240192 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240192
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 02.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 240192 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 28.01.2024 Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: 1. Die Verkehrsführung für Radfahrer soll zur Unterführung eindeutig und sicher geregelt sein, indem auf die Gerhardstraße Richtung Unterführung eine Ra- dabbiegespur eingezeichnet wird und aus dem Tunnel kommend der Radweg über die Bordsteinkante und die jetzige holprige Grünfläche als Radweg mit den erforderlichen Straßenmaßnahmen in den Straßen- und Fußgängerraum abgeteilt wird. 2. In der Unterführung ist für die jeweilige Fahrtrichtung eine Markierung im Rad- und Fußraum einzuzeichnen, um die aus gegensätzlichen Richtung kom- menden Verkehrsteilnehmer auf der jeweiligen Spur zu halten, damit Unfälle aufgrund hoher Geschwindigkeit wegen des Gefälles vermieden werden. 3. Der gesamte Baukomplex sollte begrünt werden. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich) 3 Fotos (öffentlich)Seite 1 von 4 Betreff Unterführung Vilich, Gerhardstraße - Begrünung und Verkehrsführung Ihr Antrag 1. Die Verkehrsführung für Radfahrer soll zur Unterführung eindeutig und sicher geregelt sein, indem auf die Gerhardstraße Richtung Unterführung eine Radabbiegespur eingezeichnet wird und aus dem Tunnel kommend der Radweg über die Bordsteinkante und die jetzige holprige Grünfläche als Radweg mit den erforderlichen Straßenmaßnahmen in den Straßen- und Fußgängerraum abgeteilt wird. 2. In der Unterführung ist für die jeweilige Fahrtrichtung eine Markierung im Rad- und Fußraum einzuzeichnen, um die aus gegensätzlichen Richtung kommenden Verkehrsteilnehmer auf der jeweiligen Spur zu halten, damit Unfälle aufgrund hoher Geschwindigkeit wegen des Gefälles vermieden werden. 3. Der gesamte Baukomplex sollte begrünt werden. Begründung des Antrags zu 1. Der Radweg, der ab Bauhaus in die Unterführung fortgesetzt wird, endet abrupt mit der Straßenkreuzung zum Getränkemarkt (s. Bild 1). Der Radweg wird nicht fortgeführt, die Fläche ist nicht befestigt, der Bürgersteig nicht abgesenkt. Es ist nicht klar, ob der Radweg ebenfalls wie der Fußweg vor den Mehrfamilienhäusern abgesetzt von der Straße sich fortsetzt oder auf die Straße geführt wird. Sollte er auf die Straße geführt werden, muss dies für die Autofahre, die aus der Unterführung mit Geschwindigkeit den Berg hochfahren, und die an der Kreuzung auch noch Vorfahrt haben, erkennbar sein. Hier sollte bei Einleitung des Radweges auf die Fahrbahn für die Autofahrer ein Achtungszeichen errichtet werden. Zudem sollte auf die Fahrbahn eine Markierung eingezeichnet (s. Bild 2) werden, so dass für die Autofahrer sichtbar ist, dass der Radweg auf die Fahrbahn kommt und auch von der entgegengesetzten Seite über die Fahrbahn geführt wird. zu 2. Aufgrund des Gefälles und der Geschwindigkeit vieler Rad und besonder E-Bikefahrer, entstehen häufig sehr gefährliche Situationen für Fußgänger, Kleinkinder und Rollstuhlfahrer oder in entgegengesetzte Richtung fahrende Radfahrer, die sich in der Unterführung beinahe treffen. Die Unterführung ist uneinsichtig, weshalb z. B. kleine Kinder, die sich aufgrund ihres Bewegungsverhaltens nicht auf der zu ihrer Richtung gehörenden Wegseite aufhalten und durch Radfahrer, die mit hoher Geschwindigkeit in die Unterführung fahren, gefährdet sind. Hier könnte eine Markierung zur Abtrennung der Richtungsseiten hilfreich sein. Besser wäre eine räumliche Abtrennung des Radweges um Fußgänger und Rollstuhlfahrer, die sich erst Recht nicht schnell ausweichen können, in einen sicheren Verkehrsraum abzutrennen. (s. Bild 3) zu 3. Der gesamte Baukomplex heitzt sich im Sommer extrem auf, da die Betonwände die Hitze speichern und gegenseitig reflektieren. Abgesehen von den inzwischen sehr hässlichen Wänden, s. die anderen Anträge, was auch vorhersehbar war, ist nicht nachvollziehbar, wie in unserer heutigen Zeit, ein Bauwerk errichtet werden kann, dass nicht Maßnahmen gegen die Klimaerwärmung umsetzt. Als Auflage für die Errichtung hätten hier selbstverständlich Grünflächen eingeplant werden müssen, um z. B. Kletterpflanzen, die im übrigen die Wände vor Verschmutzung durch Sprayer schützen, oder Bäumen, die auch unter schwierigen Bedingungen wachsen können, genügend Raum zu geben. Sicherlich können Grünbereiche für Kletterpflanzen noch ergänzt werden, indem z.B. das Pflaster am Rand aufgenommen und Erdbereiche angelegt werden. Ob Pflanzcontainer z. B. am Abgang vom Friedhof vor Einmündung in die Unterführung errichtet werden, um dort eine Bepflanzung zu ermöglichen und die Fahrtgeschindigkeit zu verringern, soll durch die Verwaltung geprüft werden. Eine Begrünung würde die Anlage viel freundlicher erscheinen lassen und würde zudem die Anforderungen an eine klimagerechte Stadt umsetzen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 4 Bild1Seite 3 von 4 Bild2 Bild 3Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de