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240072 · Antrag

BBB-Antrag: Mögliche Beeinträchtigung des Betriebes der Großradaranlage in Wachtberg-Berkum durch Windräder

Nummer
240072
Art
Antrag
Veröffentlicht
11.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.01.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.03.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 14.03.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240072-01 ST BBB-Antrag: Mögliche Beeinträchtigung des Betriebes der Großradaranlage in Wachtberg-Berkum durch Windräder

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Antrag
öffentlich
240072
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
11.01.24
BBB-Antrag: Mögliche Beeinträchtigung des
Betriebes der Großradaranlage in Wachtberg-
Berkum durch Windräder
Beratungsfolge
Rat 01.02.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die vom Rat der Bundesstadt Bonn in den Aufsichtsrat der EnW entsandten
Vertreter werden angewiesen,
a. darauf hinzuwirken, dass der beabsichtigte Standort für Windenergieanlagen
(WEA) auf dem Haselingsberg im Ortsteil Heiderhof mit dem Betreiber
(Fraunhofer Institut) der Radarkuppel in Wachtberg, dem Bundesministerium
der Verteidigung bzw. dem Weltraumlagezentrum der Bundeswehr und der
Genehmigungsbehörde abschließend hinsichtlich seiner Auswirkungen auf den
Betrieb des Radom beurteilt wird,
b. weiteren Planungen oder einem Bau der geplanten WEA auf dem Heiderhof
erst nach entsprechender Weisung des Rates der Bundesstadt Bonn
zuzustimmen.
Begründung
In ihrer Mitteilung DS 231580 stuft die Oberbürgermeisterin den Standort
Haselingsberg hinsichtlich des Sonderkriteriums „Radom“ als „sehr kritisch“ ein
und führt hierzu u.a. aus:
„Die Anforderungen, die seitens der Radom-Betreiber gestellt werden
relativieren die Bewertung der ursprünglichen Kriterien und lassen den Standort
völlig ausfallen. Da unklar bleibt inwieweit der sog. Schutzbereich als hartes
Kriterium zu betrachten ist, bleibt der Standort 3 weiterhin der günstigste
Standort für WEA im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn.“
Der Pressemitteilung des Betreibers* ist zu entnehmen, dass die SWB bereits
Ende 2022 über die Bedenken hinsichtlich der Einschränkungen des Betriebes
des Radardoms durch die geplanten WEA informiert wurde.
Nach tel. Auskunft des Betreibers wird das Radom überwiegend für Zwecke
des Weltraumlagezentrums der Bundeswehr genutzt. Darüber hinaus existiertSeite 1 von 2
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dieses Teleskop neben einem vergleichbaren in den USA nur zwei Mal auf der
Welt. Zudem führt das Weltraumlagezentrum der Bundeswehr auf seiner
Internetseite hierzu u.a. aus**:
„Derzeit gibt es zwei Kooperationen mit dem DLR, Deutsches Zentrum für Luft-
und Raumfahrt: das experimentelle Weltraumüberwachungsradar GESTRA,
German Experimental Space Surveillance and Tracking und, zusammen mit
dem Fraunhofer Institut für die Nutzung von Daten und Analysen, das Tracking
and Imaging Radar (TIRInfrarot). Beide stellen einen wichtigen Schritt dar, um
die bisherige Abhängigkeit von Weltraumlagedaten der USA zu mindern.“
Nach allgemeiner Einschätzung dürften mit einem Eingriff in die Arbeitsfähigkeit
der Großradaranlage die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik
Deutschland berührt sein.
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Antragsteller zwingend geboten,
vor weiteren Planungsschritten oder gar einem Bau der WEA abschließend
deren Auswirkungen auf den Betrieb des Radom und deren
Genehmigungsfähigkeit zu prüfen.
* https://www.fhr.fraunhofer.de/de/presse-
medien/pressemitteilungen/2023/Geplante-Windenergieanlagen-wuerden-
Faehigkeiten-des-Weltraumbeobachtungsradars-TIRA-einschraenken.html
** https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/aktuelles/das-
weltraumlagezentrum-der-bundeswehr-5448482
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de