240072 · Antrag
BBB-Antrag: Mögliche Beeinträchtigung des Betriebes der Großradaranlage in Wachtberg-Berkum durch Windräder
Kerndaten
- Nummer
- 240072
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 11.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 240072 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 11.01.24 BBB-Antrag: Mögliche Beeinträchtigung des Betriebes der Großradaranlage in Wachtberg- Berkum durch Windräder Beratungsfolge Rat 01.02.2024 Entscheidung Inhalt des Antrags Die vom Rat der Bundesstadt Bonn in den Aufsichtsrat der EnW entsandten Vertreter werden angewiesen, a. darauf hinzuwirken, dass der beabsichtigte Standort für Windenergieanlagen (WEA) auf dem Haselingsberg im Ortsteil Heiderhof mit dem Betreiber (Fraunhofer Institut) der Radarkuppel in Wachtberg, dem Bundesministerium der Verteidigung bzw. dem Weltraumlagezentrum der Bundeswehr und der Genehmigungsbehörde abschließend hinsichtlich seiner Auswirkungen auf den Betrieb des Radom beurteilt wird, b. weiteren Planungen oder einem Bau der geplanten WEA auf dem Heiderhof erst nach entsprechender Weisung des Rates der Bundesstadt Bonn zuzustimmen. Begründung In ihrer Mitteilung DS 231580 stuft die Oberbürgermeisterin den Standort Haselingsberg hinsichtlich des Sonderkriteriums „Radom“ als „sehr kritisch“ ein und führt hierzu u.a. aus: „Die Anforderungen, die seitens der Radom-Betreiber gestellt werden relativieren die Bewertung der ursprünglichen Kriterien und lassen den Standort völlig ausfallen. Da unklar bleibt inwieweit der sog. Schutzbereich als hartes Kriterium zu betrachten ist, bleibt der Standort 3 weiterhin der günstigste Standort für WEA im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn.“ Der Pressemitteilung des Betreibers* ist zu entnehmen, dass die SWB bereits Ende 2022 über die Bedenken hinsichtlich der Einschränkungen des Betriebes des Radardoms durch die geplanten WEA informiert wurde. Nach tel. Auskunft des Betreibers wird das Radom überwiegend für Zwecke des Weltraumlagezentrums der Bundeswehr genutzt. Darüber hinaus existiertSeite 1 von 2 Seite 2 dieses Teleskop neben einem vergleichbaren in den USA nur zwei Mal auf der Welt. Zudem führt das Weltraumlagezentrum der Bundeswehr auf seiner Internetseite hierzu u.a. aus**: „Derzeit gibt es zwei Kooperationen mit dem DLR, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt: das experimentelle Weltraumüberwachungsradar GESTRA, German Experimental Space Surveillance and Tracking und, zusammen mit dem Fraunhofer Institut für die Nutzung von Daten und Analysen, das Tracking and Imaging Radar (TIRInfrarot). Beide stellen einen wichtigen Schritt dar, um die bisherige Abhängigkeit von Weltraumlagedaten der USA zu mindern.“ Nach allgemeiner Einschätzung dürften mit einem Eingriff in die Arbeitsfähigkeit der Großradaranlage die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland berührt sein. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Antragsteller zwingend geboten, vor weiteren Planungsschritten oder gar einem Bau der WEA abschließend deren Auswirkungen auf den Betrieb des Radom und deren Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. * https://www.fhr.fraunhofer.de/de/presse- medien/pressemitteilungen/2023/Geplante-Windenergieanlagen-wuerden- Faehigkeiten-des-Weltraumbeobachtungsradars-TIRA-einschraenken.html ** https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/aktuelles/das- weltraumlagezentrum-der-bundeswehr-5448482 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de