240068 · Große Anfrage
BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung
Kerndaten
- Nummer
- 240068
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 11.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 240068 Fragesteller/in: Marcel Schmitt BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 10.01.2024 BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Einsparungen in welcher Höhe haben sich zu der Regelung unter Ziffer 1.1 der in 2023 von der Stadtkämmerin ausgesprochenen Bewirtschaftungsverfügung „Die übrigen konsumtiven Ansätze werden zu 80% freigegeben. Höhere Freigaben können auf Antrag mit entsprechender Begründung (z.B. für das Anlegen von Daueranordnungen) durch die Kämmerei genehmigt werden. Wegen der stark defizitären Haushaltslage sind die freigegebenen Mittel äußerst sparsam zu bewirtschaften. Nicht unbedingt erforderliche Ausgaben sind zu unterlassen. Es ist ein strenger Wirtschaftlichkeitsmaßstab anzulegen.“ im Jahr 2023 ergeben? 2. Mit Einsparungen in welcher Höhe rechnet die Oberbürgermeisterin durch die angekündigte Regelung „Grundsätzlich ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die HH-Mittel des Planjahres 2024 nur zu max. 80% des Planansatzes zur Verfügung stehen werden.“ in 2024? Begründung Die Stadtkämmerin hat mit Blick auf die prekäre finanzielle Lage der Stadt inSeite 1 von 2 Seite 2 2023 eine Bewirtschaftungsverfügung verhängt, die einen Großteil der laufenden Ausgaben auf 80 % des geplanten Budgets deckeln soll. Welche Folgen diese Maßnahme bisher hatte und welche weiteren Effekte zu erwarten stehen, ist von öffentlichem Interesse. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de