232339-01 DA · Dringlichkeitsantrag
BBB-Dringlichkeitsantrag: Goldbergweg - Fahrbahnsanierung Goldbergweg neuer Antrag zu DS 232339
Kerndaten
- Nummer
- 232339-01 DA
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 19.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 232339-01 DA Antragsteller/in: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Jutta Acar 16.02.2024, gez. Wenzel BBB-Dringlichkeitsantrag: Goldbergweg - Fahrbahnsanierung Goldbergweg neuer Antrag zu DS 232339 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit Ein vollständiger Verzicht auf die ÖPNV-Anbindung eines ganzen Stadtteils mit über 5.000 Einwohnern über mehrere Tage hinweg ist inakzeptabel. Die Umsetzung der Maßnahme ist laut Verwaltung in Abhängigkeit von der Witterung ab März 2024 vorgesehen, daher duldet eine Beschlussfassung keinen Aufschub bis zur nächsten regulären Sitzung. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die ÖPNV-Versorgung der Heiderhofer Bürgerinnen und Bürger während der Sanierungsphase des Goldbergweges durch Einsatz von Kleinbussen, die zwischen Stadthalle und Endhaltestelle über die für den Kfz-Verkehr vorgesehenen Ausweichrouten verkehren, sicherzustellen. 2. Ferner prüft die Verwaltung, ob alternativ zur in Ziffer 1 benannten Führung des ÖPNV-Ersatzverkehrs über die Elliger Höhe und Hohle Gasse eine ÖPNV- Versorgung während der Erneuerung des Goldbergweges via Einsatz von Kleinbussen gewährleistet werden kann, die den Ließemer Weg Richtung Schwarzbirkenweg und/oder den Sommerbergweg Richtung Grubenstraße und/oder umgekehrt befahren. Begründung Bei der einige Jahre zurückliegenden Fahrbahnsanierung des Goldbergwegs sah man von einer Vollsperrung des Straßenzuges ab. Inzwischen haben sich die Vorgaben geändert (ASR A5.2), eine Mindestgesamtbreite von 8,50 m wird für eine Sperrung einer Richtungsfahrbahn vorgegeben. Diese Regelung – insbesondere aus Arbeitsschutzsicht – darf aber aus Sicht der Antragsteller nicht dazu führen, dass die Heiderhofer Bürgerinnen und Bürger de facto zwei komplette Wochenenden vom ÖPNV abgeschnitten werden. Die vorgeschlagenen Busfahrten bis / ab Klosterbergstraße sind unzureichend.Seite 1 von 2 Seite 2 Familien mit kleinen Kindern und mobilitätseingeschränkte Personen können das eingeschränkte ÖPNV-Angebot kaum in Anspruch nehmen, weil der alternative Fußweg über die Elliger Höhe in die Höhenlage und umgekehrt sehr steil ist und zudem durch den dorthin umgeleiteten Pkw-Verkehr stark beansprucht werden wird. Insbesondere der Übergang von Elliger Höhe zur Hohlen Gasse dürfte diesbezüglich ein Gefahrenpunkt werden. Der Einsatz von kleineren Shuttle-Bussen von Heiderhof kommend bis Stadthalle und zurück wird daher als erforderlich angesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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