240072-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Mögliche Beeinträchtigung des Betriebes der Großradaranlage in Wachtberg-Berkum durch Windräder
Kerndaten
- Nummer
- 240072-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.980 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240072-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB BBB-Antrag: Mögliche Beeinträchtigung des Betriebes der Großradaranlage in Wachtberg- Berkum durch Windräder Beratungsfolge Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme Zum Antrag der BBB-Fraktion DS240072 nehmen die Stadtwerke Bonn GmbH/EnW GmbH wie folgt Stellung: Windenergie in Bonn: Die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) als Tochter der Stadtwerke Bonn plant die Errichtung von bis zu drei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Haselingsberg, am südlichen Stadtrand von Bonn. Die dort zur Verfügung stehenden Flächen sind nach aktuellem Stand die einzigen Flächen, auf denen im Stadtgebiet die Errichtung von WEA möglich ist. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase. Radom Wachtberg: In der angrenzenden Gemeinde Wachtberg betreibt das Fraunhofer Institut für Hochfrequenzphysik und Radartechnik (FHR) das Weltraumbeobachtungsradar TIRA. Es dient „in erster Linie als Experimentalträger der Entwicklung und Untersuchung von Radarverfahren zur Erfassung und Aufklärung von Objekten im Weltraum. Außerdem ist TIRA zur Unterstützung von Weltraummissionen gefragt“. Die weiße Schutzhülle des Radars wird als RADOM bezeichnet und gibt der Anlage ihren landläufigen Namen. Das FHR unterhält eine Kooperation mit dem Fraunhofer-Verbund Verteidigungs- und Sicherheitsforschung und bietet Methoden und Systeme zur Überwachung des erdnahen Weltraums an. Daraus ergeben sich offenbar auchSeite 1 von 3 Seite 2 Beauftragungen des Bundesministeriums der Verteidigung. Das Radom ist nicht gleichzusetzen mit den 18 militärischen Radaranlagen in Deutschland, für welche ein sehr weit gefasster „Interessenbereich der Bundeswehr“ proklamiert wird. Für das Radom gilt seit langem ein Schutzbereich von 4km, innerhalb dessen eine Bauhöhenbegrenzung gilt. Außerhalb dieses Schutzbereiches gibt es keine weitergehenden Festlegungen. Daher treibt die EnW die Planungen der WEA knapp außerhalb dieser 4km Entfernung zum Radom voran. Das FHR weist dennoch darauf hin, dass es sich bei Realisierung der WEA in der geplanten Höhe in seinen Arbeiten beeinträchtigt sieht. Die Errichtung von kleineren WEA ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Das Angebot der EnW, die Anlagen im Bedarfsfall kurzfristig abzuschalten, wurde seitens des FHR abgelehnt. Um eine mögliche Betroffenheit des FHR durch diese Planungen extern und unabhängig prüfen zu lassen, wurde seitens des im Auftrag der EnW am Haselingsberg tätigen Projektentwicklers Trianel im Frühjahr 2023 die Einholung eines signaturtechnischen Gutachtens angestrebt. Der Gutachter konnte jedoch nicht tätig werden, da der Betreiber der Anlage die erforderlichen Unterlagen dafür nicht zur Verfügung stellen wollte. Seitens des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurde im Mai 2023 bekanntgegeben, dass der Schutzbereich von 4km „in der zurzeit angeordneten Form und Ausdehnung aufrechtzuerhalten“ sei. Dasselbe Bundesamt teilte ferner der Trianel auf deren Anfrage in ihrem Schreiben von Ende August 2023 mit, dass die Planung am Haselingsberg „nach Prüfung der zur Verfügung stehenden Unterlagen (…) Verteidigungsbelange aktuell nicht beeinträchtigt“. Daher wurden die Arbeiten an dem Projekt fortgesetzt. Planerische Grundlagen: In der Analyse von Windpotentialflächen in NRW hatte das LANUV im Juni 2023 das Radom nicht als zu schützende Einrichtung aufgeführt. Rechtliche Wirksamkeit entfaltet jedoch erst der sachliche Teilplan Erneuerbare Energien der Bezirksregierung Köln, der sich aktuell in Erarbeitung befindet.Seite 2 von 3 Seite 3 Weiteres Vorgehen: Die EnW befindet sich gegenwärtig in der Terminfindung für ein zeitnahes Treffen zwischen der Geschäftsführung der Stadtwerke Bonn und der Leitung des FHR, um die Standpunkte auszutauschen und nach einem Lösungsweg zu suchen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de