240081 · Große Anfrage
FDP/u.A. - Große Anfrage: zu DS 221051-04, Ausbau der Bahnstrecke im Rheintal, Abschnitt 2630
Kerndaten
- Nummer
- 240081
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 240081 Fragesteller/in: Wolfgang Heedt Jutta O. Lechner 15.01.2024, gez. Wenzel FDP/u.A. - Große Anfrage: zu DS 221051-04, Ausbau der Bahnstrecke im Rheintal, Abschnitt 2630 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.03.2024 Kenntnisnahme Fragestellung Wie muss die Verwaltung ihre Stellungnahme zur 1. Großen Anfrage der FDP in dieser Thematik, DS 230864-02 ST im Lichte der Veröffentlichung im General-Anzeiger Online vom 04.01.2024, Titel: Erweiterung des Bonner Zugverkehrs, S-Bahn von Duisdorf bis Mehlem möglich, neu formulieren, insbesondere zu folgende Punkten: 1. Wann hat die Verwaltung von den offensichtlich bereits laufenden Planungen der DB erfahren, nachdem Sie in ihrer Stellungnahme vom August 2023 angeblich noch keine Kenntnis hiervon hatte? 2. Werden für den drei- und vierspurigen Ausbau der Bahnstrecke im Rheintal, Abschnitt 2630 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Grundstücke von Privatpersonen oder juristischen Personen erworben werden müssen, oder liegen alle erforderlichen Grundstücke in den Händen der Verwaltung oder der Bahn? Bitte hier Nennung der Grundstücke, die sich heute bereits im Eigentum der Stadt sowie der Bahn befinden. 3. Muss und müssen zur Umsetzung der Schienenwegsplanung a. zwischen Wurzerstraße und Plittersdorfer Straße der schienenseitige Teil der Roonstraße überbaut und/oder bahnseitige Teile der Grundstücke auf der Bonner Straße erworben und abgerissen werden? b. zwischen Plittersdorfer Straße und Rheinallee das Kinopolis oder die bahnseitigen Häuser der Paul-Kemp-Straße abgerissen werden? c. zwischen Rheinallee und Kapellenweg der schienenseitige Teil der Seufertstraße überbaut und/oder bahnseitige Teile der Grundstücke auf der Koblenzer Straße erworben werden und bestehende Bauten abgerissen werden? d. die Bahnüberwerfung der B9 im Pennenfeld abgerissen und neu gebaut werden? 4. Mit welchem Planungshorizont rechnet die Verwaltung für die Umsetzung? 5. Welcher Vorteil für den ÖPNV wird mit den skizzierten tiefen Eingriffen in das Stadtbild Bad Godesbergs erkauft? 6. Wieviel Berufspendler nutzen aktuell arbeitstäglich das BahnangebotSeite 1 von 2 Seite 2 am Bahnhof Mehlem? 7. Mit welchen Steigerungen bei Berufspendlern wird nach der Umsetzung der Schienenwegsplanung gerechnet? 8. Aus welchen Ortsteilen und Gemeinden speist sich das Berufspendleraufkommen am Bahnhof Mehlem und aus welchen Ortsteilen und Gemeinden werden sich die möglichen Steigerungen des Berufspendleraufkommens speisen? 9. Wird die Verlagerung des SPNV auf ein eigenes Gleis dazu führen, dass die Bahn das Güterverkehrsaufkommen auf der Haupttrasse steigert, und wenn ja, um wieviel Zugbewegungen täglich? 10. Wie steht die Verwaltung grundsätzlich zu Abrissen im skizzierten möglichen Umfang in Bad Godesberg nach den Erfahrungen mit der Altstadtsanierung? 11. Wie steht die Verwaltung dazu, dass die Bahn einer Stadt mit einer Bevölkerungsdichte von 3.128 Einw./km² mitteilt, keinen Tunnel für den Schienenverkehr bauen zu wollen, wo das gleiche Unternehmen bereit ist, für denselben transeuropäischen Korridor im Inntal 30 Kilometer Tunnel zu bauen bei einer Bevölkerungsdichte im Landkreis Rosenheim von nur 185 Einw./km²? 12. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen oder wird sie ergreifen, weitere Belastungen durch den Schienengüterverkehr von der Bad Godesberger Bürgerschaft abzuwenden? 13. Mit welchen Maßnahmen wird die Verwaltung den nach Bau eines dritten und vierten Gleises dauerhaft steigenden Lärmpegel durch ein steigendes Schienenverkehrsaufkommen von der Bad Godesberger Bürgerschaft abwenden? Begründung Bei den erforderlichen tiefgreifenden Eingriffen in das Stadtgebiet Bad Godesbergs geht es für viele Menschen um Haus und Hof sowie die berufliche Existenz. Die Verwaltung sollten möglichst zügig Fakten auf den Tisch legen, die die Notwendigkeit der Maßnahme fundiert nachvollziehbar machen. Sie sollte auch dokumentieren, was sie unternommen hat und unternimmt, um Schienengüterverkehr um Bonn herumzuleiten und warum sie keine Tunnelvariante durchgesetzt hat, wie es das Land Bayern für das Inntal erreicht hat. Angesichts des Gebäudeenergiegesetzes stehen Immobilieneigentümer zudem vor der Frage, ob noch investiert werden soll. Auch hier bedarf es dringend klarer Aussagen zur Planungssicherheit. Des Weiteren sollte eine Verwaltung, die immer mehr Tempo 30-Zonen aus Lärmschutzgründen errichtet, beim Schienenverkehr die gleichen Maßstäbe anlegen und darlegen, wie sie auch hier Lärmschutz effektiv umsetzen will. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de