232244-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten
Kerndaten
- Nummer
- 232244-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232244-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II 27.11.2023 Bürgerantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.03.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Absicht Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten wird begrüßt. Die Vergabe von Direktkrediten an private Dritte ist aus rechtlichen Gründen allerdings nicht möglich. Es würde sich um ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft (Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG) handeln. Erlaubnispflichtige Bankgeschäfte kann jedoch nur betreiben, wer über eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG verfügt. Kommunen verfügen über eine solche Bankerlaubnis jedoch nicht. Grundsätzlich wäre allerdings die Beantragung von Darlehen nach den Bestimmungen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen auch für Projekte des Mietshaussyndikats denkbar. Eine Beratung kann bei der Bewilligungsstelle für die Wohnraumförderung in Anspruch genommen werden. Ansprechpartner ist Herr Gottschalk (florian.gottschalk@bonn.de). Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de