240081-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP/u.A. - Große Anfrage: zu DS 221051-04, Ausbau der Bahnstrecke im Rheintal, Abschnitt 2630
Kerndaten
- Nummer
- 240081-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.04.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240081-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III FDP/u.A. - Große Anfrage: zu DS 221051-04, Ausbau der Bahnstrecke im Rheintal, Abschnitt 2630 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: 1. Wann hat die Verwaltung von den offensichtlich bereits laufenden Planungen der DB erfahren, nachdem Sie in ihrer Stellungnahme vom August 2023 angeblich noch keine Kenntnis hiervon hatte? Zum Ausbau der S23 bzw. S17 zwischen Bonn HBF und Bonn-Mehlem liegt bislang nur eine Machbarkeitsstudie von go.Rheinland aus dem Jahr 2017 vor. Weitere Planungen sind der Verwaltung nicht bekannt. Die Machbarkeitsstudie sieht nur eine Verlängerung der S 23 bis Mehlem vor während eine zukünftige S 17 von Köln kommend im HBF enden soll. Das SPNV-Zielnetz 2040+ von go.Rheinland sieht auch eine Durchbindung der geplanten S 17 bis Mehlem vor. Seitens go.Rheinland ist eine Überarbeitung der Machbarkeitsstudie unter der Prüfung von vier zusätzlichen Haltepunkten auf Bonner Stadtgebiet (DS 220974) geplant, konnte aber bislang aufgrund mangelnder Ressourcen bei go.Rheinland noch nicht in Angriff genommen werden. 2. Werden für den drei- und vierspurigen Ausbau der Bahnstrecke im Rheintal, Abschnitt 2630 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Grundstücke von Privatpersonen oder juristischen Personen erworben werden müssen, oder liegen alle erforderlichen Grundstücke in den Händen der Verwaltung oder der Bahn? Bitte hier Nennung der Grundstücke, die sich heute bereits im Eigentum der Stadt sowie der Bahn befinden. Da über die Machbarkeitsstudie aus 2017 hinaus noch keine konkreteren Planungen vorliegen, können auch noch keine Aussagen über die betroffenen Grundstücke getroffen werden. 3. Muss und müssen zur Umsetzung der Schienenwegsplanung a. zwischen Wurzerstraße und Plittersdorfer Straße der schienenseitige Teil der Roonstraße überbaut und/oder bahnseitige Teile der Grundstücke auf der Bonner Straße erworben und abgerissen werden? b. zwischen Plittersdorfer Straße und Rheinallee das Kinopolis oder die bahnseitigen Häuser der Paul-Kemp-Straße abgerissen werden?Seite 1 von 3 Seite 2 c. zwischen Rheinallee und Kapellenweg der schienenseitige Teil der Seufertstraße überbaut und/oder bahnseitige Teile der Grundstücke auf der Koblenzer Straße erworben werden und bestehende Bauten abgerissen werden? d. die Bahnüberwerfung der B9 im Pennenfeld abgerissen und neu gebaut werden? Siehe Antwort zu Frage 2 4. Mit welchem Planungshorizont rechnet die Verwaltung für die Umsetzung? Das Zielkonzept von go.Rheinland sieht einen Zeithorizont 2040+ vor. Allerdings muss vor der Realisierung der Außenäste zunächst die Westtangente in Köln (HBF – Hansaring – Köln-West – Köln-Süd – Hürth) realisiert werden, da ansonsten keine zusätzlichen SPNV-Leistungen angeboten werden können. 5. Welcher Vorteil für den ÖPNV wird mit den skizzierten tiefen Eingriffen in das Stadtbild Bad Godesbergs erkauft? Da über die Machbarkeitsstudie aus 2017 hinaus noch keine konkreteren Planungen vorliegen, können auch noch keine Aussagen über die potenzielle Tiefe von Eingriffen getroffen werden. Somit kann hierzu auch nicht Stellung genommen werden. 