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240192 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße

Nummer
240192
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
02.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.02.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.03.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,4 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240192-01 ST Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße
  2. 240192-02 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße
  3. 240192-03 ST Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
240192
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
28.01.2024
Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in
der Bahnunterführung Gerhardstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
1. Die Verkehrsführung für Radfahrer soll zur Unterführung eindeutig und sicher
geregelt sein, indem auf die Gerhardstraße Richtung Unterführung eine Ra-
dabbiegespur eingezeichnet wird und aus dem Tunnel kommend der Radweg
über die Bordsteinkante und die jetzige holprige Grünfläche als Radweg mit
den erforderlichen Straßenmaßnahmen in den Straßen- und Fußgängerraum
abgeteilt wird.
2. In der Unterführung ist für die jeweilige Fahrtrichtung eine Markierung im
Rad- und Fußraum einzuzeichnen, um die aus gegensätzlichen Richtung kom-
menden Verkehrsteilnehmer auf der jeweiligen Spur zu halten, damit Unfälle
aufgrund hoher Geschwindigkeit wegen des Gefälles vermieden werden.
3. Der gesamte Baukomplex sollte begrünt werden.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)
3 Fotos (öffentlich)Seite 1 von 4
Betreff
Unterführung Vilich, Gerhardstraße - Begrünung und Verkehrsführung
Ihr Antrag
1. Die Verkehrsführung für Radfahrer soll zur Unterführung eindeutig und sicher geregelt sein, indem auf die
Gerhardstraße Richtung Unterführung eine Radabbiegespur eingezeichnet wird und aus dem Tunnel kommend
der Radweg über die Bordsteinkante und die jetzige holprige Grünfläche als Radweg mit den erforderlichen
Straßenmaßnahmen in den Straßen- und Fußgängerraum abgeteilt wird.
2. In der Unterführung ist für die jeweilige Fahrtrichtung eine Markierung im Rad- und Fußraum einzuzeichnen,
um die aus gegensätzlichen Richtung kommenden Verkehrsteilnehmer auf der jeweiligen Spur zu halten, damit
Unfälle aufgrund hoher Geschwindigkeit wegen des Gefälles vermieden werden.
3. Der gesamte Baukomplex sollte begrünt werden.
Begründung des Antrags
zu 1. Der Radweg, der ab Bauhaus in die Unterführung fortgesetzt wird, endet abrupt mit der Straßenkreuzung
zum Getränkemarkt (s. Bild 1). Der Radweg wird nicht fortgeführt, die Fläche ist nicht befestigt, der Bürgersteig
nicht abgesenkt. Es ist nicht klar, ob der Radweg ebenfalls wie der Fußweg vor den Mehrfamilienhäusern
abgesetzt von der Straße sich fortsetzt oder auf die Straße geführt wird.
Sollte er auf die Straße geführt werden, muss dies für die Autofahre, die aus der Unterführung mit
Geschwindigkeit den Berg hochfahren, und die an der Kreuzung auch noch Vorfahrt haben, erkennbar sein. Hier
sollte bei Einleitung des Radweges auf die Fahrbahn für die Autofahrer ein Achtungszeichen errichtet werden.
Zudem sollte auf die Fahrbahn eine Markierung eingezeichnet (s. Bild 2) werden, so dass für die Autofahrer
sichtbar ist, dass der Radweg auf die Fahrbahn kommt und auch von der entgegengesetzten Seite über die
Fahrbahn geführt wird.
zu 2. Aufgrund des Gefälles und der Geschwindigkeit vieler Rad und besonder E-Bikefahrer, entstehen häufig
sehr gefährliche Situationen für Fußgänger, Kleinkinder und Rollstuhlfahrer oder in entgegengesetzte Richtung
fahrende Radfahrer, die sich in der Unterführung beinahe treffen. Die Unterführung ist uneinsichtig, weshalb z.
B. kleine Kinder, die sich aufgrund ihres Bewegungsverhaltens nicht auf der zu ihrer Richtung gehörenden
Wegseite aufhalten und durch Radfahrer, die mit hoher Geschwindigkeit in die Unterführung fahren, gefährdet
sind. Hier könnte eine Markierung zur Abtrennung der Richtungsseiten hilfreich sein. Besser wäre eine räumliche
Abtrennung des Radweges um Fußgänger und Rollstuhlfahrer, die sich erst Recht nicht schnell ausweichen
können, in einen sicheren Verkehrsraum abzutrennen. (s. Bild 3)
zu 3. Der gesamte Baukomplex heitzt sich im Sommer extrem auf, da die Betonwände die Hitze speichern und
gegenseitig reflektieren. Abgesehen von den inzwischen sehr hässlichen Wänden, s. die anderen Anträge, was
auch vorhersehbar war, ist nicht nachvollziehbar, wie in unserer heutigen Zeit, ein Bauwerk errichtet werden
kann, dass nicht Maßnahmen gegen die Klimaerwärmung umsetzt. Als Auflage für die Errichtung hätten hier
selbstverständlich Grünflächen eingeplant werden müssen, um z. B. Kletterpflanzen, die im übrigen die Wände
vor Verschmutzung durch Sprayer schützen, oder Bäumen, die auch unter schwierigen Bedingungen wachsen
können, genügend Raum zu geben. Sicherlich können Grünbereiche für Kletterpflanzen noch ergänzt werden,
indem z.B. das Pflaster am Rand aufgenommen und Erdbereiche angelegt werden. Ob Pflanzcontainer z. B. am
Abgang vom Friedhof vor Einmündung in die Unterführung errichtet werden, um dort eine Bepflanzung zu
ermöglichen und die Fahrtgeschindigkeit zu verringern, soll durch die Verwaltung geprüft werden.
Eine Begrünung würde die Anlage viel freundlicher erscheinen lassen und würde zudem die Anforderungen an
eine klimagerechte Stadt umsetzen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
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Datenstand: 02.11.2026, 19:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de