240118-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verlegung der Hundefreilauffläche vom Grüngürtel Tannenbusch
Kerndaten
- Nummer
- 240118-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240118-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III 22.01.2024 Bürgerantrag: Verlegung der Hundefreilauffläche vom Grüngürtel Tannenbusch Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die beantragte Verlegung der Hundefreilauffläche aus dem Grüngürtel Tan- nenbusch in eine andere Anlage wird mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken durch Hundehaltende begründet. Hierauf wurde am 25.01.2024 eine Geschwindigkeitskontrolle in der Beuthener Straße (in Höhe der Sprottauer Straße) durchgeführt. Im Zeitraum von 07:14 bis 09:44 Uhr passierten in Fahrtrichtung der Glogauer Straße insgesamt 37 Fahrzeuge die Messstelle, wobei kein Fahrzeug die Ge- schwindigkeit in einer Höhe überschritten hat, welches ein Verwarngeld nach sich zieht. Das schnellste Fahrzeug wurde mit 34 km/h gemessen. Der Bereich wird regelmäßig durch den Verkehrsaußendienst auf Falschparker kontrolliert. Im Bereich Waldenburger Ring liefen 2023 40 Einsätze auf. Hierbei wurden vermehrt Fahrzeuge in der Grünanlage und dem Gehweg verwarnt. Belästigungen, ausgehend von freilaufenden Hunden, sind dem kommunalen Außendienst nicht bekannt. Sollten Belästigungen auftreten, so können diese gerne an die Leitstelle des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 0228 77 3333 gemeldet werden, so dass von dort aus eine gezielte Kontrolle veranlasst werden kann. Aus diesem Grund sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, die gut etablierte und beliebte Hundefreilauffläche zu verlegen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehe- ne Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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