240114 · Große Anfrage
Große Anfrage der Koalition zu motorisiertem Verkehr in der Fußgängerzone Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240114
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 240114 Fragesteller/in: Karin Langer Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Rolf Beu Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Gabi Mayer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 23.01.2024, gez. Reeh-Schall Große Anfrage der Koalition zu motorisiertem Verkehr in der Fußgängerzone Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zum Verkehr in der Fußgängerzone zu beantworten: 1. Brauchen alle Kraftfahrzeuge zu jeder Uhrzeit eine Ausnahmegenehmigung zum Fahren, Halten und Parken in der Fußgängerzone? 2. Gibt es Ausnahmen für Baufirmen oder müssen auch sie jedes Fahrzeug separat melden? 3. Ist die Ausnahmegenehmigung von außen sichtbar zu hinterlegen oder wie wird sonst überprüft, ob eine notwendige Genehmigung vorliegt? 4. Muss eine genehmigte Belieferung, z.B. von Apotheken, zwingend mit dem Auto erfolgen oder dürfen auch Fahrräder genutzt werden? Wie sind die Fahrräder im Erlaubnisfall zu kennzeichnen? 5. Wie häufig wird die Einhaltung des Fahr- und Parkverbots für PKW und LKW in der Fußgängerzone kontrolliert? 6. Erfolgt die Kontrolle ausschließlich durch das Ordnungsamt oder wird es, da parkende Autos ja zuvor fahrende Autos waren, von der Polizei unterstützt? 7. Wie viele kostenpflichtige Verwarnungen wurden im Jahr 2023 ausgesprochen? 8. Wie viele Fahrzeuge wurden abgeschleppt? Begründung In der Fußgängerzone gibt es zeitweise ein so hohes PKW- und LKW- Aufkommen, dass der Fuß- und Radverkehr massiv behindert wird. AuchSeite 1 von 2 Seite 2 entsteht der Eindruck, dass Lieferfahrzeuge dauerhaft in der Fußgängerzone geparkt werden und nicht nur für den Be- und Entladevorgang. Insbesondere auf Poststraße, “In der Sürst” und der Maximilianstraße kann von gemütlichem Schlendern in der Fußgängerzone aufgrund des Kraftwagenverkehrs keine Rede sein. Der Baustellenverkehr besteht bei Weitem nicht nur aus Fahrzeugen, die offensichtlich dem Unterhalt der Baustelle dienen, sondern daneben werden zahlreiche PKW geparkt, deren Fahrer:innen möglicherweise die Baustelle ansteuern, was aber kein Fahren und Parken in der Fußgängerzone rechtfertigt. Lieferverkehr, der mit dem Fahrrad erfolgt, hat einen geringeren Platzbedarf als Lieferverkehr , der mit dem PKW erfolgt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de