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232335-01 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: vormalige Liegenschaft der Lastenausgleichsbank (LAB, später DtA, heute KfW) Mirbachstraße 10 / Wielandstraße 4 - Errichtung von zwei Wohngebäuden mit Tiefgarage; hier Abbrucharbeiten Drucksachengruppe 232335

Nummer
232335-01
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
04.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Mirbachstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Wielandstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 232335 Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Mirbachstraße 10, / Wielandstraße 4 (Gemarkung Rüngsdorf, Flur 5, Flurstück 2399) - Errichtung von zwei Wohngebäuden mit Tiefgarge (Großgarage) Aktenzeichen 40911/2022

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Große Anfrage
öffentlich
232335-01
Fragesteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
04.06.2025, gez. BBM Wenzel
BBB-Anfrage: vormalige Liegenschaft der
Lastenausgleichsbank (LAB, später DtA, heute
KfW) Mirbachstraße 10 / Wielandstraße 4 -
Errichtung von zwei Wohngebäuden mit
Tiefgarage; hier Abbrucharbeiten
Drucksachengruppe 232335
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Maßnahmen hinsichtlich von Lärm-, Erschütterungs und
Staubbelastung muss der Bauherr anlässlich der Abbruch- und
Entkernungsarbeiten an den vormals von der LAB genutzten Bürogebäuden
zum Schutze der Nachbarn und der Umwelt im Einzelnen ergreifen, welche
Auflagen zum Immissionsschutz wurden ihm erteilt und wer kontrolliert die
einzuhaltenden Vorgaben?
2. Hat der Bauherr im Rahmen einer Abbruchgenehmigung der Verwaltung
- ein Schadstoffgutachten vorgelegt und wenn ja, welche Schadstoffe liegen
vor?
- ein Abbruchkonzept nebst Lärmprognose vorgelegt und wenn ja, was sieht
dieses im Detail vor?
3. Welche Maßnahmen zum Schutz des Baumbewuchses auf den in Rede
stehenden Grundstücken wurden dem Bauträger aufgegeben und wer
kontrolliert, dass insbesondere die dortige Blutbuche und die Atlaszeder nicht
durch Bautätigkeiten, u.a. Schädigungen des Wurzelwerkes durch Überfahren
mit Schwerlast-LKW, geschädigt werden?
4. Wurde die mutmaßlich durch den Bauträger veranlasste Entfernung von
Ästen an der Blutbuche und Atlaszeder durch die Stadtverwaltung genehmigt
und wenn ja, mit welcher Begründung?Seite 1 von 2
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Begründung
Die mit Drucksache 232335 angekündigte Bautätigkeit wurde vor Kurzem
aufgenommen. Die Beantwortung der Fragestellung liegt im öffentlichen
Interesse und trägt insbesondere den Belangen der Anwohner Rechnung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de