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240114 · Große Anfrage

Große Anfrage der Koalition zu motorisiertem Verkehr in der Fußgängerzone Bonn

Nummer
240114
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
13.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240114-01 ST Große Anfrage der Koalition zu motorisiertem Verkehr in der Fußgängerzone Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
240114
Fragesteller/in:
Karin Langer
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Rolf Beu
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Gabi Mayer
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
23.01.2024, gez. Reeh-Schall
Große Anfrage der Koalition zu motorisiertem
Verkehr in der Fußgängerzone Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zum Verkehr in der
Fußgängerzone zu beantworten:
1. Brauchen alle Kraftfahrzeuge zu jeder Uhrzeit eine
Ausnahmegenehmigung zum Fahren, Halten und Parken in der
Fußgängerzone?
2. Gibt es Ausnahmen für Baufirmen oder müssen auch sie jedes
Fahrzeug separat melden?
3. Ist die Ausnahmegenehmigung von außen sichtbar zu hinterlegen oder
wie wird sonst überprüft, ob eine notwendige Genehmigung vorliegt?
4. Muss eine genehmigte Belieferung, z.B. von Apotheken, zwingend mit
dem Auto erfolgen oder dürfen auch Fahrräder genutzt werden? Wie
sind die Fahrräder im Erlaubnisfall zu kennzeichnen?
5. Wie häufig wird die Einhaltung des Fahr- und Parkverbots für PKW und
LKW in der Fußgängerzone kontrolliert?
6. Erfolgt die Kontrolle ausschließlich durch das Ordnungsamt oder wird
es, da parkende Autos ja zuvor fahrende Autos waren, von der Polizei
unterstützt?
7. Wie viele kostenpflichtige Verwarnungen wurden im Jahr 2023
ausgesprochen?
8. Wie viele Fahrzeuge wurden abgeschleppt?
Begründung
In der Fußgängerzone gibt es zeitweise ein so hohes PKW- und LKW-
Aufkommen, dass der Fuß- und Radverkehr massiv behindert wird. AuchSeite 1 von 2
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entsteht der Eindruck, dass Lieferfahrzeuge dauerhaft in der Fußgängerzone
geparkt werden und nicht nur für den Be- und Entladevorgang. Insbesondere
auf Poststraße, “In der Sürst” und der Maximilianstraße kann von gemütlichem
Schlendern in der Fußgängerzone aufgrund des Kraftwagenverkehrs keine
Rede sein.
Der Baustellenverkehr besteht bei Weitem nicht nur aus Fahrzeugen, die
offensichtlich dem Unterhalt der Baustelle dienen, sondern daneben werden
zahlreiche PKW geparkt, deren Fahrer:innen möglicherweise die Baustelle
ansteuern, was aber kein Fahren und Parken in der Fußgängerzone
rechtfertigt.
Lieferverkehr, der mit dem Fahrrad erfolgt, hat einen geringeren Platzbedarf als
Lieferverkehr , der mit dem PKW erfolgt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de