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240068 · Große Anfrage

BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung

Nummer
240068
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
11.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240068-06 BBB-Anfrage: Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung
  2. 240068-01 ST BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung
  3. 240068-02 BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung
  4. 240068-03 ST BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung
  5. 240068-05 ST BBB-Anfrage: Einhaltung der Vorgaben aus der Bewirtschaftungsverfügung / Verwaltungsinterne Wirksamkeitskontrolle
  6. 240068-07 BBB-Antrag: Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung
  7. 240068-08 ST BBB-Anfrage: Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung
  8. 240068-04 BBB-Anfrage: Einhaltung der Vorgaben aus der Bewirtschaftungsverfügung / Verwaltungsinterne Wirksamkeitskontrolle

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Große Anfrage
öffentlich
240068
Fragesteller/in:
Marcel Schmitt
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
10.01.2024
BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der
Bewirtschaftungsverfügung
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.01.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Einsparungen in welcher Höhe haben sich zu der Regelung unter Ziffer 1.1
der in 2023 von der Stadtkämmerin ausgesprochenen
Bewirtschaftungsverfügung
„Die übrigen konsumtiven Ansätze werden zu 80% freigegeben. Höhere
Freigaben können auf Antrag mit entsprechender Begründung (z.B. für das
Anlegen von Daueranordnungen) durch die Kämmerei genehmigt werden.
Wegen der stark defizitären Haushaltslage sind die freigegebenen Mittel
äußerst sparsam zu bewirtschaften. Nicht unbedingt erforderliche Ausgaben
sind zu unterlassen. Es ist ein strenger Wirtschaftlichkeitsmaßstab anzulegen.“
im Jahr 2023 ergeben?
2. Mit Einsparungen in welcher Höhe rechnet die Oberbürgermeisterin durch
die angekündigte Regelung
„Grundsätzlich ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die HH-Mittel des
Planjahres 2024 nur zu max. 80% des Planansatzes zur Verfügung stehen
werden.“
in 2024?
Begründung
Die Stadtkämmerin hat mit Blick auf die prekäre finanzielle Lage der Stadt inSeite 1 von 2
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2023 eine Bewirtschaftungsverfügung verhängt, die einen Großteil der
laufenden Ausgaben auf 80 % des geplanten Budgets deckeln soll. Welche
Folgen diese Maßnahme bisher hatte und welche weiteren Effekte zu erwarten
stehen, ist von öffentlichem Interesse.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de