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232339 · Mitteilungsvorlage

Goldbergweg - Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung an zwei Wochenenden

Nummer
232339
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
01.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 232339-01 DA BBB-Dringlichkeitsantrag: Goldbergweg - Fahrbahnsanierung Goldbergweg neuer Antrag zu DS 232339
  2. 232339-05 Goldbergweg - Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung an zwei Wochenenden
  3. 232339-02 ST Goldbergweg - Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung an zwei Wochenenden
  4. 232339-03 BBB-Anfrage: Goldbergweg - Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung an zwei Wochenenden
  5. 232339-04 ST BBB-Anfrage: Goldbergweg - Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung an zwei Wochenenden

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
232339
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Goldbergweg - Fahrbahnsanierung unter
Vollsperrung an zwei Wochenenden
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Wegen steigender Unfallzahlen hat die Unfallkommission den Goldbergweg als
Unfallhäufungsstelle eingestuft. Im Rahmen der Ursachenklärung des
Gremiums wurde durch eine Griffigkeitsmessung eine unzureichende Griffigkeit
des Fahrbahnbelags gutachterlich festgestellt. Zudem weist der Goldbergweg
bauliche Strukturschäden auf.
Als Erstmaßnahme wurde die zulässige Geschwindigkeit im betroffenen
Abschnitt mittels Beschilderung auf 30km/h reduziert. Im zweiten Schritt wurde
der Umfang der erforderlichen Sanierung der Fahrbahn festgestellt.
Die weitere Untersuchung ergab, dass der Streckenzug in voller
Fahrbahnbreite mit einer neuen Binder- und Deckschicht ertüchtigt werden
muss. Arbeiten an der Entwässerungsführung der Rinne sind ebenfalls
erforderlich.
Aufgrund der Fahrbahnbreite von lediglich 7,50m können die erforderlichen
bituminösen Sanierungsarbeiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Arbeitsschutzrichtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nur unter
Vollsperrung der Fahrbahn erfolgen Die erforderliche Mindestbreite zur
Einrichtung einer halbseitigen Teilsperrung, etwa als Engstelle mit
Baustellensignalanlage, beträgt 8,50m.
Die hierbei wirtschaftlichste und gleichzeitig mit den geringsten
Einschränkungen verbundene Umsetzungslösung erfordert eine Vollsperrung
des Goldbergwegs an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden jeweils von
Freitag bis Sonntag.
Problemstellung hierbei ist, dass der Heiderhof generell nur über den
Goldbergweg straßenverkehrstechnisch angebunden ist. Angrenzende Feld-
oder Waldwege sind als Umleitung nicht geeignet.
Die umfangreiche Prüfung der Möglichkeiten kommt zu dem alternativlosen
Ergebnis, dass im Vorlauf zur Sanierung der kurze Verbindungsweg zwischen
Elliger Höhe und Heiderhofring ertüchtigt wird, damit hierüber Rettungsdienste
und der PKW-Verkehr geleitet werden können. Die Andienung in FahrtrichtungSeite 1 von 2
Seite 2
Heiderhof kann somit über die Elliger Höhe sichergestellt werden. Die Ableitung
in Fahrtrichtung Innenstadt soll über die Hohle Gasse erfolgen. Der
Verkehrsfluss im Bereich der provisorischen Verbindung muss über eine
Lichtsignalanlage geregelt werden.
Während der Vollsperrung kann der ÖPNV nicht aufrechterhalten werden, da
der Verbindungsweg aufgrund der Steigung nicht bustauglich ist. Die Buslinien
611 und 613 werden in dieser Zeit bis zur Haltestelle Klosterbergstraße geführt.
Die Linie 637 wird über die Elisabethstraße und Petersbergstraße in beiden
Fahrtrichtungen zum Marienforster Steinweg umgeleitet.
Für die Anlieger der Häuser Goldbergweg 13-21 kann zu dieser Zeit keine
Zufahrtsmöglichkeit mit Fahrzeugen gewährt werden. Im Einsatzfall des
Rettungsdienstes ist jedoch zu jeder Zeit auch für diese Anlieger eine Anfahrt
sichergestellt.
Die Umsetzung der Maßnahme ist in Abhängigkeit der Witterung ab März 2024
vorgesehen.
Die exakte Terminierung wird frühzeitig über Presse- und Anliegerinformationen
mitgeteilt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de