6. Wieviel Berufspendler nutzen aktuell arbeitstäglich das Bahnangebot am Bahnhof Mehlem? Angaben hierzu liegen der Verwaltung nicht vor. 7. Mit welchen Steigerungen bei Berufspendlern wird nach der Umsetzung der Schienenwegsplanung gerechnet? Angaben hierzu liegen der Verwaltung nicht vor. Bei der durch go.Rheinland geplanten Erweiterung der Machbarkeitsstudie zur S23/S17 können diese Werte eventuell ermittelt werden. Hier wird aber auf datenschutzrechtliche Restriktionen hingewiesen. Die Erstellungen von Machbarkeitsstudien erfolgen auf Grundlage von Modellrechnungen, Zählungen und Prognosen, da z.B. Unternehmen die Wohnorte ihrer Angestellten nicht zu benennen brauchen. Auch liegen keine Daten von selbständig beschäftigten Menschen vor. 8. Aus welchen Ortsteilen und Gemeinden speist sich das Berufspendleraufkommen am Bahnhof Mehlem und aus welchen Ortsteilen und Gemeinden werden sich die möglichen Steigerungen des Berufspendleraufkommens speisen? Der Pendleratlas der Statistischen Ämter ist nicht als Basis solcher kleinräumigen Analysen geeignet. Weiter ist keine andere Datengrundlage zur Beantwortung bekannt. 9. Wird die Verlagerung des SPNV auf ein eigenes Gleis dazu führen, dass die Bahn das Güterverkehrsaufkommen auf der Haupttrasse steigert, undSeite 2 von 3 Seite 3 wenn ja, um wieviel Zugbewegungen täglich? Auch hierzu liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die noch zu erstellende erweiterte Machbarkeitsstudie von go.Rheinland verwiesen. 10. Wie steht die Verwaltung grundsätzlich zu Abrissen im skizzierten möglichen Umfang in Bad Godesberg nach den Erfahrungen mit der Altstadtsanierung? Eine Aussage kann erst getroffen werden, wenn konkrete Planungen seitens der DB AG vorliegen. 11. Wie steht die Verwaltung dazu, dass die Bahn einer Stadt mit einer Bevölkerungsdichte von 3.128 Einw./km² mitteilt, keinen Tunnel für den Schienenverkehr bauen zu wollen, wo das gleiche Unternehmen bereit ist, für denselben transeuropäischen Korridor im Inntal 30 Kilometer Tunnel zu bauen bei einer Bevölkerungsdichte im Landkreis Rosenheim von nur 185 Einw./km²? Für den Bundesverkehrswegeplan wurde seinerzeit der Neubau eines Westerwald-Taunus-Tunnels angemeldet, allerdings aufgrund der hohen Kosten nicht unter den prioritären Projekten aufgenommen. Selbstverständlich wäre es aus Sicht der Bonner Stadtverwaltung zu begrüßen gewesen, wenn die Priorisierung auch eine Entlastung der Mittelrhein-Strecken ermöglicht hätte. Letztendlich liegt den Beschlussfassungen über die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans und über das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwaG) eine politische Entscheidung auf Bundesebene zugrunde. 12. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen oder wird sie ergreifen, weitere Belastungen durch den Schienengüterverkehr von der Bad Godesberger Bürgerschaft abzuwenden? Die Verwaltung setzt sich dafür ein, die Bürgerschaft vor zusätzlichen Lärmbelastungen durch Verkehrsaufkommen zu schützen. Über den Bau von Alternativtrassen kann aber nur im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans entschieden werden. 13. Mit welchen Maßnahmen wird die Verwaltung den nach Bau eines dritten und vierten Gleises dauerhaft steigenden Lärmpegel durch ein steigendes Schienenverkehrsaufkommen von der Bad Godesberger Bürgerschaft abwenden? Falls die weiteren Planungen den Bau weiterer Gleisanlagen notwendig machen, ist für die Realisierung ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Im Zuge eines solchen Verfahrens muss zwingend auch ein Lärmschutzgutachten erstellt werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de