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240118 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verlegung der Hundefreilauffläche vom Grüngürtel Tannenbusch

Nummer
240118
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
23.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.01.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.02.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 115,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240118-01 ST Bürgerantrag: Verlegung der Hundefreilauffläche vom Grüngürtel Tannenbusch

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
240118
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
22.01.2024
Bürgerantrag: Verlegung der Hundefreilauffläche
vom Grüngürtel Tannenbusch
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Verlegung der Hundefreilauffläche vom Grüngürtel
Tannenbusch in den Grünzug Rosenfeld.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
1
Von:
Gesendet: Montag,22.Januar202406:46
An: VL_OB-11_buergerantrag
Betreff: AntragaufVerlegungderHundefreilaufflächeGrüngürtelTannenbusch
  
SehrgeehrteDamenundHerren,

ichmöchteSiehiermiteindringlichbitten,durchIhrenBeschlussdieHundefreilaufflächevomGrüngürtel
Tannenbuschverlegenzulassen.AlsalternativeLagekann,meinerMeinungnach,derGrünzug
Rosenfeld(GemarkungBuschdorf,Flur10,Flurstück110)dienen.DieseBittegründetsichaufdiversen
Problemen,diesichimZusammenhangmitderaktuellenLageergeben.
AufdieHundefreilaufflächesindHundebesitzerausdemgesamtenBonnerNordwesten,insbesondereaus
Buschdorf,TannenbuschundDransdorfangewiesen.DiemeistenHundebesitzerkommenmitAutosan.
DadieParkmöglichkeitenamWaldenburgerRing(dereigentlichenErschließungsstraßefürden
Grüngürtel)sehrbegrenztsind,führteszueinerverstärktenVerkehrszunahmeinderBeuthenerStraße.
DieankommendenHundebesitzernutzendiewestlicheAbzweigungderBeuthenerStraßeals
Parkmöglichkeit,waszueinerwesentlichenBelastungdesWohngebietsführt.DieAutoskommen
mindestenszweiMalamTag(morgensundabends),siebenTagedieWoche.
BeuthenerStraßeliegtineinemreinenWohngebietgemäßdemgültigenBebauungsplan.EineNutzung,
diesovielZu-oderAbfahrtsverkehrineinemreinenWohngebieterzeugt,solltegemäß
Baunutzungsverordnungunzulässigsein.
Eswirdoftfalschgeparkt.ZudemkommteszueinerGefährdungderBewohnerdurchÜberschreitungen
dermaximalzulässigenGeschwindigkeitundVerstößegegendieLeinenpflicht.
UmdieBelastungunddieGefahrenfürdieBewohnerdesWohngebietszuminimierenbzw.zubeseitigen
schlageichvor,dieHundefreilaufflächeindenGrünzugamRosenfeldzuverlegen.Zumeinenliegtdieser
GrünzugweitentferntvonjeglichenWohngebieten,zumanderengibtesdortbereitseinenParkplatz,
dieserParkplatzkönntewahrscheinlichbeiBedarferweitertwerden.DieHundefreilaufflächekannin
sichererEntfernungvom,danebenliegendenKinderspielplatz,aufdereinenoderderanderenSeiteder
Mary-Anderson-Straße(StraßenteilabschnittnahederU-Bahn-Strecke)platziertwerden.
FallsderStandortimGrünzugRosenfeldnichtmöglichseinsollte,bitteichSieausdenobengenannten
GründenumPrüfungeineranderweitigenLagefürdieHundefreilauffläche.
IchhoffeaufIhrVerständnisundIhreUnterstützungindieserAngelegenheit.Siekönnendazubeitragen,
dieLebensqualitätderAnwohnerzuverbessernundeinesichereUmgebungfürallezuschaffen.

MitfreundlichenGrüßen,
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