240192-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240192-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240192-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es hat in der Zwischenzeit ein ämterübergreifender Abstimmungstermin vor Ort stattgefunden. Die Verwaltung ist hierbei zu folgendem Ergebnis bzgl. der einzelnen Punkte des Bürgerantrags gekommen: Zu 1. Der heutige Zustand mit der grob asphaltieren Kante zum gemeinsamen Geh- und Radweg ist nicht der endgültige Ausbauzustand, es handelt sich hierbei noch um eine Zufahrt zur Baustraße im Zuge der S13 Baumaßnahmen. Die Radverkehrsführung ist wie im Antrag geschildert derzeit nicht optimal gelöst. Es ist davon auszugehen, dass man bei der Planung damals eine Führung über den Gehweg entlang der Mehrfamilienhäuser angestrebt hat. Aus heutiger Sicht ist es nicht verträglich, den Radverkehr dort in der unmittelbaren Zuführung der Häuser über den Gehweg gemeinsam mit dem Fußverkehr zu mischen, denn dafür weist der Weg nicht die nötigen Breiten auf. Ferner käme Radverkehr, würde er diesen Weg weiter Richtung Osten fahren, neben der Kreuzung an der Gartenstraße auf dem dort befindlichen Gehweg an. Der Radverkehr muss sich aktuell nach der Unterführung auf die Fahrbahn der Gerhardstraße einordnen, bzw. sich in Gegenrichtung wie beim Linksabbiegen einordnen und dann den Radweg auf der anderen Fahrbahnseite erreichen. Aufgrund der starken Steigung in der Unterführung sind die Sichtbeziehungen nicht optimal, zudem herrscht an der Einfahrt zum Getränkemarkt und zum Metallhandel ein gewisser Schwerlastverkehr. Um gefährlichen Situationen vorzubeugen und dem Radverkehr eine angemessene Infrastruktur anzubieten, auf der er weiter Richtung Neu-Vilich fahren kann, schlägt die Verwaltung vor, in Flucht des Weges aus der Unterführung kommend, ein kurzes Teilstück baulichen Radweg neu anzulegen (siehe Skizze im Anhang). Der Radweg soll hierbei straßenbegleitend an der Einfahrt des Getränkemarkts bevorrechtigt und mit einer roten Furt markiert werden. Im weiteren Verlauf wird der Radverkehr an der Zufahrt zu den Wohnhäusern zurück auf die Fahrbahn der Gerhardstraße geführt. Die FührungSeite 1 von 4 Seite 2 wird durch entsprechende Bodenmarkierungen intuitiv erkennbar ausgestaltet. Der Kfz-Verkehr wird durch das Verkehrszeichen 138 „Achtung Radverkehr“ auf die Radfahrenden in diesem Bereich aufmerksam gemacht. Bei der Planung ist der Wurzelschutzbereich der sich dort befindlichen Bäume zu beachten. Zu 2. Es handelt sich bei dem Weg um einen gemeinsamen Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr. Nach Regelwerk ist dieser Weg in 3,00 m Breite ausgeführt worden. Eine Trennung der Wege durch eine Linie o.ä. Markierung ist nachträglich nicht möglich, da die Breiten hierfür nicht ausreichen. Für eine Ausweisung von abgetrennten Wegen pro Richtung wäre eine Breite von mindestens 5,00 m nötig. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten im Verkehr durch mehrere Grundsätze, die hier Anwendung finden. Es gelten sowohl das Rechtsfahrgebot als auch das Gebot der gegenseitigen Rücksicht. Ferner enthält die StVO allgemeine Vorgaben zur situationsangepassten Geschwindigkeit im Straßenverkehr: „(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen kommt folgendes Gebot hinzu: „Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.“ Achtet man diese Gebote der StVO entstehen in der Unterführung keine gefährlichen Situationen. Zu 3. Bei dem hier errichteten Ingenieurbauwerk ist eine Begrünung nicht vorgesehen. Eine solche benötigt ein ausreichendes Erdvolumen sowie genügend Feuchtigkeit für das Wachstum der Pflanzen. Eine nachträgliche Herstellung z.B. am Rand des Geh- und Radwegs würde den Wegequerschnitt erheblich einengen, was die geschilderten Gefahrensituationen eher verschärfen würde sowie den Weg auf ein nicht regelkonformes Maß verschmälern würde. Außerdem böten diese Stellen aufgrund des Gesamtaufbaus des Bauwerks vermutlich nur ungenügende Wachstumsbedingungen mit einer geringen Erfolgsaussicht auf eine im Sinne der Klimawandelvorsorge wirkungsvollen Begrünung. Zudem ist die Maßnahme abgeschlossen und es besteht Gewährleistung auf das Objekt. Die Gewährleistung schuldet die Baufirma gegenüber der DB. Bauliche Veränderungen an den Anlagen würden in der Regel die Gewährleistung in den jeweiligen Bereichen aufheben. Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt einen baulichen Radweg auf der Grünfläche entlang der Gerhardstraße auf Höhe der Hausnummer 12 zu planen und die Kosten abzuschätzen. Die Planung wird vor Ausführung der BV zum Beschluss vorgelegt. Bei der Planung werden die bestehenden Bäume berücksichtigt und sollen nicht gefällt werden. 2. Eine Trennung des gemeinsamen Geh-/Radweges in der Unterführung ist abzulehnen, da dies straßenverkehrsrechtlich nicht durchführbar ist. 3. Eine Begrünung des Unterführungsbauwerks ist abzulehnen, da diese bei der Planung nicht vorgesehen war und somit keine Flächen hierfür eingeplant wurden, was eine nachträgliche Begrünung nicht sinnvollSeite 2 von 4 Seite 3 umsetzbar macht. Mit diesem Votum ist das nach §24 GO NRW vorgesehene Verfahren für Bürgeranträge abgeschlossen. Anlage/n 1 Skizze Radweg Gerhardstraße (öffentlich)Seite 3 von 4 3,00 m Anlage eines neuen Radweges, asphaltiert Pflasterung des Überganges zur Fahrbahn mit Nullabsenkung Skizze mögliche Radwegeführung Unterführung Gerhardstraße, Darstellung: Stadt Bonn, Bildquelle Luftbild: Geodaten BonnSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de