232227-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Umgang mit Bürgeranträgen und Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretung
Kerndaten
- Nummer
- 232227-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232227-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Umgang mit Bürgeranträgen und Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst. Dementsprechend zeitaufwändig ist daher auch die Prüfung der eingereichten Anträge. Die Auswirkungen des Fachkräftemangels sind bereits heute auch in der Bonner Stadtverwaltung spürbar und die Mitarbeitenden sind durch unbesetzte Stellen und Personalfluktuation hohen Belastungen im Arbeitsalltag ausgesetzt. Für den Finanzausschuss stellt die Verwaltung eine entsprechende Stellungnahme zur Verfügung, wie viele Stellen aktuell nicht besetzt sind. Der BBB hatte eine entsprechende Anfrage gestellt: 240069 Zeitgleich kommt es in einigen Teilbereichen, die den politischen Gremien zuarbeiten, zu einer stark erhöhten Arbeitsaufkommen. Dies ist dadurch begründet, dass zum einen die Zahl der politische Gremien gestiegen ist und zum anderen auch die Anzahl der politischen Initiativen und der Bürgeranträge. Es ergibt sich daher aus den notwendigen Bearbeitungszeiten für die Beantwortung der Initiativen und den daraus resultierenden Aufgaben und Prüfaufträgen eine starke Überlastung in Teilen der Verwaltung. Exemplarisch sei hier aufgezeigt, wie sich die Zahl der Bürgeranträge in den vergangenen Jahren entwickelt hat (s. Anlage). Grade bei der Beantwortung und Prüfung von Bürgeranträgen geht die qualitative Prüfung einer vorschnellen Beurteilung vor. Bedauerlicherweise kommt es daher dazu, dass Bürgeranträge nicht immer in der folgenden Sitzung mit einer inhaltlichen Stellungnahme der Verwaltung beraten werden können. Eine Auswertung durch das System, ob Vorlagen/Bürgeranträge einmal oder mehrmals vertagt wurden aufgrund fehlender Stellungnahmen ist leider nicht möglich. In der Beschlusskontrolle für die BV Bonn sind aktuell für die Jahre 2022 und 2023 56 Beschlüsse zu Bürgeranträge erfasst. Davon wurden 19 vollständigSeite 1 von 3 Seite 2 umgesetzt. 12 Anträge sind zum Teil mit einem Zwischenergebnis umgesetzt, befinden sich aber noch in der Umsetzungsphase. Bei 25 Anträgen steht die Umsetzung noch aus. Die Umsetzung des Bürgerantrages ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich: Nach § 55 Abs. 3 S. 1 GO NRW ist für die Überwachung sämtlicher Beschlüsse ausschließlich der Rat zuständig. Der § 62 Abs. 2 S. 2 GO NRW bestimmt darüber hinaus, dass die Oberbürgermeisterin die Beschlüsse und Entscheidungen des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durchführt. Die Durchführung der Beschlüsse unterfällt dabei grundsätzlich der Geschäftsleitungsbefugnis der Oberbürgermeisterin. Dies gilt auch für die Information des Rates im Rahmen der diesem obliegenden Kontrollfunktion. Folglich unterliegt es dem Ermessen der Oberbürgermeisterin, in welcher Form diese den Rat über die Durchführung der Beschlüsse informiert. Der Rat kann insbesondere weder Vorgaben für die Erstellung von Beschlusslisten machen, noch kann er Fristen setzen für die Erledigung von Aufgaben (Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch (§ 62 Rn. 27)). Inhaltlich verweist die Verwaltung ebenfalls darauf, dass seit April 2022 eine Beschlusskontrolle in Allris integriert wurde. Die Standards wurden im Rahmen der Einführung gegenüber dem alten System erhöht und sind nunmehr für Bezirksvertretungen, Ausschüsse und den Rat gleich. Die Beschlusskontrolle erfüllt damit die Anforderungen der Gemeindeordnung. Eine Erweiterung über diese Anforderungen hinaus ist aus Personalkapazitätsgründen nicht möglich. Unter dem folgenden Link ist die Anleitung zur Beschlusskontrolle zu finden: https://www.bonn.de/service- bieten/stadtpolitik-ortsrecht/servicebereich-fuer-neue-mandatstraeger.php Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n 1 Entwicklung Bürgeranträge (öffentlich)Seite 2 von 3 Entwicklung der Bürgeranträge in den vergangenen Jahren Jahr Anzahl Bürgeranträge 2009 100 2010 137 2011 119 2012 132 2013 116 2014 140 2015 141 2016 174 2017 182 2018 181 2019 256 2020 227 2021 266 2022 239 2023 281Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de