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240163-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP - Große Anfrage: Rückzug des Free-Floating-Carsharing-Anbieters aus Bonn

Nummer
240163-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.04.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.05.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240163 FDP - Große Anfrage: Rückzug des Free-Floating-Carsharing-Anbieters aus Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240163-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
FDP - Große Anfrage: Rückzug des Free-Floating-
Carsharing-Anbieters aus Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Folgende Fragen sind an die Verwaltung zur Beantwortung herangetragen
worden:
1. Im Rahmen der Beratungen zum Beschluss der neuen
Sondernutzungssatzung hat die Verwaltung ausgeführt, dass durch die
Erhebung der Sondernutzungsgebühren keine Verschlechterung des
Angebotes für die Bonner Bürgerinnen und Bürger zu erwarten sei. Wie
bewertet die Verwaltung in diesem Zusammenhang nun den Rückzug
des Anbieters "Miles", der als einziger Carsharing im Free-Floating-
System angeboten hat?
2. Wie stellt die Verwaltung trotz der Erhebung von
Sondernutzungsgebühren sicher, dass auch in Zukunft ein attraktives
Carsharing-Angebot (im Free-Floating-System) in Bonn zur Verfügung
steht; wie soll die durch den Rückzug des vorbezeichneten Anbieters
entstandene Versorgungslücke geschlossen werden?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Bonn, um den Rückzug weiterer
Carsharing-Anbieter (des stationsbasierten Carsharings) zu verhindern?
4. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Parkplätze im öffentlichen Raum
für das stationsbasierte Carsharing für die Carsharing-Anbieter und ihre
Nutzer zur Verfügung stehen? Wie geht die Verwaltung in diesem
Zusammenhang mit Falschparkern um? Welche Vorkehrungen werden
gegen Falschparker getroffen?
5. Bestehen Ersatzansprüche von Anbietern des stationsbasierten
Carsharings gegen die Stadt Bonn, wenn die Parkplätze im öffentlichen
Raum durch Falschparker belegt sind oder diese Falschparker nach
Aufforderung nicht zeitnah entfernt werden?
Zu 1)
Carsharing leistet einen entscheidenden Beitrag zur Mobilitätswende. Dies gilt
insbesondere für das stationäre Carsharing. Stationäres Carsharing kann einen
verlässlichen Baustein in der Nutzung einer klimafreundlichen Mobilitätskette
aus Fahrrad, E-Scooter, ÖPNV und PKW darstellen. Ist das Mobilitätsangebot
entsprechend geplant und organisiert, kann ein stationsbasiertes Carsharing-
Fahrzeug bis zu zehn private Fahrzeuge ersetzen (Quelle: Umweltbundesamt).
Studien zeigen, dass Nutzerinnen und Nutzer von stationären Carsharing-Seite 1 von 3
Seite 2
Systemen eher auf einen privaten PKW verzichten, als Nutzerinnen und Nutzer
von Freefloating-Systemen (Studien: WiMobil, EVA-CS und bcs). Freefloating-
Systeme werden eher für kürzere (Einweg-)Strecken genutzt und stehen daher
mitunter in Konkurrenz zu ÖPNV und Rad. Beim kombinierten Carsharing
erhält der Nutzende die Vorteile des planbaren, stationären Carsharings, sowie
das flexiblen Freefloatings.
Ende 2023 hat die Stadt Bonn, wie viele andere Städte, eine
Sondernutzungsgebühr für Freefloating-Systeme eingeführt (DS 230782-03).
Die geänderte Sondernutzungsgebührensatzung ist inzwischen in Kraft
getreten. Die Sondernutzungsgebühr für das Abstellen von nicht
stationsbasierten Sharing-Fahrzeugen je Fahrzeug beträgt 88,53 Euro pro
Monat (vgl. ebd., Anlage IV).
Die Einführung der Sondernutzungsgebühren für Mietmobilität, inkl. Carsharing,
und zwar sowohl für das stationsgebundene als auch für das Freefloating-
System, wurde aus folgenden Gründen beschlossen:
Erstens soll die Freefloating-Mietmobilität reguliert werden. Ohne
Sondernutzungsgebühren besitzt die Stadt Bonn keine Handhabe, um das
Angebot und die Positionierung von Freefloatern in Bonn zu regulieren und ggf.
kontrollierend einzuschreiten. So ist es in Quartieren mit hohem Parkdruck, z.B.
in der Weststadt und in Beuel dazu gekommen, dass ganze Straßenzüge von
Freefloating-Fahrzeugen belegt wurden und Anwohnerinnen und Anwohner
weniger Parkmöglichkeiten zur Verfügung standen. Dies ist insbesondere bei
Transporten problematisch und hat zu Unmut in der Bevölkerung und
Beschwerden geführt. Durch die Einführung der Sondernutzungsgebühren hat
die Stadt Bonn die Möglichkeit, Vorgaben für Carsharing-Unternehmen und
Anbieter anderer Fahrzeuge der Freefloating-Mietmobilität zu machen, die eine
sinnvolle Nutzung des öffentlichen Raums für alle Verkehrsteilnehmende
zulassen.
