240068-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Einhaltung der Vorgaben aus der Bewirtschaftungsverfügung / Verwaltungsinterne Wirksamkeitskontrolle
Kerndaten
- Nummer
- 240068-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240068-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OB BBB-Anfrage: Einhaltung der Vorgaben aus der Bewirtschaftungsverfügung / Verwaltungsinterne Wirksamkeitskontrolle Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 18.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Anfrage der BBB-Fraktion vom 21.02.2025 (DS-Nr. 240068-04) wird wie folgt Stellung genommen: 1. Wie lautet der aktuelle Sachstand bei der Schwerpunktprüfung „Ein- haltung der Vorgaben aus der Bewirtschaftungsverfügung und die verwaltungsinterne Wirksamkeitskontrolle“ und kann das Rech- nungsprüfungsamt absehen, wann der Prüfbericht voraussichtlich ins Berichterstatterverfahren geht? Die Schwerpunktprüfung des Rechnungsprüfungsamtes im Bereich der Käm- merei startete im Juli 2024. Zu diesem Zeitpunkt wurden erste Fragen gestellt und Unterlagen zu einer Stichprobe von der Kämmerei angefordert. Eine zuvor begonnene Schwerpunktprüfung in einem anderen Bereich sowie die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 stellten sich jedoch als unerwartet zeitaufwändig heraus. Daher musste die begonnene Prüfung bei der Kämmerei zunächst zurückgestellt werden. Ende November 2024 beabsichtigte das Rechnungsprü- fungsamt, die Prüfung im Bereich Haushalt wiederaufzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass die Bezirksregierung Zweifel hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanentwurfes 2025/2026 hat. Amt 20 bat daher aus Kapazitäts- und Prioritätsgründen um Aussetzung der Prü- fung, bis die Abgabe eines neuen Entwurfes im Frühjahr 2025 vollzogen sei. Dem hat das Rechnungsprüfungsamt entsprochen. Ungeachtet dessen entschied das Rechnungsprüfungsamt im Januar 2025, die Prüfung auf weitere Fachämter auszuweiten, die ihren Teil zur Aufstellung des Haushaltsplanes beitragen. Die Prüfung der von den Fachämtern bislang nur teilweise zur Verfügung gestellten Unterlagen läuft derzeit. Nach Wiederauf- nahme der Prüfung bei der Kämmerei - voraussichtlich im Mai 2025 - ist es das Ziel, den Bericht im Juli 2025 fertigzustellen. Auf die Berichterstatter wird er durch die Sommerpause und die im September anstehende Kommunalwahl voraussichtlich erst nach dieser zulaufen. 2. Wird im vorstehenden Zusammenhang auch die Frage der EinhaltungSeite 1 von 2 Seite 2 von § 82 GO (Unabweisbarkeit von Aufwendungen in der vorläufigen Haushaltsführung) geprüft und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen diesbezüglich für das Haushaltsjahr 2023 vor? Die Einhaltung des § 82 GO war Gegenstand einer Schwerpunktprüfung im Jahre 2017. Bei dieser Prüfung wurden keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten festgestellt. Deshalb hat das Rechnungsprüfungsamt im Hinblick auf den risi- koorientierten Prüfungsansatz darauf verzichtet, das Thema in die hier themati- sierte Prüfung aufzunehmen, zumal sich diese infolge der Ausweitung auf an- dere Ämter als überaus komplex darstellt. Diesbezügliche Erkenntnisse für das Haushaltsjahr 2023 liegen folglich nicht vor. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de