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240114-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der Koalition zu motorisiertem Verkehr in der Fußgängerzone Bonn

Nummer
240114-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240114 Große Anfrage der Koalition zu motorisiertem Verkehr in der Fußgängerzone Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240114-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Große Anfrage der Koalition zu motorisiertem
Verkehr in der Fußgängerzone Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Brauchen alle Kraftfahrzeuge zu jeder Uhrzeit eine Ausnahmege-
nehmigung zum Fahren, Halten und Parken in der Fußgängerzo-
ne?
Grundsätzlich ja. Ausgenommen hiervon ist lediglich werktags in der Zeit
von 6-12 Uhr der Lieferverkehr. Für den Lieferverkehr ist werktags in
diesem Zeitraum keine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
2. Gibt es Ausnahmen für Baufirmen oder müssen auch sie jedes
Fahrzeug separat melden?
Jedes Fahrzeug benötigt eine eigene Einzelausnahmegenehmigung, ein
Unternehmen kann mehrere Ausnahmegenehmigungen besitzen. Vor-
aussetzung dafür ist, dass im Fahrzeug Gegenstände transportiert und
gelagert werden, die für die Baumaßnahme vor Ort benötigt werden.
Zurzeit befinden sich in der Innenstadt mehrere Baustellen, bei denen
Häuser umgebaut werden. Hierbei stellen mehrere ausführende Unter-
nehmen einen Antrag auf Ausnahmegenehmigungen zum Parken an der
Örtlichkeit, sodass jederzeit auf das Werkstattfahrzeug zugegriffen wer-
den kann. Dies erleichtert den Unternehmen den Arbeitsablauf. Hierbei
kommt es vor, dass ein Unternehmen mehrere Ausnahmegenehmigun-
gen für denselben Zeitraum besitzt. (Bspw. Poststraße im Bereich 18 – 8
Fahrzeuge auf 6 Unternehmen).
Handelt es sich um einen Notfalleinsatz von Handwerkern, so werden
kurzfristige Anmeldungen zum Befahren der Fußgängerzone bei der
Leitstelle des kommunalen Ordnungsdienstes gestattet.
3. Ist die Ausnahmegenehmigung von außen sichtbar zu hinterlegen
oder wie wird sonst überprüft, ob eine notwendige GenehmigungSeite 1 von 3
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vorliegt?
Die Ausnahmegenehmigung ist im Auto an der Frontscheibe zu platzie-
ren, so dass diese von den Außendienstmitarbeitern zu erkennen ist.
4. Muss eine genehmigte Belieferung, z.B. von Apotheken, zwin-
gend mit dem Auto erfolgen oder dürfen auch Fahrräder genutzt
werden? Wie sind die Fahrräder im Erlaubnisfall zu kennzeich-
nen?
Eine Belieferung kann auch mit dem Fahrrad erfolgen. Dort, wo in der
Fußgängerzone der Radverkehr zugelassen ist, auch ohne Ausnahme-
genehmigung, ansonsten mit Ausnahmegenehmigung. Die Lieferfahrrä-
der müssen nicht besonders gekennzeichnet sein.
5. Wie häufig wird die Einhaltung des Fahr- und Parkverbots für
PKW und LKW in der Fußgängerzone kontrolliert?
Die Fußgängerzone wird mehrmals täglich durch den Verkehrsaußen-
dienst und teilweise durch die Mitarbeitenden der Wache GABI kontrol-
liert.
6. Erfolgt die Kontrolle ausschließlich durch das Ordnungsamt oder
wird es, da parkende Autos ja zuvor fahrende Autos waren, von
der Polizei unterstützt?
Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ausgehend von par-
kenden Fahrzeugen obliegt primär der Ordnungsbehörde. Die Polizei
darf parkende Fahrzeuge jedoch auch verwarnen. Da in der Bonner In-
nenstadt gemischte Streifen von Polizei und Ordnungsamt und der Ver-
kehrsaußendienst fußläufig unterwegs sind werden die meisten Ver-
kehrsordnungswidrigkeiten von den städtischen Mitarbeitern geahndet.
7. Wie viele kostenpflichtige Verwarnungen wurden im Jahr 2023
ausgesprochen?
Im Jahr 2023 kam es zu ca. 200 von außen veranlassten Einsätzen in
der Innenstadt mit dem Hintergrund des Falschparkens. Die eigenveran-
lassten Kontrollen sind hier nicht inbegriffen. Wie viele Fahrzeuge inner-
halb der Fußgängerzone verwarnt oder abgeschleppt wurden, lässt sich
aufgrund der Vielzahl nicht feststellen.
8. Wie viele Fahrzeuge wurden abgeschleppt?
Siehe Antwort zu 7.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de