Zweitens sollen faire Rahmenbedingungen für alle Angebotsvarianten des
Carsharings geschaffen werden, da auch die Anbietenden des stationären
Carsharings bereits Gebühren an die Stadt zu entrichten haben.
Drittens sollen alle Carsharing-Anbieter, als Nutzer des öffentlichen Raums zu
wirtschaftlichen Zwecken, einen Beitrag zur Erhaltung desselben leisten.
Konkret kostet ein durchschnittlicher Parkplatz von 15 m² Größe rund 3.750
Euro in der Herstellung (über 25 Jahre folglich rund 150 Euro pro Jahr). Hinzu
kommen pro Jahr 19,50 Euro Unterhaltungskosten, 30 Euro
Verwaltungsaufwand sowie 160,65 Euro Kontrollaufwand, vor allem in Form
von Personalaufwand. Verglichen mit den Preisen, die für Stellplätze
beispielsweise in öffentlichen oder privaten Parkgaragen verlangt werden, ist
diese Gebühr für die Sondernutzungsgebühren vergleichsweise moderat.
Die Verwaltung bedauert, dass sich Miles aus Bonn zurückgezogen hat. Das
Unternehmen hat mit der Mitteilung über den Rückzug grundsätzlich Offenheit
signalisiert, das Angebot für Bonn in Zukunft wieder aufzunehmen. Aufgrund
der Bedeutung eines kombinierten Carsharing-Systems für die Mobilitätswende
strebt die Stadt an, das stationäre Carsharing auszubauen und erneut einen
Freefloating-Anbieter für Bonn zu gewinnen.
Zu 2)
Aktuell kommen die Freefloating-Anbieter für die Parkgebühren ihrer
Nutzerinnen und Nutzer auf. Um das Freefloating-Carsharing in Bonn zu
fördern, hat der Rat der Stadt Bonn die Parkgebührenbefreiung für Carsharing-
Anbieter mit der 15. Änderung der Parkgebührenordnung am 19.09.2023
beschlossen (DS 231223). Die Befreiung gilt in den Gebieten, in denenSeite 2 von 3
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gebührenpflichtig oder mit Bewohnerparkausweis geparkt werden darf. Also
dort, wo ein Parkraumkonzept bereits umgesetzt wurde oder noch realisiert
wird (derzeit Venusberg und alsbald Nordstadt, später dann Süd- und
Weststadt und Beueler Zentrum, usw.). Die Stadt hofft, dass sich mit der
schrittweisen Umsetzung der Parkgebührenbefreiung Freefloating-Anbieter
(wieder) in Bonn positionieren werden.
Über eine öffentliche Ausschreibung wurden bis heute insgesamt 155
Carsharing-Stellplätzen für stationäres Carsharing im öffentlichen Straßenraum
umgesetzt. Damit wurde nicht nur innerstädtisch, sondern auch in den
Randbereichen ein breites, zuverlässiges Carsharing-Angebot geschaffen.
Bedarfsorientiert wird dieses Angebot weiter ausgebaut. Die Verwaltung macht
darauf aufmerksam, dass Anbieter des stationsbasierten Carsharings nicht nur
im öffentlichen Straßenraum, sondern auch auf privaten Grundstücken
Stellflächen für ihre Fahrzeuge angemietet haben. Informationen zum Thema
Carsharing hat die Bundesstadt Bonn auf ihren Internetseiten
zusammengestellt: https://www.bonn.de/carsharing.
Zu 3)
Die Verwaltung arbeitet eng mit den Anbietern scouter, cambio und Grüne
Flotte zusammen, um einen reibungslosen Ablauf der Vermietung zu
ermöglichen. So hat beispielsweise am 25.01.2024 ein Abstimmungstermin mit
allen beteiligten Ämtern und den drei Anbietern stattgefunden, um den Prozess
bei Baustellen und Veranstaltungen zu verbessern. Die Anbieter stehen in
konstantem Kontakt zu der Verwaltung (wöchentlich Telefonate und E-Mails).
Bei der Suche eines neuen Stellplatzes in der Königswinterer Straße in
Oberkassel hat die Verwaltung in Einvernehmen mit cambio einen neuen
Stellplatz gefunden. Bei weiteren Problemen, z. B. Vandalismus an der Station
Poppelsdorfer Allee, hat die Verwaltung Maßnahmen in die Wege geleitet, um
die Grüne Flotte zu unterstützen. Derzeit wird an der Umsetzung einer
Elektrifizierung der Standorte gearbeitet. Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass
sich ein stationärer Carsharing-Anbieter aus Bonn zurückziehen möchte.
Zu 4)
Zum Eindämmen der Falschparker wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Aufbringen einer Bodenmarkierung zur Ergänzung der Beschilderung
- Anbringen von zusätzlichen Schildern mit Abschlepp-Hinweisen
- Falschparker werden kostenpflichtig verwarnt und im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten abgeschleppt.
Zu 5)
Es bestehen keine Ersatzansprüche von Anbietern des stationsbasierten
Carsharing gegen die Stadt Bonn, wenn die Parkplätze im öffentlichen Raum
durch Falschparker belegt sind oder diese Falschparker nach Aufforderung
nicht zeitnah entfernt werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de