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240192-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße

Nummer
240192-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240192 Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240192-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag:
Verkehrsführung und Begrünung in der
Bahnunterführung Gerhardstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es hat in der Zwischenzeit ein ämterübergreifender Abstimmungstermin vor Ort
stattgefunden. Die Verwaltung ist hierbei zu folgendem Ergebnis bzgl. der
einzelnen Punkte des Bürgerantrags gekommen:
Zu 1.
Der heutige Zustand mit der grob asphaltieren Kante zum gemeinsamen Geh-
und Radweg ist nicht der endgültige Ausbauzustand, es handelt sich hierbei
noch um eine Zufahrt zur Baustraße im Zuge der S13 Baumaßnahmen.
Die Radverkehrsführung ist wie im Antrag geschildert derzeit nicht optimal
gelöst. Es ist davon auszugehen, dass man bei der Planung damals eine
Führung über den Gehweg entlang der Mehrfamilienhäuser angestrebt hat.
Aus heutiger Sicht ist es nicht verträglich, den Radverkehr dort in der
unmittelbaren Zuführung der Häuser über den Gehweg gemeinsam mit dem
Fußverkehr zu mischen, denn dafür weist der Weg nicht die nötigen Breiten
auf. Ferner käme Radverkehr, würde er diesen Weg weiter Richtung Osten
fahren, neben der Kreuzung an der Gartenstraße auf dem dort befindlichen
Gehweg an. Der Radverkehr muss sich aktuell nach der Unterführung auf die
Fahrbahn der Gerhardstraße einordnen, bzw. sich in Gegenrichtung wie beim
Linksabbiegen einordnen und dann den Radweg auf der anderen
Fahrbahnseite erreichen.
Aufgrund der starken Steigung in der Unterführung sind die Sichtbeziehungen
nicht optimal, zudem herrscht an der Einfahrt zum Getränkemarkt und zum
Metallhandel ein gewisser Schwerlastverkehr.
Um gefährlichen Situationen vorzubeugen und dem Radverkehr eine
angemessene Infrastruktur anzubieten, auf der er weiter Richtung Neu-Vilich
fahren kann, schlägt die Verwaltung vor, in Flucht des Weges aus der
Unterführung kommend, ein kurzes Teilstück baulichen Radweg neu anzulegen
(siehe Skizze im Anhang). Der Radweg soll hierbei straßenbegleitend an der
Einfahrt des Getränkemarkts bevorrechtigt und mit einer roten Furt markiert
werden. Im weiteren Verlauf wird der Radverkehr an der Zufahrt zu den
Wohnhäusern zurück auf die Fahrbahn der Gerhardstraße geführt. Die FührungSeite 1 von 4
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wird durch entsprechende Bodenmarkierungen intuitiv erkennbar ausgestaltet.
Der Kfz-Verkehr wird durch das Verkehrszeichen 138 „Achtung Radverkehr“
auf die Radfahrenden in diesem Bereich aufmerksam gemacht.
Bei der Planung ist der Wurzelschutzbereich der sich dort befindlichen Bäume
zu beachten.
Zu 2.
Es handelt sich bei dem Weg um einen gemeinsamen Geh- und Radweg im
Zweirichtungsverkehr. Nach Regelwerk ist dieser Weg in 3,00 m Breite
ausgeführt worden. Eine Trennung der Wege durch eine Linie o.ä. Markierung
ist nachträglich nicht möglich, da die Breiten hierfür nicht ausreichen. Für eine
Ausweisung von abgetrennten Wegen pro Richtung wäre eine Breite von
mindestens 5,00 m nötig. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das
Verhalten im Verkehr durch mehrere Grundsätze, die hier Anwendung finden.
Es gelten sowohl das Rechtsfahrgebot als auch das Gebot der gegenseitigen
Rücksicht. Ferner enthält die StVO allgemeine Vorgaben zur
situationsangepassten Geschwindigkeit im Straßenverkehr: „(1) Wer ein
Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig
beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-,
Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den
Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ Auf gemeinsamen
Geh- und Radwegen kommt folgendes Gebot hinzu: „Erforderlichenfalls muss
der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.“
Achtet man diese Gebote der StVO entstehen in der Unterführung keine
gefährlichen Situationen.
Zu 3.
Bei dem hier errichteten Ingenieurbauwerk ist eine Begrünung nicht
vorgesehen. Eine solche benötigt ein ausreichendes Erdvolumen sowie
genügend Feuchtigkeit für das Wachstum der Pflanzen. Eine nachträgliche
Herstellung z.B. am Rand des Geh- und Radwegs würde den Wegequerschnitt
erheblich einengen, was die geschilderten Gefahrensituationen eher
verschärfen würde sowie den Weg auf ein nicht regelkonformes Maß
verschmälern würde. Außerdem böten diese Stellen aufgrund des
Gesamtaufbaus des Bauwerks vermutlich nur ungenügende
Wachstumsbedingungen mit einer geringen Erfolgsaussicht auf eine im Sinne
der Klimawandelvorsorge wirkungsvollen Begrünung.
Zudem ist die Maßnahme abgeschlossen und es besteht Gewährleistung auf
das Objekt. Die Gewährleistung schuldet die Baufirma gegenüber der DB.
Bauliche Veränderungen an den Anlagen würden in der Regel die
Gewährleistung in den jeweiligen Bereichen aufheben.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt einen baulichen Radweg auf der
Grünfläche entlang der Gerhardstraße auf Höhe der Hausnummer 12 zu
planen und die Kosten abzuschätzen. Die Planung wird vor Ausführung
der BV zum Beschluss vorgelegt. Bei der Planung werden die
bestehenden Bäume berücksichtigt und sollen nicht gefällt werden.
2. Eine Trennung des gemeinsamen Geh-/Radweges in der Unterführung
ist abzulehnen, da dies straßenverkehrsrechtlich nicht durchführbar ist.
3. Eine Begrünung des Unterführungsbauwerks ist abzulehnen, da diese
bei der Planung nicht vorgesehen war und somit keine Flächen hierfür
eingeplant wurden, was eine nachträgliche Begrünung nicht sinnvollSeite 2 von 4
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umsetzbar macht.
Mit diesem Votum ist das nach §24 GO NRW vorgesehene Verfahren für
Bürgeranträge abgeschlossen.
Anlage/n
1 Skizze Radweg Gerhardstraße (öffentlich)Seite 3 von 4
3,00 m
Anlage eines neuen
Radweges, asphaltiert
Pflasterung des
Überganges zur
Fahrbahn mit
Nullabsenkung
Skizze mögliche Radwegeführung Unterführung Gerhardstraße,
Darstellung: Stadt Bonn, Bildquelle Luftbild: Geodaten BonnSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 07:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de