240068-02 · Große Anfrage
BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung
Kerndaten
- Nummer
- 240068-02
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.901 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 240068-02 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 06.05.2024 BBB-Anfrage Einsparungen in Folge der Bewirtschaftungsverfügung Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 28.05.2024 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2023 zur Einhaltung bzw. der Höhe der Einsparungen der in 2023 von der Stadtkämmerin ausgesprochenen Bewirtschaftungsverfügung vor? 2. Wie beurteilt das Rechnungsprüfungsamt die diesbezügliche „verwaltungsinterne Wirksamkeitskontrolle“ der von der Kämmerin verfügten Maßnahmen auch mit Blick auf die Aussagen in DS 240068-01ST? 3. Wie schätzt das Rechnungsprüfungsamt vor dem Hintergrund der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerin für 2023 und 2024, insbesondere der Anordnung „Die übrigen konsumtiven Ansätze werden zu 80% freigegeben. Höhere Freigaben können auf Antrag mit entsprechender Begründung (z.B. für das Anlegen von Daueranordnungen) durch die Kämmerei genehmigt werden. Wegen der stark defizitären Haushaltslage sind die freigegebenen Mittel äußerst sparsam zu bewirtschaften. Nicht unbedingt erforderliche Ausgaben sind zu unterlassen. Es ist ein strenger Wirtschaftlichkeitsmaßstab anzulegen.“ die Positionen a. lfd. Nr. 4 der konsumtiven Ermächtigungsübertragung 2023 b. lfd. Nr. 3 der investiven Ermächtigungsübertragung 2023 (DS 240328) ein? Begründung Hinsichtlich der Fragen 1 und 2 wird auf die Drucksachengruppe 240068 verwiesen. Aufgrund des Umstandes, dass nur ein verschwindend geringer Anteil der übertragenen Mittel für konkrete Maßnahmen gebunden war, haben dieSeite 1 von 2 Seite 2 Fragesteller erhebliche Zweifel daran, dass sich an die Verfügung der Kämmerin „Nicht unbedingt erforderliche Ausgaben sind zu unterlassen.“ gehalten und das Kassenwirksamkeitsprinzip ausreichend beachtet wurde. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de