232244-02 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten
Kerndaten
- Nummer
- 232244-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 232244-02 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jutta Acar BBB-Änderungsantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.02.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Bürgerantrag wird abgelehnt, da Gemeinden keine Bankgeschäfte betreiben dürfen. Begründung Das Verbot des § 107 (6) Gemeindeordnung NRW „Bankunternehmen darf die Gemeinde nicht errichten, übernehmen oder betreiben.“ hat zur Folge, dass sich eine Gemeinde auch nicht in Einzelfällen bankwirtschaftlich betätigen darf. Darauf zielt aber der Bürgerantrag ab und ist daher abzulehnen. Darüber hinaus gibt es aus Gründen der Gleichbehandlung auch weder von Bundes- noch von Landesseite Kredite, da es sich um eine „selbstgewählte Lebensform“ handelt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de