschränkt zustimmen. Die Funktionalität darf nicht eingeschränkt werden. Die Bahn kann diese aus eigenen Mitteln nur in Ausnahmenfällen finanzieren. Beim Ausbau der S13 ist der Bund als Auftraggeber und Geldgeber beteiligt, dass erschwert eine mögliche Förderung. 3.) Weiteres Vorgehen Klärung mit den beteiligten Ämtern der Verwaltung, ob eine Bemalung für die Flächen im städtischen Eigentum umgesetzt werden kann. Bei Unterstützung des Projektes muss die Federführung, Finanzierung und Umsetzung für eine Verschönerung, die alle Sicherheitsaspekte berücksichtigt, geklärt werden.Seite 1 von 3 Seite 2 Beschlussvorschlag: Dem Punkt 3 des Bürgerantrages wird insoweit zugestimmt, als dass die Fachverwaltung prüfen soll, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen (auch zur Finanzierung) eine Umsetzung in Form einer Bemalung der Flächen an der Bahnunterführung Gerhardstraße möglich ist. Anlage/n 1 Anlage zur Stellungnahme DS 240192 (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage zur Stellungnahme DS 240192-03 St Blaue Markierung = städtisches Eigentum Rote Markierung = Eigentum Deutsche Bahn AGSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de