240118 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verlegung der Hundefreilauffläche vom Grüngürtel Tannenbusch
Kerndaten
- Nummer
- 240118
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 23.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 240118 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 22.01.2024 Bürgerantrag: Verlegung der Hundefreilauffläche vom Grüngürtel Tannenbusch Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Verlegung der Hundefreilauffläche vom Grüngürtel Tannenbusch in den Grünzug Rosenfeld. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 1 Von: Gesendet: Montag,22.Januar202406:46 An: VL_OB-11_buergerantrag Betreff: AntragaufVerlegungderHundefreilaufflächeGrüngürtelTannenbusch SehrgeehrteDamenundHerren, ichmöchteSiehiermiteindringlichbitten,durchIhrenBeschlussdieHundefreilaufflächevomGrüngürtel Tannenbuschverlegenzulassen.AlsalternativeLagekann,meinerMeinungnach,derGrünzug Rosenfeld(GemarkungBuschdorf,Flur10,Flurstück110)dienen.DieseBittegründetsichaufdiversen Problemen,diesichimZusammenhangmitderaktuellenLageergeben. AufdieHundefreilaufflächesindHundebesitzerausdemgesamtenBonnerNordwesten,insbesondereaus Buschdorf,TannenbuschundDransdorfangewiesen.DiemeistenHundebesitzerkommenmitAutosan. DadieParkmöglichkeitenamWaldenburgerRing(dereigentlichenErschließungsstraßefürden Grüngürtel)sehrbegrenztsind,führteszueinerverstärktenVerkehrszunahmeinderBeuthenerStraße. DieankommendenHundebesitzernutzendiewestlicheAbzweigungderBeuthenerStraßeals Parkmöglichkeit,waszueinerwesentlichenBelastungdesWohngebietsführt.DieAutoskommen mindestenszweiMalamTag(morgensundabends),siebenTagedieWoche. BeuthenerStraßeliegtineinemreinenWohngebietgemäßdemgültigenBebauungsplan.EineNutzung, diesovielZu-oderAbfahrtsverkehrineinemreinenWohngebieterzeugt,solltegemäß Baunutzungsverordnungunzulässigsein. Eswirdoftfalschgeparkt.ZudemkommteszueinerGefährdungderBewohnerdurchÜberschreitungen dermaximalzulässigenGeschwindigkeitundVerstößegegendieLeinenpflicht. UmdieBelastungunddieGefahrenfürdieBewohnerdesWohngebietszuminimierenbzw.zubeseitigen schlageichvor,dieHundefreilaufflächeindenGrünzugamRosenfeldzuverlegen.Zumeinenliegtdieser GrünzugweitentferntvonjeglichenWohngebieten,zumanderengibtesdortbereitseinenParkplatz, dieserParkplatzkönntewahrscheinlichbeiBedarferweitertwerden.DieHundefreilaufflächekannin sichererEntfernungvom,danebenliegendenKinderspielplatz,aufdereinenoderderanderenSeiteder Mary-Anderson-Straße(StraßenteilabschnittnahederU-Bahn-Strecke)platziertwerden. FallsderStandortimGrünzugRosenfeldnichtmöglichseinsollte,bitteichSieausdenobengenannten GründenumPrüfungeineranderweitigenLagefürdieHundefreilauffläche. IchhoffeaufIhrVerständnisundIhreUnterstützungindieserAngelegenheit.Siekönnendazubeitragen, dieLebensqualitätderAnwohnerzuverbessernundeinesichereUmgebungfürallezuschaffen. MitfreundlichenGrüßen, Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de