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232227-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umgang mit Bürgeranträgen und Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretung

Nummer
232227-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232227 Bürgerantrag: Umgang mit Bürgeranträgen und Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232227-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Umgang mit Bürgeranträgen und
Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst.
Dementsprechend zeitaufwändig ist daher auch die Prüfung der eingereichten
Anträge.
Die Auswirkungen des Fachkräftemangels sind bereits heute auch in der
Bonner Stadtverwaltung spürbar und die Mitarbeitenden sind durch unbesetzte
Stellen und Personalfluktuation hohen Belastungen im Arbeitsalltag ausgesetzt.
Für den Finanzausschuss stellt die Verwaltung eine entsprechende
Stellungnahme zur Verfügung, wie viele Stellen aktuell nicht besetzt sind. Der
BBB hatte eine entsprechende Anfrage gestellt: 240069
Zeitgleich kommt es in einigen Teilbereichen, die den politischen Gremien
zuarbeiten, zu einer stark erhöhten Arbeitsaufkommen.
Dies ist dadurch begründet, dass zum einen die Zahl der politische Gremien
gestiegen ist und zum anderen auch die Anzahl der politischen Initiativen und
der Bürgeranträge.
Es ergibt sich daher aus den notwendigen Bearbeitungszeiten für die
Beantwortung der Initiativen und den daraus resultierenden Aufgaben und
Prüfaufträgen eine starke Überlastung in Teilen der Verwaltung.
Exemplarisch sei hier aufgezeigt, wie sich die Zahl der Bürgeranträge in den
vergangenen Jahren entwickelt hat (s. Anlage).
Grade bei der Beantwortung und Prüfung von Bürgeranträgen geht die
qualitative Prüfung einer vorschnellen Beurteilung vor.
Bedauerlicherweise kommt es daher dazu, dass Bürgeranträge nicht immer in
der folgenden Sitzung mit einer inhaltlichen Stellungnahme der Verwaltung
beraten werden können. Eine Auswertung durch das System, ob
Vorlagen/Bürgeranträge einmal oder mehrmals vertagt wurden aufgrund
fehlender Stellungnahmen ist leider nicht möglich.
In der Beschlusskontrolle für die BV Bonn sind aktuell für die Jahre 2022 und
2023 56 Beschlüsse zu Bürgeranträge erfasst. Davon wurden 19 vollständigSeite 1 von 3
Seite 2
umgesetzt. 12 Anträge sind zum Teil mit einem Zwischenergebnis umgesetzt,
befinden sich aber noch in der Umsetzungsphase. Bei 25 Anträgen steht die
Umsetzung noch aus.
Die Umsetzung des Bürgerantrages ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich:
Nach § 55 Abs. 3 S. 1 GO NRW ist für die Überwachung sämtlicher Beschlüsse
ausschließlich der Rat zuständig.
Der § 62 Abs. 2 S. 2 GO NRW bestimmt darüber hinaus, dass die
Oberbürgermeisterin die Beschlüsse und Entscheidungen des Rates, der
Bezirksvertretungen und der Ausschüsse unter der Kontrolle des Rates und in
Verantwortung ihm gegenüber durchführt. Die Durchführung der Beschlüsse
unterfällt dabei grundsätzlich der Geschäftsleitungsbefugnis der
Oberbürgermeisterin.
Dies gilt auch für die Information des Rates im Rahmen der diesem
obliegenden Kontrollfunktion. Folglich unterliegt es dem Ermessen der
Oberbürgermeisterin, in welcher Form diese den Rat über die Durchführung der
Beschlüsse informiert. Der Rat kann insbesondere weder Vorgaben für die
Erstellung von Beschlusslisten machen, noch kann er Fristen setzen für die
Erledigung von Aufgaben (Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch (§ 62 Rn. 27)).
Inhaltlich verweist die Verwaltung ebenfalls darauf, dass seit April 2022 eine
Beschlusskontrolle in Allris integriert wurde.
Die Standards wurden im Rahmen der Einführung gegenüber dem alten
System erhöht und sind nunmehr für Bezirksvertretungen, Ausschüsse und den
Rat gleich.
Die Beschlusskontrolle erfüllt damit die Anforderungen der Gemeindeordnung.
Eine Erweiterung über diese Anforderungen hinaus ist aus
Personalkapazitätsgründen nicht möglich. Unter dem folgenden Link ist die
Anleitung zur Beschlusskontrolle zu finden: https://www.bonn.de/service-
bieten/stadtpolitik-ortsrecht/servicebereich-fuer-neue-mandatstraeger.php
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
1 Entwicklung Bürgeranträge (öffentlich)Seite 2 von 3
Entwicklung der Bürgeranträge in den vergangenen Jahren
Jahr Anzahl Bürgeranträge
2009 100
2010 137
2011 119
2012 132
2013 116
2014 140
2015 141
2016 174
2017 182
2018 181
2019 256
2020 227
2021 266
2022 239
2023 281Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de