232287-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
N-Vorlage: Priorisierte Entfernung rassistischer Parolen im öffentlichen Raum
Kerndaten
- Nummer
- 232287-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232287-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB N-Vorlage: Priorisierte Entfernung rassistischer Parolen im öffentlichen Raum Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Auf Anfrage an die relevanten Fachstellen wurden deren Stellungnahmen in der nachstehenden Gesamtstellungnahme zusammengeführt: Die Stellungnahme der Stadtwerke Bonn lautet: Über das Verbesserungsmanagement von SWB Bus und Bahn erhalten wir regelmäßig Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern im Fall von rassistischen Parolen im Bereich von Haltestellen und an Haltepunkten. Diese werden in der Regel noch am Tag der Meldung entfernt, denn uns ist daran gelegen, dass unser weltoffenes Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit nicht durch Rassismus getrübt wird. Dieses Selbstverständnis leiten wir auch daraus ab, dass unser Fahrpersonal multikulturell ist. Die Mitarbeitenden im Fahrdienst stammen aus mehr als 40 verschiedenen Nationen. Gern übernehmen wir den Link zum städ- tischen Mängelmelder, sodass Menschen, die rassistische Inhalte wahrneh- men, diese zusätzlich über den Mängelmelder einstellen können: htt- ps://anliegen.bonn.de/, ansonsten hat sich der Kontakt über unser Verbesse- rungsmanagement bewährt. Die Aufnahme von Meldungen über das Portal von kaputten Straßenbeleuchtungen wird seitens der Stadtwerke Bonn geprüft. Die Stellungnahme des Städtischen Gebäudemanagements Bonn lautet: zu 2.: Bereits seit Jahren gibt es im SGB die s.g. Graffitihotline. Dort können Bürger*innen Farbschmierereien an städtischen Gebäuden mel- den. Sofern es sich um menschenfeindlichen bzw. strafrechtsrelevanten Inhalt han- delt, wird das Graffiti in der Regel auch umgehend entfernt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de