← zurück zu 240191

240191-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Aufstellungsbeschluss für eine Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel im Beueler Zentrum Antrag zur Vorlage 240191

Nummer
240191-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 14.03.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 272 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240191 Aufstellungsbeschluss für eine Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel im Beueler Zentrum

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.828 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
240191-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bert Moll
Marco Rudolph
CDU Bezirksfraktion Beuel
CDU-Änderungsantrag: Aufstellungsbeschluss für
eine Denkmalbereichssatzung für das
Combahnviertel im Beueler Zentrum
Antrag zur Vorlage 240191
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Empfehlung
Rat 14.03.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Aus der Abgrenzung des Aufstellungsbeschusses für die
Denkmalbereichssatzung werden im nördlichen Bereich im Sinne des als
Anlage beigefügten Kartenausschnitts die Bereiche ausgenommen, die keine
Baudenkmäler und so gut wie keine erhaltenswerte Gebäude aufweisen.
2. Als Ergänzung zur Denkmalbereichssatzung ist für das weitere Verfahren
ein Gestaltungshandbuch in Form einer anschaulichen Broschüre zu erstellen,
die Hinweise zur satzungskonformen Gestaltung des Ortsbildes, der Gebäude
sowie der Freiräume enthält. Es soll als verständliche, illustrierte Leitlinie
dienen zum Umgang mit den prägenden, schützenswerten Elementen des
historischen Baubestandes (Fassaden, Dächer, Fenster, Türen,
Eingangstreppen, Einfriedungen, Freiflächen, etc.) bei Pflege-, Erneuerungs-
und Umbaumaßnahmen. Darüber hinaus ist darin auch auf das Thema einer
denkmalverträglichen energetischen Ertüchtigung der Gebäude einzugehen
und ggf. auf die zz. dazu noch in Arbeit
befindliche gesonderte Broschüre hinzuweisen.
3. Die Verwaltung legt dar wie sich die Denkmalbereichssatzung auf die
Umsetzung der „Bönnsche Viertel“
auswirken würde.
Begründung
In dem bisherigen, nicht rechtssicheren Verfahren wurde mehrfach von
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern kritisiert, dass der Geltungsbereich derSeite 1 von 3
Seite 2
Denkmalbereichssatzung relativ viele auch nicht erhaltenswerte Gebäude
umfasst. Insbesondere die nördliche Abgrenzung entlang des
Bröltalbahnweges stellt eine grafisch einfache, klare Abgrenzung dar, jedoch
um den Preis, dass größere Teilbereiche ganzer Baublöcke ohne
erhaltenswerte Bausubstanz in den Satzungsentwurf mit
aufgenommen wurden. Durch eine Verkleinerung des Geltungsbereiches
könnten ca. 60 Grundstücke von der Erlaubnispflicht ausgenommen werden.
Damit würden für eine nicht unerhebliche Zahl von Grundstücken keine neuen
bürokratischen Hürden aufgebaut und die Untere Denkmalbehörde ein Stück
weit entlastet. Aus einer Reihe von bisher vorgetragenen Anregungen geht
hervor, dass das denkmalpflegerische Anliegen mit den offengelegten formellen
Dokumenten nicht optimal vermittelt werden kann. Es gibt von den betroffenen
Bürgerinnen und Bürger viele Fragen. Für ein besseres Verständnis ist die
Kommunikation mit den Betroffenen zu verbessern. Dazu sollte auf das
bewährte Mittel einer bebilderten Broschüre zurückgegriffen werden. Deshalb
wird vorgeschlagen, ein illustriertes Gestaltungshandbuch zur
Satzungsaufstellung zu erarbeiten für die prägenden, schützenswerten
Elemente des historischen Baubestandes (Fassaden, Dächer, Fenster, Türen,
Eingangstreppen, Einfriedungen, Freiflächen, etc.). Auch das Thema der
denkmalgerechten energetischen Ertüchtigung der Gebäude ist aufzugreifen,
ggf. ist auf den dazu noch in Arbeit befindlichen gesonderten Leitfaden
hinzuweisen. Das Gestaltungshandbuch soll ergänzend zur Vorlage des
Satzungsentwurfs aufzeigen, welche grundsätzlichen Lösungen erlaubnisfähig
sind und welche nicht. Dies stellt während der Aufstellung der Satzung und in
der Umsetzung eine wertvolle Hilfe für alle Beteiligten dar. Zugleich erleichtert
das Gestaltungshandbuch einen transparenten und einheitlichen Vollzug der
Satzung.
Anlage/n
1 TOP 6.4 Anlage zum Änderungsantrag Aufstellung Denkmalbereich
Combahnviertel (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage
Kartenausschnitt zur beantragten Änderung des GeltungsbereichesSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de