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240081 · Große Anfrage

FDP/u.A. - Große Anfrage: zu DS 221051-04, Ausbau der Bahnstrecke im Rheintal, Abschnitt 2630

Nummer
240081
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
15.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 240081-01 ST FDP/u.A. - Große Anfrage: zu DS 221051-04, Ausbau der Bahnstrecke im Rheintal, Abschnitt 2630

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Große Anfrage
öffentlich
240081
Fragesteller/in:
Wolfgang Heedt
Jutta O. Lechner
15.01.2024, gez. Wenzel
FDP/u.A. - Große Anfrage: zu DS 221051-04,
Ausbau der Bahnstrecke im Rheintal, Abschnitt
2630
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.03.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
Wie muss die Verwaltung ihre Stellungnahme zur 1. Großen Anfrage der FDP
in dieser Thematik, DS 230864-02 ST im Lichte der Veröffentlichung im
General-Anzeiger Online vom 04.01.2024, Titel: Erweiterung des Bonner
Zugverkehrs, S-Bahn von Duisdorf bis Mehlem möglich, neu formulieren,
insbesondere zu folgende Punkten:
1. Wann hat die Verwaltung von den offensichtlich bereits laufenden
Planungen der DB erfahren, nachdem Sie in ihrer Stellungnahme vom
August 2023 angeblich noch keine Kenntnis hiervon hatte?
2. Werden für den drei- und vierspurigen Ausbau der Bahnstrecke im
Rheintal, Abschnitt 2630 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Grundstücke
von Privatpersonen oder juristischen Personen erworben werden
müssen, oder liegen alle erforderlichen Grundstücke in den Händen der
Verwaltung oder der Bahn? Bitte hier Nennung der Grundstücke, die
sich heute bereits im Eigentum der Stadt sowie der Bahn befinden.
3. Muss und müssen zur Umsetzung der Schienenwegsplanung
a. zwischen Wurzerstraße und Plittersdorfer Straße der
schienenseitige Teil der Roonstraße überbaut und/oder
bahnseitige Teile der Grundstücke auf der Bonner Straße
erworben und abgerissen werden?
b. zwischen Plittersdorfer Straße und Rheinallee das Kinopolis
oder die bahnseitigen Häuser der Paul-Kemp-Straße abgerissen
werden?
c. zwischen Rheinallee und Kapellenweg der schienenseitige Teil
der Seufertstraße überbaut und/oder bahnseitige Teile der
Grundstücke auf der Koblenzer Straße erworben werden und
bestehende Bauten abgerissen werden?
d. die Bahnüberwerfung der B9 im Pennenfeld abgerissen und neu
gebaut werden?
4. Mit welchem Planungshorizont rechnet die Verwaltung für die
Umsetzung?
5. Welcher Vorteil für den ÖPNV wird mit den skizzierten tiefen Eingriffen
in das Stadtbild Bad Godesbergs erkauft?
6. Wieviel Berufspendler nutzen aktuell arbeitstäglich das BahnangebotSeite 1 von 2
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am Bahnhof Mehlem?
7. Mit welchen Steigerungen bei Berufspendlern wird nach der Umsetzung
der Schienenwegsplanung gerechnet?
8. Aus welchen Ortsteilen und Gemeinden speist sich das
Berufspendleraufkommen am Bahnhof Mehlem und aus welchen
Ortsteilen und Gemeinden werden sich die möglichen Steigerungen des
Berufspendleraufkommens speisen?
9. Wird die Verlagerung des SPNV auf ein eigenes Gleis dazu führen,
dass die Bahn das Güterverkehrsaufkommen auf der Haupttrasse
steigert, und wenn ja, um wieviel Zugbewegungen täglich?
10. Wie steht die Verwaltung grundsätzlich zu Abrissen im skizzierten
möglichen Umfang in Bad Godesberg nach den Erfahrungen mit der
Altstadtsanierung?
11. Wie steht die Verwaltung dazu, dass die Bahn einer Stadt mit einer
Bevölkerungsdichte von 3.128 Einw./km² mitteilt, keinen Tunnel für den
Schienenverkehr bauen zu wollen, wo das gleiche Unternehmen bereit
ist, für denselben transeuropäischen Korridor im Inntal 30 Kilometer
Tunnel zu bauen bei einer Bevölkerungsdichte im Landkreis Rosenheim
von nur 185 Einw./km²?
12. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen oder wird sie
ergreifen, weitere Belastungen durch den Schienengüterverkehr von der
Bad Godesberger Bürgerschaft abzuwenden?
13. Mit welchen Maßnahmen wird die Verwaltung den nach Bau eines
dritten und vierten Gleises dauerhaft steigenden Lärmpegel durch ein
steigendes Schienenverkehrsaufkommen von der Bad Godesberger
Bürgerschaft abwenden?
Begründung
Bei den erforderlichen tiefgreifenden Eingriffen in das Stadtgebiet Bad
Godesbergs geht es für viele Menschen um Haus und Hof sowie die berufliche
Existenz. Die Verwaltung sollten möglichst zügig Fakten auf den Tisch legen,
die die Notwendigkeit der Maßnahme fundiert nachvollziehbar machen. Sie
sollte auch dokumentieren, was sie unternommen hat und unternimmt, um
Schienengüterverkehr um Bonn herumzuleiten und warum sie keine
Tunnelvariante durchgesetzt hat, wie es das Land Bayern für das Inntal erreicht
hat. Angesichts des Gebäudeenergiegesetzes stehen Immobilieneigentümer
zudem vor der Frage, ob noch investiert werden soll. Auch hier bedarf es
dringend klarer Aussagen zur Planungssicherheit. Des Weiteren sollte eine
Verwaltung, die immer mehr Tempo 30-Zonen aus Lärmschutzgründen
errichtet, beim Schienenverkehr die gleichen Maßstäbe anlegen und darlegen,
wie sie auch hier Lärmschutz effektiv umsetzen will.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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