232244-04 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag Koalition zu Bürgerantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten Antrag zur Vorlage 232244
Kerndaten
- Nummer
- 232244-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 25.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 232244-04 AA Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Ursula Bach SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Benedikt Pocha DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Julia Schenkel Änderungsantrag Koalition zu Bürgerantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten Antrag zur Vorlage 232244 Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Bürgerantrag wird wie folgt ersetzt: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Fördermodell zu entwickeln und seine Umsetzbarkeit zu prüfen, bei dem Projekte unter dem Dach des Mietshäuser- Syndikats oder mit vergleichbaren Bedingungen – insbesondere dem Zweck des gemeinschaftlichen Wohnens und des dauerhaften Markt- und Spekulationsentzugs von Wohnraum – entweder 1) ein endfälliges, niedrig oder gar nicht verzinstes Nachrangdarlehen oder 2) einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Kapitalzuschuss von der Stadt angeboten bekommen können. Zu diesem Zweck ist ein städtischer Fonds aufzulegen und mit ausreichend Kapital mindestens für die derzeit bestehenden fünf Syndikatsprojekte in Bonn auszustatten. Angemessen erscheinen mindestens 50.000 Euro für mögliche Zuschüsse (à 10.000 Euro) und 500.000 Euro für mögliche Darlehen (à 100.000 Euro). Der dauerhafte Mehrwert vergleichsweise erschwinglichen Wohnraums muss vertraglich gesichert werden, auch, damit die Stadt das Darlehen gewähren darf. Ggf. können weitere Kriterien, z. B. Mietobergrenzen, WBS-Anteile oder Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen, eingeführt werden. Begründung Wohnprojekte nach dem Syndikatsmodell tragen zur langfristigen SicherungSeite 1 von 2 Seite 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) bezahlbaren Wohnraums bei. Sie erfüllen damit einen unmittelbaren Gemeinwohlzweck (und stellen somit kein Bankgeschäft im Sinne der ursprünglichen Stellungnahme der Verwaltung dar). Sie zu fördern dient dem gesamtstädtischen Interesse. Eine wesentliche Finanzierungsquelle für die Projekte sind private Direktkredite, die von Mitgliedern sowie Interessierten gewährt werden. Die Einwerbung der Direktkredite fällt den Projekten leichter, wenn sie von der Stadt unterstützt werden; der vertrauensbildende Effekt eines städtischen Zuschusses für die Projekte erreicht potentielle Kreditgeber/innen auch über den unmittelbaren Bekanntenkreis bzw. die Stadtgrenzen hinaus. Oft nehmen Mietshäuser-Syndikat-Projekte für den Kauf des Objekts und die meist stattfindende nachhaltige Renovierung oder Sanierung Bankdarlehen auf. Die Direktkredite, die als Nachrangdarlehen gelten, dienen der Bank als Eigenkapital-Ersatz. Für die Stadt kann die Expertise der Bank als wichtigster Darlehensgeberin ein wichtiges Kriterium sein, um eine Unterstützung zu gewähren. Die Möglichkeit eines städtischen Darlehens (etwa nach dem Vorbild der Städte München, Freiburg oder Tübingen), das über die Mieten langfristig rückzahlbar und sowohl durch die Mieten als auch regelmäßig durch eine Bankbürgschaft (meist durch die GLS Bank, die Umweltbank oder regionale Sparkassen) gesichert ist, wäre somit eine enorme Hilfe für die durch die Mitgliedschaft im Syndikat bereits vielfach geprüften Projekte. Ob dieses Vorgehen in Nordrhein- Westfalen ebenfalls möglich ist, muss im Rahmen der Prüfung geklärt werden. Durch die Wahl des einen oder anderen Modells können die Projekte das zu ihrem jeweiligen Stand passendere Instrument erhalten. Die Höhe der tatsächlich bereitgestellten Mittel ist Teil der Prüfung und wird im Rahmen der Haushaltsberatungen beraten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de